Datum: 04.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Windenergie-Planung im Gemarkungsbereich Himmelstadt: Vorstellung von Planungsüberlegungen eines Projekt-Entwicklers für die Errichtung von Windenergieanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff
2 Haushaltssatzung und - plan 2024; Finanzplanung 2023 - 2027; Beratung und Beschlussfassung
3 BA 2024003; Lage "Kelter", Fl. Nr. 6461, Gemarkung Himmelstadt; Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle; Beratung und Beschlussfassung
4 Bauleitplanung des Marktes Zellingen: Bebauungsplan "Dürre Wiesen - Neubrunn II, 2. Änderung (OT Duttenbrunn) - Beteiligung als Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung
5 Sachstand Konzert "Nicki"; Information
6 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beschilderung entlang der Mehrzweckhalle, der Grundschule und des Kindergartens - verkehrsberuhigter Bereich; Beratung und Beschlussfassung
7 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Feuerwehrzufahrt entlang der Mehrzweckhalle, der Grundschule und des Kindergartens; Beratung und Beschlussfassung
8 Farbgestaltung Lärmschutzwand Deutsche Bahn; Beteiligung der Gemeinde Himmelstadt; Beratung und Beschlussfassung
9 Rechnungsgenehmigungen
10 Informationen des Ersten Bürgermeisters
11 Kurze Anfragen

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1. Windenergie-Planung im Gemarkungsbereich Himmelstadt: Vorstellung von Planungsüberlegungen eines Projekt-Entwicklers für die Errichtung von Windenergieanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, HH-Beschluss 04.04.2024 ö 1

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Scharf von der Fa. Primus Energie, Regensburg, anwesend. 

Die Primus Energie GmbH ist Projektentwickler im Bereich Erneuerbare Energien und sieht im Gemarkungsbereich Himmelstadt Potenzial für die Errichtung von Windenergieanlagen. 
Der durch die Windenergieanlagen erzeugte „grüne“ Strom soll der Herstellung von Wasserstoff dienen. 

Herr Scharf stellt die Planungsüberlegungen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Gemarkungsbereich Himmelstadt im Detail vor. 

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2. Haushaltssatzung und - plan 2024; Finanzplanung 2023 - 2027; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, HH-Beschluss 04.04.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024 ist den Mitgliedern des Gemeinderates rechtzeitig über das RIS bzw. per Mail zugestellt worden.

Dem Gemeinderat wurde der Haushaltsplan in seiner Sitzung am 14.03.2024 ausführlich vorgetragen.

Abschluss und vorläufiges Ergebnis 2023
Der Verwaltungshaushalt schließt mit einem Plus von ca. 280.579,00 € ab. Dieser Betrag wird dem Vermögenshaushalt zugeführt.
Im Vermögenshaushalt liegt eine Gesamtdifferenz von ca. 875.937,00 € vor, die der allgemeinen Rücklage zugeführt werden kann.
Mit den zurückgestellten Mitteln in der Allgemeinen Rücklage stünden dem Haushalt 2024 insgesamt ca. 1.156.515,00 € zur Verfügung.

Verwaltungshaushalt 2024
Gemäß den Ansätzen liegt der 

Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben bei                                                3.778.129,00 €


Vermögenshaushalt 2024

Gemäß den Ansätzen liegt der

Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben bei                                                2.232.450,00 €

Verpflichtungsermächtigungen sind im kommenden Jahr in Höhe von 158.000,00 € eingeplant worden.

Allgemeine Info Haushaltsplan

Wie im vergangenen Haushaltsjahr wird der endgültige Haushalt den Mitgliedern in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Es besteht aber dennoch die Möglichkeit, den Haushalt in Papierform zu beantragen. 

