Datum: 09.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Besichtigung des ehemaligen Anwesens Melitta Scheb, Hauptstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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09.07.2015
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ö
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1 |
Sachverhalt
Die Gemeinderäte besichtigen das leerstehende Anwesen Hauptstraße 26 (ehem. Melitta Scheb).
Das Haus ist gemeindliches Eigentum. Die Besichtigung soll klären, ob eine Vermietung des Anwesens zu Wohnzwecken im derzeitigen Zustand möglich ist.
Herr Kießling (Einwohnermeldeamt VG Zellingen) erklärt auf Nachfrage, dass das Anwesen als Obdachlosenunterkunft gegenwärtig nutzbar wäre.
Das Gremium schließt sich dieser Auffassung an. Das Wohngebäude ist bewohnbar. Die Heizung müsste über geeignete einfache Standards (z.B. zentrale Ölversorgung bzw. Ölöfen) sichergestellt werden. Die Heizung ist teilweise noch einzubauen. Die Funktionsfähigkeit der Elektrik kann nicht geprüft werden, da der Strom z. Zt. abgestellt ist.
In der Küche im 1. OG ist evtl. ein Nässeschaden aufgetreten, da sich die Gipsplatten von der Decke lösen.
Bei der Gaube über der Terrasse (Richtung Brückenstraße/Hauptstraße) sind Dachziegel verrutscht.
Abstimmungsergebnis: o.
A.
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2. Feuerwehrwesen;
Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Himmelstadt;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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09.07.2015
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ö
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2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat zum 12.08.1999 die Urfassung der o. g. Satzung beschlossen. Im Jahre 2007 wurden die Verrechnungssätze nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag angepasst.
Der Bayerische Gemeindetag und das Bayerische Staatsministerium des Innern empfehlen nun
– aufgrund ergangener Gerichtsurteile – eine Änderung des Satzungstextes sowie eine erneute Anpassung der Verrechnungssätze.
Der neue Satzungstext einschließlich der geänderten Pauschalsätze für die Verrechnung von Feuerwehreinsätzen lag dem Kommandanten der Freiwilligen Himmelstadt, Herrn Joachim Zürn, zur Kenntnisnahme und Prüfung vor.
Die Stundenkosten für Arbeitsgeräte wurden um die Pauschalsätze für die Motorsäge und den Beleuchtungssatz ergänzt.
Beschluss
BRANDSCHUTZ
Die Gemeinde Himmelstadt erlässt aufgrund des Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
Satzung
§ 1
Aufwendungs- und Kostenersatz
- Die Gemeinde Himmelstadt erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen ihrer Feuerwehr, insbesondere für
1. Einsätze,
2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG),
3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen.
Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen oder Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben.
Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden der Feuerwehr.
- Die Gemeinde Himmelstadt erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehr zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG.):
1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören,
2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch.
Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr.
- Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet.
(4) Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werksfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 6
Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht.
§ 2
Schuldner
- Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG.
- Bei Freiwilligen Leistungen ist der Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat.
- Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Fälligkeit
Aufwendungs- und Kostenersatz werden einen Monat nach Zustellung des Bescheides zur Zahlung fällig.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Himmelstadt, den
Gundram Gehrsitz
1. Bürgermeister
Nachfolgend die Anlage zur Satzung :
Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Der Aufwendungsersatz setzt sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nr. 1 bis 3) und den Personalkosten (Nr. 4) zusammen.
1. Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
a) Löschgruppenfahrzeug LF 8 6,10 € bisher 5,71 €
b) Mannschaftstransport-/Gerätewagen GW 3,17 € bisher 2,95 €
c) sonstige Anhänger 2,00 € unverändert
2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine Stunde für
a) Löschgruppenfahrzeug LF 8 102,05 € bisher 95,44 €
c) Mannschaftstransport-/Gerätewagen MTW/GW 27,94 € bisher 26,20 €
d) sonstige Anhänger 20,00 € unverändert
3. Arbeitsstundenkosten
Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuertechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden) werden Arbeitsstundenkosten berechnet.
