Datum: 07.11.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 AK Kloster; zu diesem TOP ist Herr Rüdiger Amthor anwesend; Information über den aktuellen Sachstand
2 Verabschiedung Forstbetriebsplan 2025; Beratung und Beschlussfassung
3 Festlegung Brennholzpreise; Beratung und Beschlussfassung
4 Festlegung Christbaumpreise; Beratung und Beschlussfassung
5 Friedhofswesen; Hoheitliche Bestattungsleistungen - Öffnung des Friedhofes; Beratung und Beschlussfassung
6 Antrag Gemeinderat Wolfgang Kübert: Interessentenliste Baugebiet "Mausberg IV"
7 Antrag Gemeinderat Wolfgang Kübert: Abfrage bei Eigentümern von baureifen Grundstücken
8 Antrag Gemeinderat Wolfgang Kübert: Grundsatzbeschluss zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrecht beim Verkauf von baureifen Grundstücken; Beratung und Beschlussfassung
9 Projekt Windkraft, Aufhebung Beschluss vom 01.08.2024; Beratung und Beschlussfassung
10 Projekt Windkraft: Verpachtung gemeindeeigener Flächen zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen, Zustimmung vom Muster-Gestattungsvertrag Beratung und Beschlussfassung
11 GR Kübert: weitere Anfragen
12 Nachträgliche Genehmigung von Kosten für Tiefbauarbeiten; Reparatur von Schiebern und Hydrantenkappen; Beratung und Beschlussfassung;
13 Rechnungsgenehmigung/en; Beratung und Beschlussfassung
14 Informationen des Ersten Bürgermeisters
15 Kurze Anfragen
16 Sitzungsniederschrift vom 10.10.2024; Genehmigung

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1. AK Kloster; zu diesem TOP ist Herr Rüdiger Amthor anwesend; Information über den aktuellen Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.11.2024 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Hemmelmann begrüßt Herrn Rüdiger Amthor und übergibt ihm das Wort.
Herr Rüdiger Amthor stellt als Leiter der Projektgruppe Klosterhöfe den bisherigen Werdegang anhand einer Präsentation vor.
Die Projektgruppe hat aus eigener Sicht ein Nutzungskonzept für das Gebäude Klosterhöfe erstellt.
Projektname ist Klosterhöfe Himmelstadt. Überlegt wurden Eigentumskonzept, Betreiber, Nutzungskonzept, Finanzierung. Geschaffen werden soll ein generationsübergreifendes Begegnungszentrum.

Besprechungen mit verschiedenen Behörden wurden von der Projektgruppe geführt.
Die Regierung v. Unterfranken könnte sich vorstellen, die Maßnahme als Einzelprojekt der Städtebauförderung zu fördern.
Das Landesamt für Denkmalspflege begrüßt, dass das Dachgeschoss nicht ausgebaut wird. 
Ein Teilabriss ist seitens des Landesamtes nicht zu befürworten.
Aufgrund des Umfangs und der Maßnahme ist ein VGV-Verfahren erforderlich.
Die Gespräche mit den Behörden waren in Summe positiv. Veranstaltungen mit hohem Lärmpegel werden aber abgelehnt.

Die Projektgruppe empfiehlt, dass die Klosterhöfe im Eigentum der Gemeinde bzw. Eigentum im Sinne der Ortsgemeinschaft bleibt. Beteiligungsmöglichkeiten der Bevölkerung sollen angestrebt werden.

Herr Amthor stellt drei Möglichkeiten für ein Eigentumsmodell vor: alleiniges Eigentum der Gemeinde, Genossenschaft oder GmbH. Aus Sicht der Projektgruppe ist die letztere Variante zu favorisieren.
Herr Amthor stellt Betreibermöglichkeiten und Überlegungen für die Betreibung vor: 
Die Gemeinde kümmert sich als alleiniger Betreiber.
Es entsteht eine Interessengemeinschaft bzw. Verein.
Ein Arbeitskreis unter Federführung der Gemeinde wird gebildet.

Herr Amthor stellt das Nutzungskonzept der Projektgruppe für die Klosterhöfe Himmelstadt vor.
Nutzung Erdgeschoss: 
-Alternatives Wohnen,
-Ferienwohnung (Übernachtungsmöglichkeiten für Fahrradfahrer),
-Dorfcafé, Vereinsräume,
-Multifunktionshalle für Kunst, Kultur, Markt (über zwei Etagen),
-Gewerbeflächen (für nicht störendes Gewerbe, unter Fokus Begegnung), 
-Öffentliches WC
Die Anfrage, um im Ort wieder einen Geldautomaten vorzuhalten, war nicht erfolgreich.

Nutzung Obergeschoss:
-alternatives Wohnen,
-Trauzimmer/Nebenräume

Ein Ausbau des Dachgeschosses wird nicht gefördert. 

Die Nutzungsideen haben sich sehr stark gedeckt mit dem Klausurtag des Gemeinderates.

Herr Amthor erläutert: Die Projektgruppe ist nun an einem Punkt angelangt, an dem erst Schritte anderer Beteiligter erforderlich sind, um weiter voranzukommen. Eine Entscheidung der Gemeinde ist notwendig.
Er schlägt vor, die Planung sollte trotz schwieriger Haushaltslage zumindest angestoßen werden. Die Verwaltung könnte eine erste Kostenschätzung erstellen, um dem Gemeinderat eine Grundlage für die weitere Entscheidungsfindung zu ermöglichen.

