Datum: 08.12.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Schutz vor auftretendem Starkregen; Antrag auf Untersuchung der öffentlichen Abwasseranlagen; Beratung und Beschlussfassung;
2 Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung
3 Kommunale Strombeschaffung für Bayern (Lieferjahre 2024 - 2026); -Information-
4 Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Fragen aus dem Gemeinderat
6 Kurze Anfragen
7 Sitzungsniederschrift vom 09.11.2023; Genehmigung
8 Information Erster Bürgermeister

zum Seitenanfang

1. Schutz vor auftretendem Starkregen; Antrag auf Untersuchung der öffentlichen Abwasseranlagen; Beratung und Beschlussfassung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Fortsetzung der 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.12.2023 ö 1

Sachverhalt

Grundsätzlich werden öffentliche Abwasseranlagen gemäß der jeweils geltenden technischen Regelwerke zum Zeitpunkt der Erstellung dimensioniert und ausgelegt. Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass im Laufe der Jahre weitere Gebiete hinzukommen, kann es vorkommen, dass die Dimensionierung an besonders neuralgischen Punkten bei Starkregenereignissen nicht mehr ausreichend ist. 

Um eine höhere Gewissheit zu erlangen, ob und welche Abwasserkanalbereiche bei einem Starkregen (15 – 25 l/qm pro Stunde) oder heftigem Starkregen (25 – 40 l/qm pro Stunde) nicht ausreichend dimensioniert sind, kann eine hydraulische Berechnung der Abwasserkanäle im gesamten Gemeindegebiet durch ein entsprechendes Ingenieurbüro veranlasst werden. Die Kosten für eine solche Berechnung belaufen sich auf ca. 6.000 € bis 12.000 € brutto (je nachdem, welche Daten zur Verfügung gestellt werden können und welche Auswertung gewünscht wird). 

Zu beachten ist dabei jedoch, dass temporäre Einflüsse wie verstopfte Straßenabläufe, schadhafte oder verstopfte Abwasserleitungen zum Zeitpunkt eines Starkregenereignisses, immer nachteilig einwirkend hinzukommen können und nicht kalkulierbar sind.

Ebenso sollte bedacht werden, dass auf Basis der Untersuchungsergebnisse ein Maßnahmenpaket erarbeitet werden muss, welches ggf. erst über einen langen Zeitraum mit enormen Kostenaufwand umgesetzt werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, über die Bauverwaltung der VGem Zellingen, entsprechende Ingenieurbüros für eine hydraulische Berechnung der Abwasserkanäle im gesamten Gemeindegebiet anzufragen bzw. Angebote einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Fortsetzung der 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.12.2023 ö 2

Sachverhalt

a) Niko Molitor Forstunternehmen, Am Eulenberg 1, 97535 Burghausen
Für Holzernte- und Rückearbeiten sowie Käfersuche legt das Forstunternehmen Niko Molitor am 29.10.2023 eine Rechnung über 6.889,01 € vor. Sie wurde am 06.11.2023 bezahlt.

Beschluss

a)Niko Molitor Forstunternehmen, Am Eulenberg 1, 97535 Burghausen
Der Gemeinderat genehmigt die Rechnungsanweisung an das Forstunternehmen Niko Molitor vom 29.10.2023 über 6.889,01 € für Holzernte-, Rücke- und Käfersucharbeiten im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Kommunale Strombeschaffung für Bayern (Lieferjahre 2024 - 2026); -Information-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Fortsetzung der 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 08.12.2022 hat der Gemeinderat Himmelstadt einstimmig beschlossen, im Rahmen der Bündelausschreibung von KUBUS 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote für die Jahre 2024 bis 2026 zu beschaffen.
Am 03.11.2023 erreichte die Verwaltung das Ergebnis der Bündelausschreibung.
Insgesamt sind 218 Auftraggeber von der Ausschreibung „Bayern, Ökostrom I, öffentliche Auftraggeber“ erfasst.
Je Los haben sich zwischen 4 und 5 Bieter an der Bündelausschreibung beteiligt.
Der Zuschlag für die Lose der Ausschreibung wurde am 03.11.2023 von Kubus und dem Bayerischen Gemeindetag erteilt. Damit sind die Verträge zustande gekommen. 

