Datum: 01.08.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erweiterung der Tagesordnung
2 Personalangelegenheit Schmitt Bruno Vollendung 40jähriges Dienstjubiläum
3 Windenergie-Planung im Gemarkungsbereich Himmelstadt Errichtung von Windenergieanlagen auf gemeindeeigenen Flächen im Gemarkungsbereich Himmelstadt, Verpachtung von Flächen Vorstellung Visualisierung sowie Eckpunkte Pachtvertrag Beratung und Beschlussfassung
4 Festlegung des Straßennamens im "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese", Gemarkung Himmelstadt Beratung und Beschlussfassung
5 Erneute Nachbarbeteiligung im Bauleitplanverfahren des Marktes Zellingen; Änderung des Entwurfs Bebauungsplan "Sondergebiet Freizeitgelände" Zellingen; Beratung und Beschlussfassung
6 Nachbarbeteiligung im Bauleitplanverfahren des Marktes Zellingen; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Aufstellung des Bebauungsplanes "Hoher Bühl" Retzbach im Parallelverfahren; Beratung und Beschlussfassung
7 Neubau Kinderkrippe Himmelstadt; Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefasstem Beschluss; Beratung und Beschlussfassung
8 Antrag von Wolfgang Kübert
9 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Parksituation im Bereich der "Triebstraße 59" bis Ende "Mausbergstraße 4" - Halteverbot; Beratung und Beschlussfassung
10 Rechnungsgenehmigung; Beratung und Beschlussfassung
11 Informationen des Ersten Bürgermeisters
12 Anfragen aus dem Gemeinderat
13 Kurze Anfragen
14 Sitzungsniederschrift vom 17.06.2024 (BAHI) und 04.07.2024; Genehmigung

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1. Erweiterung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2024 ö 1

Sachverhalt

Gemeinderat Andreas Scheb bittet mit einem Antrag zur Geschäftsordnung um Erweiterung der Tagesordnung im öffentlichen und nichtöffentlichen Teil um einen weiteren wichtigen Punkt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Wiedereinführung um den TOP „Kurze Anfragen“ im öffentlichen und nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

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2. Personalangelegenheit Schmitt Bruno Vollendung 40jähriges Dienstjubiläum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2024 ö 2

Sachverhalt

Zum 1. August 1984 trat Herr Bruno Schmitt in den Dienst bei der Gemeinde Himmelstadt und heute vollendet er sein 40jähriges Dienstjubiläum bei der Gemeinde.

Bürgermeister und Gemeinderat möchten die Gelegenheit nutzen um den verdienten Mitarbeiter für seine langjährige Zugehörigkeit Dank und Anerkennung auszusprechen.

Abstimmungsergebnis:        o. A.

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3. Windenergie-Planung im Gemarkungsbereich Himmelstadt Errichtung von Windenergieanlagen auf gemeindeeigenen Flächen im Gemarkungsbereich Himmelstadt, Verpachtung von Flächen Vorstellung Visualisierung sowie Eckpunkte Pachtvertrag Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2024 ö 3

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 04.04.2024 wurde durch einen Vertreter der Primus Energie GmbH als Projektentwickler die mögliche Errichtung von Windenergieanlagen im Gemarkungsbereich Himmelstadt unter anderem auf Flächen, die sich im Eigentum der Gemeinde Himmelstadt befinden, sehr ausführlich vorgestellt. 

Die Erzeugung der Windenergie aus den geplanten Anlagen soll wiederum dem Projekt Bay-H2 (Windenergienutzung zur Erzeugung von Wasserstoff) dienen. 

In der Sitzung vom 04.04.2024 wurde noch kein Beschluss dahingehend gefasst, ob mit einer etwaigen Verpachtung von gemeindlichen (Wald-)Flächen für die Verwirklichung des vorgesehenen Projekts Einverständnis besteht. 

Zwischenzeitlich wurde der Gemeinde Himmelstadt ein Vertragsentwurf zur Gestattung der Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen im Gemarkungsbereich Himmelstadt vorgelegt. 

Die Sicherstellung der Flächen durch entsprechende Verträge ist lt. der Primus Energie GmbH Grundlage für weitere Planungen. Ohne den Nachweis, dass die für den Bau erforderlichen Flächen zur Verfügung gestellt werden, kann eine Finanzierung zum Bau des Windparks und infolge dessen auch keine Planung erfolgen. 

