Datum: 06.08.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug der Naturschutzgesetze; Antrag der Gemeinde Himmelstadt auf Ausweisung der gemeindeeigenen Grundstücke Fl. Nr. 1607 und 1609 (Teilfläche) in der Flurlage Sternberg als geschützter Landschaftsbestandteil gem. § 29 BNatSchG; Beratung und Beschlussfassung
2 Ferienprogramm, Aufwandsentschädigung Betreuer/innen; Grundsatzbeschluss
3 Rechnungsgenehmigungen
4 Informationen des 1. Bürgermeisters
5 Kurze Anfragen

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1. Vollzug der Naturschutzgesetze; Antrag der Gemeinde Himmelstadt auf Ausweisung der gemeindeeigenen Grundstücke Fl. Nr. 1607 und 1609 (Teilfläche) in der Flurlage Sternberg als geschützter Landschaftsbestandteil gem. § 29 BNatSchG; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.08.2015 ö 1

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Fuß vom Landratsamt Main-Spessart, Untere Naturschutzbehörde.

Die Gemeinde Himmelstadt ist in der Flurlage „Sternberg“ Eigentümer der Grundstücke Fl. Nr. 1607 mit 17.641 m² und Fl. Nr. 1609 mit 64.220 m². Die Untere Naturschutzbehörde befürwortet die Ausweisung dieser Grundstücke als geschützten Landschaftsbestandteil gem. § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG).

Herr Fuß begründet aus Sicht des Naturschutzes die gewünschte Ausweisung und erläutert die sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen. Aus Sicht der Verwaltung sollten beim Grundstück Fl. Nr. 1609 diejenigen Teilflächen nicht als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden, die aktuell noch landwirtschaftlich genutzt werden.

Ferner befinden sich auf dem Grundstück in der Natur verschiedene Erdwege, die offensichtlich als Zufahrt zu den südlich angrenzenden Grundstücken, insbesondere Weinbergen, dienen. Deren Benutzung muss auch nach Ausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil uneingeschränkt gewährleistet sein, da der Weg Fl. Nr. 1608 im südlichen Bereich wegen Verbuschung nicht mehr nutzbar ist.

Da die Gesamtfläche weniger als 10 ha beträgt, ist das Landratsamt Main-Spessart gem. Art. 51 Abs. 1 Ziff. 5 b Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) für den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung zuständig.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, beim Landratsamt Main-Spessart, Untere Naturschutzbehörde, die Ausweisung der gemeindeeigenen Grundstücke Fl. Nr. 1607 ganz und Teilflächen des Grundstücks Fl. Nr. 1609, soweit diese aktuell nicht landwirtschaftlich genutzt werden, als geschützten Landschaftsbestandteil gem. § 29 BNatschG auszuweisen. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplanausschnitt M 1:2.000 vom 30.07.2015 bzw. dem Luftbild vom 31.07.2015. Die auf dem Grundstück Fl. Nr. 1609 in der Natur vorhandenen Erdwege, die der Erschließung der südlich angrenzenden Grundstücke, insbesondere Weinbergen dienen, müssen auch nach Ausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil uneingeschränkt nutzbar sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Ferienprogramm, Aufwandsentschädigung Betreuer/innen; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.08.2015 ö 2

Sachverhalt

Der Kreisjugendring Main-Spessart macht seinen Zuschuss zur Aufwandsentschädigung für Betreuerinnen und Betreuer für in den Gemeinden stattfindende Ferienprogramme während der Sommerferien von der finanziellen Beteiligung der jeweiligen Gemeinde abhängig.

In der Gemeinde Himmelstadt werden die Ferienprogramme im Wechsel von den Ortsvereinen initiiert. Die Anmeldung dazu erfolgt jeweils an den Kreisjugendring zu einem von dort festgelegten Termin. Nach Ende des Ferienprogramms reicht der Ausrichter einen entsprechenden Zuschussantrag beim Kreisjugendring ein. Dieser prüft, ob die zuschussabhängigen Kriterien eingehalten wurden und ermittelt den Betrag.

In Vorjahren hatte sich die Gemeinde Himmelstadt mit den vom Kreisjugendring zur Bedingung gemachten 70 % an den Betreuer/innenkosten beteiligt. Um die Vorbereitungen für die Organisatoren des jeweiligen Ferienprogramms zu vereinfachen wird vorgeschlagen, einen Grundsatzbeschluss dahingehend zu fassen, dass sich die Gemeinde Himmelstadt alljährlich mit dem vom Kreisjugendring von der Gesamtförderung abhängig gemachten Prozentsatz finanziell beteiligt.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt befürwortet die Durchführung eines Ferienprogramms während der Sommerferien. Sie übernimmt die vom Kreisjugendring von seiner Förderung abhängig gemachten derzeit 70 % für 2015 und Folgejahre.