Der Erste Bürgermeister Herbert Hemmelmann verliest die Haushaltssatzung 2024.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt dem Antrag auf Berücksichtigung von Energieberatungskosten zuzustimmen und im Haushalt 5000€ einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 8

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs umzusetzen und bereits 2024 deshalb im Haushalt 20.000€ einzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 8

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, alle Reinigungskräfte in EG 2 einzugruppieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 9

Beschluss 4

Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie dem Stellenplan zu und beschließt die Haushaltssatzung 2024. 
Sie ist als Bestandteil des Beschlusses und dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Beschluss 5

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat den Finanzplan mit seinem Investitionsprogramm für den Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2027.
Das Investitionsprogramm ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage 2 beigefügt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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3. BA 2024003; Lage "Kelter", Fl. Nr. 6461, Gemarkung Himmelstadt; Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, HH-Beschluss 04.04.2024 ö 3

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Fl. Nr. 6461, Lage „Kelter“ der Gemarkung Himmelstadt eine landwirtschaftliche Lagerhalle errichten. Das Grundstück liegt im Außenbereich der Gemarkung Himmelstadt. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Himmelstadt ist dieser Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Das Bauvorhaben soll als landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB durchgeführt werden. Die Privilegierungsvoraussetzungen sind durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen. Die Festsetzungen des Flächennutzungsplanes stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Ob sonstige öffentliche Belange entgegenstehen, ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 6461 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt, soweit die landwirtschaftliche Privilegierung durch das Landratsamt Main-Spessart festgestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung des Marktes Zellingen: Bebauungsplan "Dürre Wiesen - Neubrunn II, 2. Änderung (OT Duttenbrunn) - Beteiligung als Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, HH-Beschluss 04.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Markt Zellingen beabsichtigt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Dürre Wiesen – Neubrunn II“ im Ortsteil Duttenbrunn.
 Das Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes ist es, den aktuellen Nachfragen nach zukunftsorientierten Bauweisen Rechnung zu tragen, auch im Hinblick auf die Prämisse des Flächensparens sowie nachhaltiger und energieeffizienter Bauweisen soll der Bebauungsplan geändert werden. 
Die Gemeinde Himmelstadt wird als Nachbargemeinde im Verfahren beteiligt und hat die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben. 
Nach Auffassung der Verwaltung werden durch die vorliegende Bauleitplanung des Marktes Zellingen Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt. 
Es wird empfohlen, keine Bedenken oder Anregungen vorzubringen. 

Beschluss

Da durch die Planung des Marktes Zellingen Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt werden, erhebt die Gemeinde Himmelstadt keine Einwände gegen den vorliegenden Entwurf zur 2. Änderung des 15.02.2024. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Sachstand Konzert "Nicki"; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, HH-Beschluss 04.04.2024 ö 5

Sachverhalt

Aufgrund der Recherche der Eintrittskarten und der Gegenüberstellung der benötigten Eintrittskosten erscheint ein weiteres Festhalten am Open-Air-Konzert als unrentabel. Zum Glück konnte der Vertrag ohne weitere Kosten gelöst werden.