Die Primus Energie GmbH hat bereits entsprechende Verträge mit privaten Grundstückseigentümern, auf deren Grundstücken in der Gemarkung Himmelstadt die Errichtung entsprechender Windenergieanlagen (WEA) möglich ist, geschlossen. 

Es fehlt nun noch eine Entscheidung des Gemeinderates dahingehend, ob mit der Verpachtung der  gemeindlichen Waldflächen, wie in der Sitzung am 04.04.2024 vorgestellt, an die Primus Energie GmbH Einverständnis besteht, um den angedachten Windpark komplett verwirklichen zu können. 

Derzeit ist auf den gemeindlichen Flächen die Errichtung von zwei WEA vorgesehen, ggf. könnten jedoch auch noch mehr WEA auf den Flächen entstehen. 

Als Entscheidungshilfe wurde seitens der Verwaltung die Visualisierung der geplanten WEA angeregt. Die Visualisierung liegt dem Gemeinderat im Ratsinformationssystem zur Ansicht vor. 

Beschluss 1

Herr Christian Scheb stellt einen Antrag auf Verschiebung des TOPs mit Antrag auf eine Bürgerversammlung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Verpachtung  folgender Flächen an die Vattenfall Europe Windkraft GmbH Überseering 12, 22297 Hamburg, vertreten durch Primus Energie GmbH, Ziegetsdorfer Straße 109, 93051 Regensburg  für die Errichtung von für die Errichtung von 
5 geplanten Windkraftanlagen auf folgenden Flächen, die sich im Eigentum der Gemeinde Himmelstadt befinden, vollumfänglich zu: 

Fl.Nr. 9112 Gemarkung Himmelstadt
Fl.Nr. 9114 Gemarkung Himmelstadt
Fl.Nr. 9116 Gemarkung Himmelstadt
Fl.Nr. 9186 Gemarkung Himmelstadt
Fl.Nr. 9215 Gemarkung Himmelstadt 

Der Vertrag ist dem Gemeindrat zur Abstimmung vorzulegen. Nach erfolgreichen Zustimmung wird der Erste Bürgermeister ermächtigt, den erforderlichen Gestattungsvertrag zur Verpachtung dieser Flächen mit der Vattenfall Europe Windkraft GmbH Überseering 12, 22297 Hamburg, vertreten durch Primus Energie GmbH, Ziegetsdorfer Straße 109, 93051 Regensburg, abzuschließen. 
vertreten durch Primus Energie GmbH, Ziegetsdorfer Straße 109, 93051 Regensburg, abzuschließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7

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4. Festlegung des Straßennamens im "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese", Gemarkung Himmelstadt Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2024 ö 4

Sachverhalt

Für die Verkehrsfläche im Baugebiet „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ ist ein Straßenname festzulegen und dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Lohr mitzuteilen. Die Verkehrsfläche ist in beiliegendem Planausschnitt gelb dargestellt. Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann schlägt den Straßennamen „Rote Wiese“ vor.

Beschluss

Die Straße im Baugebiet „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ erhält den Straßennamen „Rote Wiese“. Die Straße ist in beiliegendem Planausschnitt gelb dargestellt; der Plan ist Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Erneute Nachbarbeteiligung im Bauleitplanverfahren des Marktes Zellingen; Änderung des Entwurfs Bebauungsplan "Sondergebiet Freizeitgelände" Zellingen; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Zellingen hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 die Abwägung zu der Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2  bzw. § 4 Abs. 2 BauGB, die vom     19.02. - 05.03.2024 stattgefunden hat, vorgenommen und beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes "Sondergebiet Freizeitgelände Zellingen" erneut fortzuschreiben und anzupassen. Sämtliche in diesem Zeitraum bereits vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden in der o. g. Sitzung behandelt und bei der Änderung beachtet. Aufgrund eines Verfahrensfehlers wird die Gemeinde Himmelstadt  als Nachbargemeinde erneut beteiligt und hat die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben. Nach Auffassung der Verwaltung werden durch die vorliegende Bauleitplanung des Marktes Zellingen die Belange der Gemeinde  Himmelstadt nicht berührt.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt erhebt gegen die Änderung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freizeitgelände“ des Marktes Zellingen keine Einwendungen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Nachbarbeteiligung im Bauleitplanverfahren des Marktes Zellingen; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Aufstellung des Bebauungsplanes "Hoher Bühl" Retzbach im Parallelverfahren; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Hoher Bühl“ in der Gemarkung Retzbach durch den Markt Zellingen wird die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Mit der Flächennutzungsplanänderung werden ehemals als Flächen für die Landwirtschaft dargestellte Flächen als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Ziel des Marktes Zellingen ist es, in Zusammenarbeit mit einem Investor, ein Industriegebiet auszuweisen. Der bereits im Markt Zellingen ansässige Gewerbetreibende möchte mit der Bauleitplanung die städtebauliche Grundlage für ortsnahe Erweiterungsflächen schaffen. Das Planungsgebiet liegt auf den Flurnummern 7119 und 7120 nördlich der B27 zwischen der Ampel-Kreuzung und dem Kreisel in Richtung Ortseingang Retzbach. Aus Sicht der Verwaltung sind hierdurch die Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt. 

