Datum: 08.05.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Antrag auf Verlegung von TOP 13 und TOP 17 aus dem nichtöffentlichen in den öffentlichen Sitzungsteil;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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08.05.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt
Gemeinderat Wolfgang Kübert beantragt, die Tagesordnungspunkte 13 und 17 im öffentlichen Teil der Sitzung zu beraten und beschließen. Er argumentiert, dass aus seiner Sicht die Erforderlichkeit der Nichtöffentlichkeit nicht besteht.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt dem Antrag von Gemeinderat Wolfgang Kübert zu, die Tagesordnungspunkte 13 und 17 in den öffentlichen Teil zu verlegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 9
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2. Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes Himmelstadt und Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage an der B 27
Herr Holowitz von SDH ist anwesend;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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08.05.2024
|
ö
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2 |
Sachverhalt
Die Holowitz, Müller und Heymann GbR, Johannesstr. 62, 70176 Stuttgart beantragt mit Schreiben vom 23.04.2024 die Änderung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes Himmelstadt sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Ziel der beantragten Plan-Änderungen ist es, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in Himmelstadt an der B 27 - auf dem Gelände der ehem. Sandgrube „Kleider“ errichten zu können.
Die Antragsteller als Investoren werden lt. ihrem Antrag alle für die Bauleitplanung erforderlichen Kosten einschließlich etwaiger Fachgutachten tragen. Auch möglicherweise notwendiger Grunderwerb für die Anlage von Ausgleichsflächen sowie eine Verwaltungskostenpauschale für die Durchführung der Verfahren werden durch die Investoren übernommen.
Der Planungsumgriff umfasst folgende Grundstücke:
Fl.Nr. 7550, 7551, 7552, 7560, 7562, 7582, 7584/2, 7590, 7598, 7600, 7602, 7603, 7603, 7606, 7608 und 7644 der Gemarkung Himmelstadt.
Der Verwaltungsaufwand für die Vorbereitung und Durchführung beider Bauleitplanverfahren wird auf 5.000 € geschätzt und kann im Rahmen des noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrags von den Investoren verlangt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt dem vorliegenden Antrag vom 23.04.2024 der Holowitz, Müller und Heymann GbR, Johannesstr. 62, 70176 Stuttgart auf Änderung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes für Himmelstadt sowie der Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 7550, 7551, 7552, 7560, 7562, 7582, 7584/2, 7590, 7598, 7600, 7602, 7603, 7603, 7606, 7608 und 7644 der Gemarkung Himmelstadt., (ehem. Sandgrube „Kleider“) dem Grunde nach zu.
Die Planungs- und Verfahrenskosten einschließlich etwaiger erforderlicher Fachgutachten sowie der Aufwand für den Grunderwerb von Ausgleichsflächen sind durch die Antragsteller zu tragen, ebenso eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5.000 Euro.
Mit den Investoren ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen, der die vorgenannten Eckpunkte enthält.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. BA 2024004;
Brückenstr. 2, Fl. Nr.47/5, Gemarkung Himmelstadt
Nutzungsänderung: Einbau von 1-Zimmer-Appartements in vorhandenes Wohnhaus
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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08.05.2024
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ö
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3 |
Sachverhalt
Der Bauherr beantragt die Nutzungsänderung mit Einbau von 1-Zimmer-Appartements im vorhandenen Gebäude Brückenstr. 2, Fl. Nr. 47/5 der Gemarkung Himmelstadt. Im Gebäude war bisher 1 Wohnung baurechtlich genehmigt. Diese soll nun in 5 Appartements umgebaut werden.
Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Für die geplanten 5 Wohnungen sind gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung insgesamt 7 Stellplätze erforderlich. Da der Bauherr keine Stellplätze nachweisen kann, sind die erforderlichen 7 Stellplätze gemäß Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung der Gemeinde Himmelstadt vom 22.02.2019 abzulösen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung mit Einbau von 1-Zimmer-Appartements auf dem Grundstück Brückenstr. 2, Fl. Nr. 47/5 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.
