Datum: 08.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 BA 2024001; Hirtengartenweg o.Nr., Fl. Nr. 1305/2, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Gerätehalle Beratung und Beschlussfassung
2 BA 2024002; Tannenstr. 1, Fl. Nr. 382/43, Gemarkung Himmelstadt Errichtung eines Carports Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Beratung und Beschlussfassung
3 Bauleitplanverfahren; Beteiligung als Nachbargemeinde Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans "Bürgersolarpark Markt Zellingen" Beratung und Beschlussfassung
4 Bauleitplanverfahren; Beteiligung als Nachbargemeinde Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung Bebauungsplan "Solarpark Wiesenfeld"; Stadt Karlstadt Beratung und Beschlussfassung
5 Beschilderung im Gewerbegebiet Himmelstadt - Antrag aus dem Gemeinderat; Beratung und Beschlussfassung
6 Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung
7 Anfragen aus dem Gemeinderat
8 Informationen des Ersten Bürgermeisters
9 Kurze Anfragen
10 Sitzungsniederschrift vom 07.12.2023, 08.12.2023 und 11.01.2024; Genehmigung

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1. BA 2024001; Hirtengartenweg o.Nr., Fl. Nr. 1305/2, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Gerätehalle Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.02.2024 ö 1

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Hirtengartenweg o. Nr., Fl. Nr. 1305/2 der Gemarkung Himmelstadt eine landwirtschaftliche Lager- und Gerätehalle errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten“ in einem Dorfgebiet. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die geplante landwirtschaftliche Halle liegt vollständig außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen. Der Bebauungsplan in der Fassung der 1. Änderung lässt für Nebengebäude nur Satteldächer zu; für die Dacheindeckung ist naturrotes oder rotbraunes Material zu verwenden. Die Bauherren wünschen abweichend davon jedoch ein Pultdach mit einer Dachneigung von 5 Grad. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Bezugsfälle mit Baugrenzenüberschreitungen, sowie mit abweichender Dachgestaltung wurden im Baugebiet „Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten“ bereits zugelassen. Die Erschließung (Zufahrt, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) ist über den Hirtengartenweg gesichert. Die Nachbarbeteiligung ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen. 
Auf den früheren Antrag auf Vorbescheid für den „Neubau einer landwirtschaftlichen Geräte- u. Maschinenhalle und den Neubau von zwei Einfamilienwohnhäusern“ vom 05.07.2021 für das damals noch ungeteilte Gesamtgrundstück Fl. Nr. 1305 wird hingewiesen; das gemeindliche Einvernehmen hierzu wurde erteilt, zur grundsätzlichen bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit hat das Landratsamt Main-Spessart mit Bescheid vom 17.10.2022 (Az. V-2021-1360) die Erteilung einer Baugenehmigung unter Auflagen in Aussicht gestellt. Mittlerweile sind durch Neuvermessung und Grundstücksteilung drei Grundstücke entstanden. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Gerätehalle auf dem Grundstück Hirtengartenweg o. Nr., Fl. Nr. 1305/2 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Baugrenze und Dachgestaltung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. BA 2024002; Tannenstr. 1, Fl. Nr. 382/43, Gemarkung Himmelstadt Errichtung eines Carports Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.02.2024 ö 2

