Datum: 12.02.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erweiterung der Tagesordnung
2 8. Änderung des Flächennutzungsplans; Vorranggebiet für Windkraftanlagen WK 9 im Regionalplan II; Vorstellung des Projektstandes durch die N-ERGIE
3 Flugbetrieb des Flug-Modell-Sport-Clubs Milan e. V. Zulassung des Flugbetriebs mit einem Maximalschallpegel; Beratung und Stellungnahme zum Antrag
4 Hartmann Monika, BA 2015001; Untere Ringstraße 69; Fl.-Nr.5922/1 Gemarkung Himmelstadt; Neubau Garage und Carport; Beratung und Beschlussfassung
5 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Umstufung eines Teilstücks der Oberen Ringstraße
6 Auler Anita und Weisenberger Helmut; BA 2015003 Buchenstraße 2; Fl.-Nr. 382/9, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienwohnhaus Bauvoranfrage wegen Befreiungen
7 Steinmetz Reinhard; BA 2015002 Fl.-Nr. 1649; Gemarkung Himmelstadt Errichtung einer Weinbergshütte
8 Projekt WIM ; Antrag des Musikverein e.V. auf Kostenbeteiligung für den Zeitraum 2012-2014
9 Sitzungsniederschrift vom 04.12.2014 und 08.01.2015; Genehmigung
10 Informationen des 1. Bürgermeisters
11 Kurze Anfragen

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1. Erweiterung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.02.2015 ö 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz bittet um Erweiterung der Tagesordnung um drei weitere dringliche Punkte.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um die Punkte
-        Steinmetz Reinhard; BA 2015002; Fl.-Nr. 1649; Gemarkung Himmelstadt; Errichtung einer Weinbergshütte
-        Auler Anita und Weisenberger Helmut; BA 2015003; Buchenstraße 2, Fl.-Nr. 382/9, Gemarkung Himmelstadt; Neubau Einfamilienwohnhaus, Bauvoranfrage wegen Befreiungen
-        Projekt WIM; Antrag des Musikverein e.V. auf Kostenbeteiligung für den Zeitraum 2012 – 2015
zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. 8. Änderung des Flächennutzungsplans; Vorranggebiet für Windkraftanlagen WK 9 im Regionalplan II; Vorstellung des Projektstandes durch die N-ERGIE

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.02.2015 ö 2

Sachverhalt

Herr Lell und Her Kleedörfer informieren zum aktuellen Sachstand.
Nachdem sich während der Suche nach geeigneten Standorten immer wieder Probleme ergeben haben, zeigt sich im Ergebnis, dass Standorte in den Gemarkungen Duttenbrunn und Zellingen nicht realisierbar sind. Lediglich auf Himmelstadter Gebiet könnten sich noch 5 Standorte ergeben.
Diese sind in der Regionalplanung mit WK 9 vorgesehen. Das 1. Anhörungsverfahren hat bereits stattgefunden. Vor dem 2. Anhörungsverfahren sind noch Schwierigkeiten auszuräumen.
Naturschutzrechtliche Belange können erfüllt werden.
Die Rahmenbedingungen für die Errichtung von Windkraftanlagen haben sich verschlechtert. Neue Schwierigkeiten ergeben sich vor allem aufgrund der 10 H Regelung (Abstandsflächen) und der Unsicherheiten durch das EEG 2014. Es ist von einer Absenkung der Vergütung um 1,2% auszugehen.
Die Himmelstadter Standorte liegen im Energieatlas innerhalb der Region 25. Die letzten 5 Windjahre waren schwach bis sehr schwach und konnten die prognostizierten Winderträge nicht erfüllen.
Aufgrund der Wirtschaftlichkeitsberechnung geht die N-ERGIE von Mindereinnahmen aus und empfiehlt zum derzeitigen Zeitpunkt das Projekt nicht weiterzuentwickeln.