In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
Als Arbeitsstunden werden berechnet für
Tragkraftspritze PFPN 10/1000 48,50 € unverändert
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät 25,00 € unverändert
Generator 5 KVA 24,50 € unverändert
Tauchpumpe TP 4/1 13,50 € unverändert
Mehrzwecksauger 17,00 € unverändert
Motorsäge MS 260 34,65 € neu
Beleuchtungssatz 35,81 € neu
4. Personalkosten
Die Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
4.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird ein Stundensatz von 24,00 € (bisher 20,00 €) berechnet.
4.2 Sicherheitswachen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden je Stunde Wachdienst erhoben für
a) einen sonstigen Bediensteten, wenn Sicherheitswachdienst in der Freizeit wahrgenommen wird 13,70 € (bisher 10,70 €),
b) einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (s. § 11 Abs. 4 AVBayFwG) 13,70 € (bisher 10,70 €).
Abweichend von Nummer 4 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. 2. Maintal-Ultratrail am 26.09.2015 (Extremlaufveranstaltung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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09.07.2015
|
ö
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|
3 |
Sachverhalt
Der Stadtmarathon Würzburg e.V, (Verantwortlicher Technischer Leiter Herr Thomas Gumpert, Güntersleben) beabsichtigt am Samstag, den 26.09.2015, den „2.Maintal-Ultratrail“ (Extremlaufveranstaltung) durchführen zu wollen. Start und Ziel liegen in Veitshöchheim, sodass der Antrag auf diese Veranstaltung vom Landratsamt Würzburg aus zu genehmigen ist. Die Gemeinde Himmelstadt wird im Rahmen dieser Genehmigung „angehört''.
Mit Antrag und Eingang per E-Mail am 27.05.2015 konnte dem Anhang dieser E-Mail eine Laufstrecke in elektronischer Form entnommen werden, dass für die gesamte Laufstreckenführung auch die Gemarkung Himmelstadt berührt ist.
Der Vorsitzende zeigt den geplanten Streckenverlauf auf der Gemarkung Himmelstadt anhand einer Karte auf.
Beschluss
Nach Beratung und Diskussion wird der Durchführung des „2.Maintal-Ultratrail“ (Extremlaufveranstaltung) durch den Stadtmarathon Würzburg e.V, (Verantwortlicher Technischer Leiter Herr Thomas Gumpert, Güntersleben) am Samstag den 26.09.2015 zugestimmt.
Die Gemeinde Himmelstadt ist von jeglichen Ansprüchen freizustellen. Der Veranstalter hat die entsprechenden Haftpflichtversicherungen für die Veranstaltungen abzuschließen. Wegeleitungen, kurzfristige Sperrungen, Hinweisungen (und sonstige Markierungshinweise) und Trassierung (auch an Bäumen und Sträuchern) sind ausschließlich durch Personal des Veranstalters anzuordnen und sind sofort nach der Veranstaltung völlig „rückstandslos“ und auf eigene Kosten wieder zu entfernen.
Dies gilt insbesondere auch für das Entsorgen der „Hinterlassenschaften" der Laufteilnehmer. Diese sind unverzüglich durch geeignete Entsorgungsmaßnahmen zu entfernen, sodass es zu keiner Geruchsbelästigung oder sonstigen Beeinträchtigungen kommen kann. Die Abwasserbeseitigung muss sichergestellt sein. Es darf zu keinerlei Boden- und Gewässerverunreinigungen kommen. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die Dritten nachweisbar entstehen sollten.
Markierungszeichen dürfen nicht an Bäume genagelt werden. Es darf kein Baum durch fluoreszierende Gegenstände, auch aus Sprühflaschen, gekennzeichnet werden!
Das irreversible Aufmalen von Strichen oder Schriftzeichen auf die Fahrbahn (Autoverkehr!), auf Verkehrszeichen, Bäume, Pfähle, Masten und desgleichen, darf nicht vorgenommen werden. Die Verwendung von Farbbeuteln als Streckenmarkierung ist untersagt.