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt erhebt gegen die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zellingen und Aufstellung des Bebauungsplanes „Hoher Bühl“ in der Gemarkung Retzbach keine Einwendungen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Neubau Kinderkrippe Himmelstadt; Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefasstem Beschluss; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat stellt fest, dass der Grund für die Geheimhaltung der in nichtöffentlicher Sitzung am 04.07.2024, TOP 16, der Einladung gefassten Beschluss weggefallen ist. Der Beschluss wird daher nachstehend der Öffentlichkeit bekannt gegeben.


Neubau Kinderkrippe Himmelstadt; Vergabe Kücheneinrichtung;
Beratung und Beschlussfassung;
Beschluss:
Die Gemeinde Himmelstadt beauftragt den mindestnehmenden Kücheneinrichter, die Fa. Hornung GmbH, Würzburger Str. 83 aus 97225 Zellingen mit den Kücheneinrichtungen zum Angebotspreis in Höhe von 19.252,00 € brutto.
Abstimmungsergebnis:        11 : 0

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8. Antrag von Wolfgang Kübert

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2024 ö 8

Sachverhalt

Antrag vom 15.07.2024 für die Gemeinderatssitzung am 01. August 2024

Am letzten Freitag Morgen war Himmelstadt von einem kurzen starken Regenschauer betroffen. Dabei wurden nach Augenzeugenberichten Kanaldeckel im Bereich Triebstraße/Pillenbergstraße angehoben. Weiterhin wurde berichtet, dass die Triebstraße komplett mit Wasser bedeckt war. In der Folge ist dann das Wasser in das Anwesen Triebstraße 33 gelaufen und hat dort die Garage/den Keller bis zu einer Höhe von ca. 30 cm geflutet.
Leider ist nun das eingetreten, vor das ich seit Monaten warne. Jetzt war dies im Verhältnis zu den starken Niederschlägen, die in den letzten Wochen und Monaten im Bereich Mittelfranken und Oberbayern gefallen sind, noch relativ wenig. Dort sind zum Teil viel höhere Niederschläge in Liter pro Quadratmeter je Stunde gefallen.
Da nach übereinstimmender Aussage vieler führender Wissenschaftler diese Starkregenereignisse zunehmen werden, müssen auch wir uns auf solche Vorkommnisse einstellen und uns darauf vorbereiten.
  • Dies zum einen in dem endlich die hydraulische Berechnung der Kanäle im gesamten Ort durchgeführt wird um eine Grundlage zu erhalten, wo es Schwachstellen im Kanalnetz gibt und man bei Starkregen mit überlaufendem Wasser rechnen muss. Dies ist dann die Grundlage um erforderliche Maßnahmen zu treffen. Evtl. liegen ja auch schon für einzelne Bereiche Berechnungen vor. Denn die Kanäle im Bereich Ringstraße wurden ja erst vor einigen Jahren erneuert. Hierzu sollten ja auf jeden Fall die erforderlichen Berechnungen vorliegen.
  • Weiterhin wurde in den letzten Wochen in den Medien von Kommunen aus unserem Landkreis berichtet, die im letzten Jahr von einem Starkregenereignis betroffen waren. Dabei hat man jetzt festgestellt, dass die Kanäle zum Teil an manchen Stellen durch Fremdkörper usw. blockiert waren und somit einen ungehinderten Abfluss verhindert haben. Deshalb sollte zum anderen ein Konzept erstellt werden, in welchen Abständen es sinnvoll ist die Kanäle mit einer Kamera zu befahren. Leider gibt es hierzu in den Vorschriften keine klaren Vorgaben. Die Zeitspanne für regelmäßige Prüfungen reicht dabei von 5 bis 20 Jahren. Deshalb wäre es sinnvoll, sich hierzu von den zuständigen Ämtern beraten zu lassen.