Die Verträge der KUBUS-Ausschreibung enden ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 31.12.2026 um 24:00 Uhr. 

Gemäß dem geschlossenen Vertrag wurde für die Abnahmestellen „Los Oberfranken Unterfranken Ökostrom Mix“ ein Arbeitspreis von 19,0000 ct/kWh (einschließlich Entgelt für die Lieferung der Energie und Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer), zzgl. Umlagen und Abgaben (wie Umsatzsteuer, Stromsteuer, Nutzungsentgelte…) mit den Stadtwerken Amberg Versorgungs GmbH vereinbart. 

Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH berechnet der Gemeinde die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung ohne Aufschlag weiter.

Dieser Arbeitspreis gilt jeweils vom 01.01.2024 – 31.12.2024, 01.01.2025 – 31.12.2025 und 01.01.2026 – 31.12.2026.

zum Seitenanfang

4. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Fortsetzung der 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.12.2023 ö 4

Sachverhalt

Bürgermeister Herbert Hemmelmann gab die Neuverpachtung des Biergartens ab 01.01.2024 an Jan Endres aus Würzburg bekannt. Dies wurde im November in Nichtöffentlicher Sitzung durch den Gemeinderat beschlossen. 

Abstimmungsergebnis:                o. A.

zum Seitenanfang

5. Fragen aus dem Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Fortsetzung der 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.12.2023 ö 5

Sachverhalt

Den Gemeinderäten wurde die Möglichkeit gegeben, wichtige Fragen, die einer größeren Erläuterung bedürfen, vorab zu stellen, damit von Seiten der Verwaltung ausführliche Antworten gegeben werden können. Folgende Fragen wurden an die Verwaltung zur Klärung weitergeleitet:


1) Photovoltaikanlage Sonneninitiative
Am 15.11.2023 wurden von der Sonneninitiative e.V. auf dem Feuerwehrhaus die Vorarbeiten für die Installation der Photovoltaikanlage durchgeführt.

a) Wer überwacht die Arbeiten von Seiten der Gemeinde bzw. VG ?

b) Wurde vor Beginn der Arbeiten eine Begehung zwischen Gemeinde und Sonneninitiative durchgeführt und der Iststand aufgenommen?

c) Im Februar ist die 5-jährige Gewährleistung für die Abnahme des Daches abgelaufen. Ist durch die Anbringung der Photovoltaikanlage die Gewährleistung nun erloschen?

d) Wie wurde sichergestellt, dass künftig kein Wasser eintritt? 

e) Wie ist der Ablauf geplant, falls es nach der Installation zu einem Wassereintritt kommt? 

f) Wo ist jetzt die Einspeisung ins Netz geplant?
Nach dem Stand der Feuerwehr ist noch nicht endgültig festgelegt, wo der Einspeisepunkt liegt?

g) Im September 2022 wurde uns ein Vertrag der Sonneninitiative und dem Markt Burgsinn übermittelt. Wie sieht der Vertrag jetzt aus, der unterschrieben wurde. Entspricht er eins zu eins dem damaligen Vertrag oder wurden Änderungen vorgenommen?

h) Wer überwacht, dass Sonnenwind ihren vertraglichen Verpflichtungen wie z.B. der Vorlage des Versicherungsschutzes für Schäden, die durch den Aufbau usw. erfolgen. Abschluss einer Versicherung gegen Risiken usw.? 

i) Wer ist Ansprechpartner nach § 4a des Vertrages?


2) Hausmesse Fa. Hofmann (Antrag)
Nach meiner (Wolfang Kübert) Information wurde von Seiten der Gemeinde übermittelt, vor einer künftigen Veranstaltung ist das Gespräch mit Gemeinde und Feuerwehr zu suchen.
Nach Auskunft der Polizisten, die an diesem Nachmittag da waren, sind die Parkverbotsschilder nicht ausreichend genau.

Folgende Fragen dazu:
Es gab in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen dazu.
Auch Gespräche mit der Polizei waren wenig hilfreich.