Herr Amthor ist stolz auf die Arbeit der Projektgruppe für die gelungene Vorarbeit. Er befürwortet eine Info-Veranstaltung für die Bevölkerung. 
Fördermöglichkeiten durch die Behörden sind möglich. Es wird erwartet, dass dafür in das VGV-Verfahren eingestiegen werden muss. Dies könnte durch die Gemeinde angestoßen werden.

Der Gemeinderat dankt für die informative Vorstellung des Projektes und fragt wie folgt nach:
Gemeinderat Harald Gangl erkundigt sich zur Kostenschätzung. Angesprochen wurden 5 Millionen Kosten. Diese Schätzung stammt noch aus den Untersuchungen des Büros Wiener aus dem Jahr 2020 für die Vollausbauvariante des Gebäudes. Aufgrund der Kostensteigerungen am Markt, erscheinen aus Sicht von Rüdiger Amthor jetzt wahrscheinlich ca. 7 Mio. für einen Vollausbau realistischer. Inwieweit sich die inflationsbedingten Preissteigerungen auf den Kostenaufwand bei nicht vollständigem Ausbau (z.B. ohne Dachgeschoss) auswirken, ist nicht absehbar.

Das Gremium ist sich darüber einig, dass das Projekt der Bevölkerung vorgestellt und über den aktuellen Sachstand informiert werden sollte. Dies könne z.B. innerhalb der nächsten Bürgerversammlung erfolgen. Inbegriffen könnte evtl. auch eine kleine Ausstellung mit näheren Informationen und Plänen auf Aufstellern sein.
Der Bevölkerung sollte nahegebracht werden, dass es sich um ein langwieriges Projekt über langen Zeitraum handelt, aber Herzensangelegenheit für Himmelstadt ist, die nur langfristig realisiert werden kann.

Bürgermeister Hemmelmann gibt zu bedenken. Kosten laufen derzeit auch an für Sicherungsmaßnahmen am Gebäude, z.B. für Dachziegel. Damit sind bei den Fragen zur Finanzierung auch immer die für die reine Erhaltung notwendigen Kosten gegenzurechnen.

Aus Sicht von Herrn Amthor hat die Gemeinde für das Bauwerk bisher alles richtig gemacht. Das Gebäude ist in Eigentum der Gemeinde gebracht, eine Befundstudie wurde erstellt und die Projektgruppe gegründet.
Er favorisiert, dass das VGV-Verfahren angestrebt werden sollte. 

Nach Bürgermeister Hemmelmann könnte die Einbindung der Öffentlichkeit in der Bürgerversammlung (Mrz. 25) erfolgen. Er wird sich mit Frau Jatz, Bauabteilung VGem Zellingen abstimmen, um den Kostenrahmen VGV-Verfahren zu eruieren. Das Ergebnis dafür sollte auch bis zur Bürgerversammlung vorliegen.

Der Gemeinderat stimmt dem Rederecht anwesende Zuhörer zu.
Zuhörer Rainer Paulus schlägt vor, die Bürger durch eine Bürgerbefragung mit einbinden, z.B. mit einem nach der Information in der Bürgerversammlung nachfolgenden Bürgerentscheid.
Der Gemeinderat wird diese Anregung in den weiteren Beratungen berücksichtigen.

Zuhörerin Anja Desch ergänzt, dass es für die Information und Rückmeldung der Bevölkerung eventuell nicht ausreicht, die eher wenig besuchte Bürgerversammlung zu nutzen. Eine breitere Öffentlichkeit sollte eingebunden werden, z.B. durch Wurfzettel, digitale Verbreitungsmedien, etc.

Bürgermeister Herbert Hemmelmann dankt Herr Amthor und der Projektgruppe Klosterhöfe für die Ausführungen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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2. Verabschiedung Forstbetriebsplan 2025; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.11.2024 ö 2

Sachverhalt

Der Forstbetriebsplan wird verteilt. Die Vorstellung des Plans erfolgte in der vorangegangenen Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt im Anschluss an den Waldbegang.
Bürgermeister Herbert Hemmelmann verliest aus der Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates den Sachverhalt zum Jahresbetriebsplan.
Normalerweise wird der Forstbetriebsplan im Anschluss an den Waldbegang beschlossen. Wegen fehlender Beschlussfähigkeit bei der vorangegangenen Sitzung wurde der Sachverhalt erneut vorgestellt.
Der gesamte Forstbetriebsplan ist bereits im RIS eingestellt und kann dort noch einmal nachgelesen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt dem in der Sitzung vom 11.10.24 von Revierförster Patrick Schelbert vorgestellten Forstbetriebsplan in der vorgetragenen Form zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Festlegung Brennholzpreise; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.11.2024 ö 3

Sachverhalt

Das Gremium erkundigt sich zu den bisher beschlossenen Brennholzpreisen. Der Gemeinderat hatte in Erinnerung, dass darüber beraten wurde, für auswärtige Bürger einen anderen Preis zu verlangen.
Hierzu wird erläutert. Die Priorität beim Brennholz haben zunächst Himmelstadter und erst danach externe Interessenten. Ein gestaffelter Preis wurde daher noch nicht erhoben.
Über die Brennholzpreise ist ebenfalls in der vorangegangenen Sitzung des Gemeinderates beraten worden. Vorgeschlagen wird eine Erhöhung um 5 € für das Polterholz (Hartlaubholz) von bisher 
50 € auf zukünftig 55 €.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, folgende Brennholzpreise für Polterholz:

Hartlaubholz (Buche, Eiche, Edellaubholz) 55,00 € / Ster brutto

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Festlegung Christbaumpreise; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.11.2024 ö 4

Sachverhalt

In vorangegangene Sitzung des Gemeinderates wurde auch über die Verkaufspreise für Christbäume beraten. Bisher betrug der Verkaufspreis 10 €/m. Eine Steigerung auf 15 € wurde vorgeschlagen.
In anderen Gemeinden liegt der Preis pro laufendem Meter derzeit bei 20€, Tannen aber auch Fichten sind verkäuflich.

