Datum: 02.06.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erweiterung der Tagesordnung
2 KMB GmbH; BA 2015005 Daimlerstraße 7; Fl.-Nr. 7734/1, Gemarkung Himmelstadt Anbau Sozial- und Büroräumen; Beratung und Beschlussfassung
3 Baumpflanzungen an der MSP 8 auf den Grundstücken Fl. Nrn. 6030 und 6031; Antrag von Herrn Dr. Führer vom 25.04.2015; Beratung und Beschlussfassung
4 Baumaßnahmen in der Oberen- und Unteren Ringstraße; Anträge der Telekom AG für Aufgrabungen zum Zwecke von Reparaturen
5 Sitzungsniederschrift vom 12.03,2015; Genehmigung
6 Informationen des 1. Bürgermeisters
7 Kurze Anfragen

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1. Erweiterung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.06.2015 ö 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz bittet um Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren dringlichen Punkt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt "Baumaßnahmen in der Oberen und Unteren Ringstraße, Anträge der Telekom AG für Aufgrabungen zum Zwecke von Reparaturen" zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. KMB GmbH; BA 2015005 Daimlerstraße 7; Fl.-Nr. 7734/1, Gemarkung Himmelstadt Anbau Sozial- und Büroräumen; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.06.2015 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Firma KMB GmbH möchte an dem bestehenden Betriebsgebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 7734/1 Sozial- und Büroräume anbauen. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Der Anbau befindet sich teilweise außerhalb der Baugrenze. Aufgrund der Gebäudeeinstellung der bestehenden Betriebshalle ist der Anbau mit einer Baugrenzenüberschreitung von bis zu 1,5 m verbunden. Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind möglich, wenn die Befreiung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Aus Sicht der Verwaltung ist hier eine Befreiung möglich. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig vorhanden und durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau von Sozial- und Büroräumen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 7734/1 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Der erforderlichen Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Baumpflanzungen an der MSP 8 auf den Grundstücken Fl. Nrn. 6030 und 6031; Antrag von Herrn Dr. Führer vom 25.04.2015; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.06.2015 ö 3

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wird das Schreiben der Verwaltung vom 03.03.2015 sowie der Antrag von Herrn Dr. Führer vom 25.04.2015 vollinhaltlich bekanntgegeben. Die entsprechenden Schreiben liegen als Tischvorlage vor. Ferner liegen die einschlägigen abstandsrechtlichen Vorschriften (Artikel 47 bis 50 AGBGB) aus.
Herr Dr. Führer beruft sich auf Artikel 50 Abs. 1 Satz 2 AGBGB. Nach dem reinen Gesetzeswortlaut gelten die Abstandsflächenregelungen nicht für Bepflanzungen, die längs einer öffentlichen Straße oder auf einem öffentlichen Platz stehen.
Pflanzungen auf privaten Grundstücken neben der Straße müssen nach wohl noch überwiegender Ansicht grundsätzlich die Grenzabstände nach Artikel 47 bis 49 AGBGB einhalten (Zeitler, Kommentar zum Bayerischen Straßen- und Wegegesetz, Rd. Nr. 46 zu Artikel 29 BayStrWG). Nach dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte des Artikel 50 Abs. 1 Satz 2 AGBGB sind private Anpflanzungen nicht von den Abstandsvorschriften befreit. Diese Privilegierung gilt nur zugunsten der Straßenbepflanzung. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber als Sonderregelung Baumpflanzungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen, die sonst zu sehr in ihre Breite beeinträchtigt würden, erleichtern (früherer Artikel 74 Abs. Satz 2 AGBGB 1899).
Artikel 50 Abs. 1 Satz 2 AGBGB gilt neben Artikel 29 Abs. 2 BayStrWG. Die letzt genannte Vorschrift regelt nur Mindestanforderungen.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, weiterhin darauf zu bestehen, dass die gesetzlichen Mindestgrenzabstände eingehalten werden.