Die für das Vorhaben erforderlichen und vom Bauherrn nicht nachgewiesenen 7 Stellplätze sind gemäß Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung der Gemeinde Himmelstadt vom 22.02.2019 abzulösen. Die Zustimmung hierzu wird erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Stellplatzablösevertrag zu erstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
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4. Interkommunaler Bauhof;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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08.05.2024
|
ö
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|
4 |
Sachverhalt
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde vom Bürgermeister mitgeteilt, es gibt einen Beschluss des Gemeinderates Himmelstadt sich nicht am Interkommunalen Bauhof der ILE Gemeinden zu beteiligen und dass das Konzept zum Interkommunalen Bauhof dem Gemeinderat vorgelegt wurde. Leider konnte ich weder diesen Beschluss noch das Konzept des Interkommunalen Bauhofs im RIS finden. Ich bitte deshalb um Auskunft, wann dieser Beschluss gefasst wurde.
Die Problematik „Interkommunaler Bauhof“ wurde bei einer Bauhofbesichtigung konträr diskutiert. Die Sinnhaftigkeit konnte vom Gemeinderat nicht erkannt werden. z.B. im Winter muss zu gleicher Zeit Schnee geräumt werden und im Sommer fallen in allen Kommunen die Pflegearbeiten an.
Die Stimmungsabfrage ergab, dass vom „interkommunalen Bauhof“ Abstand genommen werden sollte.
Die Abstimmung sollte in der nächsten Gemeinderatssitzung nachgeholt werden.
Das ist leider nicht geschehen.
Sollte der Beschluss wirklich nachgeholt werden, werden wir dies in der nächsten Sitzung tun.
Die Planung „interkommunaler Bauhof“ ist kaum vorangekommen, da man sich nicht auf Standorte und weitere Regularien einigen kann."
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, sich am Prozess der Gründung einer interkommunalen Bauhofkooperation (Zweckverband/Kommunalunternehmen) der ILE Main-Wein-Garten zu beteiligen, auch dann, wenn sich nicht alle sieben, an der Erstellung des Bauhofkooperationskonzepts beteiligten Kommunen, für eine Weiterführung des Vorhabens aussprechen sollten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5
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5. Regionalplan Region Würzburg;
Fortschreibung des regionalen Windenergiesteuerungskonzeptes 2024 für den Teilraum 7 "Marktheidenfelder Platten":
Bewertung der Potenzialflächen für die Festlegung von Windvorranggebieten;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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08.05.2024
|
ö
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|
5 |
Sachverhalt
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) als Teil des Wind-an-Land-Gesetzes sieht eine Verteilung sog. Flächenbeitragswerte auf die Länder vor. Demnach sollen bis Ende des Jahres 2027 1,1 % und bis Ende des Jahres 2032 1,8 % der Landesfläche Bayerns für Windkraftanlagen ausgewiesen sein.
Die Region Würzburg hat sich zum Ziel gesetzt, mindestens 1,8 % + X der Regionsfläche als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie im Regionalplan auszuweisen.
Der Regionalplan für die Region Würzburg hat derzeit 1,2 % der Regionsfläche als sog. Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Nutzung von Windenergie festgesetzt.
Um die Zielsetzung der Region Würzburg erfüllen zu können, wird derzeit geprüft, welche Flächen zusätzlich für den Ausbau der Windenergie im Regionalplan festgelegt werden können.
Hierzu fand am 10. April 2024 die Vorstellung von vorläufigen Potenzialflächen für Vorranggebiete Windenergie im Rahmen einer Videokonferenz, initiiert durch die Regierung von Unterfranken, statt. Dritter Bürgermeister Andreas Scheb hat an der Videokonferenz teilgenommen.
Die Präsentation dieser Veranstaltung ist im Ratsinformationssystem abrufbar.
Die Regierung von Unterfranken ist bei der Suche nach potenziell in Frage kommenden Flächen folgendermaßen vorgegangen:
Zunächst wurden sog. „Suchräume“ ermittelt, die ggf. eine Eignung als Windkraft-Standorte haben könnten -> diese Flächen sind in den vorliegenden Präsentationen und Planunterlagen blau umrandet.
Anschließend wurden diese „Suchräume“ hinsichtlich etwaiger Raumwiderstände untersucht.
Übrig geblieben sind letztlich die sog. „Potenzialflächen“, die in den Präsentationen bzw. Planunterlagen als rosa Einfärbungen gekennzeichnet sind.
Demnach ist derzeit nur folgende Änderung, die die Gemeinde Himmelstadt unmittelbar betrifft, vorgesehen:
Potenzialfläche VRG P20079 „Südwestlich Himmelstadt“ (Präsentation S. 54):
Erweiterung des Vorranggebietes WK 9 im Zellinger Wald
Suchraum P20073
Der Suchraum P20073 wurde lt. Aussage der Regierung von Unterfranken, Frau Ziegra-Schwärzer, nicht weiter untersucht, da insbesondere die Trasse der B 26N, die noch im Bundesverkehrswegeplan enthalten ist, der Ausweisung eines Vorranggebietes für Windkraft entgegensteht.