Gefragt wird, ob der Beschluss vom Februar aufgehoben werden muss. Da der Vertrag aufgelöst wurde, ist eine Aufhebung nicht mehr nötig.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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6. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beschilderung entlang der Mehrzweckhalle, der Grundschule und des Kindergartens - verkehrsberuhigter Bereich; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, HH-Beschluss 04.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung vom 02.03.2023 des Gemeinderates wurde beschlossen, dass die Stichstraße (Brückenstraße) von Beginn der Bushaltestelle bis zu der Ausfahrt aus dem Parkplatz (ab Einfahrt von der Schleuße aus) ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden soll. 
Dieser Beschluss soll aufgehoben werden, da die Umsetzung nicht machbar ist, weil die Kriterien, welche die Straßenverkehrsordnung (StVO) für einen verkehrsberuhigten Bereich vorsieht, nicht erfüllt werden. 
Es wurde nochmal Rücksprache mit der Polizeiinspektion Karlstadt gehalten und um deren Einschätzung gebeten: Die Örtlichkeit gibt keinen verkehrsberuhigten Bereich her.
Eine bauliche Mindestanforderung wäre ein niveaugleicher Ausbau über die gesamte Straßenbreite. Dies ist hier aber nicht gegeben.
Weiter sieht die Polizeiinspektion es auch problematisch, wenn Kinder im verkehrsberuhigten Bereich spielen und die Gaststätte an der Mehrzweckhalle regelmäßig Lieferungen erhält bzw. wenn die Bushaltestelle immer vom Busverkehr bedient wird.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht umsetzbar ist und somit der Beschluss vom 2. März 2023 aufgehoben wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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7. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Feuerwehrzufahrt entlang der Mehrzweckhalle, der Grundschule und des Kindergartens; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, HH-Beschluss 04.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Aufgrund der regelmäßig abgestellten Fahrzeuge in der Brückenstraße im Kurvenbereich (Fl.‑Nr. 5932, Lage: Nähe Brückenstraße) kommt es für den Busverkehr zu erheblichen Einschränkungen. 
Bürgermeister Hemmelmann hat angeregt, dass in diesem Bereich ein absolutes Halteverbot beschildert werden soll. 
Bei einem Ortstermin mit der Polizeiinspektion Karlstadt, der Verwaltung, dem Bauhof und dem Bürgermeister wurde folgender Vorschlag erarbeitet:
Die Feuerwehrzufahrt, die aktuell auf der Straßenseite ab der Mehrzweckhalle bis zum Kindergarten beschildert ist, soll bis zu dem Kurvenbereich in der Brückenstraße verlängert und mit einem „absoluten Halteverbot“ und dem Zusatzzeichen „Feuerwehrzufahrt“ beschildert werden. Die bereits bestehende Beschilderung für die Feuerwehrzufahrt auf beiden Seiten soll entsprechend mitangepasst werden. 
In diesem Zusammenhang wurde auch die Thematik bezüglich der Anlieferungen für die ansässige Gaststätte angesprochen. Hier sieht die Polizeiinspektion Karlstadt keinen Handlungsbedarf eine extra Beschilderung anzubringen. Bei dem Vororttermin konnte beobachtet werden an welcher Stelle die Transportunternehmen halten und ausladen. Im Falle eines Einsatzes der Feuerwehr könne der Lieferdienst entsprechend reagieren und das Fahrzeug beiseite fahren, da der Fahrer auch in Reichweite seines Fahrzeuges während des Liefervorganges war. 
Ein Beschilderungsplan der Polizeiinspektion Karlstadt liegt vor. Die genauen Aufstellungsorte sind der Anlage zu entnehmen.

Beschluss

Zur Sicherstellung der Feuerwehrzufahrt soll die bereits bestehende Halteverbotsbeschilderung in der Brückenstraße bis zu dem Kurvenbereich in der Brückenstraße (Fl.‑Nr. 5932, Lage: Nähe Brückenstraße) verlängert sowie jeweils mit dem Zusatzzeichen „Feuerwehrzufahrt“ (VZ 2057) beschildert werden. 
Die gesamte Brückenstraße ist beidseitig mit VZ 283 + ZZ 2057 („absolutes Halteverbot“ + Zusatzzeichen „Feuerwehrzufahrt“) zu beschildern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

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8. Farbgestaltung Lärmschutzwand Deutsche Bahn; Beteiligung der Gemeinde Himmelstadt; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, HH-Beschluss 04.04.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Deutsche Bahn beabsichtigt die Errichtung einer Lärmschutzwand links der Bahn von km 18,150 bis 19,530 mit einer Länge von 1.380 m an der Strecke 5200 (Würzburg-Aschaffenburg).
Der Gemeinde Himmelstadt wurden diverse Farbvorschläge zur Verfügung gestellt, sowie eine Visualisierung der beiden gängigen Farbgestaltungen „Grün“ und „Braun“ zur Bemusterung und Auswahl.