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Tannenstr. 1, Fl. Nr. 382/43 der Gemarkung Himmelstadt einen Carport errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans „Mausberg II“. Das beantragte Vorhaben kann nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO verfahrensfrei (ohne Bauantrag) errichtet werden. Da das Vorhaben jedoch die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mausberg II“ nicht in vollem Umfang einhält, sind isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Der Carport soll außerhalb der durch den Bebauungsplan Mausberg II festgesetzten Baugrenzen errichtet werden. Hinsichtlich der Dachgestaltung lässt der Bebauungsplan für Haupt- und Nebengebäude nur Sattel- oder Krüppelwalmdach mit 38 - 45 Grad Dachneigung zu, Flachdächer sind nicht zugelassen. Zur Eindeckung dürfen nur naturrotfarbene Tonziegel oder Betondachsteine verwendet werden. Der Carport soll jedoch ein Flachdach mit 5 Grad Dachneigung und eine Eindeckung mit Stahlblech in Anthrazit erhalten. Der Bebauungsplan schreibt außerdem einen Stauraum vor Garagen/Carports von mindestens 5 m zur öffentlichen Straße vor. Abweichend davon soll das geplante Gebäude am Standort des bisherigen Pkw-Stellplatzes entstehen und aus Platzgründen und zur Vermeidung von Aufschüttungen und einer Stützmauer ohne Stauraum zur Straße errichtet werden. Die Ein-/Ausfahrtsseite des Gebäudes, sowie die Seitenwände sollen offen bleiben; nur die Rückwand soll mit einer Lamellenwand versehen werden. 
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Aus Sicht der Verwaltung sind die erforderlichen Befreiungen möglich. Das geplante Gebäude (Nebenanlage nach § 14 BauNVO) kann auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen werden (§ 23 Abs. 5 BauNVO). Baugrenzenüberschreitungen und abweichende Dachgestaltungen bei Garagen und Carports wurden im Baugebiet Mausberg II bereits zugelassen (Bezugsfälle). Die Errichtung ohne Stauraum kann zugelassen werden, da der Carport an drei Seiten offen bleibt und deshalb keine Bedenken wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche bestehen; Bezugsfälle sind im Baugebiet Mausberg II vorhanden. Der Bauherr hat die ordnungsgemäße Beseitigung des Dachflächenwassers sicherzustellen (Anschluss an die bestehende Entwässerungsleitung oder Versickerung auf dem Baugrundstück). Der Eigentümer des betroffenen Nachbargrundstücks Fl. Nr. 572/17 hat dem Antrag zugestimmt. 

Beschluss

Für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Tannenstr. 1, Fl. Nr. 382/43 der Gemarkung werden isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mausberg II“ wegen Überschreitung der Baugrenzen, abweichender Dachgestaltung (Dachform, -neigung u.
-eindeckung) und Nichteinhaltung des Stauraums erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanverfahren; Beteiligung als Nachbargemeinde Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans "Bürgersolarpark Markt Zellingen" Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Markt Zellingen plant den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aufzustellen. Der Bürgersolarpark soll in der Gemarkung Retzbach in der Lage Espenloh auf einer Fläche von ca. 9,7 ha entstehen. Aus Sicht der Verwaltung sind hierdurch die Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt.

Die Unterlagen können unter: 
https://www.vgem-zellingen.info/seite/vg/main-spessart/0805:4739/-/Aktuelle Bauleitpanverfahren.html  eingesehen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt erhebt gegen die Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung des „Bürgersolarparks Markt Zellingen“ keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanverfahren; Beteiligung als Nachbargemeinde Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung Bebauungsplan "Solarpark Wiesenfeld"; Stadt Karlstadt Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Stadt Karlstadt plant den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aufzustellen. Der Solarpark soll in der Gemarkung Wiesenfeld in der Nähe der IC-Trasse auf einer Fläche von ca. 16,5 ha entstehen. Aus Sicht der Verwaltung sind hierdurch die Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt.

Die Unterlagen können unter: 
https://www.karlstadt.de/sites/clensite.asp?SID=cms141020220926418030664&Art=037:3277&C=5   eingesehen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt erhebt gegen die Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung des „Solarparks Wiesenfeld“ durch die Stadt Karlstadt keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Beschilderung im Gewerbegebiet Himmelstadt - Antrag aus dem Gemeinderat; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.02.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antrag eines Gemeinderates bezüglich der Beschilderung des Gewerbegebietes wurde in der Sitzung vom 11. Januar 2024 des Gemeinderates Himmelstadt diskutiert. Ein Beschluss wurde noch nicht gefasst, da die Stellungnahme der Polizeiinspektion Karlstadt, welche am 22.12.2023 von der Gemeinde beantragt wurde, noch nicht vorlag.

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Karlstadt liegt inzwischen vor. 