Bürgermeister Hemmelmann schlägt vor, die Christbaumpreise um 5€ zu erhöhen:
Tanne von 10€ auf 15€ je laufender Meter
Fichte von 3 auf 8€ je laufende Meter

Das Gremium diskutiert hierzu. Eine Erhöhung wie vorgeschlagen ist notwendig und erscheint angemessen. Die Preise sind damit trotzdem noch günstiger als woanders. Das Gremium ist sich darüber einig, dass es bei der Christbaumverkaufsveranstaltung auch um den Eventcharakter des Verkaufs geht.
Gemeinderat Christian Scheb gibt zu bedenken, dass eine 50 % Erhöhung dennoch ein hoher Sprung ist. Das dies so notwendig wird, sollte sich in den gestiegenen Kosten transparent abbilden lassen. Eine moderate Erhöhung über die Jahre ist generell zu bevorzugen, als eine hohe Erhöhung aufgrund des langen Zeitraums seit der letzten Erhöhung. Aktuell nutzen den Christbaumverkauf sehr viele auswärtige Interessenten. Die Priorität für Himmelstadter sollte dennoch gegeben sein. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Preise für den Christbaumverkauf zu. Für Tanne wird ein Preis in Höhe von 15 €/m und für Fichte ein Preis in Höhe von 8 €/m festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Friedhofswesen; Hoheitliche Bestattungsleistungen - Öffnung des Friedhofes; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.11.2024 ö 5
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT 05.12.2024 ö 7

Sachverhalt

In der vergangenen Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt sollte über die Anpassung der Gebühren der hoheitlichen Bestattungsleistungen entschieden werden. 
Diese werden aktuell von der Firma Nicklaus ausgeführt. Nach über 30 Jahren sollten hierfür die Preise angepasst werden. 
Nachdem es zu keiner Abstimmung kam und mehr Informationen gefordert worden sind, hat sich Bürgermeister Hemmelmann dazu entschieden, zur Diskussion zu stellen, den Friedhof Himmelstadt als „freien Friedhof“ zu erklären. 
Das bedeutet, dass es kein gemeindlich beauftragtes Bestattungsinstitut geben wird, sondern dass von den Grabbesitzern ein Bestatter ausgewählt wird, der nicht nur die Bestattung vornimmt, sondern auch das Herrichten des Grabes (Erdaushub, etc.) übernimmt. 

Zum Beispiel sind die Friedhöfe in Thüngersheim und Karlstadt bereits „frei“. 

Die Hoheitlichen Gebühren müssten dann nicht mehr durch die Friedhofsverwaltung abgerechnet werden, sondern werden zwischen dem Bestatter und den Hinterbliebenen abgewickelt. 
Allerdings sollte bedacht werden, dass die Friedhofsverwaltung zu diesen Leistungen künftig keine Auskunft mehr geben kann. Die Preise werden dann individuell nach wirtschaftlicher Lage von den Bestattungsinstituten festgelegt. 

Die Gemeinde fordert dann lediglich nur noch die Grabnutzungsgebühren ein.  

Sollte sich die Gemeinde dazu entscheiden, den Friedhof für alle Bestatter zu öffnen, müsste der bestehende Vertrag mit der Firma Nicklaus gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Monate zum Jahresschluss. Wird keine anderweitige Vereinbarung getroffen, bedeutet das, dass der Friedhof dann erst ab 1.1.2026 als „frei“ erklärt werden kann. 

Der Gemeinderat Himmelstadt diskutiert darüber, den Friedhof Himmelstadt als „freien Friedhof“ zu erklären. 

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt diskutiert darüber, den Friedhof Himmelstadt als „freien Friedhof“ zu erklären. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 5

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6. Antrag Gemeinderat Wolfgang Kübert: Interessentenliste Baugebiet "Mausberg IV"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.11.2024 ö 6

Sachverhalt

Mit e-mail vom 20.10.2024 bittet Gemeinderat Wolfgang Kübert um Behandlung seines Antrags mit folgendem Wortlaut: 

Der Grundgedanke für die Ausweisung des Baugebiets Mausberg IV war für ortsansässige junge Familien Baumöglichkeiten zu schaffen. Leider haben sich in den letzten Jahren die Bedingungen für ein Bauen massiv verschlechtert. 

Zum einen durch die Erhöhung der Zinsen und zum anderen durch die Erhöhung der Baukosten. In den letzten Wochen liest man deshalb verstärkt, die Bauplätze in neu erschlossenen Wohngebieten können von den Gemeinden nicht veräußert werden, da keine ausreichende Anzahl an Bewerberinnen und Bewerber vorhanden sind. Deshalb weichen manche Kommunen von den ursprünglich vorgegebenen Vergaberichtlinien ab, die auf junge Familien ausgerichtet waren und veräußern die Flächen an Bauträger. 

Diese erstellen dann meist Mehrfamilienhäuser veräußern diese als Eigentumswohnungen. Leider wurde dem Gemeinderat aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken die Liste mit den Interessenten nicht vorgelegt. Es wird immer nur auf die ausreichende Anzahl hingewiesen. 

Da die Nachfrage der Verwaltung bei den Interessenten ob weiterhin Interesse am Erwerb eines Bauplatzes besteht schon wieder einige Zeit zurückliegt sollte hier erneut eine Abfrage erfolgen. 