Das Gremium erkundigt sich nach der Wirtschaftlichkeit der Winderträge in anderen Regionen. Der Trend bestätigt sich deutschlandweit, dass die Winderträge ca. 15 – 20 % unter den erwarteten Erträgen der ursprünglichen Gutachten liegen.
Die Vertreter der N-ERGIE empfehlen, das Projekt derzeit ruhen zu lassen und die Entwicklung insbesondere des Herstellermarktes abzuwarten. Geringere Anschaffungskosten der Windkraftanlagen, könnten zu einer neuen Situation der Wirtschaftlichkeit führen.
Das Gremium erkundigt sich zur Recycelbarkeit der Anlagen,  bzw. Anlagenteile. Es wird von einer Verwertbarkeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgegangen. Der Wechsel von Verschleißteilen ist in der bisherigen Wirtschaftlichkeitsberechnung bereits eingeplant gewesen.
Zusammenfassend wird empfohlen, die Marktentwicklung abzuwarten und bei günstigerer Risikostruktur evtl. wieder aufnehmen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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3. Flugbetrieb des Flug-Modell-Sport-Clubs Milan e. V. Zulassung des Flugbetriebs mit einem Maximalschallpegel; Beratung und Stellungnahme zum Antrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.02.2015 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Regierung von Mittelfranken teilt mit, dass der Flug-Modell-Sport-Club Milan e. V. eine Anpassung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen auf den maximal zulässigen Immissionsrichtwert der 18. BImSchV, mit der gleichzeitigen Differenzierung, je nachdem ob nur ein Flugmodell oder mehr als eines bis zu vier Flugmodellen betrieben werden, beantragt hat. Die Regierung von Mittelfranken hat eine immissionsschutzrechtliche Stellungnahme des Landratsamtes Main-Spessart eingeholt. Nach dieser Stellungnahme sind die Richtwerte beim Flugbetrieb eingehalten. Da das Modellfluggelände sich südwestlich der vorhandenen Bebauung (Mausberg II und III) befindet, ist eine Beeinträchtigung für die Erweiterung der Wohnbebauung möglich. Aktuell ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes noch nicht angedacht. Die Erlaubnis soll entsprechend der Mitteilung der Regierung von Mittelfranken unter dem Vorbehalt des Widerrufs bzw. der Erteilung nachträglicher Auflagen erteilt werden.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt erhebt keine Bedenken gegen die geplante Änderung der Erlaubnis zum Flugbetrieb des Flug-Modell-Sport-Clubs Milan e. V., soweit bei der Ausweisung weiterer Bauflächen die Erlaubnis widerrufen werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Hartmann Monika, BA 2015001; Untere Ringstraße 69; Fl.-Nr.5922/1 Gemarkung Himmelstadt; Neubau Garage und Carport; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.02.2015 ö 4

Sachverhalt

Frau Hartmann möchte eine Doppelgarage und ein Carport auf dem Grundstück Untere Ringstraße 69 der Gemarkung Himmelstadt errichten. Das Grundstück befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die Garage und das Carport fügen sich in die nähere Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig vorhanden und durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Doppelgarage und eines Carports auf dem Grundstück Untere Ringstraße 69 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Umstufung eines Teilstücks der Oberen Ringstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.02.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der östliche Ast der Oberen Ringstraße, Fl.-Nr. 7937, ist von der Einmündung in die Brückenstraße bis zum Ausbauende im Süden auf Höhe der Grundstücke Fl.-Nr. 7960 und 7961 als Ortsstraße gewidmet. Das alte Ausbauende befindet sich ca. 17 m südlich der Einmündung der südlichen Querstraße (Fl.-Nr. 7955). Das Flurstück führt noch weiter in Richtung Süden und mündet in einen nicht ausgebauten und nicht gewidmeten Feldweg („grüner Weg“), Fl.-Nr. 7960/2, ein. Eine offensichtlich einmal angedachte Verlängerung der Straße nach Süden wurde nicht weiterverfolgt. Für die derzeit laufende Straßenausbaumaßnahme wurde der südliche Abschluss der bestehenden Grundstückszufahrt zum Anwesen Obere Ringstraße 38 (Fl.-Nr. 7961) als Ausbauende festgelegt.
Das verbleibende Teilstück südlich der Einmündung des Straßengrundstücks Fl.-Nr. 7955 bis zum alten Ausbauende dient vorrangig der Verbindung zu den anschließenden Feld- und Waldgrundstücken, die angrenzenden bebauten Grundstücke nehmen an anderer Stelle Zufahrt vom und zum Straßennetz. Dieses Teilstück der Fl.-Nr. 7937 ist nicht in die seiner Verkehrsbedeutung entsprechende Straßenklasse eingeordnet und somit zum öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen (Art. 7 Abs. 1 BayStrWG). 