Der Beschlussvorlage sind beigefügt:
  • Eine Visualisierung mit zwei Farbvarianten (Grün und Braun)
  • Eine Gestaltungsvarianten mit der Farbe Grün (abgestuft)
  • Eine Gestaltungsvarianten mit der Farbe Braun (abgestuft)
  • Eine Gestaltungsvariante mit der Farbe Blau (abgestuft)
  • Eine Gestaltungsvariante mit der Farbe Grau (abgestuft)
  • Eine Gestaltungsvariante mit der Farbe Grau / Rot
Eine Gestaltungsvariante mit der Farbe Hellgrau (Uni)

Beschluss 1

Die Gemeinde Himmelstadt beschließt, die Gestaltungsvariante mit der Farbabstufung Braun als gewählte Variante an die Deutsche Bahn zurück zu melden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 6

Beschluss 2

Die Gemeinde Himmelstadt beschließt, die Gestaltungsvariante mit der Farbabstufung Grün als gewählte Variante an die Deutsche Bahn zurück zu melden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 6

Beschluss 3

Die Gemeinde Himmelstadt beschließt, die Gestaltungsvariante mit der Farbabstufung Grau abgestuft als  gewählte Variante an die Deutsche Bahn zurück zu melden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

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9. Rechnungsgenehmigungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, HH-Beschluss 04.04.2024 ö 9

Sachverhalt

a)Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG, Zum Helfenstein 4, 97753 Karlstadt
Für die Reparatur eines Wasserrohrbruchs Am Burkardstuhl legt die Energieversorgung am 26.02.2024 eine Rechnung über 6.872,17 € vor. Sie wurde am 05.03.2024 bezahlt.

Beschluss

a)Der Gemeinderat genehmigt die Rechnungsanweisung an die Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG vom 26.02.2024 über 6.872,17 € im Nachhinein. Die Kosten fallen auf Privatgrund Am Burkardstuhl an und werden an den Grundstückseigentümer weiterverrechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Informationen des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, HH-Beschluss 04.04.2024 ö 10

Sachverhalt

a) Besetzung Straßenbauamt
Informiert wird darüber, dass im Straßenbauamt die zuständige Stelle in Abteilung S1 seit zwei Jahren nicht besetzt ist. Projekte werden nicht abgewickelt. Deshalb haben sich nun die Bürgermeister aus MSP an das Straßenbauamt gewandt.


b) Ausbau Friedhofsweg 
Es wird mitgeteilt, dass die Eigentümerin des Bauplatzes am Friedhofsweg sich an die Gemeinde gewandt hat. Geprüft werde derzeit, ob ein Neubau doch umzusetzen ist. Eine Rückmeldung der beteiligten Bank steht aber noch aus. Vorgeschlagen wird eine Frist abzuwarten, welche Entscheidung getroffen wird und erst dann Straßenarbeiten zu veranlassen. (Zeitfenster 4 Wochen)


c) Containerkonzept rechtsmainisch 
Für die Glascontainer wird ein neuer Standort gesucht. Am eigentlich geplanten Standort am Sportplatz können sie jedoch nicht stehen, da Fa. Remondis die Glascontainer nicht anfahren kann. Frau Jatz ist beauftragt zu prüfen, welcher Untergrund am jetzigen provisorischen Stellplatz für die Dauernutzung benötigt wird. Das Überschwemmungsgebiet ist zu beachten. Wenn dies geklärt ist, soll der Sachverhalt auf Wiedervorlage.


d) Bestandsaufnahme Weinbergswege
Informiert wird darüber, dass Reparaturen der Wege nur abschnittsweise möglich sind. Die Jagdgenossen wollen sich an den Maßnahmen und den Kosten wieder beteiligen. 


e) Nordwestlink Sachstand – DC 41
Aktuell liegt kein neuer Sachstand vor. Der Gemeinderat wird informiert, sobald es Neuerungen gibt. 


f) Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband 
In der VG Zellingen sind seit zwei Wochen die Prüfer im Haus und prüfen die Vorgänge der letzten 4 Jahre.


g) Regionalwerk MSP
Informiert wird darüber, dass der Gemeindetag tagte, eine Rückmeldung dazu, wie sich die Kreisvorstandschaft stellt, ist aber noch nicht bei der Gemeinde eingegangen. Sobald die Informationen vorliegen, werden sie an die Räte weitergegeben.


h) Exkursion „Managementstrategien zur integrativen, multifunktionalen Waldbewirtschaftung
Informiert wird über die Exkursion zum Thema „Managementstrategien zur integrativen, multifunktionalen Waldbewirtschaftung mit besonderer Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes im Kommunalwald“. Diese ist terminiert auf den 24.04. 14:00-17:00 Uhr und findet im Lohrer Stadtwald statt. Der Revierförster der Gemeinde ist informiert. Die Gemeinderäte sind eingeladen an der Exkursion teilzunehmen.