Die betroffenen Kommunen haben nun die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen der Potenzialflächen abzugeben.
Beschluss 1
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt dem Antrag zu, die Beschlussfassung zu verschieben
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12
Beschluss 2
Der Gemeinderat Himmelstadt gibt folgende Stellungnahme zu der geplanten Änderung des Regionalplanes zur Fortschreibung des regionalen Windenergiesteuerungskonzeptes ab:
VRG P20079 „Südwestlich Himmelstadt“
Erweiterung des Vorranggebietes WK 9 im Zellinger Wald
Mit der Vergrößerung der Potenzialfläche P20079 (Vergrößerung des vorhandenen VRG WK 9 in nördliche Richtung) besteht seitens der Gemeinde Himmelstadt Einverständnis.
Auch eine weitere Ausdehnung der Potenzialfläche WK 9 als derzeit vorgesehen, in Richtung Nord-Osten, wird seitens der Gemeinde Himmelstadt befürwortet, sofern eine solche Ausdehnung das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt.
Suchraum P20073
Für den durch die Regierung von Unterfranken nicht weiter untersuchten Suchraum P20073 als etwaiges Vorranggebiet bestehen bereits Planungen eines entsprechenden Projektierers für zwei Windenergieanlagen (WEA).
Die Windhöffigkeit in diesem Bereich ist für den Betrieb der Anlagen äußerst gut, die Lage auf dem Höhenrücken ideal und eine Zuwegung zu den geplanten WEA’s bereits vorhanden. Die Sichtbarkeit wäre durch die Waldrand-Lage als eher untergeordnet einzustufen.
Dem Gemeinderat Himmelstadt ist sehr daran gelegen, sich beim Thema „erneuerbare Energien“ mit einzubringen und die Voraussetzungen für den Bau entsprechender Energiegewinnungsanlagen zu schaffen. Im Fall der Windenergie möchte die Gemeinde Himmelstadt gerne dazu beizutragen, dass der Freistaat Bayern die geforderten Flächenziele erreicht.
Die Gemeinde Himmelstadt unterstützt deshalb das Bestreben, an dieser nicht exponierten Stelle im Wald Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben.
Deshalb beantragt die Gemeinde Himmelstadt, den Suchraum P20073 hinsichtlich der Ausweisung eines entsprechenden Vorranggebietes nochmals vertieft unter Berücksichtigung der Interessen der Gemeinde Himmelstadt zu untersuchen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
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6. (Inter-) Kommunales Ökokonto: Bereitstellung von Flächen für die Gemeinde Himmelstadt
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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08.05.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Im Rahmen des Projekts Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) wurde durch die Allianz Main-Wein-Garten die Erarbeitung eines interkommunalen Ökokontos für die ILE-Mitgliedsgemeinden angeregt.
Damit soll sichergestellt werden, dass bei künftigen Bauleitplanungen bzw. sonstigen Eingriffen in Natur und Landschaft der einzelnen Gemeinden die erforderlichen Ausgleichsflächen verfügbar sind.
Ein Ökokonto ist dabei wie ein Bankkonto zu verstehen:
Flächen werden als „Guthaben“ in das Konto eingestellt. Dies geschieht nach einer Punktebewertung des „Ausgangszustandes“ der Fläche.
Es erfolgt (wenn diese Flächen entsprechend zielgerichtet aufgewertet werden) eine „Verzinsung“ in Form von Ökopunkten, die zum urspünglichen Punktestand hinzugerechnet werden.
Werden für einen Eingriff (z.B. Ausweisung eines Baugebietes) Ausgleichsflächen benötigt, werden die erforderlich Ausgleichsflächen wiederum nach diesem Punktesystem ermittelt. Dieser Punktwert wird dann im Ökokonto als „Minus“ verbucht.
Durch die frühzeitige Aufwertung von Flächen und der damit einhergehenden „Gutschrift“ ist der Bedarf an Flächen, die später erst benötigt werden, minimiert.
Tiefergehende Informationen zum Thema „Ökokonto“ können auf der Homepage des Landesamts für Umwelt (LfU) nachgelesen werden.
