Datum: 06.06.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. BA 2024005;
Hauptstr. 1, Fl. Nr. 8158, Gemarkung Himmelstadt;
Himmelstadter Mühle - Instandsetzung, Modernisierung und Umbau des historischen Mühlengebäudes, Aufteilung in 2 Wohneinheiten unter Einbeziehung von Teilen der angrenzenden Scheune;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.06.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der Bauherr beabsichtigt die Instandsetzung, Modernisierung und den Umbau des historischen Mühlengebäudes auf dem Grundstück Hauptstr. 1, Fl. Nr. 8158 der Gemarkung Himmelstadt. Im denkmalgeschützten Mühlengebäude soll zudem eine Aufteilung in zwei Wohneinheiten unter Einbeziehung von Teilen der angrenzenden Scheune (für einen separaten Zugang der geplanten Wohneinheit im Dachgeschoss) erfolgen. Eine Gebäudeerweiterung (Anbau) ist nicht vorgesehen; die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt.
Das Grundstück liegt im Außenbereich der Gemarkung Himmelstadt. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich richtet sich nach § 35 BauGB. Die geplante Baumaßnahme einschließlich der Schaffung einer weiteren Wohnung kann nach Rücksprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB bewertet werden. Danach können die Änderung oder Nutzungsänderung von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden - auch wenn sie aufgegeben sind - zugelassen werden, wenn das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung der Gebäude und der Erhaltung des Gestaltwertes dient und öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind. Das historische Mühlengebäude ist als Baudenkmal in der Denkmalliste eingetragen. Für den Erhalt des Baudenkmals und für die weitere Nutzung des Gebäudes ist eine Instandsetzung und Modernisierung nötig. Das Gebäude wurde bis vor einiger Zeit bewohnt und soll auch künftig für Wohnzwecke für die Familie des Bauherrn genutzt werden. Der Bauherr gibt an, dass er einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb führt. Die Außenbereichsverträglichkeit des geplanten Vorhabens und die evtl. Beeinträchtigung öffentlicher Belange sind abschließend durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart zu prüfen. Aus Sicht der Gemeinde werden öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Die Erfüllung des Stellplatzbedarfs ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu bewerten. Vom Bauherrn wurde eine Abstandsflächenübernahme durch die Gemeinde Himmelstadt beantragt (gemeindliches Grundstück Fl. Nr. 8235).
Beschluss 1
Das gemeindliche Einvernehmen zur Instandsetzung, Modernisierung und Umbau des historischen Mühlengebäudes, sowie Aufteilung in zwei Wohneinheiten unter Einbeziehung von Teilen der angrenzenden Scheune auf dem Grundstück Hauptstr. 1, Fl. Nr. 8158 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Dem Antrag auf Abstandsflächenübernahme durch die Gemeinde Himmelstadt (Fl. Nr. 8235) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. BA 2023009, geänderte Planung;
Rudolf-Diesel-Str. 8, Fl. Nr. 7830/1, Gemarkung Himmelstadt;
Neubau von einer Unterstellhalle mit PV-Anlage;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.06.2024
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ö
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2 |
Sachverhalt
Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Rudolf-Diesel-Str. 8, Fl. Nr. 7830/1 der Gemarkung Himmelstadt eine gewerbliche Unterstellhalle mit PV-Anlage errichten. Die vorangegangene Planung zum Neubau von 2 Unterstellhallen mit PV-Anlage, die mit Beschluss vom 12.10.2023 im Gemeinderat behandelt wurde, ist damit hinfällig. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“. Die geplante Unterstellhalle (ca. 33 m x 31 m) soll zur gewerblichen Stellplatzvermietung für Wohnmobile, Caravans und Kraftfahrzeugen genutzt werden. Der Abstand zu den Nachbargrundstücken beträgt 3 m. Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht in vollem Umfang ein. Der Bebauungsplan sieht vor, dass betriebliche Gebäude mit einem Flach- oder mit einem Shed- oder Satteldach bis zu einer Dachneigung von 30 Grad errichtet werden können; für die Dacheindeckung ist naturrotes oder rotbraunes Material zu wählen (ausgenommen Flachdächer). Das geplante Gebäude soll abweichend davon ein Pultdach mit 10 Grad Dachneigung und einer Eindeckung mit einer Photovoltaikanlage auf Trapezblechprofil erhalten. Außerdem soll durch den Dachüberstand der im Bebauungsplan festgesetzte private Grünstreifen teilweise überbaut werden (um ca. 26,33 m²). Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Aus Sicht der Verwaltung sind die erforderlichen Befreiungen möglich. Die Erfüllung des Stellplatzbedarfs und die Nachbarbeteiligung sind durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart zu prüfen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Unterstellhalle mit PV-Anlage auf dem Grundstück Rudolf-Diesel-Str. 8 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Dachform, Dacheindeckung und Grünstreifen wird zugestimmt. Zu prüfen ist die Sicherheit des Bodens vor auslaufender Flüssigkeit (wie beispielsweise Öl).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Grundsatzbeschluss zur Gründung eines Regionalwerkes für Erneuerbare Energien Projekte im Landkreis Main-Spessart;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.06.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Ein Regionalwerk ist ein geeignetes Instrument, um Erneuerbare Energien-Projekte aus der Region heraus entwickeln und umsetzen zu können.
