Datum: 02.04.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feuerwehr Himmelstadt; Vorstellung des neuen 1. Feuerwehrkommandanten Joachim Zürn
2 Erweiterung der Tagesordnung
3 Feuerwehrwesen; Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Himmelstadt; Beratung und Beschlussfassung
4 Haushaltssatzung und -plan 2015; Beratung und Beschlussfassung
5 Investitionsprogramm 2014 - 2018; Beratung und Beschlussfassung
6 Jahresrechnung 2013; Ergebnis der örtlichen Prüfung, Feststellung und gleichzeitige Entlastung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 GO
7 Straßenausbaubeiträge Obere Ringstraße: Festlegung der Anzahl der Raten und Zahlungstermine für die Vorauszahlung für die Abrechnungsgebiete "Obere Ringstraße - westlicher Ast, südlicher Teil" und "Obere Ringstraße - nördliche Querstraße"; Beratung und Beschlussfassung
8 Informationen des Bürgermeisters
9 Auler Anita u. Weisenberger Helmut; BA 2015004 Buchenweg 2, Fl.Nr. 382/9, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienhaus mit Garage
10 Kurze Anfragen

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1. Feuerwehr Himmelstadt; Vorstellung des neuen 1. Feuerwehrkommandanten Joachim Zürn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.04.2015 ö 1

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt den neuen 1. Feuerwehrkommandanten, Herrn Zürn.
Herr Zürn wurde bereits von der Gemeinde bestellt. Gemeinderat und 1. Bürgermeister sprechen den Wunsch nach einer künftigen guten Zusammenarbeit aus.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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2. Erweiterung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.04.2015 ö 2

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz bittet um Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren dringlichen Punkt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Auler Anita und Weisenberger Helmut; BA 2015004 Buchenstraße 2; Fl.-Nr. 382/9, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Feuerwehrwesen; Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Himmelstadt; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.03.2015 ö 3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.04.2015 ö 3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.07.2015 ö 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat zum 12.08.1999 die Urfassung der o.g. Satzung beschlossen. Im Jahre 2007 wurden die Verrechnungssätze nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag angepasst.

Der Bayerische Gemeindetag und das Bayerische Staatsministerium des Innern empfehlen nun
– aufgrund ergangener Gerichtsurteile – eine Änderung des Satzungstextes sowie eine erneute Anpassung der Verrechnungssätze.

Der neue Satzungstext einschließlich der geänderten Pauschalsätze für die Verrechnung von Feuerwehreinsätzen lag dem Kommandanten der Freiwilligen Himmelstadt, Herr Joachim Zürn, zur Kenntnisnahme und Prüfung vor.

BRANDSCHUTZ

Die Gemeinde Himmelstadt erlässt aufgrund des Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
Satzung

§ 1

Aufwendungs- und Kostenersatz

  1. Die Gemeinde Himmelstadt erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen ihrer Feuerwehr, insbesondere für

    1. Einsätze,
    2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG),
    3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen.

    Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen oder Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben.

    Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden der Feuerwehr.

  1. Die Gemeinde Himmelstadt erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehr zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG.):

    1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören,
    2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch.

    Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr.

  2. Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet.

  1. Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werksfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 6 Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht.

§ 2

Schuldner

  1. Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG.

  2. Bei Freiwilligen Leistungen ist der Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat.

  3. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3

Fälligkeit

Aufwendungs- und Kostenersatz werden einen Monat nach Zustellung des Bescheides zur Zahlung fällig.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Himmelstadt, den

Gundram Gehrsitz
1. Bürgermeister

Nachfolgend die Anlage zur Satzung :

Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Der Aufwendungsersatz setzt sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nr. 1 bis 3) und den Personalkosten (Nr. 4) zusammen.

1. Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für

a) Löschgruppenfahrzeug                        LF 8                6,10 €                bisher 5,71 €
b) Gerätewagen                                GW                3,17 €                bisher 2,95 €
c) sonstige                                        Anhänger        2,00 €                unverändert

2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine Stunde für

a) Löschgruppenfahrzeug                        LF 8                102,05 €        bisher 95,44 €
c) Mannschaftstransport-/Gerätewagen        MTW/GW         27,94 €        bisher 26,20 €
d) sonstige                                        Anhänger         20,00 €        unverändert

3. Arbeitsstundenkosten
Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuertechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden) werden Arbeitsstundenkosten berechnet.

In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.

Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

Als Arbeitsstunden werden berechnet für

Tragkraftspritze PFPN 10/1000                                48,50 €                unverändert
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät                        25,00 €                unverändert
Generator 5 KVA                                                24,50 €                unverändert
Tauchpumpe TP 4/1                                                3,50 €                        unverändert
Mehrzwecksauger                                                17,00 €                unverändert

4. Personalkosten

Die Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

4.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende

Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird ein Stundensatz von 24,00 € (bisher 20,00 €) berechnet.

4.2 Sicherheitswachen

Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden je Stunde  Wachdienst erhoben für

a) einen sonstigen Bediensteten, wenn Sicherheitswachdienst in der Freizeit wahrgenommen wird    13,70 € (bisher 10,70 €),

b) einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (s. § 11 Abs. 4 AVBayFwG)                              13,70 € (bisher 10,70 €).

Abweichend von Nummer 4 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.

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4. Haushaltssatzung und -plan 2015; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.04.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister begrüßt den Kämmerer Herrn Thomas Hehrlein zu diesem Tagesordnungspunkt und übergibt ihm das Wort.

Herr Hehrlein erinnert an die Vorberatungen des Finanzausschusses vom 22.01.2015 und 19.03.2015.
Es haben sich Änderungen ergeben. Herr Hehrlein erläutert die Planungen anhand des Haushaltsplanes. Der Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung liegen den Gemeinderäten vor.

Verwaltungshaushalt
Herr Hehrlein stellt die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben vor.
Der Hebesatz der Kreisumlage beträgt wie im Vorjahr 46,4 v.H. Die VG-Umlage steigt um 40.000 € und beträgt somit 280.000 €. In der VG-Umlage sind die Lohnerhöhungen durch Tarifsteigerung bereits mit berücksichtigt.

Aufgrund der Vorfinanzierung der Baumaßnahmen in der Oberen und Unteren Ringstraße muss der Kassenkredit von ca. 409.000,00 € auf 1.000.000,00 € angehoben werden.

Vermögenshaushalt
Für die Einrichtung einer Kinderkrippe im Kindergarten sind Baukosten in Höhe von 100.000 € sowie Einnahmen in Höhe von 53.600 € Investitionszuweisung von der Regierung von Unterfranken sowie 6.571 € Investitionszuweisung der Diözese Würzburg eingeplant.

Die Ausgaben und Einnahmen aus der Baumaßnahme Obere und Untere Ringstraße sind für die Jahre 2015 bis 2016 zuzüglich eines Spielraumes für eventuell nötige Mehrkosten eingeplant. Dies ist notwendig um möglichen späteren Nachträgen vorzubeugen.

Die Maßnahmen in der Brunntalstraße und am Kirchplatz werden in diesem Jahr abgerechnet.

Für die Leerrohrverlegung Breitband in den beiden Ringstraßen sind 58.000 € im Haushalt eingeplant.

Im Anschluss verliest der 1. Bürgermeister die Haushaltssatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt auf Grund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2015 folgende Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 2015 ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Investitionsprogramm 2014 - 2018; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.04.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

Herr Hehrlein stellt das Investitionsprogramm vor. Für die Jahre 2017 und 2018 sind jeweils 200.000 € für die freiwillige Feuerwehr für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses eingeplant. Diese Mittel könnten aber auch für die Beschaffung eines neuen Feuerwehrlöschfahrzeuges verwendet werden. Gespräche mit der Feuerwehr sollen diesbezüglich im Jahr 2016 erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2018. Das Investitionsprogramm ist als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Jahresrechnung 2013; Ergebnis der örtlichen Prüfung, Feststellung und gleichzeitige Entlastung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.04.2015 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Ingrid Haimann, gibt die Niederschrift vom 17.12.2014 über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das  Haushaltsjahr 2013 bekannt. Anschließend werden die Prüfungsfeststellungen besprochen.

