Datum: 05.12.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Änderung der Reihenfolge der Tagesordnung
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2 |
Verabschiedung Bauhofmitarbeiter
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3 |
Errichtung einer Teil-Gemeinschaftsunterkunft in modularer Bauweise;
Information;
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4 |
Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der B 27", 3. Änderung
(Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB);
Beratung und Beschlussfassung
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5 |
Erlass einer Veränderungssperre (§§ 14, 16 BauGB) für den Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der B 27";
Beratung und Beschlussfassung
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6 |
BA 2024008;
Daimlerstr. 9, Fl.Nr. 7759/2, Gemarkung Himmelstadt
Antrag auf Baugenehmigung: Errichtung einer Teil-Gemeinschaftsunterkunft in modularer Bauweise. Sechs zweigeschossige Wohngebäude, ein zweigeschossiges Verwaltungsgebäude sowie zwei Fertiggaragen und ein Müllplatz sowie Stellplätze
Beratung und Beschlussfassung
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7 |
Friedhofswesen; Hoheitliche Bestattungsaufgaben der Gemeinde Himmelstadt; Neufestlegung der Gebühren und Änderun der Gebührensatzung;
Beratung und Beschlussfassung
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8 |
Festsetzung der Grundsteuerhebesätze; Satzungsbeschluss zur Hebesatzsatzung 2025; Beratung und Beschlussfassung
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9 |
BA 2024007;
Rote Wiese 2, Fl. Nrn. 6436, 6437, 6439/1 - 6446, Gemarkung Himmelstadt
Tektur zu Neubau Lebensmittel-Discounter mit Bäcker- und Metzgeranbau, hier: Errichtung von Werbeanlagen (10 Werbeschilder und 1 Werbeband an der Gebäudefassade, 2 Werbepylonen und 6 Werbefahnen auf dem Grundstück, Schaukastenanlage neben dem Gebäudeeingang)
Beratung und Beschlussfassung
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10 |
Antrag GR Kübert: Vertragsentwurf Windkraftprojekt Himmelstadt - Juristische Überprüfung;
Beratung und Beschlussfassung
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11 |
Projekt Windkraft: Verpachtung gemeindeeigener Flächen zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen, Zustimmung vom Muster-Gestattungsvertrag
Beratung und Beschlussfassung
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12 |
Antrag GR Kübert: Einladung Stadtplaner Tropp
zur Ermittlung von Fördermöglichkeiten im Altort;
Beratung und Beschlussfassung
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13 |
Neubau Kita Himmelstadt;
Nachträgliche Genehmigung Tiefbauarbeiten Hauswasseranschluss;
Beratung und Beschlussfassung;
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14 |
Rechnungsgenehmigung/en; Beratung und Beschlussfassung
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15 |
Informationen des 1. Bürgermeisters
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16 |
Kurze Anfragen
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17 |
Sitzungsniederschrift vom 11.10.2024 (Waldbegang) und 07.11.2024;
Genehmigung
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zum Seitenanfang
1. Änderung der Reihenfolge der Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT
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05.12.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Herbert Hemmelmann informiert darüber, dass die Reihenfolge der Tagesordnung bezüglich der Punkte TOP 3 und 4 getauscht werden muss.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Korrektur der Tagesordnung zu.
Die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte
3. Erlass einer Veränderungssperre (§§ 14, 16 BauGB) für den Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der B 27"; Beratung und Beschlussfassung
und
4. Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der B 27", 3. Änderung
(Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB); Beratung und Beschlussfassung
wird gewechselt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
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2. Verabschiedung Bauhofmitarbeiter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT
|
05.12.2024
|
ö
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2 |
Sachverhalt
Die ehemaligen Bauhofmitarbeiter
Gerold Nötscher
Bruno Schmitt
werden offiziell in den Ruhestand verabschiedet.
Bürgermeister Herbert Hemmelmann dankt den ehemaligen, langjährigen Gemeindearbeitern herzlich für die vielen Jahre ihrer Tätigkeit zum Wohle der Gemeinde.
Bruno Schmitt war dabei 40 Jahre für die Gemeinde aktiv, Gerold Nötscher und Jürgen Zürn weit mehr als 30 Jahre.
Als kleines Dankeschön erhalten die Ruheständler eine Chronik der Gemeinde überreicht.
Abstimmungsergebnis: o. A.
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3. Errichtung einer Teil-Gemeinschaftsunterkunft in modularer Bauweise;
Information;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT
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05.12.2024
|
ö
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3 |
Sachverhalt
Zu diesem TOP ist Herr Lothar Menzel, Arbeitsbereichsleiter Unterkunftsverwaltung der Regierung Unterfranken anwesend. Er gibt einen Sachstandsbericht.
Bürgermeister Hemmelmann erläutert vorab:
Die geplante Gemeinschaftsunterkunft ist für Himmelstadt sozial unverträglich. Es soll eine Einrichtung mit 100 Plätzen entstehen. Die Vollbelegung kann das Dorf im Hinblick auf dann auch benötigte Plätze in Kindergarten und Grundschule nicht bewerkstelligen. Auch die Integration kann nicht gestemmt werden. Da von einer Teil-Gemeinschaftsunterkunft gesprochen wird, könnte gemutmaßt werden, dass evtl. auch weitere Unterkünfte hinzukommen. Verwiesen wird darauf, dass in Karlstadt jetzt eine Einrichtung mit 160 Plätzen gebaut wird. Dies erscheint im Verhältnis zur Einwohnerzahl von Karlstadt wohl besser zu passen. 100 Plätze in Himmelstadt sind aus Sicht der Gemeinde nicht vorstellbar. Appelliert wird zudem, dass nicht allein das Baurecht bei der Beratung zum Bauantrag ausschlaggebend sein sollte. Auch die soziale Komponente sollte beachtet werden. Auch wenn innerhalb der Unterkunft die Regierung von Unterfranken zuständig ist, betrifft den Ort alles, was außerhalb geschieht.
Im Anschluss begrüßt Bürgermeister Herbert Hemmelmann Herrn Menzel und Frau Mark von der Regierung von Unterfranken und übergibt Herrn Menzel das Wort.
Herr Menzel erläutert zum vorliegenden Bauantrag. Die Regierung von Unterfranken soll im Anschluss auch Betreiber der Teil-Gemeinschaftsunterkunft werden.
Die Behörde ist von der bayerischen Staatsregierung angehalten, für die Verteilung in die Anschlussunterbringung nach einem landesgesetzlich festgelegten Verteilungsschlüssel zu sorgen. Dabei muss der Landkreis Main-Spessart ebenfalls eine Quote erfüllen. Aktuell ist der Landkreis jedoch an zweitletzter Stelle bei Erfüllung der Quote. Derzeit betreibt die Regierung von Unterfranken 51 Gemeinschaftsunterkünfte, davon 6 in Main-Spessart (z.B. in Marktheidenfeld. Lohr, Gemünden, Karlstadt). Hinzu kommen noch zahlreiche dezentrale Unterkünfte. Der Ansturm an Asylbewerbern ist wieder massiv gestiegen. Der Landkreis ist gehalten, dezentrale Unterkünfte zu schaffen. Da in Unterfranken rund 7000 Menschen zugewiesen werden sollen, ist man auf der Suche nach neuen Unterkünften. In Himmelstadt ist man fündig geworden durch ein Gewerbegrundstück. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, auch im Gewerbegebiet eine Unterkunft einzurichten. Die Regierung von Unterfranken sieht es als beste Möglichkeit, hier Flüchtlinge unterzubringen. Errichtet werden sollen sog. Tiny-Häuser für max. 100 Personen. Bei Belegung von 85 % gilt die Einrichtung dann als vollausgelastet. Somit werden in Himmelstadt höchstwahrscheinlich nur 85 Personen wohnen.