Auf die bereits versandte Mail vom 20.03.2024 durch Bürgermeister Herrn Hemmelmann und die darin enthaltenen Motive zur Gründung eines Regionalwerks wird hingewiesen.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt begrüßt die Gründung eines Regionalwerks im Landkreis Main-Spessart, bekundet sein grundsätzliches Interesse an einer Beteiligung und befürwortet die Durchführung einer Geschäftsplanung für eine privatrechtliche Organisationsform. Das Landratsamt Main-Spessart übernimmt hierbei die Projektkoordination. Nach Vorliegen der Geschäftsplanung wird über das weitere Vorgehen abgestimmt. Mit dieser Beschlussfassung verpflichtet sich die Gemeinde Himmelstadt noch nicht zur Beteiligung an der tatsächlichen Gründung. Hierüber wird separat auf Basis der Ergebnisse der Geschäftsplanung entschieden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
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4. Parksituation im Bereich der Triebstraße – Antrag aus dem Gemeinderat;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.06.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Anfrage/der Antrag eines Gemeinderates bezüglich der Einrichtung von Halteverboten bzw. Halteverbotszonen im Bereich der Triebstraße wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 4. April 2024 erläutert. Ein Beschluss wurde noch nicht gefasst, da vor Beschlussfassung zur Einrichtung eines absoluten Halteverbotes die Polizeiinspektion Karlstadt als Fachbehörde hinzuzuziehen ist.
Ein Ortstermin mit der Polizeiinspektion Karlstadt, dem Bürgermeister und der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen hat daraufhin stattgefunden.
Die Polizeiinspektion Karlstadt nimmt wie folgt Stellung:
Der Gemeinde Himmelstadt lag ein Antrag vor, in der Triebstraße am rechten Fahrbahnrand der Hausnummer 44 ein Halteverbot zu errichten. Zudem wird am Einmündungsbereich Triebstraße ‑ Mausbergstraße ebenfalls ein Halteverbot gewünscht, um mögliche Gefahren im Kurvenverlauf künftig verhindern zu können.
Festzuhalten ist, dass in diesem Straßenbereich die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt ist durch Zeichen 274.1-50 (Zone 30). Das heißt, dass ebenfalls die Vorfahrtsregelung rechts‑vor‑links besteht. Aufgrund der gut ausgebauten Straße mit einer überdurchschnittlichen Straßenbreite, würde eine Aufstellung von Halteverbotszeichen dazu beitragen, dass die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit einzelner Verkehrsteilnehmer über den erlaubten 30 km/h liegen würde. Dieser Straßenabschnitt wäre somit frei von parkenden Fahrzeugen. Für das Ziel, die Geschwindigkeit zu reduzieren oder zumindest bei den max. 30 km/h zu behalten, wäre dies somit kontraproduktiv. Über Jahre hinweg, hat sich die einfachste Variante mit parkenden Fahrzeugen, um die Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren, durchgesetzt.
Aufgrund der Straßenbreite besteht aus Sicht der Polizei auch keine erhebliche Gefahr, in den Konflikt mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zu geraten. Es wird hier auf den Paragraphen § 1 StVO hingewiesen (GEGENSEITIGE RÜCKSICHTSNAHME).