Die mit der Ersterstellung des (Inter)kommunalen Ökokontos beauftragten „Deutschen Landschaften GmbH“ hat nun die ILE-Gemeinden gebeten, jeweils vier geeignete Grundstücke im jeweiligen Gemarkungsbereich zu benennen, die für das Einstellen in das Ökokonto geeignet sind.
In Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Himmelstadt, den „Deutschen Landschaften GmbH“ und der Unteren Naturschutzbehörde wurden folgende Flächen der Gemarkung Himmelstadt als für das Ökokonto geeignet erachtet:
Die Einstellung dieser Flächen in das Ökokonto muss formal durch den Gemeinderat beschlossen werden.
Fl.Nr.
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Lage
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Fläche in qm
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Zielsetzung
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Fl.Nr. 3026
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Neuflur
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8.178
|
auf Teilfläche von 1.800 m²: Anpflanzung einer 3-reihigen Hecke ca. 5 m breit; auf an die Hecke angrenzenden Flächen Entwicklung artenreicher Säume und Staudenfluren trocken-warmer Standorte
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Fl.Nr. 3049
|
Mehlenäcker
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9.900
|
Grünlandansaat, Entwicklung zu artenreichem Grünland
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Fl.Nr. 6825
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Rote Wiese
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1.812
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Auf Teilfläche von 3.250 m²: Entwicklung zu artenreichem Grünland
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Fl.Nr. 6376
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Langer Sand
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4.394
|
Grünlandextensivierung mit Obstbaumpflanzung (Entwicklung zu Streuobstbestand im Komplex mit extensiv genutztem Grünland)
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Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Aufnahme folgender Flächen in das (Inter) Kommunale Ökokonto mit den genannten Zielsetzungen ohne Einwände zu:
Fl.Nr.
|
Lage
|
Fläche in qm
|
Zielsetzung
|
Fl.Nr. 3026
|
Neuflur
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8.178
|
auf Teilfläche von 1.800 m²: Anpflanzung einer 3-reihigen Hecke ca. 5 m breit; auf an die Hecke angrenzenden Flächen Entwicklung artenreicher Säume und Staudenfluren trocken-warmer Standorte
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Fl.Nr. 3049
|
Mehlenäcker
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9.900
|
Grünlandansaat, Entwicklung zu artenreichem Grünland
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Fl.Nr. 6825
|
Rote Wiese
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1.812
|
Auf Teilfläche von 3.250 m²: Entwicklung zu artenreichem Grünland
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Fl.Nr. 6376
|
Langer Sand
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4.394
|
Grünlandextensivierung mit Obstbaumpflanzung (Entwicklung zu Streuobstbestand im Komplex mit extensiv genutztem Grünland)
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Ausbau Friedhofsweg;
Aufhebung Beschluss vom 07.12.2023;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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08.05.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 07.12.2023 wurde festgelegt, die Erneuerung des Straßenoberbelages und damit die Fertigstellung des Friedhofswegs unmittelbar in Angriff zu nehmen, um der Verkehrssicherungspflicht, vor allem im Winter, gerecht werden zu können. Zu diesem Zeitpunkt war eine Bebauung auf dem Grundstück der Hausnummer 8 nicht absehbar.
Inzwischen haben die Eigentümer der Hausnummer 8 ihre Bauabsicht bekundet, belegt durch eine vorliegende Baugenehmigung und der Zusage der darlehengebenden Bank. Ausführungsbeginn ist für Ende 2024 / Anfang 2025 geplant. Da vorgefertigte Bauteile mit schwerem Gerät einer Fertighausfirma angeliefert und vor Ort montiert werden, macht eine unmittelbare Fertigstellung des Oberbelages vor dieser Belastung und Nutzung, die vermutlich Schäden im neuen Straßenbelag verursachen wird, keinen Sinn.
Von Seiten des Bauamtes wird vorgeschlagen, die Leistungen für das Herstellen des Straßenoberbelages im Friedhofsweg frühzeitig auszuschreiben und so zu planen, dass unmittelbar nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten am Anwesen Friedhofsweg Hs.-Nr. 8, die Straße in Angriff genommen und fertiggestellt werden kann.