Dies auch mit dem Wissen, auch bei positiver Rückmeldung kann es sein, dass nach Abschluss der Umlegung doch kein Kaufinteresse mehr besteht.

Herr Kübert stellt aufgrund des abgedruckten Sachverhalts folgenden Antrag: 

Der Gemeinderat beschließt, die Interessenten an einem Bauplatz werden erneut angeschrieben und gebeten zurückzumelden, ob weiterhin an einem Kaufinteresse festgehalten wird.


Zum vorliegenden Antrag des Gemeinderates Wolfgang Kübert nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 

Derzeit kann das Bebauungsplanverfahren „Mausberg IV“ nicht weiter fortgeführt werden, da für den weiteren Fortgang die Ergebnisse aus der im Juni diesen Jahres beauftragten hydraulischen Überrechnung der Entwässerungsanlage Himmelstadt noch nicht vorliegen. 

Das wiederum bedeutet, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, bis wann in etwa mit verwertbaren Baugrundstücken gerechnet werden kann. Dies ist abhängig vom Fortgang des Bebauungsplan-Verfahrens. 

Eine Rückfrage bei möglichen Kaufinteressenten scheint daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll zu sein.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Kaufinteressenten für einen Bauplatz im geplanten Baugebiet „Mausberg IV“ erneut anzuschreiben, wenn die Zahlen der hydraulischen Berechnung feststehen und ein Ende des Bebauungsplanverfahrens abzusehen ist und um Rückmeldung zu bitten, ob an dem angezeigten Kaufinteresse weiterhin festgehalten wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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7. Antrag Gemeinderat Wolfgang Kübert: Abfrage bei Eigentümern von baureifen Grundstücken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.11.2024 ö 7

Sachverhalt

Auf den Sachverhalt des vorangegangenen TOP’s (Antrag GR Kübert: Interessensliste Baugebiet Mausberg IV“) wird in diesem Zusammenhang verwiesen. 

Gemeinderat Wolfgang Kübert stellt hierzu ergänzend folgenden Antrag: 

Der Gemeinderat beschließt, alle Eigentümer von freien unbebauten Bauplätze werden in einem Turnus von zwei Jahren angeschrieben um nachzufragen, ob die Eigentümer nicht doch den Bauplatz verkaufen wollen.


Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Antrag: 

Derartige Umfragen bei Eigentümern von baureifen Grundstücken erfolgen im Rahmen des sog. Flächenmanagements regelmäßig, zuletzt im Oktober 2023. 

Das Ergebnis im Oktober 2023 zusammengefasst ergab, dass von Seiten der privaten Grundstückseigentümer keinerlei Verkaufsbereitschaft besteht. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt: 
Alle Eigentümer von freien unbebauten Bauplätzen werden in einem Turnus von zwei Jahren angeschrieben um nachzufragen, ob die Eigentümer nicht doch den Bauplatz verkaufen wollen. Die Eigentümer werden auf jährliche Durchführung der Räum- und Streupflicht und Freihalten der Fußwege hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Antrag Gemeinderat Wolfgang Kübert: Grundsatzbeschluss zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrecht beim Verkauf von baureifen Grundstücken; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.11.2024 ö 8

Sachverhalt

Herr Gemeinderat Wolfgang Kübert stellt folgenden Antrag zur Abstimmung im Gemeinderat: 

Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, ob ein Verfahren wie in der Gemeinde Hafenlohr nicht auch für unsere Gemeinde möglich wäre. Dort wurde durch den Gemeinderat beschlossen, die Gemeinde hat ein Vorkaufsrecht wenn ein Grundstück verkauft werden soll und die neuen Eigentümer nicht zusichern innerhalb einer vorher festgelegten Zeit ein Wohnhaus zu errichten. Dies soll verhindern, dass Baugrundstücke für Kinder oder Enkelkinder gekauft werden.


Stellungnahme der Verwaltung hierzu: 

Die Gemeinde Hafenlohr hat einen Grundsatzbeschluss dahingehend gefasst, dass – sobald private baureife Grundstücke verkauft werden – die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht an den Grundstücken ausübt, es sei denn, die Grundstückskäufer verpflichten sich zum Eintrag einer Bauverpflichtungsklausel im Kaufvertrag zugunsten der Gemeinde. 

Ob dieses Konstrukt tatsächlich rechtlich haltbar ist, ist fraglich. Denn der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer wird lediglich um eine Klausel „Bauverpflichtung“ zugunsten der Gemeinde ergänzt. 
Unklar ist, wie die Gemeinde die Bauverpflichtung tatsächlich durchsetzen kann, sollte diese durch den Käufer nicht eingehalten werden, denn die Gemeinde selbst hat ja mit dem Käufer keinen Vertrag geschlossen. Das Vertragsverhältnis besteht nur zwischen privatem Verkäufer und Käufer. 

Der Beschluss der Gemeinde Hafenlohr sieht vor, dass, sofern ein potenzieller Käufer nicht darauf eingeht, eine entsprechende Bauverpflichtung in seinen Kaufvertrag aufnehmen zu lassen, das Vorkaufsrecht an dem Grundstück auszuüben. 

In der Praxis (auf Himmelstadt übertragen) hieße das, dass die Gemeinde generell das Vorkaufsrecht an allen baureifen Grundstücken ausüben müsste (mit einer entsprechenden Begründung!). 
Ein Vorkaufsrecht hat die Gemeinde jedoch nicht in allen Fällen – wird z.B. innerhalb einer Familie in gerader Linie verkauft, oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad - scheidet die Ausübung des Vorkaufs-Rechts per Gesetz aus. 