Mit Anwohnern der Mausbergstraße wurde vor Ort Rücksprache gehalten und aufgefordert, das Fahrzeug künftig nicht mehr direkt am Einmündungsbereich abzustellen.
Abschließend wird nochmal erwähnt, dass das Aufstellen von Halteverbotszeichen an den oben genannten Stellen aus Sicht der Polizei nicht befürwortet wird.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt von der Triebstraße 44 bis zum Abzweig Richtung Sternberg ein eingeschränktes Halteverbot zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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5. Parksituation im Bereich der Mausbergstraße/Triebstraße – Antrag aus dem Gemeinderat; Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.06.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Anfrage/der Antrag eines Gemeinderates bezüglich der Einrichtung von Halteverboten bzw. Halteverbotszonen im Bereich der Mausbergstraße/Triebstraße wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 4. April 2024 erläutert. Ein Beschluss wurde noch nicht gefasst, da vor Beschlussfassung zur Einrichtung eines absoluten Halteverbotes die Polizeiinspektion Karlstadt als Fachbehörde hinzuzuziehen ist.
Ein Ortstermin mit der Polizeiinspektion Karlstadt, dem Bürgermeister und der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen hat daraufhin stattgefunden.
Die Polizeiinspektion Karlstadt nimmt wie folgt Stellung:
Der Gemeinde Himmelstadt lag ein Antrag vor, in der Triebstraße am rechten Fahrbahnrand der Hausnummer 44 ein Halteverbot zu errichten. Zudem wird am Einmündungsbereich Triebstraße ‑ Mausbergstraße ebenfalls ein Halteverbot gewünscht, um mögliche Gefahren im Kurvenverlauf künftig verhindern zu können.
Festzuhalten ist, dass in diesem Straßenbereich die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt ist durch Zeichen 274.1-50 (Zone 30). Das heißt, dass ebenfalls die Vorfahrtsregelung rechts‑vor‑links besteht. Aufgrund der gut ausgebauten Straße mit einer überdurchschnittlichen Straßenbreite, würde eine Aufstellung von Halteverbotszeichen dazu beitragen, dass die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit einzelner Verkehrsteilnehmer über den erlaubten 30 km/h liegen würde. Dieser Straßenabschnitt wäre somit frei von parkenden Fahrzeugen. Für das Ziel, die Geschwindigkeit zu reduzieren oder zumindest bei den max. 30 km/h zu behalten, wäre dies somit kontraproduktiv. Über Jahre hinweg, hat sich die einfachste Variante mit parkenden Fahrzeugen, um die Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren, durchgesetzt.
Aufgrund der Straßenbreite besteht aus Sicht der Polizei auch keine erhebliche Gefahr, in den Konflikt mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zu geraten. Es wird hier auf den Paragraphen § 1 StVO hingewiesen (GEGENSEITIGE RÜCKSICHTSNAHME).
Mit Anwohnern der Mausbergstraße wurde vor Ort Rücksprache gehalten und aufgefordert, das Fahrzeug künftig nicht mehr direkt am Einmündungsbereich abzustellen.
Abschließend wird nochmal erwähnt, dass das Aufstellen von Halteverbotszeichen an den oben genannten Stellen aus Sicht der Polizei nicht befürwortet wird.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, dass für den Bereich der Triebstraße 59 bis Ende Mausbergstraße 4 eine gelbe Zick-Zack-Linie angebracht wird, um dort das Parken in Zukunft vollständig zu untersagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
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6. Belegung Neubau Kita mit Photovoltaik;
Installation und Nutzung PV-Anlage im Eigenbetrieb;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.06.2024
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ö
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6 |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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04.07.2024
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ö
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3 |
Sachverhalt
In der Sitzung am 04. Mai 2023 (Top 14) wurde beschlossen, die gemeindlichen Dachflächen für Photovoltaikanlagen an die Sonneninitaiative e.V. zu vermieten.
In der vorangegangenen Diskussion wurden Pro und Contra für einen Eigenbetrieb erörtert. In diesem Zuge wurde die Dachfläche des damals in Planung befindlichen Neubaus des Kindergartens in der Form ausgenommen, dass klar war, die Dachflächen des neuen Kindergartens zwar auf jeden Fall mit einer Photovoltaikanlage zu belegen, jedoch ob als Eigenbetrieb oder als Vermietung sollte später noch im Gemeinderat beschlossen werden.