Beschluss
Die Gemeinde Himmelstadt beschließt, den Beschluss vom 07.12.2023 aufzuheben und die Umsetzung der Oberbelagsarbeiten im Friedhofsweg und damit die Fertigstellung dieser Straße in das Jahr 2025 zu verschieben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13
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8. Rechnungsgenehmigung(en)
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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08.05.2024
|
ö
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8 |
Sachverhalt
Florian Hofmann GmbH, Randersackerer Weg 46, 97084 Würzburg
Für Gehölzpflege in der Lage „Am Langen Forst“ vom 15.02. mit 16.02.2024 legt die Florian Hofmann GmbH am 09.04.2024 eine Rechnung über 7.735 € vor. Sie wurde am 22.04.2024 bezahlt.
Beschluss
Florian Hofmann GmbH, Randersackerer Weg 46, 97084 Würzburg
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Rechnungsanweisung an die Florian Hofmann GmbH, Randersackerer Weg 46, 97084 Würzburg, vom 22.04.2024 und die damit verbundene Haushaltsüberschreitung von 4.062,53 € im Nachhinein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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9. Anfragen aus dem Gemeinderat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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08.05.2024
|
ö
|
|
9 |
Sachverhalt
Aus der Bauausschusssitzung vom 17.04.2024 ergaben sich folgende Fragen:
a) Abgrenzung des neuen Kindergartenerweiterungsbaus (Zaunumrandung):
Es wurde im Bauausschuss beraten, wie die Abgrenzung/Umzäunung erfolgen sollte. Vorgeschlagen wurde an der Abschlusskante der Straße den Zaun bis zum Gehweg zu stellen und von da in Richtung Rampe. Damit würde eine weitere Grünfläche für den Kindergarten entstehen.
Herr Lehnleidner sollte abklären, ob Fa Konrad evtl. noch die Fundamente für die Zaunpfähle herstellen könnte. Der Bauhof montiert die Zaunteile. Die bisherigen Zaunteile waren im Bauhof zwischengelagert. Es sollte geprüft werden, ob diese für die nun etwas größere Umrandung ausreichend sind oder evtl. noch weitere Zaunteile besorgt werden müssen.
Es ist bereits von Hr. Lehnleidner alles in die Wege geleitet worden. Nur die Zaunteile wurden noch nicht montiert. Derzeit ist unklar, wie viele Teile vorhanden sind und wie viele noch beschafft werden müssen.
Vorgeschlagen wird, dies auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen.
Die neue Zaunführung wie im Ausschuss besprochen, ist aber eingeplant und umgesetzt.
b)Beschaffung des Küchenmobiliars im Kindergartenerweiterungsbau
Herr Lehnleidner hatte den Bauausschuss darüber informiert, dass die Küche vom Johanniszweigverein beschafft wird und dafür aktuell drei Angebote vorliegen. Es sollte geklärt werden, ob der Verein dann auch die Kosten übernimmt.
Mitgeteilt wird, dass die Kosten für die Inneneinrichtung (umfasst auch die Küche) in der Bausumme enthalten sind. Die Beschaffung obliegt der Gemeinde. Sie erhält deshalb die Angebote und entscheidet.
Die Küche wird nach Beschlussfassung des Gemeinderates beauftragt.
c) PV-Anlage auf dem Dach des Kindergartenerweiterungsbaus
Auf dem Dach des Gebäudes sollte eine PV-Anlage aufgeständert werden. Da der Betreiber der PV-Anlagen auf den anderen gemeindlichen Dächern noch nicht aktiv geworden ist, sollte geklärt werden, wann eine Installation erfolgt. Zudem wird gebeten, darauf zu achten, dass der Wechselrichter außerhalb des Gebäudes installiert wird.
Es gibt keinen Beschluss des Gemeinderates einen Auftrag zur Errichtung einer PV-Anlage an die Sonneninitaitve e.V. zu vergeben. Das Gremium hatte jedoch gewünscht, nicht an verschiedene Träger zu gehen.
Für die Gemeinde ist die Erstellung einer PV-Anlage in Eigenregie zu überlegen, da Strom nur selbst genutzt, bzw. in das Leitungsnetz eingespeist wird. Da der Strom in der Einrichtung tagsüber genutzt wird, ist dies eher zu berücksichtigen als bei den anderen Gebäuden.
Bürgermeister Herbert Hemmelmann schlägt vor, die Beratungen hierzu auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Darüber hinaus sollte auch geprüft werden, wie die Errichtung einer PV-Anlage in Eigenregie finanziert werden kann.
Nach momentaner Situation ist es lukrativer, diese Anlage selbst zu betreiben.
Abstimmungsergebnis: o.A.