Das dürfte aufgrund der angespannten Haushaltslage der Gemeinde schlicht nicht möglich sein.

Darüber hinaus ist die Erfahrung der Verwaltung dass – wenn baureife Grundstücke verkauft werden – diese in der Regel auch zeitnah bebaut werden. 

Ein solcher Grundsatzbeschluss analog Hafenlohr ist aus Verwaltungssicht alleine aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht ratsam. Darüber hinaus ist der Verwaltungsaufwand in Bezug zur gewünschten Zielerreichung nicht verhältnismäßig. 

Der Verkauf von Baugrundstücken der Gemeinde Himmelstadt beinhaltet ohnehin eine entsprechende Bauverpflichtungs-Klausel, so dass ein „Horten“ von Grundstücken für Kinder/Enkelkinder ausgeschlossen werden kann.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, ob ein Verfahren wie in der Gemeinde Hafenlohr nicht auch für unsere Gemeinde möglich wäre. Dort wurde durch den Gemeinderat beschlossen, die Gemeinde hat ein Vorkaufsrecht wenn ein Grundstück verkauft werden soll und die neuen Eigentümer nicht zusichern innerhalb einer vorher festgelegten Zeit ein Wohnhaus zu errichten. Dies soll verhindern, dass Baugrundstücke für Kinder oder Enkelkinder gekauft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 9

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9. Projekt Windkraft, Aufhebung Beschluss vom 01.08.2024; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.11.2024 ö 9

Sachverhalt

Wie in der Sitzung vom 10.10.2024 beschlossen wurde, soll das Projekt Windkraft neu angeschoben werben. Hierzu ist der Beschluss vom 01.08.2024 aufzuheben und die weitere Vorgehensweise festzulegen.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, den Beschluss zur Nichtverpachtung vom 01.08.2024 aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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10. Projekt Windkraft: Verpachtung gemeindeeigener Flächen zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen, Zustimmung vom Muster-Gestattungsvertrag Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.11.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Zur Sach- und Rechtslage wird auf TOP 3 der Gemeinderatssitzung vom 01. August 2024 verwiesen. 

Sofern das Projekt „Windkraft“ wieder aufgenommen werden soll, ist in der Folge ein Beschluss dahingehend erforderlich, ob mit einer etwaigen Verpachtung von gemeindlichen (Wald-) Flächen zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen Einverständnis besteht. 

Der Vertragsentwurf zur Gestattung der Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen im Gemarkungsbereich Himmelstadt wurde den Mitgliedern des Gemeinderats bereits nach der letzten Sitzung per mail zugestellt. 

Eine Sicherstellung der Flächen ist für den Projektierer die Grundlage für weitere Planungen. 

Ohne den Nachweis, dass die für den Bau erforderlichen Flächen zur Verfügung gestellt werden, kann eine Finanzierung zum Bau des Windparks und infolge dessen auch keine Planung erfolgen. 

Die Primus Energie GmbH hat bereits entsprechende Verträge mit privaten Grundstückseigentümern, auf deren Grundstücken in der Gemarkung Himmelstadt die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) möglich ist, geschlossen. 

Auf den gemeindlichen (Wald-) Flächen ist derzeit die Errichtung von zwei WEA vorgesehen, ggf. könnten auch noch mehr WEA entstehen. 

Eine Visualisierung der möglichen WEA in der Gemarkung Himmelstadt wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 01.08.2024 bereits präsentiert. 

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Verpachtung folgender Flächen an die Vattenfall Europe Windkraft GmbH, Überseering 12, 22297 Hamburg, vertreten durch Primus Energie GmbH, Ziegetsdorfer Straße 109, 93051 Regensburg für die Errichtung von Windkraftanlagen auf folgenden Flächen, die sich im Eigentum der Gemeinde Himmelstadt befinden, vollumfänglich zu: 

Fl.Nr. 9112 Gemarkung Himmelstadt
Fl.Nr. 9114 Gemarkung Himmelstadt
Fl.Nr. 9116 Gemarkung Himmelstadt
Fl.Nr. 9186 Gemarkung Himmelstadt
Fl.Nr. 9215 Gemarkung Himmelstadt.

Der GR beschließt über den erforderlichen Gestattungsvertrag zur Verpachtung dieser Flächen mit der Vattenfall Europe Windkraft GmbH, Überseering 12, 22297 Hamburg, vertreten durch Primus Energie GmbH, Ziegetsdorfer Straße 109, 93051 Regensburg.

Der hierzu ausgearbeitete Muster-Gestattungsvertrag lag dem Gremium bereits nach der letzten Gemeinderatssitzung zur Durchsicht vor. 

Die Lage der zu verpachtenden Flächen ist dem Marktgemeinderat bekannt, diesbezüglich hat eine gemeinsame Begehung mit dem Revierförster vor Ort am 24.10.2024 stattgefunden.  

Die Studie über Schall und Schattenwurf und wurde dem Gemeinderat zugestellt.

Die Zufahrt ist über zu schaffende Trassen durchzuführen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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11. GR Kübert: weitere Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.11.2024 ö 11

Sachverhalt

Gemeinderat Wolfgang Kübert bittet in seiner e-mail vom 20.10.2024 um Beantwortung weiterer Fragen. 