Deshalb stelle ich folgenden Antrag:
Die VG setzt sich mit der Polizei oder dem Landratsamt in Verbindung und es wird geklärt, wie ein Parkverbot für die Anfahrts- und Abfahrtswege der Feuerwehr zu beschildern ist, damit dies rechtssicher ist. Hierbei sollte auch noch einmal darüber nachgedacht werden, ob das ganze Gewerbegebiet als Parkverbotszone ausgewiesen werden soll, oder ob nur die oben genannten
Anfahrts- und Abfahrtswege gekennzeichnet und ausgewiesen werden.


3) Sirenenausbreitung
Mit Mail vom 23. November 2022 hat Herr Mehling an die Gemeinde und die beiden Kommandanten die Simulation der Sirenenausbreitung für Variante 1 bzw. 1a zugesendet. Am 
21. Dezember dann noch die Variante 2 mit einer zusätzlichen Sirene im Hirtengarten. In der Mail vom 23. November wurde schon darauf hingewiesen, man sollte sich dann für eine Variante entscheiden, um dann die Kostenschätzung vornehmen zu können, um einen Antrag auf Förderung stellen zu können.
Nachdem durch den Abgeordneten Rützel die Mitteilung gekommen ist, es wurden 30 Mio Euro im Haushaltsausschuss für diese Maßnahmen bereitgestellt, folgende Fragen:

a) Wie ist der Sachstand?

b) Wurde ein Antrag vorbereitet, zwei oder drei Sirenen?

c) Umstellung auf neue Sirenen sinnvoll, da vermutlich alle Sirenen keine Pufferbatterie haben?


4) Verhalten bei Stromausfall
Am 19. Oktober 2023 wurde durch das Landratsamt die VG mit einer mail angeschrieben mit den Handlungsempfehlungen und dem Schreiben des Bayerischen Innenministeriums vom Dezember 2022 in Bezug auf Verhalten bei Stromausfall.
Leider wurde diese mail nicht an die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte weitergeleitet.

Deshalb folgender Antrag:
Ich bitte darum, dass die mail des Landratsamtes an alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte weitergeleitet wird
  • Der Gemeinderat fasst einen Beschluss, wie mit dem Thema Stromausfall umgegangen werden soll.
  • Wird eine Ablaufplanung erstellt, wie bei einem solchen Fall vorzugehen ist, oder nicht?

Weiterhin folgende Fragen und Anregungen:
- Wer besetzt im Ernstfall das Rathaus? Nach welcher Zeit wird das Rathaus besetzt?
- Ist gewährleistet, dass genügend Treibstoff im Bauhof vorhanden ist, um Fahrzeuge für Feuerwehr, Bauhof usw. zu betanken
- Vorschlag der Feuerwehr, Gemeinde beschafft ein Aggregat mit Lichtmast, welches im Feuerwehrgerätehaus untergestellt wird, dass auch für andere Anlässe/Einsätze verwendet werden kann.
- Wollen wir den Ratgeber Notfallvorsorge in der Gemeinde an alle Haushalte verteilen?

In den Handlungsempfehlungen werden verschiedene Punkte angesprochen:
  • Verteilung Flyer Landratsamt
  • Notversorgungskonzept z.B. durch ortsansässige Ärztinnen und Ärzten
  • Einrichtung Krisenstab usw.
  • Was wurde bisher hier unternommen?


Zu 1) Photovoltaikanlage Sonneninitiative
a) Die Überwachung erfolgt durch das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Frau Jatz. 
Sollten Mängel/Schäden erkennbar sein, werden diese in einem Vor-Ort-Termin besichtigt und abgestimmt.

b) Vor Beginn der Arbeiten wurden die Konstruktionen Vor-Ort miteinander abgestimmt, so dass die Unterkonstruktion der PV-Anlage, die Lastabtragung, die Befestigung der bestehenden PV-Anlage und die bestehende Dachhaut aufeinander abgestimmt sind und entsprechend den Regeln der Technik montiert werden kann.

c) Nein, die Gewährleistung ist mit Anbringung der PV-Anlage nicht erloschen. Natürlich können dem Dachdecker keine Mängel angelastet werden, die vom PV-Anlagen-Errichter verursacht wurden. Sollte ein solcher Mangel entstehen, ist dieser i. d. R. auch nachvollziehbar und zuordenbar, so dass der PV-Anlagen-Errichter in Regress gezogen werden kann. Das eine hat mit dem anderen haftungsmäßig nichts zu tun. 