Teil-Gemeinschaftsunterkunft heißt es, da mehrere Unterkünfte in Main-Spessart zu einer Einrichtung zusammengefasst werden.
Es ist nicht geplant, noch weitere Häuser zu errichten oder die Kapazität zu erhöhen.
Herr Menzel verweist auf eine ähnliche Gemeinschaftsunterkunft, die in Würzburg Zellerau eingesehen wurde. Diese wird mit 180 Plätze betrieben, von denen 140 belegt sind. Die Einrichtung gilt damit als vollbelegt.
Die Unterkunft wird mit Verwaltungspersonal ausgestattet. Der Personalschlüssel beträgt dabei
1 zu 75 Plätzen. Für Himmelstadt ist damit von 1,5 Vollzeitkontingenten auszugehen. Geplant ist ein Mitarbeiter, der montags bis freitags vor Ort als Ansprechpartner ist. Er arbeitet im Kollegenteam mit Retzbach, Gemünden und Arnstein (ca. 4 - 5 MA im Kollegenteam).
Die zugewiesenen Bewohner kommen aus der Ankereinrichtung Geldersheim. Die Anschlussunterbringung dient insbesondere der Unterbringung von Asylsuchenden mit positiver Bleibeperspektive. Die Personen versorgen sich selbst, mit Asylbewerberleistungen auf Bezahlkarte. Geplant ist, dass die Kinder in Kindergarten und Schule vor Ort gehen. Erwachsene sollen Integrationskurse belegen, bzw. nach abgeschlossenem Asylverfahren auch arbeiten. Die Einrichtung fungiert als Übergang und nicht als Dauerwohnen. Damit wird es Personen geben, die nur wenige Monate wohnen, aber auch länger. Die Zusammensetzung der Personen umfasst überwiegend junge Männer im Verhältnis 1/3 Familien, 2/3 junge Männer. Die Herkunftsländer sind Afghanistan, Syrien, Armenien, Somalia und Elfenbeinküste.
Das Gremium diskutiert zu den von der Regierung von Unterfranken vorgetragenen Argumenten.
Gemeinderat Wolfgang Kübert appelliert an die Presse zur objektiven Berichterstattung.
Gefragt wird, ob die Personen direkt vom Ankerzentrum nach Himmelstadt umziehen werden. Zu Bedenken wird gegeben, dass für die Gemeinde mit 1500 Einwohner die Anzahl der Plätze für 100 Personen unverhältnismäßig ist und die Integration in dieser Anzahl nicht gestemmt werden kann.
Herr Menzel entgegnet, dass die Flüchtlings- und Integrationsberatung von Landesverbänden der Diakonie und Caritas (FIB) übernommen wird. In Himmelstadt wird die Caritas vor Ort sein. Verwaltungskräfte der Einrichtungen fungieren auch als Dolmetscher.
Gemeinderätin Ingrid Haimann erkundigt sich zum Kollegenteam des Verwaltungspersonals Gefragt wird, ob auch die Einrichtung in Karlstadt dazugehört. Dies steht laut Herr Menzel noch nicht fest. Zwar ist geplant, auch Karlstadt einzubeziehen, aber wenn die Einheiten zu groß werden, muss neu überlegt werden. Im Moment ist der Sitz der Gemeinschaftsunterkunft die Benediktushöhe Retzbach, Gassenwiese Zellingen, Gemünden und Karlstadt. Da in den beiden letztgenannten Gemeinden ebenfalls noch Plätze dazu kommen, kann erst dann entschieden werden, welche Verwaltungseinheit sinnvoll ist.
Gemeinderat Jürgen Döll fragt, ob es einen Sicherheitsdienst in der Einrichtung gibt. Grundsätzlich ist kein Sicherheitsdienst vorgesehen, dies wird nach Erfahrung der Regierung von Unterfranken auch nicht benötigt. Herr Menzel erläutert zudem, auch in den anderen Einrichtungen z.B. in der Zellerau Würzburg ist man ständig im Austausch mit der Polizei. Es gibt dabei keine relevanten Vorfälle in der Umgebung, lediglich vereinzelte Vorfälle. Ein Sicherheitsdienst ist nur in größeren Einrichtungen mit mehreren hundert Personen nötig. Wenn es Probleme geben sollte, will die Behörde nachsteuern. Wenn Bewohner auffällig werden, werden diese verlegt, in Unterkünfte mit Sicherheitsdienst.
Gemeinderat Markus Hilpert entgegnet, dass er seit 10 Jahren mit Flüchtlingen in der Berufsschule arbeitet. Darunter gibt es auch sehr auffällige Personen, die die Polizei zwar mitnimmt, die dann aber am kommenden Tag wieder da sind. Zu berücksichtigen ist auch das Sicherheitsbedürfnis von Anwohnern, insbesondere junge Menschen, Mädchen, usw.
Herr Menzel erwidert, dass die Statistik nicht erhöhte Kriminalität belegt, auch sexualisierte Gewalt tritt nur vereinzelt auf. Der Anteil von jungen Volljährigen ist dabei nicht vergleichbar mit Familien in den Unterkünften.
Menschen mit schlechter Bleibeperspektive (Maghreb-Staaten) werden nicht verteilt. Eine Sondersituation sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Gemeinderat Thomas Gerhard gibt zu bedenken: Die Anzahl der vorgemerkten Personen überfordert die Gemeinde Himmelstadt. Dies würde über 6 % d. Bevölkerung ausmachen. Ehrenamtliche Helferkreise sind ebenfalls nicht gegeben. Unverständlich ist, warum die Größe der Gemeinde nicht berücksichtigt wird.
Herr Menzel erläutert, die Quote wird auf Landkreisgröße heruntergebrochen nicht auf die Kommune. Über die Verteilung entscheidet die Beauftragte des Freistaats Bayern für die Aufnahme und Verteilung ausländischer Flüchtlinge. Innerhalb der Regierungsbezirke übernehmen die Regierungen die Verteilung. Die Gemeinschaftsunterkünfte sollen dabei eine Anzahl von
75 Personen nicht unterschreiten. Es finden sich nicht genügend Unterkünfte.
In Himmelstadt wäre von Vorteil, dass sich die Bewohner selbst versorgen können. Einkaufsmöglichkeiten und ÖPNV sind vorhanden. Auch wenn es in Himmelstadt nicht genügend ehrenamtliches Engagement gibt, scheint dies unproblematisch, da von einer Orientierung in die nächst größeren Zentren (Karlstadt/Würzburg) auszugehen ist, die aufgrund der Bahnanbindung auch gut erreichbar sind. Auch die benötigten Plätze in Kindergarten und Schule werden sich beim Verteilschlüssel (nur 1/3 Familien) in Grenzen halten.