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10. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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08.05.2024
|
ö
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10 |
Sachverhalt
a) Recherche zur Person Werner Flach, Deutscher Philosoph
Archivar Arnold Bauer hat zur Persönlichkeit Werner Flach und seiner Beziehung zu Himmelstadt recherchiert. Die Recherche ergab, dass es sich bei Werner Flach um einen Deutscher Philosoph handelt. Ausgangspunkt war eine Anfrage von W. Müller zur Person. Herr Werner Flach lebte von 25.07.1930 bis 27.02.2023 und war zuletzt wohnhaft in Rothenbuch – Lichtenau. Es besteht Verwandtschaft zur hiesigen Familie R. Flach.
b) Zufahrt Sondernutzungsgebiet Lebensmittelmarkt „rote Wiese“
Mitgeteilt wird, dass sich leichte Verzögerung im Baufortschritt durch das Landratsamt sowie viele Regentage, aufgrund derer die Bodenbearbeitung so nicht möglich gewesen ist, ergeben haben.
Insbesondere steht noch eine Genehmigung von Prüfstatik durch das Landratsamt aus. Die Baufirma wartet darauf.
c) Pflege Weinbergskapelle
Mitgeteilt wird, dass das Ehepaar E. und W. Gehrsitz die Pflege der Weinbergskapelle nach 30 Jahren aus Altersgründen aufgeben muss. Es werden neue Freiwillige gesucht die diese Aufgabe übernehmen könnten. Eine entsprechende Information soll ins Mitteilungsblatt. In der Übergangsphase wird die Pflege vom Bauhof übernommen.
d) Übergabe Weinerlebnisweg
Festgestellt wird, dass die Übergabe des Weinerlebnisweges in Verbindung mit der Weinlagenwanderung eine gute Veranstaltung war. Der Dank gilt dem AK Tourismus insbesondere Harald Gangl und Felicitas Sattel.
e) Feuerwehrschule Würzburg vor Ort in Himmelstadt
Die Feuerwehrschule war bei der FFW Himmelstadt zu Gast. Es wurde eine Checkliste verschickt und Daten abgefragt. Die Vertreter haben sich vor Ort das Feuerwehrgerätehaus angesehen, haben zu verschiedenen Fragestellungen informiert und beraten. Im Ergebnis wurde festgehalten, der gute Allgemeinzustand unserer Feuerwehr ist sehr zufriedenstellend.
f) Anfrage aus vorangegangener Gemeinderatssitzung zu einem Podhalaner Hund
Eine Recherche ergab, dass es sich bei dem großen Hütehund der betreffenden Familie um einen Hund der Rasse Podhalaner handelt. Dieser ist kein Kampfhund. Eine Haltung im Wohngebiet ist möglich. Der Hund ist steuerlich gemeldet. Das Gartengrundstück ist eingezäunt. Das Ordnungsamt kann nicht präventiv, sondern erst bei Gefahr im Verzug aktiv werden.
g) Sanierung der Bahnstrecke Gemünden-Zell im Juni 2024
Informiert wird über die neu anstehenden Sanierungsarbeiten an der Bahnstrecke im Juni. Um welche Arbeiten es sich handelt, ist aber unklar. Es ist mit Verzögerungen zu rechnen.
h) Kommunale Wärmeplanung
Mitgeteilt wird, dass das Bayernwerk die Beratung für die kommunale Wärmeplanung wieder aufnimmt. Bürgermeister Hemmelmann wird informieren, sobald sich neue Anhaltspunkte ergeben.
i)Termine
Nächste Sitzung des Gemeinderates 06.06.2024 19:00 Uhr
Abstimmungsergebnis: o. A.
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11. Kurze Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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08.05.2024
|
ö
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11 |
Sachverhalt
a) Einsatz der Feuerwehr mit Blaulicht und-Martinshorn früh 4:00 Uhr
Gefragt wird, ob es erforderlich ist, bei Einsatz der Feuerwehr früh um vier das Martinshorn zu betätigen.