d) Es wurde nach den geltenden DIN-Vorschriften und Regeln der Technik gearbeitet, sowohl bei der ursprünglichen Dachsanierung, als auch bei der Errichtung der PV-Anlage. Die Konstruktionen wurden im Vorfeld aufeinander abgestimmt. 

e) Es wird nach VOB/B gearbeitet, der Mangel (Wassereintritt) wird von Seiten der Bauabteilung angeschaut und bewertet und bei dem entsprechenden Verursacher angezeigt. Hier gilt das Verursacherprinzip. In der Mangelanzeige wird der „Schaden“ beschrieben und der Verursacher aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist, den Mangel zu beseitigen. Sollte die Frist erfolglos verstreichen, erfolgt der nächste Schritt nach VOB/B, die Ankündigung der Ersatzvornahme, usw.

f) Der Einspeisepunkt wurde in Absprache von Bayernwerk und der Sonneninitiative festgelegt. Die Einspeisung erfolgt über den normalen Hausanschluss. Der geplante Anschluss war nicht so groß wie ursprünglich angedacht; es wird kein zusätzlicher Einspeisepunkt mehr gefordert.

g) Änderungen, wie beispielsweise das Einfügen der gemeindlichen Adresse, wurden vorgenommen.
Die Verträge liegen in der Verwaltung und wurden gemäß dem damals gefassten Beschluss umgesetzt.

h) Die Abteilung Bau und Technik der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Frau Jatz, überwacht die vertraglichen Pflichten. Abstimmungen zu Versicherungsthemen finden hausintern mit der Abteilung Versicherungswesen, respektive Herrn Beck, statt.

i) Ansprechpartnerin ist Frau Jatz, Abteilung Bau und Technik der VGem Zellingen.


2) Hausmesse Fa. Hofmann (Antrag)
Der Antrag wird bearbeitet und wird zeitnah auf die Tagesordnung gesetzt und dem Gremium somit zur Abstimmung vorgelegt.

Zur Info vorab:
Mit der Fa. Hoffmann wurde vereinbart, dass es, wenn es eine weitere Hausmesse geben sollte, im Vorfeld eine Gesprächsrunde zwischen Fa. Hoffmann, Gemeinde und Feuerwehr geben muss. Hierzu kann natürlich auch die Polizei geladen werden.
Was die alarmierten Polizisten zu diesem Vorfall sagten, ist leider nicht bekannt.
Die Parkverbotszone wurde damals in Absprache mit der Polizei eingerichtet und vom Rat 2019 beschlossen. 


3) Sirenenausbreitung
a) Von Seiten der VG wurde die Angelegenheit aufgrund der fehlenden Fördermittel nicht weiter verfolgt.

b) Die Geschäftsleitung stellt aufgrund der Ankündigung von MdB Rützel einen offiziellen Antrag bei der Regierung von Unterfranken, ob und in welchem Umfang der Fördertopf greift.
Wenn kein Zuschuss zu erwarten ist, können die Sirenen generell aus eigenen Haushaltmitteln finanziert werden. Hierfür müsste man für das Haushaltsjahr 2024 vorsichtshalber Kosten einstellen.
Die Sirene Mehrzweckhalle ist bereits kurzzeitig ausgefallen.

c) Dies wäre bei einer Angebotseinholung vorab erst noch zu klären.


4) Verhalten bei Stromausfall
Der Antrag wird bearbeitet und wird zeitnah auf die nächste Tagesordnung gesetzt.

Zur Info vorab:
In der letzten Bürgermeisterrunde wurde vereinbart, Anfang 2024 eine weitere Runde zwischen Feuerwehr und VG-Kommunen einzuberufen.
In das gebildete Gremium muss nicht zwingend ein Kommandant abgeordnet werden. Es ist durchaus auch denkbar, ein anderes Mitglied der Feuerwehr dafür zu beauftragen.