Es ist bereits jetzt im Planungsstadium der Veranstaltung eine Absprache mit dem Veranstalter des Maintal-Bikemarathons (TSV Güntersleben; Herr Erich Schömig) zu treffen, sodass es zu keinen Ungereimtheiten hinsichtlich Querungen der Trassierung und Verwechslung der Auszeichnungen (Wegstreckenmarkierungen) kommen kann. Der Maintal-Bikemarathon findet nach der hier geplanten Extremlaufveranstaltung am 03.10.2015 statt. Die Absprachen unter beiden Veranstaltern soll verhindern auszuschließen, welche Markierungen zu der jeweiligen Lauf- oder Fahrradveranstaltung gehören und wer diese nach Beendigung auch wieder zu entfernen hat. Es ist deshalb erforderlich für die beiden aufeinander folgenden Sportveranstaltungen „unterschiedliche Markierungen“ (Flatterband, Kreidespray (Farbe), Richtungspfeile, etc. …) zu verwenden.
Es ist seitens des Veranstalters Absprache mit der Verwaltung diesbezüglich zu treffen!
Die benutzten Wege sind „sauber“ zu hinterlassen. Der geplante Streckenverlauf ist mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde am LRA MSP abzustimmen und die Genehmigung ist von dort einzuholen. Der örtliche BUND und das AELF sind von der geplanten Veranstaltung rechtzeitig zu informieren und in Kenntnis zu setzen.
Ebenso hat der Veranstalter die Jagdpächter und Jagdausübungsberechtigten, rechtzeitig vor der Veranstaltung hiervon zu unterrichten.
Weinlese !
Es darf aufgrund der eventuell noch stattfindende Weinlese zu keiner Beeinträchtigung des Weinlesebetriebes und der Lesefahrzeuge kommen.
Die Gemeinde Himmelstadt ist von allen Ansprüchen anlässlich dieser Veranstaltung freizustellen.
Das Benutzen von Wegen im Privateigentum, ist nur nach Zustimmung der jeweiligen Eigentümer erlaubt!
Die Verpflegungsstellen sind entsprechend nach Beendigung „rückstandslos und sauber“ zurückzubauen und zu verlassen.
Die Verwaltung wird angewiesen eine Kaution i.H.v. € 250 als „Aufräumpauschale“ (gemeint ist einmalig für das gesamte VG-Mitgliedsgebiet) einzuheben die nach entsprechender Kontrollfahrt, dann wieder „beanstandungsfrei“ an den Veranstalter ausgekehrt werden kann.
Der Vorsitzende bittet um gegenseitige Rücksichtnahme aller Beteiligten und Teilnehmer des „2. Maintal-Ultratrail“. Er wünscht eine rundum gelungene Veranstaltung; dass sich die Teilnehmer auch bei der Anstrengung noch an der wunderbar, schönen Natur in unserem fränkischen Maintal erfreuen können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Straßenausbaubeitrag für die Ausbaumaßnahme Obere Ringstraße - Antrag auf Zusammenfassung der Abrechnungsgebiete Obere Ringstraße - westlicher Ast, nördlicher und südlicher Teil sowie nördliche und südliche Querstraße zu einer Abrechnungseinheit - Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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09.07.2015
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Am 11.12.2014 ging bei der Verwaltungsgemeinschaft ein Schreiben von Grundstückseigentümern des Abrechnungsgebiets Obere Ringstraße – westlicher Ast, nördlicher Teil ein, in dem die unterzeichnenden Anlieger den Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeinderates um Prüfung und Änderung zweier bestehender Beschlüsse zum Straßenausbau und dessen Beitragsabrechnung bitten. Das Schreiben mit Unterschriftenliste ist als Anlage beigefügt. Über den Antrag auf Wegfall der Pflasterung im Gehweg wurde wegen Eilbedürftigkeit aufgrund der laufenden Bautätigkeit bereits in der Gemeinderatssitzung vom 08.01.2015 entschieden.