Hier der Wortlaut der Anfrage: 

In der Gemeinderatssitzung vom 07.12.2023 wurde vom Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplan Mausberg IV im Regelverfahren beschlossen. Dabei wurde auch beschlossen, das Abwasser in einem Trennsystem zu führen. Dies war eine der Forderungen des Landratsamtes.
Seitdem sind fast 12 Monate vergangen und der Gemeinderat hat keinerlei Informationen über den aktuellen Sachstand erhalten.
In der Sitzung vom 04.07.2024 wurde im Zuge des TOP 10 dann berichtet, Bayerngrund hat die hydraulische Berechnung des Kanals in Auftrag gegeben. Dies hat insofern irritiert, da ja keine großen Wassermassen bei Starkregen aus dem Baugebiet Mausberg IV zu erwarten sind, da ja das Oberflächenwasser separat abgeleitet wird, die Kosten also nicht auf das Baugebiet Mausberg IV umgelegt werden können. Nach Rückfrage wurde durch Bürgermeister Hemmelmann erklärt: „Dann muss die Rechnung eben gesplittet werden und der Teil, der nicht umlegbar ist, muss durch die Gemeinde übernommen werden“.
In der Sitzung vom 10. Oktober 2024 wurde dann von Bürgermeister Hemmelmann mitgeteilt: „Evtl. wird der Kanal in Mausberg IV nicht im Trennsystem geführt“.

Ich finde es befremdlich, wenn man nur in Nebensätzen in der Sitzung über dieses Thema informiert wird. Deshalb bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie wird das Abwassersystem in Mausberg IV geplant. Gibt es ein Mischsystem oder wird ein Trennsystem gebaut.

  • Welche hydraulische Berechnung wurde jetzt durch Bayerngrund an das Ingenieurbüro vergeben. Betrifft dies nur den Weg vom Baugebiet Mausberg IV bis zu Pumpstation auf der linken Mainseite. Wurde die Vergabe durch die Verwaltung geprüft bzw. war die Verwaltung mit eingebunden?

  • Der Vertrag mit Bayerngrund ist mit Gemeinderatsbeschluss vom 03.03.2022 auf fünf Jahre abgeschlossen worden. Nachdem jetzt bereits die Hälfte der Zeit verstrichen ist die Frage, wie ist der aktuelle Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme. Werden wir innerhalb der fünf Jahre die Umsetzung abgeschlossen haben?

Nach Auskunft von Herrn Bürgermeister Hemmelmann hat unser bisheriger Berater für das Thema Altortsanierung, Herr Architekt Tropp, angekündigt, sich künftig zurückziehen zu wollen. Nach Auskunft von Bürgermeister Hemmelmann ist die Verwaltung dabei, einen Nachfolger zu suchen.

  • Ich bitte deshalb um Auskunft darüber inwieweit man für den Dorferneuerungsarchitekten Tropp bereits einen Nachfolger gefunden hat der die Gemeinde in Bezug auf Altortsanierung beraten und Maßnahmen begleiten kann.


Hierzu wird von der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: 

Frage 1: Wie wird das Abwassersystem in Mausberg IV geplant. Gibt es ein Mischsystem oder wird ein Trennsystem gebaut. 

Hierzu wird auf das Protokoll Sondersitzung 19.09.2023 verwiesen. Dort wurde durch das Planungsbüro Arz die Thematik ausführlich erläutert !

Frage 2: Welche hydraulische Berechnung wurde jetzt durch Bayerngrund an das Ingenieurbüro vergeben. Betrifft dies nur den Weg vom Baugebiet Mausberg IV bis zu Pumpstation auf der linken Mainseite. Wurde die Vergabe durch die Verwaltung geprüft bzw. war die Verwaltung mit eingebunden?

Die Vergabe erfolgte in Absprache mit der Verwaltung durch den beauftragen Erschließungsträger BayernGrund. Es wird der gesamte Ortsbereich überrechnet. 

Frage 3: Der Vertrag mit Bayerngrund ist mit Gemeinderatsbeschluss vom 03.03.2022 auf fünf Jahre abgeschlossen worden. Nachdem jetzt bereits die Hälfte der Zeit verstrichen ist die Frage, wie ist der aktuelle Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme. Werden wir innerhalb der fünf Jahre die Umsetzung abgeschlossen haben?

Eine Umsetzung innerhalb der geplanten Frist ist noch möglich, sobald die Ergebnisse der hydraulischen Überrechnung vorliegen und das Bebauungsplan-Verfahren mit diesen Erkenntnissen weiter betrieben werden kann. 

Frage 4: Nach Auskunft von Herrn Bürgermeister Hemmelmann hat unser bisheriger Berater für das Thema Altortsanierung, Herr Architekt Tropp, angekündigt, sich künftig zurückziehen zu wollen. Nach Auskunft von Bürgermeister Hemmelmann ist die Verwaltung dabei, einen Nachfolger zu suchen.
Ich bitte deshalb um Auskunft darüber, inwieweit man für den Dorferneuerungsarchitekten Tropp bereits einen Nachfolger gefunden hat, der die Gemeinde in Bezug auf Altortsanierung beraten und Maßnahmen begleiten kann.

Derzeit kein Nachfolger für Herrn Tropp gesucht, da Herr Tropp seine Beratungstätigkeit weiterhin ausübt- 
Ergänzend ist zu erwähnen, dass im Jahr 2024 –  trotz Haushaltsansatz (Ansatz 2024: 2.800 €, Ansatz 2023: 3.000 €) keine Gelder bezüglich altortsanierungsrechlicher Beratungen geflossen sind. Es fanden keine entsprechenden Beratungsleistungen statt.