Beschluss

Die im Haushaltsjahr 2013 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden – soweit dies nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderates erfolgt ist – nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung 2013 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Das Jahresrechnungsergebnis des Jahres 2013 ist  in der Anlage 1 dargestellt. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Gemeinderat ist mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft 2013 einverstanden, verzichtet auf haushaltsrechtliche Einwendungen und billigt die Ergebnisse. Er beschließt die Entlastung mit den vorstehenden Abschlussergebnissen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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7. Straßenausbaubeiträge Obere Ringstraße: Festlegung der Anzahl der Raten und Zahlungstermine für die Vorauszahlung für die Abrechnungsgebiete "Obere Ringstraße - westlicher Ast, südlicher Teil" und "Obere Ringstraße - nördliche Querstraße"; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.04.2015 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für die Abrechnungsgebiete „Obere Ringstraße – westlicher Ast, südlicher Teil“ sowie „Obere Ringstraße – nördliche Querstraße“ sind noch Vorauszahlungen auf den Straßenausbaubeitrag zu erheben. Die Arbeiten dort sind bereits fortgeschritten. Wie bereits in der Anliegerversammlung am 27.02.2014 bekanntgegeben und in den anderen Abrechnungsgebieten der Maßnahme auch durchgeführt, werden für die Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag vier Raten á 25 % des Vorauszahlungsbetrages mit folgenden Zahlungsterminen vorgeschlagen: 15.05.2015, 15.10.2015, 15.03.2016, 15.08.2016.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Abrechnungsgebiete „Obere Ringstraße – westlicher Ast, südlicher Teil“ sowie „Obere Ringstraße – nördliche Querstraße“ wie folgt Vorauszahlungen auf den Straßenausbaubeitrag zu erheben:
25 % zum 15.05.2015
25 % zum 15.10.2015
25 % zum 15.03.2016
25 % zum 15.08.2016
Die endgültige Abrechnung der Straßenausbaubeiträge erfolgt nach Eintritt der Beitragspflicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.04.2015 ö 8

Sachverhalt

a) Energiecoaching Unterfranken
2. Bürgermeister Uwe Menth hat gemeinsam mit dem Leiter der Bauabteilung Manfred Franz an der Informationsveranstaltung der Regierung von Unterfranken zum Energiecoaching am 27.03.2015 teilgenommen. Das Energiecoaching wurde dabei als reine Beratung (ohne Planung) über den aktuellen Ist-Zustand der Gemeinde vorgestellt. Die Beratung erfolgt kostenlos. Hierzu wurde von der Regierung Unterfranken ein umfangreicher Fragenkatalog erstellt, der bereits bei der Gemeinde eingegangen ist und demnächst in der Verwaltung durch Herrn Franz gemeinsam mit Herrn Hehrlein bearbeitet wird.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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9. Auler Anita u. Weisenberger Helmut; BA 2015004 Buchenweg 2, Fl.Nr. 382/9, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienhaus mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.04.2015 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Bauantrag wurde bereits als Bauvoranfrage in einer früheren Gemeinderatssitzung behandelt. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg II“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Für das zusätzliche Vollgeschoss, die Dachform, die um 16° geringere Dachneigung und einer Überschreitung der Traufhöhe um 1,26 m wurde eine Befreiung bereits in Aussicht gestellt. Die Bauantragsunterlagen sind entsprechend, bis auf eine abweichende Traufhöhe dargestellt. Die nunmehr vorgesehene Traufhöhe talseitig überschreitet die vorgesehene maximale Traufhöhe um 1,90 m.
Des Weiteren ist die Garage mit einem Flachdach vorgesehen. Im Bebauungsplan sind auch für Nebengebäude ein Satteldach festgesetzt. Entsprechende Bezugsfälle sind im Bebauungsplangebiet vorhanden. Die Firstrichtung des Wohngebäudes entspricht nicht der festgesetzten Hauptfirstrichtung für Wohngebäude. Die Überschreitung der maximalen Traufhöhe um 1,9 m, die abweichende Dachform der Garage und die nicht eingehaltene Hauptfirstrichtung sind städtebaulich vertretbar, die Grundzüge der Planung sind dadurch nicht berührt. Hierzu kann einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt werden. Zu den weiteren Befreiungstatbeständen ist eine Entscheidung bereits getroffen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig vorhanden und durch das Landratamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 382/9 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