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt stuft das bisher als Ortsstraße eingestufte südliche Teilstück der Oberen Ringstraße, Teilfläche der Fl.-Nr. 7937, beginnend südlich der bestehenden Zufahrt zum Grundstück Fl.-Nr. 7961, endend am alten Ausbauende an der westlichen Grenze von Fl.-Nr. 7961
mit einer Länge von ca. 17 Metern zum öffentlichen Feld- und Waldweg ab. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplanausschnitt M 1:1000, in dem die Fläche rot markiert ist.

Widmungsbeschränkungen: Keine

Die Umstufungsverfügung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Das Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Auler Anita und Weisenberger Helmut; BA 2015003 Buchenstraße 2; Fl.-Nr. 382/9, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienwohnhaus Bauvoranfrage wegen Befreiungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.02.2015 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Bauherren beabsichtigen in der Buchenstraße 2 ein Einfamilienwohnhaus zu errichten. Die Bauvoranfrage war bereits in der Gemeinderatssitzung vom 08.01.2015 auf der Tagesordnung. Der Gemeinderat hat das Einvernehmen zu den Befreiungen nicht in Aussicht gestellt. Die Bauherren wurden in der damaligen Sitzung darum gebeten, das Gebäude in den Lageplan einzuzeichnen, sowie einen Höhenschnitt zu den umliegenden Gebäuden einzureichen. Die jetzt vorliegende Bauvoranfrage unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von den Unterlagen der Sitzung am 08.01.2015, die gewünschten Darstellungen liegen nun vor.

Die Bauherren möchten im Rahmen der erneuten Bauvoranfrage geklärt haben, ob das geplante Vorhaben auf dem Grundstück möglich ist. Die Bauherren möchten ein zweigeschossiges Gebäude mit einem Pyramidendach und einer Dachneigung von 28 ° errichten. Das Grundstück Fl.-Nr. 382/9 der Gemarkung Himmelstadt befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Mausberg II. Der Bebauungsplan setzt für das Grundstück eine maximale Bebauung mit Erdgeschoss und Dachgeschoss als Vollgeschoss fest. Für die Dachform sind Satteldächer und Krüppelwalmdächer vorgesehen, die Dachneigung ist mit 38 – 45 ° festgesetzt. Durch die geplante Bebauung wird ferner die maximal vorgesehene Traufhöhe (5,60 m) nach Angaben des Planers um 2,16 m  überschritten. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind möglich, wenn diese städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Durch die Unterschreitung der Mindestdachneigung um 10°, die abweichende Dachform, die Überschreitung der maximalen Traufhöhe um 2,16 m und ein weiteres Vollgeschoss (Obergeschoss) sind die Grundzüge der Planung berührt. Bezugsfälle sind in dem Bereich des Bebauungsplanes Mausberg II bislang nicht vorhanden. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht möglich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 382/9 der Gemarkung Himmelstadt wird in Aussicht gestellt. Den erforderlichen Befreiungen bezüglich eines weiteren Vollgeschosses, einer Unt erschreitung der Dachneigung um 16°, der abweichenden Dachform und der Überschreitung der maximalen Traufhöhe um 1,26 m wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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7. Steinmetz Reinhard; BA 2015002 Fl.-Nr. 1649; Gemarkung Himmelstadt Errichtung einer Weinbergshütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.02.2015 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Steinmetz möchte in der Flurlage Langer Forst auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1649 der Gemarkung Himmelstadt eine Weinbergshütte errichten. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Himmelstadt. Vorhaben im Außenbereich sind zulässig, wenn die Privilegierungsvoraussetzungen gegeben sind. Weinbergshäuschen sind privilegierte Vorhaben, wenn der Betrieb eine Mindestrebfläche von 1500 qm aufweist, das Weinbergshäuschen dem landwirtschaftlichen Betrieb dient und die Absicht der dauerhaften Gewinnerzielung besteht. Soweit diese Kriterien nicht erfüllt werden, handelt es sich um eine hobbymäßige Betätigung
als Winzer. Die Privilegierungsvoraussetzungen sind durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen. Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden und durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Weinbergshütte auf dem Grundstück
Fl.-Nr. 1649 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt, soweit die Privilegierungsvoraussetzungen durch das Landratsamt Main-Spessart festgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Projekt WIM ; Antrag des Musikverein e.V. auf Kostenbeteiligung für den Zeitraum 2012-2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.02.2015 ö 8