Gemeinderat Döll erkundigt sich zum zeitlichen Ablauf, wann die Einrichtung belegungsreif ist und ob die in Frage kommenden Menschen bereits im Land sind. Zudem wird gefragt, was passiert, wenn ein Politikwechsel eintritt? Auf wieviel Jahre ist die Unterkunft ausgelegt? In Unterfranken sind staatlich aktuell 15.000 Asylsuchende untergebracht. Davon sind 5.000 in Gemeinschafts-unterkünften und 10.000 in dezentralen Unterkünften. Die Notunterkünfte sollen geschlossen werden. 666 dezentrale Unterkünfte sollen ebenfalls zurückgebaut werden. Herr Menzel gibt zu bedenken, die Anzahl der Asylbewerber löst sich nicht auf. Es gibt auch weiter einen Zustrom (über 6.000 in Geldersheim). Der Mietvertrag für die Unterkunft in Himmelstadt wird über eine gewisse Laufzeit mit Investoren geschlossen.
Die Baugenehmigung wird nur zum Zweck der Flüchtlingsunterbringung erteilt. Wenn nach
7 Jahren keine Flüchtlinge mehr untergebracht werden, dann muss die Unterkunft zurückgebaut werden. Dies ist auch im Mietvertrag verankert. Jedoch ist eine Verlängerungsoption gegeben. Die Belegung soll ab ca. dem 3. Quartal 2025 beziehbar sein. Dies hängt auch von Bauantrag bzw. Bauzeit des Investors ab. Wenn das Einvernehmen nicht erteilt wird, dauert es u.U. ca. 1-2 Monate länger. Der Plan ist aber, die Einrichtung ab zweiter Jahreshälfte zu beziehen.
Gemeinderat Christian Scheb kritisiert die nicht leistbare Anzahl. Er sieht eine falsche Herangehensweise der Regierung von Unterfranken, wenn die Integration in der Gemeinde derart angedacht ist, dass die Leute wegen des vorhandenen Bahnhofs sich an größere Zentren orientieren sollen.
Die Personen sollen aus Sicht von Gemeinderat Döll aber auch keine eigene Kommune in der Kommune bilden. Vorgeschlagen wird, eher Familienunterkünfte im Ort zu suchen.
Gemeinderat Willi Stamm erkundigt sich, wie die ärztliche Versorgung sichergestellt ist. Herr Menzel verweist darauf, dass es im Ankerzentrum ein Ärztezentrum gibt. Untersuchungen auf ansteckende Krankheiten sind geklärt.
Die kurative ärztliche Versorgung ist noch nicht gut gelöst. Problematisch ist dabei der ärztliche Schlüssel der kassenärztlichen Vereinigung.
Gemeinderat Kübert fragt nach, ob es Netzwerke in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit gibt, um Flüchtlinge in Arbeit zu bringen, bzw. wie Integrationsleistung erbracht werden.
Bei diesem Bauantrag sind eben nicht nur Bauantrags-Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Es gehören auch soziale Gesichtspunkte dazu.
Verwiesen wird darauf, dass die Regierung von Unterfranken nur Auftrag für die Unterbringung hat. Die Integrationsleistung ist nicht inbegriffen.
Zweite Bürgermeisterin Marie-Luise Schäferin verweist darauf, dass lt. Herrn Menzel alle Bewohner arbeiten gehen könnten. Dies wird bestätigt. Sogar wenn Betroffenen noch im Asylverfahren sind, dürfen sie auch arbeiten, sind aber nicht am Jobcenter angebunden. Das Jobcenter ist erst zuständig, wenn Bleiberecht besteht. Die Arbeit scheitert i.d.R. zunächst am Sprachniveau. Alle, die kommen, sind arbeitsberechtigt.
Gemeinderat Hilpert dankt Herrn Menzel für die Offenheit. Allerdings ist die Bauantragszeit befremdlich. Vergleichsweise dauerte das Verfahren zum gerade eben fertiggestellten Norma-Markt rund sechs Jahre. Deshalb ist jetzt so ein beschleunigtes Verfahren befremdlich.
Gemeinderad Radke erkundigt sich, welche Zustimmungsmöglichkeiten der Gemeinderat hat, z.B. zur Größe bzw. anderen Einflussmöglichkeiten. Wie ist das weitere Verfahren, im Falle. dass der Gemeinderat dem Bauantrag ablehnt. Ausgegangen werden muss davon, dass es in diesem Falle eine Stellungnahme des Landratsamtes geben wird. Dies wird kritisiert, da es darauf hinausläuft, dass der Gemeinderat faktisch nicht beteiligt ist, da keine Wahlmöglichkeit besteht.
Wenn Kommunen gemeindliches Einvernehmen verweigert haben, ist dies rechtlich nicht zulässig. Herr Menzel verweist darauf, dass nur im Rahmen des Baugesetzes abgelehnt oder zugestimmt werden kann. Das Landratsamt prüft darauf, teilt mit, ob Einvernehmen bei Ablehnung durch den Rat ersetzt wird. Dann gibt es auch keine Möglichkeiten der Mitbestimmung für die Gemeinde mehr, auch nicht bei Ausführung, Größe Ausformung.
Die Anzahl von 75 bzw. 100 Personen sollte nicht unterschritten werden, da die Einrichtung sonst wirtschaftlich unsinnig erscheint. Die Gemeinde hat Mitsprache bei Ausgestaltung mit Begrünung, Sportplätzen, usw. Jedoch ist die Grundsatzentscheidung, wie und in welcher Form gebaut wird, nicht Gegenstand der Gemeinde.
Bürgermeister Herbert Hemmelmann bedankt sich für Zeit und Ausführungen von Herrn Menzel.
Abstimmungsergebnis: o. A.
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4. Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der B 27", 3. Änderung
(Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB);
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT
|
05.12.2024
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B 27“ in der rechtskräftigen Fassung der 2. Änderung und Erweiterung vom 06.10.2024 regelt unter Festsetzung 1.1 die ausnahmsweise Zulässigkeit von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind nur noch wenige freie Baugrundstücke verfügbar.
Die Gemeinde Himmelstadt hat keinerlei Möglichkeiten, bei Bedarf an anderer Stelle zusätzliche Gewerbeflächen auszuweisen.
Um den Gebietscharakter des Gewerbegebiets nachhaltig zu sichern, sollen die bisher ausnahmsweise zugelassenen Nutzungen wie z.B. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale gesundheitliche und sportliche Zwecke künftig nicht mehr ermöglicht werden.
Dies insbesondere deshalb, um auf den wenigen verbliebenen freien Baugrundstücken die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu ermöglichen und die Nutzung der bereits bebauten Gewerbegrundstücke nicht einzuschränken.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen unvereinbare bauliche Entwicklungen im Gewerbegebiet, die mit den bisher ausnahmsweise zulässigen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke einhergehen konnten, zukünftig vermieden werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B 27“ zu ändern (3. Änderung)
Die Änderung erfolgt, um den Gebietscharakter des Gewerbegebiets nachhaltig zu sichern und um unvereinbare bauliche Entwicklungen im Gewerbegebiet, die mit den bisher ausnahmsweise zulässigen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke einhergehen konnten, zukünftig zu vermeiden.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die bisher ausnahmsweise zulässigen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke (Festsetzung 1.1. Pkt. 2) künftig nicht mehr zugelassen werden.