Im zweiten Punkt legen die Anlieger dar, dass nach ihrer Auffassung die vier Abrechnungsgebiete Obere Ringstraße - westlicher Ast, nördlicher Teil und südlicher Teil sowie Obere Ringstraße nördliche Querstraße und südliche Querstraße zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden müssten und bitten um Abänderung der bisherigen Beschlussfassung.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Eine Zusammenfassung der genannten Abrechnungsgebiete zu einer Abrechnungseinheit entspricht nicht dem geltenden Recht. Bereits im Vorfeld der Baumaßnahme wurde öffentlich dargelegt, dass die Aufteilung der Oberen Ringstraße in mehrere selbstständig abzurechnende Einzelanlagen aus rechtlichen Gründen geboten ist. Eine Zusammenfassung von selbstständigen Straßen zu einer Abrechnungseinheit setzt unter anderem eine enge funktionelle Abhängigkeit einer Straße von einer anderen Straße voraus. Dies ist hier aber nicht der Fall. Jede der abgerechneten Straßen hat verbindende Wirkung und somit auch mehrere Anbindungen an das Straßennetz. Die Führung der Kanäle ist nicht relevant. Dem im Antrag zitierten Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes liegt ein anderer Sachverhalt zugrunde, dort waren die Querstraßen mittels fester Absperrungen dauerhaft unterbrochen.
Wir haben diesen Antrag dennoch zum Anlass genommen, das Landratsamt Main-Spessart um Rechtsauskunft zu diesem Antrag zu bitten. Aufgrund der dortigen Arbeitsbelastung ging die Rückantwort erst Ende Mai bei der Verwaltungsgemeinschaft ein. In seiner Stellungnahme hat das Landratsamt unsere Rechtsauffassung bestätigt.
Der Antrag ist daher aus Sicht der Verwaltung abzulehnen. Die Endabrechnung der Straßenausbaubeiträge erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt. Die Verwaltung wird hierbei evtl. zwischenzeitlich eintretende rechtliche Änderungen berücksichtigen.
Beschluss
Dem Antrag auf Zusammenfassung der Abrechnungsgebiete Obere Ringstraße westlicher Ast, nördlicher und südlicher Teil sowie nördliche und südliche Querstraße zu einer Abrechnungseinheit wird nicht stattgegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. Erlass einer Friedhofsatzung; Beratung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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09.07.2015
|
ö
|
beschließend
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5 |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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17.09.2015
|
ö
|
|
3 |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
|
12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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05.11.2015
|
ö
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|
6 |
Sachverhalt
Die Friedhofsatzung vom 03.06.1980 ist in vielen Bereichen nicht mehr zeitgemäß. Der Erlass einer gänzlich neuen Satzung wird deshalb für erforderlich erachtet.
Der beiliegende Satzungsentwurf beinhaltet neben einer konkreten Berücksichtigung von Urnenbeisetzungen auch eine Änderung der Ruhefrist für Urnenbeisetzungen.
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6. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
|
8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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09.07.2015
|
ö
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|
6 |
Sachverhalt
a) Dorferneuerung, Evaluierung zu im Rahmen ländlicher Entwicklung eingesetzter
EU-Mittel; Stichprobenanalyse
Ende April fand eine Stichprobenanalyse der Forschungsgruppe Agrar- und Regionalentwicklung
Triesdorf statt. Gegenstand der Analyse war die Evaluierung der Verwendung von EU-Mitteln für die Dorferneuerung. Am Termin nahmen Frau Tanja Unbehaun als Vertreterin des Instituts, Herr Tschapke vom Amt für ländliche Entwicklung und seitens der Gemeinde Frau Elfriede Führer, Manfred Wirth und 1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz teil.
Das Ergebnis der Stichprobenanalyse liegt nun vor. Es wurden keinerlei Beanstandungen festgestellt.
b) Bürgerworkshop Energiecoaching
Am Bürgerworkshop nahmen 9 Bürger, der Vorsitzende des TSV Himmelstadt Herr Reusner,
1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz sowie zwei Vertreter der Energieagentur teil.
Im Verlauf der Veranstaltung wurden sehr interessante Fragen gestellt. Ebenso besteht seitens der Teilnehmer Interesse an Beratung.
Schwerpunktthema war die Situation der Mehrzweckhalle.
In diesem Zusammenhang informiert 1. Bürgermeister Gehrsitz das Gremium über ein neues Bundesförderprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur.