Nach erneuter Besichtigung der Beschilderungslage im Gewerbegebiet durch die Polizeiinspektion Karlstadt konnte folgendes festgestellt werden:

Das andauernde Problem besteht darin, dass die Feuerwehr bei einem Einsatzfall die Daimlerstraße im Bereich Hausnummer 26 - 20 nur schwer passieren kann, wenn dort Fahrzeuge parken bzw. halten.

Nach Rücksprache zwischen der Polizeiinspektion Karlstadt und dem Kommandanten fahren die Einsatzkräfte zum Feuerwehrhaus den ersten Abzweig der Daimlerstraße in Richtung Feuerwehrhaus. Der Ausrückweg ist der zweite Abzweig der Daimlerstraße, um den nachrückenden Einsatzkräften nicht mit dem Feuerwehrfahrzeug entgegen zu fahren. Diese An- und Abfahrtswege sind laut dem Kommandanten in der Feuerwehr intern die Regel und funktionieren. Gerade an Wochenenden kann es passieren, dass Kunden der Firma Hoffmann außerhalb der vorhandenen Firmenparkplätze auf der Straße parken und dabei gegen die vorhandene eingeschränkte Halteverbotszone verstoßen. Die eingeschränkte Halteverbotszone (VZ 290.1) beginnt ab Einfahrt des Gewerbegebiets. Die Firma Hoffmann stellt dennoch genügend Parkfläche den Kunden zur Verfügung. 

Die Aufstellung eines absoluten Halteverbotes (VZ 283) widerspreche den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit.

Die Problematik der parkenden Fahrzeuge tritt über das Jahr gesehen nur gelegentlich an Samstagen während den Öffnungszeiten der Firma Hoffmann auf. Laut Rücksprache zwischen der Polizeiinspektion Karlstadt und dem Kommandanten ist eine Durchfahrt mit dem Feuerwehrfahrzeug weiterhin möglich, jedoch etwas erschwert. Deshalb sieht die Polizeiinspektion Karlstadt in der Daimlerstraße 20 - 26 eine Beschilderung eines absoluten Halteverbotes (VZ 283) aufzustellen aktuell nicht als zielführend. 

Die Polizeiinspektion Karlstadt wird in Zukunft die Park- und Haltesituation der Fahrzeuge sowohl am Tag als auch bei Nacht stärker in den Fokus fassen und konsequent ahnden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt an der bestehenden Beschilderung nichts zu ändern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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6. Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.02.2024 ö 6

Sachverhalt

a)Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG, Zum Helfenstein 4,
   97753 Karlstadt
Für den turnusmäßigen Austausch von Wasserzählern (Eichzeit) legt die Energieversorgung am 14.12.2023 eine Rechnung über 9.006,23 € vor. Sie wurde am 22.12.2023 bezahlt.


b)Landkreis Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt
Als erste Abschlagsrechnung für die Statikprüfung durch die LGA - Landesgewerbeanstalt Bayern Würzburg – für den Neubau Kindergarten/die Kinderkrippe legt das Landratsamt Main-Spessart – Baurecht - eine Kostenrechnung vom 27.12.2023 über 5.007,75 € vor. Sie wurde am 15.01.2024 bezahlt.

Beschluss 1

a)
Der Gemeinderat genehmigt die Rechnungsanweisung an die Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG vom 14.12.2023 über 9.006,23 € und die damit verbundene überplanmäßige Ausgabe von 3.034,80 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)
Der Gemeinderat genehmigt die Rechnungsanweisung an das Landratsamt (für die Landesgewerbeanstalt LGA) vom 27.12.2023 über 5.007,75 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Anfragen aus dem Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.02.2024 ö 7

Sachverhalt

Es liegen keine schriftlichen Anfragen aus dem Gemeinderat vor.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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8. Informationen des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.02.2024 ö 8
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9. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.02.2024 ö 9
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10. Sitzungsniederschrift vom 07.12.2023, 08.12.2023 und 11.01.2024; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.02.2024 ö 10

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt dem öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 07.12.2023 ohne Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt dem öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 08.12.2023 ohne Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt dem öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 11.01.2024 ohne Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.03.2024 18:41 Uhr