Die Festsetzung
1. „Art der baulichen Nutzung“ des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“ wird geändert und lautet künftig folgendermaßen:
- Gewerbegebiet
Zulässig sind:
- Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, soweit diese Anlagen für die Umgebung keine erheblichen Nachteile oder Belästigungen zur Folge haben können.
- Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
- Tankstellen.
Ausnahmsweise können zugelassen werden:
- Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter.
Unzulässig sind:
Autofriedhöfe, Schrottplätze, alle Betriebe, welche große Rauchentwicklung und Luftverunreinigung verursachen, Ausbeutung von Kies und Sand.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke:
Fl.Nr. 6023 , 6023/1, 6023/2, 6023/3, 6030, 6032 6032/1, 6164/1, 6364/9, 6447/1, 7609, 7674, 7675, 7676, 7677,7678, 7679, 7680, 7681, 7683, 7684, 7685, 7686, 7705, 7706, 7706/1, 7717, 7719, 7734/1, 7736/1, 7736/2 7736/3, 7736/4, 7759/2, 7760/1, 7772/1, 7773/1, 7775/1, 7792/1, 7800/1, 7810/1, 7812/1, 7818/1, 7818/2, 7825/1, 7825/2, 7825/3, 7830/1, 7830/2, 7836, 7837, 7837/1, 7850/1, 7850/2, 7851/1, 7860/1, 7870/1, 7871/1, 7877/1, 7890/1, 7891, 7892, 7893, 7894, 7895, 7896, 7897, 7898, 7899, 7900, 7901, 7902, 7903, 7904, 7905, 7906, 7908, 7908/1, 7915/3, 7915/4, 7915/5, 7925, 7925/1, 7936/1 der Gemarkung Himmelstadt
Planungsumgriff (Lageplan nicht maßstäblich):
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
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5. Erlass einer Veränderungssperre (§§ 14, 16 BauGB) für den Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der B 27";
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
|
13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT
|
05.12.2024
|
ö
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|
5 |
Sachverhalt
Aufgrund des durch den Gemeinderat Himmelstadt gefassten Beschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“ schlägt die Verwaltung vor, zur Sicherung der Planungsabsichten für den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“ eine Veränderungssperre zu erlassen.
Bei dem Gebiet handelt es sich um ein Gewerbegebiet, dessen Gebietscharakter nachhaltig sichergestellt werden soll.
Um dies zu erreichen, sollen die bisher ausnahmsweise zugelassenen Nutzungen wie z.B. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke künftig nicht mehr ermöglicht werden.
Insbesondere sollen unvermeidbare bauliche Entwicklungen, die mit den bisher ausnahmsweise zulässigen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke einhergehen konnten, zukünftig vermieden werden.
Um dies sicherzustellen, ist der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist aus dem nachfolgend abgedruckten, nicht maßstäblichen Lageplan ersichtlich:
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“ als Satzung.
Die Satzung hat folgenden Wortlaut:
Satzung
der Gemeinde Himmelstadt über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“
Auf Grund von §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Himmelstadt folgende
Satzung:
§ 1
Zu sichernde Planung
Der Gemeinderat Himmelstadt hat am 05.12.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B 27“ in der Fassung der 2. Änderung und Erweiterung, rechtskräftig seit 06.10.1989, zu ändern.
Ziel und Zweck der Planung ist es, den Gebietscharakter des Gewerbegebiets nachhaltig zu sichern.
Hierzu sollen die bislang ausnahmsweise zulässigen Nutzungen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke künftig nicht mehr ermöglicht werden.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen unvereinbare bauliche Entwicklungen im Gewerbegebiet künftig vermieden werden.
§ 2
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Lageplan vom 21.11.2024, der als Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist.
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre wird durch folgende Straßen umgrenzt:
Im Norden: durch die Brückenstraße
Im Süden: durch die Gemarkungsgrenze Retzbach
Im Westen: durch die Bahnlinie
Im Osten: durch die Bundesstraße B 27
§ 3
Rechtswirkungen der Veränderungssperre
- In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen
- Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:
- Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und
- Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten
- erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs- zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
- Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
- Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt
worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts
Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der
Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die
Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht
berührt.
§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Die Veränderungssperre tritt am Tage der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung an gerechnet, außer Kraft.
Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich geändert wird.
Himmelstadt, den 05.12.2024
GEMEINDE HIMMELSTADT
Herbert Hemmelmann
Anlage zur Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“: Lageplan Geltungsbereich, M 1:5000
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
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6. BA 2024008;
Daimlerstr. 9, Fl.Nr. 7759/2, Gemarkung Himmelstadt
Antrag auf Baugenehmigung: Errichtung einer Teil-Gemeinschaftsunterkunft in modularer Bauweise. Sechs zweigeschossige Wohngebäude, ein zweigeschossiges Verwaltungsgebäude sowie zwei Fertiggaragen und ein Müllplatz sowie Stellplätze
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT
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05.12.2024
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ö
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6 |
Sachverhalt
Die Bauherren legen einen Antrag auf Baugenehmigung für das Grundstück Daimlerstr. 9, Fl. Nr. 7759/2 der Gemarkung Himmelstadt vor. Geplant ist die „Errichtung einer Teil-Gemeinschaftsunterkunft in modularer Bauweise. Sechs zweigeschossige Wohngebäude, ein zweigeschossiges Verwaltungsgebäude sowie zwei Fertiggaragen und ein Müllplatz sowie Stellplätze“.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“. Das geplante Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Im Bebauungsplan ist hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ein Gewerbegebiet festgesetzt. Die Festsetzung lautet wie folgt:
Zulässig sind:
- Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, soweit diese Anlagen für die Umgebung keine erheblichen Nachteile oder Belästigungen zur Folge haben können.
Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
Tankstellen
Ausnahmsweise können zugelassen werden:
- Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter.
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Unzulässig sind:
Autofriedhöfe, Schrottplätze, alle Beitriebe welche große Rauchentwicklung und Luftverunreinigung verursachen, Ausbeutung von Kies u. Sand.
Nach eingehender Überprüfung des beantragten Bauvorhabens wird folgendes festgestellt:
Die Vorhabensbezeichnung im Antrag auf Baugenehmigung, auf den Planausfertigungen und den Berechnungen zu Baukosten, Stellplätzen, Grundfläche, Geschossfläche, Bruttorauminhalte, Nutzflächen, sowie Erklärung zur Rückbauverpflichtung lautet: „Errichtung einer Teil-Gemeinschaftsunterkunft in modularer Bauweise. Sechs zweigeschossige Wohngebäude, ein zweigeschossiges Verwaltungsgebäude sowie zwei Fertiggaragen und ein Müllplatz sowie Stellplätze“.
Beantragt ist eine Wohnnutzung für etwa 100 Personen. Näheres – insbesondere welche Personen dort wohnen sollen – haben die Bauherren nicht angegeben. Lediglich in einem Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 28.10.24, aus der Begründung zum Antrag auf Befreiung (Überschreitung der Baugrenze) und aus der Begründung zum Antrag auf isolierte Abweichung (Abstandsfläche) ist dann die Rede von Wohngebäuden als Unterkunft für Geflüchtete. Allerdings ist im Antragsformular nicht angegeben, dass es sich um einen Sonderbau handelt (Art. 2 Abs. 4 Nr. 11 BayBO).
Abschließend wird festgestellt, dass die Bauvorlagen ungenau, nicht ausreichend bestimmt und unvollständig (z.B. fehlende Angaben u. Befreiungsanträge) sind.