i) Truppenübung Bundeswehr
Die Bundeswehr wird im Umgriff der Nachbargemeinden und von Himmelstadt Truppenübungen durchführen. Geplant sind Leistungsmärsche und Absprungübungen der Fallschirmjäger.


j) Investorengespräch Grube Kleider, 
Ein Investorengespräch fand statt, Ein Nutzungsvertrag für eine PV-Anlage liegt bei der Notarin zur Vorbereitung. Unklar ist, ob das Gelände hierfür zur Pacht oder zum Kauf steht.


k) Sachstand Baufortschritt Erweiterungsbau Kindergarten
In der letzten Woche wurde der Estrich verlegt.


l) Anfragen/Anträge aus dem Gemeinderat 
Gemeinderat Wolfgang Kübert hat verschiedene schriftliche Anfragen gestellt, die im Folgenden erläutert werden.

l.1.Parksituation Triebstraße
Beantragt wurde, im Bereich der Triebstraße (von Hausnummer 42 bis 44) eine Parkverbotszone auszuweisen, um gefährliche Situationen zu vermeiden.
Hierzu wird mitgeteilt, dass vor Beschlussfassung zur Einrichtung eines absoluten Halteverbotes die Polizei als Fachbehörde hinzuzuziehen ist. Der Sachverhalt wird an die PI weitergegeben und um Rückmeldung gebeten. Im Übrigen geht aus dem Antrag nicht hervor, welche Art von gefährlichen Situationen die Anbringung eines Halteverbotes rechtfertigen. 

l.2.Parksituation Mausbergstraße/Triebstraße
Beantragt wurde, im Bereich der Mausbergstraße/Triebstraße (von Hausnummer 59) eine Parkverbotszone auszuweisen, um bei entgegenkommendem Verkehr ausweichen zu können.
Hierzu wird mitgeteilt, dass im Einmündungsbereich (5m) per Gesetz das Parken nicht erlaubt ist. Eine Beschilderung ist unzulässig. Zudem ist für die Einrichtung eines absoluten Halteverbotes die Polizei als Fachbehörde hinzuzuziehen ist. Ein Bedarf an darüberhinausgehender Beschilderung scheint aus der Sachverhaltsschilderung nicht gerechtfertigt. Bei einem Vororttermin von Frau Jatz, Bauamt VG und Bürgermeister Hemmelmann wurde festgestellt, dass zwei Fahrzeuge problemlos aneinander vorbeikommen.
Der Sachverhalt wird an die PI weitergegeben und um Prüfung im Vororttermin gebeten.

l.3. Sachstand Baugebiet Mausberg IV
Gefragt wurde zum aktuellen Sachstand, z.B. Auslegung Bebauungsplan, Zeitplan bis zum endgültigen Beschluss, Beginn der Ausschreibung.
Erläutert wird hierzu; aufgrund des Wechsels in das Regelverfahren werden derzeit mögliche Ausgleichsflächen mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Zudem wird die Entwässerung des Baugebietes mit dem WWA abgestimmt. Eine Einschätzung des WWA steht noch aus.
Da die Einschätzungen der Fachbehörden noch nicht vollständig vorliegen, ergeben sich für die Gemeinde Verzögerungen im Zeitplan. Es ist nicht absehbar, wann das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden kann.

l.4.Parksituation, Engstellen, Straßen mit geringer Durchfahrbreite 
Gefragt wurde zur Umsetzung eines Gemeinderatsbeschlusses vom Altort kommend den linken Gehsteig als Fußweg festzulegen und nur auf der gegenüberliegenden Seite im abgegrenzten Bereich zu parken.
Hierzu wurde seitens des Bauamtes mitgeteilt, dass aus der Anfrage nicht hervorging, welche Straße gemeint war und wann ein Beschluss hierzu gefasst wurde.
In den Unterlagen konnte nur eine verkehrsrechtliche Anordnung gefunden werden, die auch umgesetzt wurde und sich auf folgendes bezog: Entlang des linken Fahrbahnrandes von der Hauptstraße in die Triebstraße fahrend wird ein Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ aufgestellt.
Ein Anschreiben an die Anlieger ist nicht erfolgt, da sich die Verhaltensregeln aus der StVO ergeben.
Es wird vereinbart, dass Frau Zull als zuständige Sachbearbeiterin gebeten werden soll, doch ein Anschreiben insbesondere an nicht deutschsprachige Anwohner zu versenden, um auf die Einhaltung der StVO hinzuweisen.