Mir ist bewusst, es wird immer Risiken geben. Denn die Kanäle sollen auch nicht zu groß ausgelegt werden, da dadurch die Fließgeschwindigkeit reduziert wird und damit Ablagerungen die Folge sind. Trotzdem sehe ich die Gemeinde in der Pflicht entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Aufgrund von fehlenden Finanzmitteln die Maßnahme der Berechnung der Kanäle im gesamten Ortsnetz ins nächste Jahr zu verschieben kann ich deshalb nicht nachvollziehen. Darüber hinaus wurde immer versichert, diese Maßnahmen fallen nicht in den normalen Haushalt der Gemeinde, sondern in den Bereich der Kosten für Wasser und Abwasser. Diese sollten ja so ausgelegt sein, dass sie kostendeckend sind. Wenn die nötigen Finanzmittel nicht zur Verfügung stehen, dann hätte man Bedarfsfall die Kosten für die Abwassergebühren noch um einige Cent anheben müssen um den nötigen Spielraum zu erhalten.

Abschließend noch folgendes. Ich gehe davon aus, dass für den Einsatz der Feuerwehr keine Kosten von der Gemeinde beim Hausbesitzer Triebstraße 33 eingefordert werden.

Antrag 1:
Der Gemeinderat beschließt, dass die hydraulische Berechnung der Ortskanäle im gesamten Ort (wo noch keine vorliegen) in diesem Jahr beauftragt werden.
Antwort:
Die hydraulische Berechnung der gesamten Ortskanäle wurde im Zuge der Bearbeitung des Bebauungsplanes „Mausberg IV“ von Bayerngrund im Juni 2024 an das IB Arz vergeben bzw. beauftragt.

Antrag 2:
Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu treten, um ein Konzept zu erstellen, in welchen Abständen es sinnvoll ist die Abwasserkanäle mit Kamera zu befahren. Ziel ist dabei festzustellen, dass die volle Funktionsfähigkeit des Kanals gewährleistet ist und nicht Fremdkörper usw. einen ungehinderten Abfluss des Wassers verhindern.
Antwort:
Gem. der Eigenüberwachungsverordnung Bayern (EÜV) ist für das gesamte Kanalnetz der Gemeinde Himmelstadt eine eingehende Sichtprüfung (TV-Befahrung / Fernsehuntersuchung) der Kanäle und Schächte in einem Turnus von 10 Jahren durchzuführen.
In Himmelstadt wurde die letzte Befahrung im Sommer 2019 von der Fa. Barthel durchgeführt und vom IB Köhl ausgewertet.  Die Kosten betrugen 75.000 € für die Befahrung und 3.000 € für die Auswertung und Beratung.

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9. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Parksituation im Bereich der "Triebstraße 59" bis Ende "Mausbergstraße 4" - Halteverbot; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Sitzung vom 6. Juni 2024 hat der Gemeinderat beschlossen, dass für den Bereich der „Triebstraße 59“ bis Ende „Mausbergstraße 4“ eine gelbe „Zick-Zack-Linie“ angebracht wird, um dort das Parken in Zukunft vollständig zu untersagen. 

Der Erste Bürgermeister berichtete, dass sich in den darauffolgenden Tagen nach der Sitzung einige Anwohner, die von dem Halteverbot betroffen sein werden, bei dem Bürgermeister sowie bei der Verwaltung gemeldet und ihr Unverständnis geäußert haben. Es wurde von den entsprechenden Anwohnern angemerkt, dass sie einen Anwalt einschalten und dagegen vorgehen werden, wenn das Halteverbot tatsächlich errichtet wird. Die Anwohner von der „Mausbergstraße 4“ haben es sich vorbehalten rechtliche Schritte einzuleiten.