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12. Nachträgliche Genehmigung von Kosten für Tiefbauarbeiten; Reparatur von Schiebern und Hydrantenkappen; Beratung und Beschlussfassung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.11.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Im Laufe des Jahres wurden immer wieder eine Reihe defekter Hydranten und Schieber im Ortsbereich von Himmelstadt gemeldet. Aufgrund dessen wurde die Fa. Ralph Scheb beauftragt, zu den üblichen und vorliegenden Einheitspreisen in Zusammenarbeit mit dem Bauhof die defekten Schieber und Hydrantenkappen zu reparieren bzw. auszutauschen. Die Tiefbauarbeiten erfolgten durch Fa. Scheb, die Einbauteile wurden vom Bauhof bzw. der Gemeinde Himmelstadt gestellt.

Die Arbeiten fanden überwiegend in der Haupt- und teils Brückenstraße statt sowie im Gewerbegebiet.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt beschließt und genehmigt nachträglich die Kosten für die erforderlichen Tiefbauarbeiten zur Auswechslung und Reparatur verschiedener Schieber und Hydrantenkappen im Ortsgebiet von Himmelstadt durch die Fa. Ralph Scheb Tiefbau GmbH, Daimlerstr. 33a in 97267 Himmelstadt in Höhe von 15.278,66 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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13. Rechnungsgenehmigung/en; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.11.2024 ö 13

Sachverhalt

a) Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung, Zum Helfenstein 4, 97753 Karlstadt
Für den Einbau eines großen Wasserschachtes mit Tiefbauarbeiten sowie eines zusätzlichen Absperrschiebers in der Brückenstraße, vor dem neuen NORMA-Markt, legt die Energieversorgung am 02.09.2024 eine Rechnung über 16.941,22 € vor.
Sie wurde am 13.09.2024 bezahlt.

b) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ringstraße 51, 97753 Karlstadt
Für die Betriebsleitung und –ausführung 2024 im Himmelstadter Gemeindewald legt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Entgeltrechnung vom 10.09.2024 über 25.993,03 € vor.
Sie wurde am 26.09.2024 bezahlt. 

c) Ralph Scheb Tiefbau GmbH, Daimlerstraße 33 A, 97267 Himmelstadt
Für Tiefbauarbeiten für die Auswechslung verschiedener Schieber und Hydrantenkappen nach Anweisung und Vorgabe im September 2024 legt die Scheb Tiefbau GmbH am 17.09.2024 eine Rechnung über 15.278,66 € vor.
Sie wurde am 08.10.2024 bezahlt.

d) Aurednik GmbH, Am Kirschbaum 5,  63856 Besenbach
Für zwei E-Turtles für sechs Kinder und einen Liegepolsterschrank legt die Aurednik GmbH am 09.10.2024 eine Rechnung über skontiert 9.828,56 € vor.
Sie wurde am 16.10.2024 bezahlt.

Beschluss 1

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ringstraße 51, 97753 Karlstadt
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Anweisung der Entgeltrechnung an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 10.09.2024 über 25.993,03 € und die damit verbundene überplanmäßige Ausgabe über 2.993,03 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Aurednik GmbH,  Am Kirschbaum 5, 63856 Bessenbach
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Aurednik GmbH vom 09.10.2024 über skontiert 9.828,56 € und die damit verbundene überplanmäßige Ausgabe über 170.006 € im Nachhinein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

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14. Informationen des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.11.2024 ö 14

Sachverhalt

a) Ansprechpartner Bayerischer Gemeindetag
Informiert wird darüber, dass eine Liste der Ansprechpartner vorliegt. Die Liste mit den Namen geht dem Gemeinderat zu.


b) Himmelstadter Weihnachtskarte 2024
Mitgeteilt wird, dass in diesem Jahr die Karte von 9 Vorschulkindern gestaltet wird. Sie ist fast fertig. Die Umsetzung erfolgt wie die Jahre zuvor.


c) Eröffnung Filiale Issing 
Die Firma Issing wird am neuen Norma-Markt eine Filiale eröffnen. Personal wird noch gesucht.


d) Sachstand Bebauungsplan Häuslesacker
Es wird bekanntgegeben, dass für den B-Plan Häuslesacker die Genehmigung kurz bevorsteht. Beim Retentionsausgleich wurde eine Einigung erzielt.


e) Sachstand Interkommunaler Bauhof
Die Planungen zur Einrichtung eines interkommunalen Bauhofes stehen kurz vor dem Aus. Die Gemeinden Erlabrunn, Leinach und Zell haben sich aus dem Projekt verabschiedet. Auch von Margetshöcheim ist eher keine Zustimmung zu erwarten. Eine kleinere Variante aus den Gemeinden Retzstadt, Zellingen und Thüngersheim könnte noch gebildet werden. Es ist jedoch eher davon auszugehen, dass das Projekt insgesamt nicht umgesetzt wird.


f) Sachstand Ampelanlage an der B27
Informiert wird darüber, dass die zuständige Sachbearbeiterin im Straßenbauamt, Frau Meyering, aus dem Krankenstand zurück ist. Sie hat jedoch rückgemeldet, dass ihr keine Planung für die Ampelanlage vorliegt. Aus diesem Grunde wird sie das Verfahren mit einer Verkehrszählung beginnen. 


g) Ausschreibung Sirenen auf VG Ebene
Informiert wird darüber, dass die Ausschreibung begonnen hat.


h) Probealarm in der Grundschule Himmelstadt
Der Kommandant der Feuerwehr hat einen Probealarm in der Grundschule veranlasst. Mängel wurden aufgenommen und sind zur Behebung an die Bauabteilung der Verwaltung weitergegeben.


i) Versammlung Kreisfeuerwehrverband
Die letzte Kreisfeuerwehrversammlung fand am 26.10.2024 in Rieneck statt. Von zwei sehr interessanten Vorträgen wird berichtet.