l.5. interkommunaler Bauhof 
Gefragt wurde zur behaupteten Beschlussfassung des Gemeinderates, sich nicht an der Einrichtung eines interkommunalen Bauhofes zu beteiligen.
Festgestellt wird, dass die Problematik bei einer Bauhofbesichtigung konträr diskutiert wurde. Eine diesbezügliche Stimmbildabgabe ergab, dass vom „interkommunalen Bauhof“ Abstand genommen werden sollte. Es war vereinbart, die Abstimmung in der auf die Bauhofbesichtigung folgenden nächsten Gemeinderatsitzung nachzuholen. Dies ist dann jedoch nicht erfolgt. Sollte der Beschluss nachgeholt werden müssen, ist dies deshalb nun in der folgenden Sitzung zu veranlassen.
Informiert wird zudem darüber, dass die Planungen zum interkommunalen Bauhof auch auf ILE-Ebene zum Stillstand gekommen sind. Erlabrunn lehnt eine Beteiligung bereits ab. Veitshöchheim überlegt ebenfalls den Ausstieg aus dem Projekt. Die Planungen sind auch deshalb kaum vorangekommen, da man sich auf ILE-Ebene nicht auf Regularien und Standorte einigen konnte.

l.6. Informationssicherheit, Schutz vor Cyberangriffen
Gefragt wurde, wie die örtliche Trinkwasserversorgung, die zum großen Teil durch Fernwartung durch die Fa. ENERGIE betrieben wird, vor Cyberangriffen geschützt werden kann.
Diese Anfrage wurde zur Prüfung an die ENERGIE weitergegeben, eine Rückmeldung steht noch aus. Sobald die notwendigen Informationen vorliegen, werden sie den Gemeinderäten bekanntgegeben. Es wird davon ausgegangen, dass dies in der nächsten Sitzung des Gemeinderates erfolgen wird.


m) Termine
Nächste Sitzung GRHI         08.05. 19:00 Uhr (Aufgrund des Feiertages ändert sich der Sitzungstag, die Sitzung findet am Mittwoch statt)

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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11. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, HH-Beschluss 04.04.2024 ö 11

Sachverhalt

a) Wiederherstellung der Feldwege/Anliegerwege an der Bahn 
Gefragt wird, ob die Wiederherstellung der Feldwege nach der Maßnahme der DB AG schon erfolgt ist. Die DB AG hat sich dazu geäußert. Sie übernimmt die Kosten der Wiederherstellung. Eine Bestätigung liegt vor, Der Auftrag ging an Fa Ralph Scheb.


b) Sachstand Kreuzung B27
Informiert wird darüber, dass sich die Leiterin des Bauamtes der VG Frau Derr an das Straßenbauamt gewandt hat, aber noch keinen Termin bekommen hat.
Das Gremium ist sich darüber einig, dass sich die Gemeinde für die Ampelkreuzung mit Nachdruck an das Straßenbauamt wenden soll.
Verwiesen wird auf die Dringlichkeit auch deshalb, da demnächst in Mühlbach die Straße nach Stadelhofen gesperrt ist. Die Sperrung soll im Mai noch passieren. Dies belastet noch zusätzlich die B27 mit Verkehr.


c) Termin Bauausschuss Baufortschritt Kinderkrippe
Vorgeschlagen wird ein erneuter Ortstermin zur Information über den Baufortschritt in der neuen Kinderkrippe. Vereinbart wird der 17.04.24 ab 17:00 Uhr 

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 22.04.2024 16:22 Uhr