Gefördert werden klimarelevante Maßnahmen geringen bis mittleren Umfanges. Förderschwerpunkt sind dabei einfach umzusetzende Maßnahmen, z.B. Sanierung Innen- und Außenbeleuchtung, Maßnahmen zum Reduzieren des Wärmeverbrauchs, Sanierung lüftungstechnischer Geräte. Es wird angestrebt einen Antrag zu stellen. Zu prüfen ist noch, ob dabei der TSV oder die Gemeinde Antragsteller sein müssten. Herr Reusner erarbeitet ein Konzept der Sanierung.
c) Geophysikalische Bodenuntersuchung „Burkardstuhl“
1. Bürgermeister Gehrsitz teilt mit, dass die Bodenuntersuchungen am Burkardstuhl durch Studenten der Uni Bamberg durchgeführt wurden. Beteiligt waren 6 Studenten und 3 Vertreter der Uni. Das Ergebnis wird derzeit ausgewertet und liegt in ca. 4-5 Wochen vor.
Abstimmungsergebnis: o. A.
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7. Kurze Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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09.07.2015
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ö
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|
7 |
Sachverhalt
a) Grillplatz, vermuteter Befall Eichenprozessionsspinner
Die Verwaltung wurde darüber informiert, dass beim Grillplatz Eichenprozessionsspinner vermutet wurden. Daraufhin hat FOR Trabold den Grillplatz begangen. Er konnte keinen Befall feststellen.
b) Baumaßnahme Untere und Obere Ringstraße, Abnahme
Bei einer Begehung der Ringstraßen zur Endabnahme, wurden verschiedene Mängel aufgelistet und durch das Ingenieurbüro Jung protokolliert. Sobald das Protokoll vorliegt, soll noch einmal geprüft werden, ob alle Mängel aufgenommen wurden. Sollte der Bauausschuss, der bei der Begehung nicht zugegen war im Nachhinein noch weitere Mängel feststellen, wird ein erneuter Termin zu Begehung mit den Beteiligten anberaumt werden.
c) Straße am Fußballplatz, grober Schotter
Nach Beendigung der Baumaßnahme Untere und Obere Ringstraße wurde auch die Straße am Fußballplatz wieder aufgebessert. Dabei wurde Schotter an den Banketten eingebracht. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Gartens Hemmelmann im weiteren Verlauf Richtung Schleuse wurde ebenfalls sehr grober Schotter zur Befestigung des Randstreifens eingebracht. Dies geschah aber nicht durch die bauausführende Firma, sondern vom Besitzer bzw. Nutzer des angrenzenden Streuobstwiesenstreifens. Dieser Schotter ist jedoch zu grob und fährt sich regelmäßig heraus. Damit bestehen insbesondere für Fahrradfahrer Gefahren.
Die Verwaltung wird gebeten, den Eigentümer des Grundstücks (Streuobstwiesenstreifen) anzuschreiben und die Entfernung des groben Schotters zu verlangen.
d) Baumaßnahme Untere und Obere Ringstraße und Straße am Fußballplatz, Pfützenbildung
Es wurde festgestellt, dass sich bei Starkregen eine sehr große Pfütze auf der Straße am Fußballplatz an der Ecke zum Weg nach Retzbach bildet. Die Fa. Zehe ist informiert. Da die Pfützenbildung aber bereits vor der Baumaßnahme vorhanden war, will die Fa. Zehe Ausbesserungen nur zu Lasten der Gemeinde vornehmen.
An der Einmündung Obere Ringstraße/Brückenstraße ist ebenfalls eine Pfützenbildung zu verzeichnen. Es wird derzeit geprüft, ob und wo in den genannten Straßen darüber hinaus das Niederschlagswasser nicht abläuft.
Abstimmungsergebnis: o. A.
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8. Sitzungsniederschriften vom 28.04.2015, 29.05.2015 und 02.06.2015;
Genehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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09.07.2015
|
ö
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8 |
Beschluss 1
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 28.04.2015 ohne Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 29.05.2015 (Waldbegang) ohne Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 02.06.2015 ohne Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.04.2016 14:19 Uhr