Aufgrund des Sonder- und Wegerechtes ist die gleichzeitige Benutzung von Blaulicht und Martinshorn verpflichtend.
b) Hundekotbeutelstationen am Ende Hirtengarten
Mitgeteilt wird, dass im letzten Bürgerstammtisch der Wunsch geäußert wurde, am Ende des Hirtengartens eine Hundekotbeutelstation anzubringen, da den Weg viele Hundebesitzer nutzen. Bürgermeister Hemmelmann erkundigt sich nach den Kosten. Der Gemeinderat wird gebeten, Vorschläge für einen günstigen Aufstellort zu machen und zudem darüber, wo weitere Stationen benötigt werden (z.B. auch am Biergarten an den Hallen, am Radweg,…).
c) Sachstand Errichtung einer Ampel an der B27
Es wird darum gebeten, die Errichtung der Ampelanlage an der Kreuzung zur B27 voranzutreiben. Die Situation ist teilweise untragbar. Abbieger müssen sehr lange warten, um ausfahren zu können. Es ergeben sich oft Gefahrensituation. Auf einen gerade erst stattgefundenen Motorradunfall wird verwiesen.
Die Gemeinde hat bereits die neue zuständige Sachbearbeiterin im Straßenbauamt, Frau Meyering gesprochen. Ihr war nicht bekannt, dass hier eine Ampel geplant ist. Frau Derr von der VG Zellingen wird nach ihrem Urlaub klären, wie es weitergeht. Erinnert wird daran, dass auch der Ausbau der B27 diesen Bereich ausgespart hat. Es ist ein stark dringlicher Bedarf, die Ampel voranzutreiben, da die Verkehrssituation so extrem ist. Vom Ministerium liegt eine Anweisung vor, dass eine Ampel zu bauen ist. Gebeten wird um Rückmeldung nach dem Termin mit Frau Derr.
d) Mittagsbetreuung Grundschule
Aufgrund der kommenden verpflichtenden Mittagsbetreuung wird weiteres Personal benötigt. Eine Stellenausschreibung wird vorbereitet für das Mitteilungsblatt. 2 Kräfte mit jeweils 15 Stunden werden benötigt, da noch eine dritte Gruppe hinzukommt. (Personalschlüssel pro Gruppe: zwei Betreuungskräfte).
e) Kinderkrippe, Betreiber, Vertrag mit Caritas
Gefragt wird zum Sachstand der Nutzung der Kinderkrippe. Von der Caritas gibt es keine Aussagen dazu. Diese sollen im Rahmen eines Rechtsbehelfes eingeholt werden.
Der Johanniszweigverein hat sich darum gekümmert. Die Caritas will nicht. Es gibt aber Vorlagen vom bayer. Prüfungsverband oder andere.
f) Sachstand Verfahren bezüglich Mauereinsturz Friedhofsberg
Informiert wird darüber, dass das Verfahren verschoben worden war. Sollte eine Entscheidung zu Lasten der Gemeinde erfolgen, ist zu prüfen, ob dann Haftpflicht geltend gemacht werden kann. Eine Anfrage an die Versicherung hierzu ist gestellt. Es liegt noch keine Rückmeldung vor. Am 22.07.24 ist der nächste Verhandlungstermin angesetzt. Da ein Haftpflichtschaden vorliegt, geht die Gemeinde davon aus, dass die Versicherung eintreten muss. Die Gemeinde hat in erster Instanz verloren.
g) Hydranten S-Kurve
Gefragt wird zur Reparatur der Hydranten in der S-Kurve der Hauptstraße. Diese war beauftragt, ist aber noch nicht repariert worden. Dies liegt an der Sperrung, die beantragt werden muss. Die beauftragte Baufirma R. Scheb hat noch nicht beantragt. Bürgermeister Hemmelmann redet mit der Baufirma, wann die Reparatur erfolgt oder ob evtl. der Auftrag an eine andere Firma vergeben werden muss.
h) Altortsanierung, Einladung von Hr. Tropp in einer Sitzung des Gemeinderates
Erinnert wird an einen Antrag von Gemeinderat Kübert, Herrn Tropp in eine Sitzung des Gemeinderates einzuladen. Der Antrag ist bisher jetzt noch nicht behandelt worden. Herr Tropp hatte mittlerweile der Verwaltung mitgeteilt, dass er sich aus dem operativen Geschäft zurückzieht.
Bürgermeister Herbert Hemmelmann ist im Gespräch mit Ingenieurbüro R. Amthor und wird sich mit ihm kurzschließen, ob es einen Nachfolger gibt.
Abstimmungsergebnis: o. A.
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12. Sitzungsniederschriften vom 14.03.2024 und 04.04.2024;
Genehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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08.05.2024
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ö
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12 |
Beschluss 1
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 14.03.2024 ohne Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 04.04.2024 ohne Änderungen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.06.2024 13:18 Uhr