Da der Eigenbetrieb steuerrechtlich eine entsprechende Betriebsführung und Gründung eines Betriebes voraussetzt (wenn mehr als 30 Killowatt peak produziert werden), ist die Einspeisung in bzw. Eigennutzung durch die Kinderkrippe am sinnvollsten. Gerade im Kindergarten wird der Strom dann gebraucht, wenn er durch die PV-Anlage produziert wird.
Um die Dachfläche des neuen Kindergartens noch im Zuge der Baumaßnahme mit einer PV-Anlage belegen zu können, muss geklärt werden, ob die Dachfläche für PV selber genutzt werden soll oder an einen Betreiber vermietet werden soll.
Beschluss
Es ist von der Verwaltung zu prüfen, ob die 30 Kilowatt peak pro Anlage oder als Gesamtsumme für alle PV-Anlagen gewertet wird. Vorgaben und Größe sind zu prüfen und der Punkt ist für den nächsten Sitzungstag im Juli vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Hundekotbeutelstation am Hirtengarten;
Erwerb einer zusätzlichen Hundekotbeutelstation;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.06.2024
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ö
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7 |
Sachverhalt
Anwohner am Hirtengarten haben gebeten, im Bereich des Hirtengartens eine Hundekotbeutelstation aufzustellen, da hier vermehrt Hundekot an den Straßen- und Wegerändern vorzufinden ist.
Die Kosten für die Anschaffung einer Hundekotbeutelstation (Vorratsbehältnis für Tüten, inkl. Abfallbehälter) analog der bestehenden Stationen im Ort (Bsp. Am Radweg nahe Mainstraße) belaufen sich auf 1.159,06 € brutto.
Beschluss
Die Gemeinde Himmelstadt beschließt, eine neue Hundekotbeutelstation, analog der bestehenden Stationen im Ort, für Kosten in Höhe von 1.159,06 € brutto am Hirtengarten zu beschaffen und vom gemeindlichen Bauhof aufstellen zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Neubau Kinderkrippe Himmelstadt;
Nachtrag Zimmererarbeiten;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.06.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Die Zimmererarbeiten der Kinderkrippe sind bereits abgeschlossen und abgenommen. Bei den Ausführungsarbeiten sind folgende Änderungen aufgetreten:
Nachträgliches Herstellen von brandschutzgerechten Durchdringungen und „Installationsschächten“ in den Zwischenwänden für Installationsarbeiten, inkl. Einbau zusätzlicher OSB-Platten.
Herstellen von Durchdringungen in den Außenwänden für Lüftungsinstallation wie vor.
Herstellen von Attika- und Deckenverkleidungen für das Vordach am Eingang, inkl. Hilfsgerüst und Blecharbeiten.
Der Mehraufwand wurde vor Ort in den gemeinsamen Bauherrn-Jourfixen im Detail erläutert.
Die angebotenen Einheitspreise entsprechen dem Hauptangebot.
Zusätzliche Positionen wurden geprüft und sind plausibel und marktüblich.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt beauftragt die Firma Zimmererteam Gessner GmbH, Dürrhoffeld 3 aus 97794 Rieneck, mit den Nachtragsleistungen für zusätzliche Zimmererarbeiten zum Angebotspreis in Höhe von 10.335,88 € brutto, laut Angebot vom 11.03.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Beschaffung neuer Sirenen im Ortsgebiet, Grundsatzbeschluss; Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.06.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Im Rahmen der gemeinsamen Besprechungen der Arbeitsgruppe „Sicherheits- und Gesundheitsrecht / Katastrophenschutz“, bestehend aus
- den jeweiligen 1.Bürgermeistern der 4 Mitgliedsgemeinden unserer VGem,
der Geschäftsleitung der VGem,
den jeweiligen 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren (aus den 6 Gemeinden), sowie
dem Kreisbrandinspektor und dem Kreisbrandrat im Landkreis Main-Spessart
wurde auch die Thematik „Ausstattung/Funktion der Ortssirenen“ diskutiert.
Von der Firma Abel & Käufl, Landshut wurden mittlerweile Sirenen Einmessungen bei allen Standorten im Bereich der VGem durchgeführt.