j) Verschmutzung Hochbehälter
Durch die ENERGIE wurde eine Verschmutzung des oberen Hochbehälters (Hochzone) festgestellt und beseitigt. Der Hochbehälter ist wieder clean. Es bestehen keine Bedenken. Wie die Verschmutzung zustande gekommen ist, ist unklar. Die Wasserqualität wird regelmäßig durch das Institut Nuss geprüft. Das Wasser ist jetzt wieder keimfrei.


k) Sondermarken für die Markenstele
Informiert wird über die neuen Sondermarken-Weihnachtsmarke. Diese werden auf einer neuen Markenstele veröffentlicht.
Die Entwürfe sind druckfrisch und werden dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.


l) Termine 
Sitzung des Gemeinderates                05.12.2024
Martinszug                                 11.11. 17:00 Uhr
Rathaussturm Samstag                 16.11. 19:00 Uhr Abmarsch an der Halle, 19:11 Uhr am 
Rathaus 
Schmuckreisigabgabe                        22.11. 13:00-17:00 Uhr
23.11. 9:00-13:00 Uhr im Bauhof, Helfer werden gesucht 
JHV Feuerwehr                        29.11. ab 20:00 Uhr
Christbaumverkauf                        14.12. 
Trucker helfen Kinder,                 21.12. Konvoi kommt 19:20Uhr durch Himmelstadt
Lilli Schäfer 100. Geburtstag                20.11. 

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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15. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.11.2024 ö 15

Sachverhalt

a) Sachstand PV-Anlage auf dem neuen Kinderkrippengebäude
Gefragt wird nach dem aktuellen Sachstand, ob z.B. Preise eingeholt wurden. Der Sachverhalt liegt in der Bauabteilung der Verwaltung. Bürgermeister Hemmelmann fragt nach.


b) Sachstand Friedhofsweg 
Ein Unternehmen, das einen leichten Ausbau, wie von der Verwaltung angefragt, machen würde, ist nun gefunden worden. Da aber drei Vergleichsangebote benötigt werden, die noch nicht alle vorliegen, kann der Sachverhalt erst in der Dezember-Sitzung beraten werden.


c) Sachstand Grundsteuerhöhe ab 2025
Derzeit fehlt immer noch Einiges an Daten vom Finanzamt. Als Kommune ist man aber verpflichtet, einen Beschluss zu fassen, wie mit den Hebesätzen umzugehen ist.
Mitgeteilt wird, dass deshalb die Bürgermeister der VGem mit Leitung der Kämmerei bereits zusammen beraten haben. Der Sachverhalt soll ebenfalls in der Dezembersitzung des Gemeinderates auf die Tagesordnung kommen.


d) Glasfaserausbau linksmainisch
Gefragt wird, wer für Reklamationen Ansprechpartner ist. Es wurden mehrere Beschwerden festgestellt. Z.B. verlieren die Baumaschinen Öl oder Teer. Das Erdreich ist nicht gesichert und läuft in die Straßeneinläufe und verstopft diese.
Fa. Seibold ist ausführende Firma und Ansprechpartner. Der Telekommunikationsausbau ist hoheitlicher Bereich. Die Gemeinde muss dafür Flächen zur Verfügung stellen. Ansprechpartner für die Ausbauarbeiten sind Herr Franz und Herr Ölschlägel der Firma Seibold. Dies wird nochmal im Mitteilungsblatt kommuniziert. Die Gemeinde hat keine Weisungsbefugnis.
Reklamationen sollten seitens der Gemeinde an Fa. Seibold weitergegeben werden.
Bürgermeister Herbert Hemmelmann hat bereits weitergegeben, dass Betriebsmittel nicht auslaufen dürfen. Auch andere Anfragen werden von ihm umgehend 1 zu 1 reklamiert.

Informiert wird darüber, dass die Fa. Seibold einen Subunternehmer beauftragt hat.
Gefragt wird, wie während der Bauarbeiten die Streu- und Räumpflicht für Anlieger umsetzbar ist. Die bauausführende Firma hatte zugesagt, dass jetzt einer Feinschicht eingebracht werden soll. Am Burkardstuhl beginnen die Arbeiten derzeit aber erst mit dem Aufriss. Wer für die Räum- und Streupflicht während der Bauarbeiten verantwortlich ist, muss in der Verwaltung geklärt werden. Es ist davon auszugehen, dass dies die Baufirma ist.

Alle gemeldeten Schäden werden von Frau Jatz (Bauabteilung VG) aufgenommen. Nacharbeiten und Mängel müssen dann von der Baufirma behoben werden.
Gefragt wird zur Abnahme und dem Zeitpunkt der Mängelbeseitigung. In der Waldstraße sind Pflastersteine gebrochen. Gebeten wird, jeden Bauabschnitt einzeln abzunehmen und nicht insgesamt erst ganz am Schluss, damit noch im Verfahren zeitnah gegengesteuert werden kann.


e) Eröffnung Norma-Markt 
Der Gemeinderat ging ursprünglich von einem Eröffnungsdatum 02.12.2024 aus und fragt, ob dieses Datum haltbar ist. Laut Norma soll erst ab 09.12.2024 eröffnet werden. Ob Kilians-Bäck zum ersten Weihnachtsmarkt-Wochenende öffnen kann, ist nicht bekannt.


f) Sachstand Friedhofssatzung
Es liegt kein neuer Sachstand vor.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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16. Sitzungsniederschrift vom 10.10.2024; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.11.2024 ö 16

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 10.10. 2024 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.01.2025 15:01 Uhr