Ändern sich die Zuschussmodalitäten in ihrer prozentualen Höhe, ist der Gemeinderat darüber zu informieren, damit erneut über den zu übernehmenden veränderten Prozentsatz beraten und entschieden werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Rechnungsgenehmigungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.08.2015 ö 3

Sachverhalt

Die Firma Reith, Heugrumbach, hat für das Ausgrasen der Christbaumkultur im Juni 2015 brutto 4.406,57 € in Rechnung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Rechnungsanweisung an die Firma Reith, Heugrumbach, für das Ausgrasen der Christbaumkultur im Juni 2015 über brutto 4.406,57 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.08.2015 ö 4

Sachverhalt

a) Ehemaliger Garten Hellmuth
In Gesprächen mit dem Landrat kam heraus, dass der Landkreis einen Garten auf dem Gelände errichten wird. Das Projekt kann bei der LAG Förderstelle mit bis zu 50 % gefördert werden.
Am 25.08.2015 wird die Landschaftsarchitektin Kerstin Gruber kommen, und sich die Fläche anschauen. Sie wird das Projekt als Naturgarten planen, mit den Arbeiten soll im Jahr 2016 begonnen werden.


b) Informationen aus den ILE-Handlungsfeldern
Die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen haben in den letzten Wochen an diversen Treffen der verschiedenen Handlungsfelder teilgenommen.
Mehrere Ideen wurden ausgearbeitet. Allerdings wurde festgestellt, dass sich die verschiedenen Handlungsfelder oft überschneiden. Ein weiterer Punkt ist, dass sich die Interessen der ILE-Mitgliedsgemeinden durch die jeweilige Lage und Infrastruktur sehr unterscheiden. Es gestaltet sich als schwierig, gemeinsame Ziele zu finden.
Auch wurde festgestellt, dass sich vermehrt der Tourismusverband Würzburger Land in die Arbeiten der ILE einmischt.
Im September soll ein Termin stattfinden, an dem das Planungsbüro die Ergebnisse vorstellt.
Aus dem Gemeinderat wird angebracht, dass es schwierig ist, bei nur drei Treffen ein gemeinsames Ziel zu erreichen.
Bürgermeister Gehrsitz gibt noch bekannt, dass sich der ehemalige Bürgermeister Harald Führer im Handlungsfeld „Handeln“ mit einbringen möchte. Dazu ist er zum nächsten Treffen der Handlungsgruppe in Himmelstadt eingeladen.

c) Tiefe Brunnen
Die Bauarbeiten am Tiefen Brunnen sollen im September starten. Der Zuweg wird gemacht und der Brunnen aufgebaut. Die Abdeckung erfolgt mit einer Glasplatte.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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5. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.08.2015 ö 5

Sachverhalt

a) Radweg entlang der B27
Ein Ratsmitglied berichtet darüber, keinerlei Informationen über einen möglichen Bau beim zuständigen Amt bekommen zu haben.
Bürgermeister Gehrsitz gibt bekannt, dass im September ein Termin mit Herrn Staatssektretär Eck, Herrn Erich Hilpert und den Bürgermeistern stattfinden soll. 


b) Autobahn B 26n
Der Bund Naturschutz hat sich bereit erklärt, das Motiv mit dem Schriftzug „Autobahn – Nein, danke!“ zur Verfügung zu stellen. In Eigeninitiative können dann Fahnen gedruckt werden.  


c) Bauarbeiten Kalkofen
Die Mauerarbeiten am Kalkofen gehen dem Ende zu.


d) Internetanschluss Grundschule
Michael Radke und Walter Gehrsitz, der den Computerkurs leitet, werden bis September den Anschluss in der Schule einrichten.
Die Anbindung soll vorerst nur, per Zeitsteuerung, für den Computerkurs freigeschalten werden. 
Das Jugendzentrum hat demnach keinen Zugriff darauf.
Diese Lösung wird vom Gemeinderat begrüßt, da es nicht einsehbar ist, auf welche Internetseiten die Jugendlichen zugreifen können.


e) Wirtschaftsweg Himmelstadt – Retzbach
Es fällt auf, dass der Weg unterhalb des Sportplatzes Richtung Retzbach zurzeit stark befahren wird. Ein Geschwindigkeitsschild mit 30 km/h ist erst ab ca. der Hälfte der Strecke (Gemarkungsgrenze Retzbach) aufgestellt.
Es sollten zwei Schilder aufgestellt werden, einmal vom Kraftwerk kommend und einmal von der Oberen Ringstraße auf die Einmündung.
Es wird angeregt, das Schild an der Gemarkungsgrenze einfach weiter Richtung Himmelstadt zu setzen.


f) Datenbank Grundstückskartei
Ein Gemeinderatsmitglied möchte wissen, in wie weit die Datenbank für leerstehende Gebäude und Grundstücke weitergeführt worden ist.
Bürgermeister Gehrsitz gibt bekannt, dass im Moment keine weitere Bearbeitung im Gange ist, da von der ILE ein identisches Projekt geplant wird.


g) Auswechslung der Hydranten
Zurzeit werden in den gemeindlichen Straßen die Hydranten ausgewechselt.
In der Mainstraße, unterhalb der Fischergasse beim Anwesen Schobert, ist der Wasserschieber kaputt. Der Teer hat sich bereits abgesenkt und Wasser spült die Erde aus.
An dieser Stelle soll unbedingt nachgebessert werden.


h) Kreuzung Brückenstraße/Mehrzweckhalle
Beim Abbiegen vom Buswendeplatz auf die Brückenstraße ist die Sicht auf die Brückenstraße extrem schlecht. Es wird angefragt, ob dort ein Spiegel errichtet werden kann.
Aus dem Gemeinderat wird bemängelt, dass dann schneller gefahren wird. Schlechte Sicht heißt auch vorsichtiges Fahren.
Durch parkende Autos an dieser Stelle, muss man sich extrem weit links einordnen. Es wird darüber nachgedacht an der Parksituation etwas zu ändern.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 08.04.2016 14:21 Uhr