Sollten auf VG-Ebene zu wenige Entscheidungen getroffen werden, steht es immer noch im Ermessen der Gemeinde, weitere bzw. zusätzliche Entscheidungen zu treffen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

zum Seitenanfang

6. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Fortsetzung der 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.12.2023 ö 6

Sachverhalt

a) Schlussrechnung Mehrzweckhalle
Gemeinderatsmitglied Wolfgang Kübert fragt an, ob für die Sanierung der Mehrzweckhalle „Toilettenanlage“ die Schlussrechnung in der Verwaltung eingetroffen ist. Diese müsste durch den Rat noch bei der nächsten Sitzung genehmigt werden.
Die Begleichung der Rechnung ist inzwischen erfolgt. Die Förderung des BLSV fehlt derzeit aber noch. Die Unterlagen wurden durch den TSV bereits übermittelt.


b) Flurwege neben Bahngleisen
Gemeinderatsmitglied Willi Stamm fragt nach den Flurwegen neben der Bahnstrecke.
Diese seien während der Bauarbeiten der Bahn zerstört worden. Bürgermeister Herbert Hemmelmann erläutert hierzu, dass die Gemeinde die Flurwege für die Bahn zur Verfügung stellen musste – es handele sich hierbei um hoheitliche Aufgaben.
Das Unternehmen der Deutschen Bahn muss nach Abschluss der Baumaßnahme den ursprünglichen Zustand wiederherstellen (ausbessern und sanieren).

Ebenso wurde die Straße massiv verschmutzt. Die Verschmutzung auf der Fahrbahn wurde erst am späten Abend durch Reinigungsarbeiten beseitigt.

Abstimmungsergebnis:                o. A. 

zum Seitenanfang

7. Sitzungsniederschrift vom 09.11.2023; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Fortsetzung der 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.12.2023 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt dem öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 09.11.2023 ohne Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Information Erster Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Fortsetzung der 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.12.2023 ö 8

Sachverhalt

Zusätzlicher TOP:

Informationen Erster Bürgermeister

a) Ausschreibung weiterer Gewerke Neubau Kindergarten
Diese endet am 18.12.2023.


b) Glasfaserausbau Gewerbegebiet
Der Glasfaserausbau für das Gewerbegebiet geht nun in die Vorplanung. Der Ausbau im übrigen Gemeindegeiet soll im Jahr 2024 vonstattengehen. Hierfür wurden bereits Förderanträge gestellt. 
In bestehenden Plänen wurden die Standorte der Schaltkästen eingezeichnet, welche nun in der Verwaltung überprüft werden.

c) Die Neue Amtsleitung beim WWA 
Frau Jane Korck ist neue Amtsleiterin beim Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg.


d) Straßensperrung Laudenbach – Mühlbach
Derzeit wurden die Vorarbeiten für die Hangsicherung zwischen Laudenbach und Mühlbach durchgeführt. Die Sperrung zur Durchführung der Hangsicherung erfolgt voraussichtlich ab der 
5. KW bis einschließlich 18. KW. Die Sperrung betrifft ebenso den Radweg. 
Die offizielle Umleitung nach/von Karlstadt geht über die neue Mainbrücke Zellingen.


e) Kommunale Wärmepumpen – Konzepterstellung
Wenn noch im Jahr 2023 ein Planungsauftrag erteilt wird, wird dies bis zu 90 % in 2023 gefördert. Wird ein Auftrag erst im Jahr 2024 erteilt, beträgt die Förderung nur noch bis zu 60 %. 
Für die Konzepterstellung „Kommunale Wärmeplanung“ wurde hierfür im Jahr 2023 das Bayernwerk beauftragt.


f) Arbeiten der Deutschen Bahn an den Gleisen 
Diese sind nunmehr abgeschlossen. Derzeit werden die ICE’s über die Strecke Himmelstadt geleitet, damit auch die ICE-Strecke kontrolliert werden kann.


f) Termine
Der Christbaumverkauf findet am 16.12.2023 ab 9 Uhr statt.
Die Losholzversteigerung findet am 23.12.2023 um 9 Uhr statt.
Der Neujahrsempfang findet am 06.01.2024 um 18 Uhr statt.
Die nächste Gemeinderatssitzung wurde für den 11.01.2024 19 Uhr festgelegt.

Die Auftaktveranstaltung der ILE findet am 29.02.2024 um 18 Uhr in der Mehrzweckhalle der Gemeinde Himmelstadt statt. Unklar ist, ob zum genannten Zeitpunkt die Halle in Leinach zur Verfügung steht.

Abstimmungsergebnis:                o. A:

Datenstand vom 05.02.2024 15:36 Uhr