Diese Thematik wurde in der Sitzung am 4. Juli 2024 erneut beraten, jedoch kein Beschluss gefasst. 
Daraufhin fand am 24.07.2024 ein erneuter Ortstermin mit der Polizeiinspektion Karlstadt, dem Bürgermeister, der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen sowie einigen Gemeinderatsmitgliedern statt. 

Die Polizeiinspektion fasst das Ergebnis der Ortseinsicht wie folgt zusammen:
Der Gemeinderat Himmelstadt führte am 24.07.2024, um 18:00 Uhr in der Triebstraße / Mausbergstraße eine Ortsbegehung durch. Vor Ort war auch der Unterzeichner als Vertreter der Polizei Karlstadt. Anlass dieses Ortstermins war die Verkehrsführung am Einmündungsbereich Triebstraße - Mausbergstraße. Dort soll es zu Verkehrsproblemen kommen, da sich einige Verkehrsteilnehmer im Kurvenbereich nicht an das Rechtsfahrgebot halten. Diese Feststellungen konnten auch während des Ortstermins wahrgenommen werden. Erschwert kommt hinzu, dass Fahrzeuge im Kurvenbereich Triebstraße 59 und Mausbergstraße 4 rechtsseitig parken, sodass der Fließverkehr aufgrund dessen auf die Gegenspur ausweichen muss. 

Folgende Problembehebung wäre aus Sicht der Polizei Karlstadt verkehrsrechtlich möglich:

Die mögliche Gestaltung des Einmündungsbereichs mit Piktogrammen / Markierungen sind aus der beiliegenden Übersichtsaufnahme ersichtlich. 

Die Leitlinie Zeichen 340 („gestrichelte Mittellinie“) ist in einer bestehenden Zone 30-Straße möglich, wenn an Kurvenbereichen Verkehrsbehinderungen-/Probleme auftauchen. Die Leitlinie 340 darf allerdings überfahren werden. Diese signalisiert dem Fahrzeugführer, sich an das Rechtsfahrgebot zu halten. An der betreffenden Stelle wäre das Zeichen 340 jedoch nur sinnvoll, wenn auf der rechten Straßenseite im Kurvenbereich (Triebstraße 59 und Mausbergstraße 4), das Zeichen 299 (Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote) vorhanden ist. Wenn dort weiterhin Fahrzeuge parken dürften, müsste der Fließverkehr wieder auf die Gegenspur ausweichen. 

Die dort aktuell parkenden Fahrzeuge hätten die Möglichkeit in der Verlängerung der Triebstraße (roter Bereich der Übersichtsaufnahme) zu parken. Das Parken gegenüber von Einmündungsbereichen ist gestattet, wenn eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,00m vorhanden ist. Dies wäre an besagter Stelle der Fall.

Erläuterung zu Zeichen 299 (Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote):

Die Markierung kann auch vor und hinter Kreuzungen oder Einmündungen überall dort angeordnet werden, wo das Parken auf mehr als 5m verboten werden soll. Sie kann ferner auch angeordnet werden, wo ein Halteverbot für die Verkehrssicherheit bedeutsamen Stellen verlängert werden muss (Auszug aus der VwV-StVO). 

Farbmarkierungen auf der Straße:

Für die ordnungsgemäße Markierung der Grenzmarkierungen Zeichen 299 und der Leitlinien Zeichen 340 wird auf die Vorgabe der RMS (Richtlinie für die Markierung der Straße) verwiesen. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss vom 6. Juni 2024 aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt das Anbringen der Leitlinie (VZ 340) sowie der Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote (VZ 299) im Kurvenbereich der Triebstraße 59 bis Mausbergstraße 4.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt das Anbringen der Leitlinie (VZ 340) sowie der Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote (VZ 299) im Kurvenbereich entlang der Triebstraße 59.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

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10. Rechnungsgenehmigung; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2024 ö 10

Sachverhalt

a) Forstservice Manuel Lind, Fellenberg 13, 97794 Rieneck        

Für Holzernte mit dem Harvester und das Zufällen für den Harvester im Juni 2024 legt der Forstservice Manuel Lind am 03.07.2024 eine Rechnung über 10.041,83 € vor. 
Sie wurde am 12.07.2024 bezahlt.