Dies in der Hauptsache zur Umsetzung der bevorstehenden Ertüchtigung der analogen BOS-Sirenen auf die moderne, digitale TETRA-BOS Alarmierung.
Von Seiten des Bundes gab es in der Vergangenheit ein Förderprogramm für solche Maßnahmen. Jedoch sind diese Fördermittel – nach Aussage der Regierung von Unterfranken – ausgeschöpft. Ein neues Programm war geplant, jedoch wurde dies auf Grund der fehlenden Bundesmittel nicht in Kraft gesetzt. Eine Wiederaufnahme ist derzeit nicht absehbar.
Von Seiten der Arbeitsgruppe respektive den ersten Bürgermeistern wird angeregt, die o.g. Umsetzung – ohne eine Zusage von Fördermitteln – in die Wege zu leiten, da bei fast allen Sirenenanlagen Handlungsbedarf besteht.
Die Verwaltung möge beauftragt werden, entsprechende Angebote einzuholen und einen Vergabevorschlag den Gremien vorzulegen.
Beschluss
Der Gemeinderat erkennt die Notwendigkeit zur Umsetzung der o.g. Schritte. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote für alle Standorte (hier: Gemeinde Himmelstadt) einzuholen und einen Vergabevorschlag zu fertigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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10. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.06.2024
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat stellt fest, dass der Grund für die Geheimhaltung der in nichtöffentlicher Sitzung am 08.05.2024, TOP 15 und 16 der Einladung gefassten Beschlüsse weggefallen ist. Die Beschlüsse werden daher nachstehend der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Neubau Kinderkrippe Himmelstadt; Vergabe Schlosserarbeiten;
Beratung und Beschlussfassung;
Beschluss:
Die Gemeinde Himmelstadt beauftragt die mindestnehmende Firma SMB Stahl- und Metallbau GmbH & Co.KG, Julius-Echter-Str. 28 aus 97450 Arnstein, zum Angebotspreis von 96.347,91 € brutto, laut Angebot vom 26.04.2024.
Neubau Kinderkrippe Himmelstadt; Vergabe Baureinigungsarbeiten;
Beratung und Beschlussfassung;
Beschluss:
Die Gemeinde Himmelstadt beauftragt die mindestnehmende Firma K& S Raumpfelgeservice GmbH, Karl-Götz-Str. 32 aus 97424 Schweinfurt, zum Angebotspreis von 2.378,22 € brutto, laut Angebot vom 29.04.2024.
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11. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.06.2024
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ö
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11 |
Sachverhalt
Bürgermeister Hemmelmann gibt folgende Stellungnahme ab:
a) Datenschutz- und Akteneinsichtsrecht
Das Datenschutz- und Akteneinsichtsrecht im Gemeinderat wurde den Gemeinderäten schon mehrmals vom Geschäftsstellenleiter der VGem zugesendet. Es gibt kein allgemeines Auskunftsrecht der Gemeinderatsmitglieder. Aus dem Gesetz geht keine klare Aussage hervor, welche Informationen zu liefern sind.
Einzelne Tagesordnungspunkte werden durch die Verwaltung vorbereitet; diese geben somit die Beratungspunkte vor.
Gegen oftmals haltlose Vorwürfe und Unterstellungen wurde bisher nichts unternommen.
b) Erneuerbare Energien
Zum Thema erneuerbare Energien teilt Bürgermeister Hemmelmann mit, dass er die letztmaligen Änderungen auch erst kurz vor den Gemeinderäten erhalten hat. Eine schnellere Weitergabe der Informationen war somit nicht möglich.
c) Beratung durch das Büro Tropp
Zum Thema Beratung durch das Büro Tropp teilt Bürgermeister Hemmelmann folgendes mit:
Der Gemeinderat hat beschlossen, die finanziellen Mittel im Haushalt zu streichen. Eine über den Haushalt hinausgehende Ausgabe müsste daher extra beschlossen werden.
d) Kurze Anfragen
Der Punkt „Kurze Anfragen“ wird ab sofort von der Tagesordnung genommen. Dies gilt für den öffentlichen, als auch für den nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung. Anfragen aus dem Gemeinderat können weiterhin in schriftlicher Form gestellt werden und werden in der nächsten Gemeinderatssitzung unter dem Punkt „Anfragen aus dem Gemeinderat“ beantwortet. Hierbei soll die Frist für die Einreichung beachtet werden (spätestens 14 Tage vor der nächsten Sitzung).