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10. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.04.2015 ö 10

Sachverhalt

a) Sachstand Beleuchtung Parkplatz Grundschule
Derzeit ist keine Beleuchtung möglich. Nach Rücksprache mit der Bayernwerk AG ist sowohl eine Zuschaltung der bisherigen Beleuchtung als auch die Installierung eines Provisoriums nicht möglich.
Ein Kostenvoranschlag zur Erneuerung der Stromleitungen und Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit LED liegt bereits vor. Die Arbeiten können jedoch frühestens Ende April erfolgen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.


b) Sachstand Nachveranlagung Herstellungsbeiträge Kanal für Nutzer von
     Zisternen und Brunnen
Das Gremium stellt fest, dass in der Satzung Brunnennutzer nicht genannt sind. Es wird angefragt, ob Brunnenanlagen, die auch zur Brauchwassernutzung im Haushalt genutzt werden, ebenfalls mit für die Nachveranlagung angeschrieben wurden. Dies ist erfolgt. Die Brunnennutzung für Brauchwasser im Haushalt ist analog der Zisternennutzung zu werten. Einige Brunnenbesitzer haben sich bereits Wasserzähler einbauen lassen, um nach tatsächlichem Verbrauch abzurechnen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.


c) Baumaßnahme Oberer und Untere Ringstraße, Arbeiten auf Privatgrund-
     stücken, Abrechnung durch Fa. Zehe
Rechnungen für Arbeiten an Privatgrundstücken sollen an die betreffenden Grundstückseigentümer weitergeleitet werden. Hierzu ist es erforderlich, dass die Fa. Zehe jeweils separate Rechnungen erstellt, die direkt an die Hauseigentümer weitergeleitet werden können. Die Rechnungen werden durch das Ingenieurbüro Jung geprüft. Sobald dies erfolgt ist, können sie weitergeleitet werden.

Abstimmungsergebnis:                o. A.


d) Sachstand Widerspruchsbearbeitung Verbesserungsbeiträge Wasser und
     Entwässerung
Derzeit sind nur wenige Widersprüche in der Verwaltung eingegangen. Zuständige Sachbearbeiterin ist Frau Rössler. Die Widersprüche werden in einer der nächsten Sitzung des Gemeinderates beraten werden.

Vom Landratsamt sind zwei vorherige Widersprüche wieder zurückgekommen. Das Landratsamt hat die Auffassung der Gemeinde bestätigt.

Abstimmungsergebnis:                o. A.


e) Gartenwassernutzung Gärten Mainstraße
Es ist aufgefallen, dass die Rechnung für das Gartenwasser der Maingärten in diesem Jahr sehr hoch ist. Da jedoch mehr Gartenbesitzer an die Privatleitung angeschlossen waren, könnte sich dadurch der höhere Verbrauch ergeben. Die Menge des verbrauchten Wassers wird auf die Gartenbesitzer umgelegt. Eine Abrechnung kann ca. Mitte des Jahres erfolgen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 08.04.2016 14:18 Uhr