Da „normales Wohnen“ im Gewerbegebiet bauplanungsrechtlich weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig ist, kann dem Vorhaben - wie beantragt – nicht zugestimmt werden. Die Grundzüge der Planung sind berührt; daher ist eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht möglich. Das gemeindliche Einvernehmen kann nicht erteilt werden.
Die Nachbarn haben dem Vorhaben nicht zugestimmt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur „Errichtung einer Teil-Gemeinschaftsunterkunft in modularer Bauweise, sechs zweigeschossige Wohngebäude, ein zweigeschossiges Verwaltungsgebäude sowie zwei Fertiggaragen und ein Müllplatz sowie Stellplätze“ auf dem Grundstück Daimlerstr. 9 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12
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7. Friedhofswesen; Hoheitliche Bestattungsaufgaben der Gemeinde Himmelstadt; Neufestlegung der Gebühren und Änderun der Gebührensatzung;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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07.11.2024
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ö
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5 |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT
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05.12.2024
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ö
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7 |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 10.10.2024 des Gemeinderates Himmelstadt sollte über die Preisanpassung der Firma Nicklaus für die hoheitlichen Bestattungsleistungen entschieden werden.
Nachdem es zu keiner Abstimmung kam und mehr Informationen gefordert worden sind, wurde in der Sitzung vom 07.11.2024 dem Gemeinderat der Vorschlag gebracht, den Friedhof als „freien Friedhof“ zu erklären. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die hoheitlichen Bestattungsleistungen direkt über den von den Hinterbliebenen eigens beauftragten Bestatter durchgeführt und abgerechnet hätten werden können.
Nachdem dies mit 5:5 Stimmen abgelehnt worden ist, sollten von der Verwaltung weitere Angebote eingeholt werden, um die Preisanpassungsvorschläge der Firma Nicklaus besser vergleichen zu können.
Es wurden sechs weitere Bestattungsinstitute angeschrieben. Lediglich zwei antworteten. Einer davon außerhalb der gesetzten Frist. Das andere Bestattungsinstitut gab zur Antwort, dass er mangels Kenntnis über den Zustand des Erdreiches und anstehenden Arbeiten, sowie über den Zusatzaufwand, der möglicherweise anfallen würde, Preise nicht pauschal angeben könnte.
Der Vergleich mit dem anderen Bestattungsunternehmen ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Verwaltung empfiehlt, den bestehenden Vertrag mit der Firma Nicklaus auf fünf Jahre anzupassen. Um die Anpassungen umsetzen zu können, bedarf es nicht nur der Änderung des Vertrags von 1993, sondern auch einer Satzungsänderung der Gebührensatzung.
Diese wird in diesem Tagesordnungspunkt mitbeschlossen.
Die restlichen Friedhofsgebühren werden gerade kalkuliert. Sofern diese beschlossen sind, kann eine neue Friedhofsgebührensatzung erlassen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt nimmt die Preisanpassung der Firma Nicklaus, Karlstadt, zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag neu auszuarbeiten.
Der Gemeinderat stimmt der 5. Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofswesen vom 30.04.1993 wie in der nachfolgenden Fassung zu:
Die Gemeinde Himmelstadt erlässt aufgrund Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende
zur 5. Änderung der Gebührensatzung
über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 30.04.1993
Art. 1 Satzungsänderung
§ 4 (Grabherstellungsgebühr) erhält folgende Fassung:
(1) Die Gebühr für die Grabherstellung (Ausheben, Schließen, Erdabfuhr)
beträgt je Grabstelle 500,00 €
(2 ) Die Gebühr für die Herstellung eines Tiefgrabes
beträgt je Grabstelle 550,00 €
(3) Die Gebühr für die Herstellung eines Grabes für Totgeburten und Urnen
beträgt 150,00 €
(4) Die Gebühr für die Grabherstellung einer Urnenkammer 75,00 €
(5) Die Gebühr für die Beisetzung von Leichenresten und Urnen
beträgt 55,00 €
(6) entfällt
§ 5 (Gebühr für sonstige Leistungen) erhält folgende Fassung:
Für Sarg-, Urnen- und Kreuzträger wird eine Gebühr von 50,00 € je Träger erhoben.
Art. 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Himmelstadt, den 05.12.2024
Herbert Hemmelmann
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3
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8. Festsetzung der Grundsteuerhebesätze; Satzungsbeschluss zur Hebesatzsatzung 2025; Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT
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05.12.2024
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ö
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beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Bundestag und Bundesrat haben daraufhin ein Bundesgesetz zur Reform der Grundsteuer beschlossen. Außerdem hat der Gesetzgeber eine Öffnungsklausel für die Bundesländer für eine eigene landesgesetzliche Grundsteuerregelung geschaffen. Von dieser Regelung hat der Freistaat Bayern Gebrauch gemacht und für Bayern einen flächenbezogenen Ansatz für die Bemessung der Grundsteuer gewählt. Damit muss jede bayerische Stadt und Gemeinde ihre Grundsteuerhebesätze ab dem Jahr 2025 neu festlegen. Die aktuellen Hebesätze für die Grundsteuer treten zum 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Bisher berechnete sich die Grundsteuer in einem mehrstufigen Verfahren. Grundlage ist der Einheitswert, den die Finanzämter feststellen. Diese Einheitswerte stammen in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964, in den neuen Bundesländern sogar aus dem Jahr 1935. Ursprünglich sollten diese Werte im 6-Jahres-Rhythmus überprüft und angepasst werden. Dazu kam es nie, die Einheitswerte werden nur anlassbezogen angepasst (unbebautes Grundstück wird bebaut, Eigentumswechsel). Es wird oftmals trotzdem wieder der alte Einheitswert festgelegt. Dieser Einheitswert wird anschließend mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert und ergibt den Grundsteuermessbetrag. Auf diesen wendet die Kommune ihren festgelegten Hebesatz an:
In Himmelstadt beträgt er:
- Grundsteuer A (landwirtschaftlich genutzte Flächen): 360 v.H
Grundsteuer B (bebaute Grundstücke): 350 v.H
Ab dem 1. Januar 2025 tritt nun eine neue Grundsteuerregelung in Kraft, die in Bayern auf einem wertunabhängigen Flächenmodell basiert. Bei der neuen Grundsteuer-Festsetzung handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, an dem zunächst die staatlichen Finanzämter beteiligt sind: Sie ermitteln auf Basis der Grundsteuererklärungen von Eigentümerinnen und Eigentümern die neuen Berechnungsgrundlagen und stellen diesen sogenannten Grundsteuer-Messbetrag den Städten und Gemeinden zur Verfügung. Dort wird die Grundsteuer dann mit der Formel „Grundsteuer-Messbetrag x Hebesatz“ berechnet. Ziel des Gesetzgebers war es die Grundsteuer in Einklang mit dem Grundgesetz zu bringen und gerechter zu gestalten. Zudem sprach die Bundesregierung immer wieder von der sogenannten „Aufkommensneutralität“, was nun in der Bevölkerung zu Missverständnissen führt. Diese Aufkommensneutralität bedeutet lediglich, dass das Grundsteueraufkommen stabil bleiben soll. Es bedeutet daher nicht, dass die Steuerlast des einzelnen Grundstückseigentümers gleich bleibt. Es wird daher systembedingt zu Belastungsverschiebungen kommen, d.h. Mehrausgaben für einzelne sind unvermeidbar.