Beschluss

a) Forstservice Manuel Lind, Fellenberg 13, 97794 Rieneck
Der Gemeinde Himmelstadt genehmigt die Anweisung der Rechnung an Forstservice Manuel Lind vom 03.07.2024 über 10.041,83 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Informationen des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2024 ö 11

Sachverhalt

  1. ILE – Neuwahlen Vorstandschaft
Am 26. Juli 2024 fanden die Neuwahlen der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten e. V. statt.
Als 1. Vorsitzender wurde 1. Bürgermeister Michael Röhm bestätigt. Als Nachfolger von 1. Bürgermeister Karl Gehard in der Position als stv. Vorsitzender wurde Bürgermeister Stefan Wohlfart gewählt. Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann übernimmt die Position des Kassierers.
  1. Kommandantendienstversammlung: Führung bei Transportbewegungen
  2. Gespräch Kommunale Praxis
  3. Gartenwasserzähler
    Die Eichfrist ist bei einigen Gärten abgelaufen oder wird in der nächsten Zeit ablaufen
  4. Glasfaserausbau:
    Im Herbst wird der Ausbau des Glasfasernetzt starten. Die Firma wird die Bereich der Kleintierzüchter eine Lagerfläche errichten. Vor Beginn der Ausbauarbeiten wird es einen Spatenstich des Projektes geben.
  5. Ausstellung Pfarrzentrum

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12. Anfragen aus dem Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2024 ö 12

Sachverhalt

  1. Pachtverträge Holzhallen
Es erfolgt eine Nachfrage seitens Gemeinderat Gerhard nach den Pachtverträgen zu den Holzhallen. Herr Bürgermeister Hemmelmann teilt in diesem Zuge mit, dass 100 Pachtverträge versendet wurden. Bei 8 wird noch auf Rückmeldung gewartet und 4 weitere können noch bis zum 02.08.2024 zurückgegeben werden. 

  1. Verpachtung Biergarten Himmelstadt
Gemeinderat Andreas Scheb fragt nach der Verpachtung des Biergartens in Himmelstadt. Die Verpachtung erfolgte an Herrn Endres, allerdings wird der Biergarten von der E&G Gastro- und Event GmbH geführt. Liegt hier eine Unterverpachtung vor? Wer erhält die Gewerbesteuer?
Herr Bürgermeister Hemmelmann teilt mit, dass nach Rücksprache mit Herrn Beck die Firma unter Herrn Endres als Gesellschafter eingetragen ist. Somit ist keine Unterverpachtung gegeben. Die Verteilung der Gewerbesteuer unterliegt den Unternehmen.

Abstimmungsergebnis:        o. A.

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13. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2024 ö 13

Sachverhalt

a)        Frage zum Haushalt
Herr Andreas Scheb stellt eine Frage zum Haushalt (3. Letzte Seite - Einnahme Spielplätze). 
Spenden, Schenkungen und Erbschaften - Bzgl. einer Spende müsste die Elterninitiative angegeben sein.
Beim Betrag für Zuschuss ist ein Minus verzeichnet. Was ist der Hintergrund hierfür? Ist kein Zuschuss eingegangen?


b)        Pachtverträge
Gemeinderat Gerhard fragt an ob die Pachtverträge weiter Bestand haben. Es gab einige Nachfragen seitens der Bürger, da diese Bedenken haben, dass diese Flächen nicht mehr bewirtschaftet werden dürfen. Dies war im Sinne des Ökokonto ein Gedanke, allerdings kamen hier auf freiwillige Basis keine Flächen zusammen sodass die Flächen weiter bewirtschaftet werden können. Im Zuge der Ökoflächen wird mitgeteilt das "qualitativ geringe" Flächen angeboten wurden, diese aber auf Ablehnung gestoßen sind. In Zukunft und anhand der Rückmeldungen muss entschieden werden, ob das Thema weiter verfolgt werden kann.

Abstimmungsergebnis:        o. A.

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14. Sitzungsniederschrift vom 17.06.2024 (BAHI) und 04.07.2024; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2024 ö 14

Beschluss 1

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Niederschrift vom 04.07.2024 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 17.06.2024 (BAHI) ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2024 11:21 Uhr