Beschluss

Der Standort der Bäume wird geduldet. Der Grundstückseigentümer hat auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und stets die Bäume auf das erforderliche Lichtraumprofil zurückzuschneiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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4. Baumaßnahmen in der Oberen- und Unteren Ringstraße; Anträge der Telekom AG für Aufgrabungen zum Zwecke von Reparaturen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.06.2015 ö 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 08.05.2015, eingegangen am 11.05.2015, beantragt die Firma Balthasar Höhn Bauunternehmung GmbH & Co. KG,  Würzburg,  eine Aufgrabung in der Unteren Ringstraße gegenüber Hausnummer 69 zwecks Reparatur einer Kabelstörung des Telekomkabels im Gehweg.
Mit Schreiben vom 29.05.2015, eingegangen am gleichen Tag, beantragt die Firma Balthasar Höhn, Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Würzburg, eine weitere Aufgrabung in der Unteren Ringstraße 16. Beide Aufgrabungen wurden bisher nicht genehmigt. 
Mit Schreiben vom 10.07.2014 hat das Ingenieurbüro Jung auf Veranlassung der Gemeinde der Telekom AG mitgeteilt, dass es aufgrund von Betriebsstörungen in der Vergangenheit sinnvoll erscheint, im Zuge der gemeindlichen Baumaßnahme auch neue Telekomleitungen zu verlegen. Die Telekom AG hielt jedoch Arbeiten an ihrem Leitungsnetz nicht für erforderlich.
Ungeachtet dessen, dass die Straße erst seit einigen Wochen fertiggestellt ist und jetzt schon wieder aufgegraben werden soll, hat die Telekom AG nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag einen Rechtsanspruch auf Genehmigung der Aufgrabungen zwecks Reparatur (§ 71 Abs. 3 TKG). Die Straßenbaumaßnahme ist gegenüber der Firma Zehe GmbH noch nicht abgenommen. Vertraglich wurde eine 4-jährige Gewährleistungsfrist vereinbart. Für den Fall, dass die Bauarbeiten durch die von der Telekom AG beauftragte Firma nicht ordnungsgemäß erfolgen, sollte eine Kaution bzw. eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft für die Dauer der Gewährleistungsfrist in angemessener Höhe eingefordert werden, ansonsten sollte die Aufgrabung abgelehnt werden.
In Absprache mit der Ingenieurbüro Jung GmbH wird die Höhe der Kaution bzw. der Bankbürgschaft wie folgt vorgeschlagen:
Aufgrabung nur im Gehweg:                2.000 €
Straßenquerung:                        5.000 €
Gebühr für die Bauüberwachung:           200 €
Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass aufgrund der bekannten schwierigen Untergrundverhältnisse der Einbau eines Vlieses im Bereich der Aufgrabungsstelle erfolgen muss und auch die HTG-Schicht wieder einzubauen ist. Es sind mindestens 3 Baustellenbesuche zu veranschlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den beantragten Aufgrabungen sowie etwaigen künftigen Aufgrabungsanträgen im Pflasterbereich zu. Vor Erteilung der Genehmigungen sind Kautionen bzw. selbstschuldnerische Bankbürgschaften für die Dauer der zu vereinbarenden Gewährleistungsfrist von 4 Jahren gemäß § 13 Absatz 4 VOB/B einzufordern in Höhe von 2.000 €. Aufgrabungen im Fahrbahnbereich wird nicht zugestimmt. Für diesen Fall sind grabenlose Bauverfahren zu wählen. Die Bauüberwachung erfolgt während der Gewährleistungsfrist gegenüber der Firma Zehe GmbH durch das Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, das von der Gemeinde mit der Planung und Bauleitung der Baumaßnahme betraut ist. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gegenüber der Firma Zehe GmbH erfolgt die Bauüberwachung durch die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen. Die Kosten der Bauüberwachung durch das Ingenieurbüro Jung GmbH sind von der Telekom AG zu tragen. Für die Bauüberwachung durch das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen wird ein Pauschalbetrag von 200 € erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Sitzungsniederschrift vom 12.03,2015; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.06.2015 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 12.03.2015 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.06.2015 ö 6

Sachverhalt

a) Verlängerung Arbeitsvertrag Gemeindearbeiter E. Raderschadt
1. Bürgermeister Gehrsitz informiert darüber, dass er den Arbeitsvertrag für den befristet als Gemeindearbeiter eingestellten Herrn Raderschadt um einen Monat bis zum Ende Juni 2015 verlängert hat.


b) Energiecoaching
Es wird mitgeteilt, dass ein erstes Gespräch zum Thema am 01.06. in Himmelstadt stattgefunden hat. Daran teilgenommen haben 2 Vertreter der Regierung v. Unterfranken für den Bereich Energieangelegenheiten, 1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz, Herr Franz VG Zellingen und Herr Reusner TSV Himmelstadt. In einer Ortsbegehung wurde dabei auch die energetische Situation in der Mehrzweckhalle in Augenschein genommen. Es wurde vereinbart, dass von den Vertretern der Regierung von Unterfranken ein Vorschlag zur Energieeinsparung erarbeitet wird. Hierzu wurden vom TSV entsprechende Planunterlagen übergeben.
Des Weiteren ist geplant, in einem nächsten Schritt die Bürger über das Energiecoaching zu informieren. Hierzu soll eine Informationsveranstaltung am 01.07.2015 in der Mehrzweckhalle stattfinden. Die Einladung an die Bevölkerung erfolgt über das Mitteilungsblatt.


c) Sachstand ILE
Für die einzelnen Handlungsfelder wurden Arbeitsgruppen gebildet, an denen die Gemeinderäte beteiligt sind. Die Einladungen für die nächste Veranstaltung der ILE-Arbeitsgruppen sind bereits versandt worden.


d) Sachstand Verein Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung/B26n e.V.
Bürgermeister Gehrsitz teilt mit, dass er an der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 20.05.2015 in Leinach teilgenommen hat.
Der nächste Termin ist für den 10.06. (Jahreshauptversammlung mit Fachvortrag) terminiert. Für diese Veranstaltung ist der Bürgermeister verhindert. Er bittet um Teilnahme aus dem Gremium. Gemeinderat Willi Stamm wird teilnehmen.


e) Überprüfung Spielplätze
Die gemeindlichen Spielplätze wurden im 2. Quartal 2015 geprüft. Folgende Ergebnisse liegen vor:
Spielplatz Mausberg I                                 – 1 Beanstandung (Holz am Karussell morsch und
    muss erneuert werden)
Spielplatz an der Mehrzweckhalle                - 2 Beanstandungen (Gras im Fallschutzbereich
  Doppelschaukel muss entfernt werden;
Gras im Sandkasten muss entfernt werden)
Spielplatz Mainstraße                                - keine Beanstandung
Spielplatz Mausberg II                        - 2 Beanstandungen (Hangrutsche Schrauben
nachbessern; Sandkasten entfernen, dafür evtl.   
weiteres Spielgerät anbringen)

Das Gremium erkundigt sich nach den Zeiträumen des Sandaustausches. Der Sand muss alle 3 Jahre erneuert werden. Das Gremium sieht insbesondere beim letztgenannten Spielplatz Handlungsbedarf und befürwortet das schnelle Entfernen des Sandkastens.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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7. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.06.2015 ö 7

Sachverhalt

a) Radweg Mainstraße, Brücke
Das Material für den Belag der Brücke ist bestellt. Die Lieferzeit beträgt 4 Wochen. Die Unterkonstruktion ist in Ordnung.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 24.08.2015 17:28 Uhr