Bisher wurde der Hebesatz der Grundsteuer im Rahmen der Haushaltsberatung durch die Haushaltssatzung festgesetzt. Da jedoch der Haushalt in der Regel später beschlossen wird und die erste Fälligkeit der Grundsteuer auf den 15. Februar 2025 fällt und die Erstellung und Versendung der ca. 1.200 Bescheide einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es notwendig, bereits jetzt eine gesonderte Hebesatzsatzung zu beschließen. Eine Änderung des Hebesatzes ist damit auch in der Zukunft losgelöst vom Haushaltsbeschluss möglich.
Beschluss 1
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt: Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 750 v.H
2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 270 v.H.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 10
Beschluss 2
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt: Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 750 v.H
2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 240 v.H.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 6
Beschluss 3
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt: Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 730 v.H
2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 210 v.H.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2
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9. BA 2024007;
Rote Wiese 2, Fl. Nrn. 6436, 6437, 6439/1 - 6446, Gemarkung Himmelstadt
Tektur zu Neubau Lebensmittel-Discounter mit Bäcker- und Metzgeranbau, hier: Errichtung von Werbeanlagen (10 Werbeschilder und 1 Werbeband an der Gebäudefassade, 2 Werbepylonen und 6 Werbefahnen auf dem Grundstück, Schaukastenanlage neben dem Gebäudeeingang)
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT
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05.12.2024
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ö
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|
9 |
Sachverhalt
Der Bauherr plant die Errichtung von Werbeanlagen auf dem Grundstück Rote Wiese 2, Fl. Nrn. 6436, 6437, 6439/1 bis 6446 der Gemarkung Himmelstadt. Errichtet werden sollen: 10 Werbeschilder und 1 Werbeband am Gebäude, 2 Werbepylonen mit Leuchttransparenten auf dem Grundstück, 6 Werbefahnen auf dem Grundstück und eine Schaukastenanlage neben dem Gebäudeeingang. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet (SO) großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ und hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Gemäß Bebauungsplan dürfen beleuchtete Werbeanlagen im Betrieb weder blinken noch die Farbe wechseln und müssen entblendet ausgeführt werden. Beleuchtete Werbeanlagen dürfen nur von 6:00 bis 22:30 Uhr betrieben werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von Werbeanlagen (10 Werbeschilder, 1 Werbeband, 2 Werbepylonen, 6 Werbefahnen, 1 Schaukastenanlage) auf dem Grundstück Rote Wiese 2 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Im Genehmigungsbescheid ist aufzunehmen, dass beleuchtete Werbeanlagen im Betrieb weder blinken noch die Farbe wechseln dürfen und entblendet ausgeführt werden müssen. Die beleuchteten Werbeanlagen dürfen nur von 6:00 bis 22:30 Uhr betrieben werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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10. Antrag GR Kübert: Vertragsentwurf Windkraftprojekt Himmelstadt - Juristische Überprüfung;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT
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05.12.2024
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ö
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10 |
Sachverhalt
Mit e-mail vom 17.11.2025 beantragt Gemeinderat Kübert über seinen folgenden Antrag zu entscheiden:
In der Gemeinderatssitzung vom 07. November 2024 wurde vom Gemeinderat beschlossen, die Verhandlungen mit der Firma Primus bzw. Vattenfall bezüglich der Verpachtung von Gemeindeflächen für die Aufstellung von Windenergieanlagen wieder aufzunehmen. Im Vorfeld der Sitzung wurde den Mitgliedern des Gemeinderats der Entwurf für einen Vertrag zwischen der Gemeinde Himmelstadt und der Fa. Vattenfall übermittelt.
Nachdem es sich um einen Vertrag handelt, der über einen langen Zeitraum geht und auch für die Gemeinde Himmelstadt mit entsprechenden Auswirkungen verbunden ist, sollte man einen solchen Vertrag aus meiner Sicht vor der Unterschrift durch die Gemeinde nochmal einem Juristen für Vertragsrecht vorlegen und prüfen lassen. Evtl. gibt es ja beim Gemeindetag Juristen, die uns diesbezüglich beraten können.
Antrag 1:
Der Gemeinderat beschließt, einen sach- und fachkundigen Juristen mit der Prüfung des Vertrags mit der Fa. Primus bzw. Vattenfall zu beauftragen.
Anmerkung der Verwaltung zu diesem Antrag:
Der vorliegende Vertragsentwurf wurde bereits von der Verwaltung durchgearbeitet und eingehend geprüft und daraufhin vom Projektierer bzw. der juristischen Abteilung Vattenfall entsprechend den Wünschen der Verwaltung (hier handelnd im Auftrag der Gemeinde Himmelstadt) nachgebessert.
Der Vertrag wurde in gleicher Fassung auch den privaten Grundstückseigentümern, auf deren Grundstücken in der Gemarkung Himmelstadt WEA entstehen sollen, unterbreitet. Der Vertrag wurde – veranlasst durch die privaten Grundstückseigentümer – durch die Rechtsanwaltskanzlei Cornea Franz, Wirtschaftskanzlei, Würzburg, überprüft und nicht beanstandet.
Die privaten Eigentümer haben inzwischen den Vertragsentwurf unterzeichnet.
Es handelt sich bei dem vorliegenden Vertragsentwurf um einen Mustervertrag, der bundesweit für derartige Windkraftanlagen von Vattenfall zum Einsatz kommt.
Seitens des Bayerischen Gemeindetages erfolgt generell keine Überprüfung von Vertragsentwürfen im Einzelfall.
Zum vorliegenden Antrag von Herrn Gemeinderat Wolfgang Kübert fehlt eine Angabe dahingehend, was konkret in dem Vertragsentwurf durch einen Juristen überprüft werden soll.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, einen sach- und fachkundigen Juristen mit der Prüfung des Vertrags mit der Fa. Primus bzw. Vattenfall zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 8
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11. Projekt Windkraft: Verpachtung gemeindeeigener Flächen zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen, Zustimmung vom Muster-Gestattungsvertrag
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT
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05.12.2024
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Zur Sach- und Rechtslage wird auf TOP 3 der Gemeinderatssitzung vom 01. August 2024 verwiesen. Der Tagesordnungspunkt wurde auch in der Sitzung vom 07.11.2024 behandelt, jedoch nicht abschließend beraten und beschlossen.
Das Projekt Windkraft soll lt. Beschluss des Gemeinderates vom 07.11.2024 nun doch weiterverfolgt werden.
Der Vertragsentwurf zur Gestattung der Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen im Gemarkungsbereich Himmelstadt wurde den Mitgliedern des Gemeinderats bereits nach der letzten Sitzung per mail zugestellt.
Eine Sicherstellung der Flächen ist für den Projektierer die Grundlage für weitere Planungen. Ohne die vertragliche Grundlage kann das Projekt nicht weiter vorangetrieben werden, da alle weiteren Schritte in Sachen Windkraft einen hohen finanziellen Aufwand für den Projektierer bedeuten.
Ohne den Nachweis, dass die für den Bau erforderlichen Flächen zur Verfügung gestellt werden, kann eine Finanzierung zum Bau des Windparks und infolge dessen auch keine Planung erfolgen.