Sachverhalt

Der Musikverein Himmelstadt e.V. finanziert im Rahmen von „WIM“ eine musikpädagogische Fachkraft, die in der 1. und 2. Klasse der Grundschule Himmelstadt, ergänzend zum regulären Unterricht, tätig ist.

Die gemeindliche Beteiligung an den durch dieses Projekt entstehenden Kosten wurde durch den 1. Bürgermeister in einem Gespräch mit der Vorsitzenden des Musikvereins Himmelstadt, Frau Alexandra Röder bestätigt. Demnach wurden in den Jahren 2013 sowie 2014 im Haushalt unter der Haushaltsstelle 2110.5710 jeweils 1.000,00 € zur Verfügung gestellt. Nun wurde die Abrechnung für den gesamten Zeitraum 2012-2014 am 30.12.2014 vorgelegt.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt gewährt dem Musikverein Himmelstadt e. V. einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 50 % der abgerechneten Kosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Sitzungsniederschrift vom 04.12.2014 und 08.01.2015; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.02.2015 ö 9

Beschluss 1

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 04.12.2014 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 08.01.2015 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.02.2015 ö 10

Sachverhalt

a) Ausstellung „Trinkwasser für Unterfranken“
1. Bürgermeister Gehrsitz informiert das Gremium darüber, dass er bei der Regierung von Unterfranken die Ausstellung „Trinkwasser für Unterfranken“ für den Zeitraum 04.05. – 18.05.2015 reserviert hat.
Die Ausstellung soll im Glaspavillon aufgebaut werden. Parallel dazu sollen am 10.05.2015 verschiedene Führungen zum Wasserwerk und zum Hochbehälter durchgeführt werden. Als Referent für diese Führungen steht Herr Knorz, ENERGIE Lohr-Karlstadt zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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11. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.02.2015 ö 11

Sachverhalt

a) Beschädigungen entlang des Weges am Treidelpfad
3. Bürgermeister Hemmelmann wurde per Email über verschiedene Beschädigungen am Weg am Treidelpfad informiert. Dabei sind Wurzelstöcke herausgenommen worden, die jetzt auf dem Gelände des Wasser- und Schifffahrtsamtes liegen. Zu klären ist, wer die Beschädigungen beseitigt (z.B. Verursacher oder evtl. Gemeindearbeiter).
Die Gemeindearbeiter werden gebeten, die Sachlage zu prüfen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 28.03.2015 12:25 Uhr