Die Anträge und Anfragen sind beim Bürgermeister oder direkt der Verwaltung einzureichen. Der Erste Bürgermeister soll jedoch in „cc“ gesetzt werden, um so aktuell Kenntnis zu erlangen.
Weitere Punkte:
e) Friedhofssatzung/Friedhofsgebührensatzung
Die Friedhofssatzung/Friedhofsgebührensatzung ist derzeit in Bearbeitung und wird neu erstellt/kalkuliert.
f) Kommunale Wärmeplanung
Bezüglich der Kommunalen Wärmeplanung besteht Kontakt zum Bayernwerk, Herr Schneider. Weitere Informationen folgen, wenn diese vorliegen.
g) Austausch Hydranten
Die technische Bauabteilung war mit der Firma Ralph Scheb vor Ort. Es müssen nach derzeitigen Stand nur die Kappen an den Hydranten ausgetauscht werden; weitere Reparaturen sind bei den Hydranten nicht notwendig. Hierfür ist eine stundenweise Sperrung der Staatsstraße jedoch notwendig.
h) Mauersturz
Ein Schriftsatzentwurf liegt derzeit in der Verwaltung vor. Die Revisionsverhandlung am OLG ist auf den 22.07.2024 datiert worden. Durch einen neuen Mitarbeiter im Vermessungsamt wurden notwendige Daten geliefert, welche nun durch den Rechtsanwalt eingepflegt werden.
i) Rückschnitt Langenforstweg
Die Kosten werden nun durch die Verwaltung an die Grundstückseigentümer weiterverrechnet.
j) Entfernen der Eiche an den Holzhallen
Die Entfernung muss durch ein Forstunternehmen stattfinden. Der Termin hierfür ist derzeit ungewiss, da zurzeit keine Bäume gefällt werden dürfen. Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass Gefahr im Verzug besteht und erst dann kann der Baum gefällt werden. Hierzu muss Rücksprache mit der Regierung gehalten werden.
k) Ampel an der B27
Frau Meyering vom Straßenbauamt war in der vergangenen Woche im Urlaub. Es konnte somit nicht recherchiert werden, ob die Unterlagen zum Thema Ampel an der B27 inzwischen gesichtet wurden.
l) Europawahl 2024
Die Aufteilung erfolgt in ein Urnenwahllokal, sowie zwei Briefwahllokalen mit geschätzten ca. 600 Briefwählern.
m) Geänderte Öffnungszeiten der Gastronomie während der EM
Bei Spielen ab 21:00 Uhr verlängert sich die Öffnungszeit der Gastronomie auf bis zu 30 Minuten nach Spielende. Dies ist aufgrund Verlängerung oder Elf-Meter-Schießen zurückzuführen.
n) Termine
09.06.2024 – Europawahl
01.07.2024 – Truppenübung Bundeswehr 08 – 21 Uhr
09.07.2024 07 Uhr – 10.07.2024 16 Uhr – Truppenübung mit Nachtmarsch
04.07.2024 – 19 Uhr – nächste Gemeinderatssitzung
08.03.2026 – Kommunalwahl
Abstimmungsergebnis: o. A.
zum Seitenanfang
12. Anfragen aus dem Gemeinderat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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06.06.2024
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ö
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12 |
Sachverhalt
In der Verwaltung lag ein Antrag von Gemeinderatsmitglied Kübert bezüglich der Windkraftanlagen vor. Die Verwaltung, respektive Frau Derr aus der Bauverwaltung, hat diesen bereits beantwortet und Stellung genommen.
Gemeinderatsmitglied Kübert möchte nochmals ansprechen, dass die Bevölkerung bei dem Vorhaben involviert werden soll und auch stets auf dem Laufenden gehalten wird. Sobald Informationen vorliegen, sollte eine öffentliche Informationsveranstaltung stattfinden.
Nach Aussage von Bürgermeister Hemmelmann wird derzeit an einer Visualisierung von verschiedenen Standorten in Himmelstadt gearbeitet.
Abstimmungsergebnis: o. A.
Datenstand vom 13.06.2024 12:12 Uhr