Daher ist ein baldiger Vertragsabschluss unabdingbar.
Die Primus Energie GmbH hat bereits entsprechende Verträge mit privaten Grundstückseigentümern, auf deren Grundstücken in der Gemarkung Himmelstadt die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) möglich ist, geschlossen.
Auf den gemeindlichen (Wald-) Flächen ist derzeit die Errichtung von zwei WEA vorgesehen, ggf. könnten auch noch mehr WEA entstehen.
Eine Visualisierung der möglichen WEA in der Gemarkung Himmelstadt wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 01.08.2024 bereits präsentiert.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt vertagt die Beratung und Beschlussfassung zum Projekt Windkraft: Verpachtung gemeindeeigener Flächen zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen, Zustimmung vom Muster-Gestattungsvertrag auf die Sitzung des Gemeinderates im Februar 2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
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12. Antrag GR Kübert: Einladung Stadtplaner Tropp
zur Ermittlung von Fördermöglichkeiten im Altort;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT
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05.12.2024
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ö
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|
12 |
Sachverhalt
Mit e-mail vom 17.11.2024 beantragt Herr Gemeinderat Wolfgang Kübert folgendes:
Vom Landratsamt und der Regierung von Unterfranken wird bei der Aufstellung des Bebauungsplans Mausberg IV auch immer darauf verwiesen, nach Möglichkeit die vorhandenen Flächen entsprechend zu nutzen. Um hier entsprechendes voranzubringen, müsste auch für den Altort ein Innenentwicklungskonzept erstellt werden.
Deshalb habe ich bereits Anfang des Jahres einen Antrag an den Gemeinderat gestellt, Architekt Tropp in eine der nächsten Gemeinderatssitzungen einzuladen, damit uns dieser aufzeigt, welche Möglichkeiten im Altort bestehen und wie man hier Schritt für Schritt ein Innenentwicklungskonzept erstellen kann.
Aufgrund meiner Anfrage wurde seinerzeit mitgeteilt, Herr Tropp steht hierfür nicht mehr zur Verfügung. Aufgrund einer Anfrage von mir, inwieweit man schon einen Nachfolger gefunden hat, wurde mitgeteilt, Herr Tropp steht doch weiter zur Verfügung.
Deshalb stelle ich erneut meinen Antrag von Anfang des Jahres:
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, Herrn Architekt Tropp zu einer der nächsten Gemeinderatssitzungen einzuladen, um dem Gemeinderat zu erläutern, welche Förderungen im Bereich Altort möglich sind. Weiterhin welche Möglichkeiten es bei Sanierungen im Altort gibt (nicht immer muss alles erhalten bleiben), welche Fördermöglichkeiten für Einzelbereiche es gibt usw. Wo sieht Herr Tropp Gestaltungsmöglichkeiten im Altort. Weiterhin soll Herr Tropp erläutern, wie für den Altort eine Gestaltungssatzung erstellt werden kann (siehe Gestaltungssatzung Zellingen und Retzbach). In einem Gespräch zwischen AK Altort und Architekt Tropp im Jahr 2023 hat Herr Architekt Tropp vorgeschlagen, den Bereich Altort für den eine Förderung von der Gemeinde beantragt werden kann zu erweitern. Dies sollte er dem gesamten Gemeinderat vorstellen.
Anmerkung der Verwaltung zu diesem Antrag:
Für das Thema „Altortsanierung“ ist der Arbeitskreis (AK) Altort als Bindeglied zwischen Bürgern und Gemeinderat zuständig.
Das Thema Fördermöglichkeiten wäre deshalb zunächst durch den AK Altort zu klären und dann dem Gemeinderat vorzustellen.
Herr Tropp ist Stadtplaner und berät Kommunen u.a. in folgenden Fällen:
Altstadtsanierung, Dorferneuerung, Städtebauliche Entwicklungsplanung, insbesondere im Rahmen der Städtebauförderung.
Die Gemeinde Himmelstadt befindet sich bisher nicht in der Städtebauförderung, eine Erweiterung des Förder- bzw. Sanierungsgebietes ist daher nicht möglich.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, Herrn Architekt Tropp zu einer der nächsten Gemeinderatssitzungen einzuladen, um dem Gemeinderat zu erläutern welche Förderungen im Bereich Altort möglich sind.
Weiterhin welche Möglichkeiten es bei Sanierungen im Altort gibt (nicht immer muss alles erhalten bleiben), welche Fördermöglichkeiten für Einzelbereiche es gibt usw.
Wo sieht Herr Tropp Gestaltungsmöglichkeiten im Altort.
Weiterhin soll Herr Tropp erläutern, wie für den Altort eine Gestaltungssatzung erstellt werden kann (siehe Gestaltungssatzung Zellingen und Retzbach).
In einem Gespräch zwischen AK Altort und Architekt Tropp im Jahr 2023 hat Herr Architekt Tropp vorgeschlagen, den Bereich Altort für den eine Förderung von der Gemeinde beantragt werden kann zu erweitern. Dies sollte er dem gesamten Gemeinderat vorstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 11
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13. Neubau Kita Himmelstadt;
Nachträgliche Genehmigung Tiefbauarbeiten Hauswasseranschluss;
Beratung und Beschlussfassung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT
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05.12.2024
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ö
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|
13 |
Sachverhalt
Im Zuge des Kindergartenneubaus wurde durch die ENERGIE der Hausanschluss für Wasser hergestellt bzw. die Wasserleitungen vom öffentlichen Bereich über das Grundstück in das Gebäude verlegt. Da die Fa. Konrad-Bau ohnehin vor Ort war, hat diese die dafür erforderlichen Tiefbauarbeiten für die ENERGIE übernommen.
I.d.R. werden diese Tiefbauleistungen an die Gemeinde über die ENERGIE verrechnet, weil diese die Leistungen auch koordiniert: In Gesprächen vor Ort haben wir erwirkt, dass die Abrechnung der Fa. Konrad-Bau direkt mit der Gemeinde erfolgt. Somit entfallen die standardmäßig aufgeschlagenen 15 % Bearbeitungsgebühren der ENERGIE. Weiter sind hier die günstigeren Einheitspreise aus dem Hauptauftrag der Fa. Konrad-Bau enthalten und nicht die höher angesetzten Standardeinheitspreise der ENERGIE.
Das Angebot der bereits ausgeführten Leistung der Fa. Konrad-Bau für die Tiefbauarbeiten des Hauswasseranschlusses beträgt 12.867,73 € brutto.
Beschluss
Die Gemeinde Himmelstadt beschließt, das Bauunternehmen Alexander Konrad GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 5 aus 97267 Himmelstadt, nachträglich für die Tiefbauarbeiten der Hauswasseranschlussleitungen des Neubaus der Kinderkrippe Himmelstadt mit einer Auftragssumme in Höhe von 12.867,73 € zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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14. Rechnungsgenehmigung/en; Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT
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05.12.2024
|
ö
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|
14 |
Sachverhalt
a) HABA Sales GmbH & Co. KG, August-Grosch-Straße 28-38, 96476 Bad Rodach
Für Wickelanlagen mit Abschluss-Seiten und weiterem Zubehör legt die Haba Sales GmbH & Co. KG am 30.10.2024 eine Rechnung über 5.472,04 € vor. Sie wurde am 11.11.2024 bezahlt.
b) Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung, Zum Helfenstein 4, 97753 Karlstadt,
hier: Berichtigung der in der Sitzung vom 07.11.2024 vorgeschlagenen Genehmigung der Rechnung über 16.941,22 € für die Erneuerung des Wasserzählerschacht Brückenstraße vor der Norma/Ecke Rudolf-Diesel-Straße
Sachverhalt:
Die Rechnung vom 02.09.2024 über 16.941,22 € ist die Summe aus zwei bereits genehmigten Beträgen, und zwar
-in der Sitzung vom 04.07.2024 = 6.085,33 € als reine Material- und Montagekosten,
-in der Sitzung vom 19.09.2024 = 10.855,89 € für Erd- und Straßenbauarbeiten.
Die beiden Beträge wurden nicht miteinander im Zusammenhang gesehen und deshalb die Rechnung über die Gesamtsumme 16.941,22 € am 07.11.2024 zur Genehmigung gestellt, obwohl die beiden Teilbeträge bereits am 04.07. und 19.09.2024 genehmigt waren.
Beschluss
a) HABA Sales GmbH & Co. KG, August-Grosch-Straße 28-38, 96476 Bad Rodach
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Anweisung der Rechnung an die HABA Sales GmbH & Co. KG vom 30.10.2024 über 5.472,04 € und die damit verbundenen überplanmäßigen Ausgaben im Nachhinein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
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15. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT
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05.12.2024
|
ö
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|
15 |
Sachverhalt
a) Friedhofskontrolle durch Architekt Struchholz
Informiert wird darüber, dass Architekt Struchholz vor Ort war und eine Prüfung an den neuen Gräbern vorgenommen hat. Er empfiehlt ein paar Pflegemaßnahmen, Rückschnitt und Umsetzung einer Blühpflanze. Er sieht ansonsten den Zustand der Neuanlage sehr positiv.
b) ILE Besprechung: einheitliche IT-Strukturen an Schulen
Mitgeteilt wird, dass einheitliche IT-Strukturen an Schulen vom zuständigen Beauftragten ausgearbeitet und vernetzt werden.
c) Neue Richtlinie Radfahrausbildung in der Grundschule
Es liegt eine neue Richtlinie für die Fahrradausbildung vor. Zwischendurch war zudem auch im Gespräch, 4 Fahrräder anzuschaffen. Dies erwies sich als unpraktikabel. Nun wird wieder auf eigene Fahrräder der Kinder zurückgegriffen.
d) Weinlehrpfad Mainlände - Ortseinsicht mit LWG, Winzern und Obmann BBV
Informiert wird über eine Ortseinsicht mit verschiedenen Vertretern von LWG, Bauernverband und Winzern. Dabei wurden Pflegemaßnahmen durch Spritzmittel vereinbart. Die LWG will eine rechtliche Prüfung durchführen, was im Umgriff möglich ist. Der Abstand ist gewährleistet, aber Fließgewässer und Wohnbebauung sind zu berücksichtigen. Die aktuellen Spritzmittel sind nicht mehr so giftig wie früher. Wenn die Pflegemaßnahme durch Spritzung nicht genehmigt wird, sind Früchte nach der Blüte gleich abzunehmen, damit keine verfaulten Trauben gegessen werden.
e) Anfrage Marold bezüglich Zufahrt zu seinen Grundstücken
Herr Marold hat bei der Gemeinde angefragt, wie er jetzt zu seinen Grundstücken kommen soll. Festgestellt wurde, dass dies über seinen Hofweg weiterhin gewährleistet ist
f) Losholzversteigerung Termin
Die Losholzversteigerung findet nicht mehr im Dezember 2024, sondern erst im Januar 2025 statt. Grund hierfür ist eine Verzögerung beim Einschlag. Der Lohnunternehmer war noch nicht da. Revierförster Schelbert hat darüber informiert und mitgeteilt, dass daher die Versteigerung voraussichtlich im Januar stattfindet. Der genaue Termin wird bekanntgegeben.
g) Termine
Christbaumverkauf 14.12.2024
Trucker helfen Kinder 21.12.2024 - 19:20 Uhr
Neujahrsempfang 06.01.2025 Die Vereine werden wieder gebeten, verdiente Personen zu benennen
nächste Sitzung GRHI 16.01.2025
Infoveranstaltung Windkraft 29.01.2025 Pfarrzentrum
Abstimmungsergebnis: o. A.
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16. Kurze Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT
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05.12.2024
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ö
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|
16 |
Sachverhalt
a) Sachstand Fußweg zum Norma-Markt
Gefragt wird zum Zeitfenster der Errichtung des Fußweges zum Norma-Markt.
Ein Behelfsfußweg wird bis zur Eröffnung erstellt. Wenn alle Baumaßnahmen abgeschlossen sind, dann wird ein fester Fußweg gebaut wie geplant. Der Zeitraum der Erstellung ist aber noch unklar. Bürgermeister Hemmelmann hatte telefonischen Kontakt mit den Bauherren. Die Eröffnung findet am Montag 09.12.2024, 7.00 Uhr wie geplant statt.
b) Sachstand PV-Anlage auf der Kinderkrippe
Gefragt wird zum aktuellen Sachstand PV auf der neuen Kinderkrippe. Mitgeteilt wird, dass Angebote in Vorbereitung sind. Frau Jatz von der Bauabteilung VGem Zellingen ist dabei, Anfragen herauszugschicken.
c) Sachstand weitere Verkaufseinrichtungen (Metzger und Bäcker) am Norma-Markt
Gefragt wird, ob auch die weiteren Verkaufseinrichtungen, darunter ein Metzger und ein Bäcker, ebenfalls am Montag 09.12.2024 miteröffnen werden. Bürgermeister Hemmelmann geht davon aus, dass dem so ist. Offiziell ist dies aber nicht bekannt.
d) Letzte Bauarbeiten am Gelände Norma-Markt
Gefragt wird, welche großen Erdarbeiten am Gelände noch vorgenommen werden. Hierbei handelt es sich um einen Löschwasserteich. Dieser entsteht an der Straßenseite auf der Vorderseite.
Abstimmungsergebnis: o. A.
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17. Sitzungsniederschrift vom 11.10.2024 (Waldbegang) und 07.11.2024;
Genehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13-1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt - ÖT
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05.12.2024
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ö
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17 |
Sachverhalt
Sitzungsniederschrift vom 11.10.2024
Gemeinderat Christian Scheb weist daraufhin, dass er selbst ebenfalls ab 17:30 Uhr die Gemeinderatssitzung verlassen musste und bittet um Änderung des Protokolls bezüglich der Zeit seiner Anwesenheit.
Beschluss 1
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 11.10. 2024 mit folgender Änderung:
Gemeinderat Christian Scheb nahm von 15:00 bis 17:30 Uhr an der Gemeinderatssitzung teil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 07.11. 2024 mit folgender Änderung:
Zu TOP 10: Folgender Ablauf wurde festgelegt: Vorlage Vertragsentwurf, Beschluss über Verpachtung, Infoveranstaltung, Vertrag wird vom Gemeinderat beschlossen.
Zu TOP 13: Hier sollte die Reihenfolge richtig wiedergegeben werden. Beschluss Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ringstraße 51, 97753 Karlstadt ist b)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.01.2025 15:56 Uhr