Datum: 15.10.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Scheb Silke; BA 2015006 Daimlerstr. 33 a; Fl.-Nr. 7915/3, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer Lagerhalle Freistellungsverfahren
2 Pfeil Dietmar; BA 2015007 Fischergasse 3; Fl.-Nr. 131, Gemarkung Himmelstadt Teilabbruch einer Scheune Beratung und Beschlussfassung
3 Hart Werner; BA 2013002a Mainstraße ; Fl.-Nr. 1231 - 1233, Gemarkung Himmelstadt Nutzungsändeung einer Garage in eine Fischerhütte Beratung und Beschlussfassung
4 Kommunale Strombeschaffung für Bayern (2017 - 2019); Teilnahme an Bündelausschreibungen der Firma Kubus (über den Bayerischen Gemeindetag); Beratung und Beschlussfassung
5 Touristik GmbH im Würzburger Land - Angebot Eintragung im Gästejournal
6 Informationen des 1. Bürgermeisters
7 Kurze Anfragen
8 Sitzungsniederschriften vom 02.04.2015 und 17.09.2015; Genehmigung

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1. Scheb Silke; BA 2015006 Daimlerstr. 33 a; Fl.-Nr. 7915/3, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer Lagerhalle Freistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.10.2015 ö vorberatend 1

Sachverhalt

Frau Scheb plant den Bau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Daimlerstraße 33 a der Gemarkung Himmelstadt. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“. Das Vorhaben soll im Freistellungsverfahren errichtet werden.

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2. Pfeil Dietmar; BA 2015007 Fischergasse 3; Fl.-Nr. 131, Gemarkung Himmelstadt Teilabbruch einer Scheune Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.10.2015 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauherr plant die vorhandene Scheune teilweise abzubrechen und auf dem verbleibenden Bestand ein neues Dach zu errichten. Das Grundstück Fischergasse 3 der Gemarkung Himmelstadt befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Teilabbruch einer Scheune auf dem Grundstück Fischergasse 3 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Hart Werner; BA 2013002a Mainstraße ; Fl.-Nr. 1231 - 1233, Gemarkung Himmelstadt Nutzungsändeung einer Garage in eine Fischerhütte Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.10.2015 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Bescheid des Landratsamtes Main-Spessart vom 19.08.2013 wurde die Nutzungsänderung bereits genehmigt. Der Bescheid wurde durch das Verwaltungsgericht Würzburg aufgehoben. Die immissionsschutzrechtlichen Auflagen waren nicht ausreichend bestimmt. Herr Hart stellt nun erneut einen Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Garage in eine Fischerhütte. Eine Betriebsbeschreibung ist dem Antrag beigelegt. Danach soll der eigene Fischfang verarbeitet und geräuchert werden. Der Zukauf von Fisch soll zur Angebotserweiterung stattfinden. Die Abhaltung eines Fischerfestes, die Bewirtung bei Führungen und die Durchführung von Veranstaltungen, ähnlich einer Heckenwirtschaft sind vorgesehen. Das Grundstück befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Die immissionsschutzrechtliche Überprüfung ist durch das Landratsamt Main-Spessart durchzuführen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung einer Garage in eine Fischerhütte auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1231 – 1233 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt, soweit die immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte eingehalten werden.
Die Stellplatzfrage ist vom Landratsamt zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Kommunale Strombeschaffung für Bayern (2017 - 2019); Teilnahme an Bündelausschreibungen der Firma Kubus (über den Bayerischen Gemeindetag); Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.10.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Jahr 2012 hat der Gemeinderat Himmelstadt (für die gemeindlichen Liegenschaften) die Teilnahme an der Bündelausschreibung der Firma Kubus für den Zeitraum 2014 – 2016 beschlossen. Im Ergebnis konnte hierdurch ein Arbeitspreis in Höhe von netto 4,10 Cent/kWh zzgl. Abgaben und Umlagen erreicht werden.
Nunmehr steht die erneute Ausschreibung für den nächsten Zeitraum 2017 – 2019 an.
Die Ausschreibung erfolgt unter der Federführung des Bayerischen Gemeindetages. Das Angebot gilt für alle bayerischen Gemeinden und Verbände.

Beschluss

Der 1.Bürgermeister o.V.i.A. wird – analog 2012 – beauftragt, mit der Kubus Kommunalberatung und Service GmbH den Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung einer Bündelausschreibung  für die Lieferung von elektrischer Energie über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.

Die Gemeinde Himmelstadt überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie für die Lieferjahre 2017 bis 2019, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle. Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung die Stromart analog 2012 beschafft werden.

Die TSV-Halle und der Kindergarten Himmelstadt sind zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Touristik GmbH im Würzburger Land - Angebot Eintragung im Gästejournal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.10.2015 ö 5

Sachverhalt

Bislang war die Gemeinde Himmelstadt Mitglied auf Probe bei der Touristik GmbH Würzburger Land. Diese Probemitgliedschaft kostete die Gemeinde im Jahr 1.001,40 €.

Während der Probemitgliedschaft waren diverse Eintragungen im Gästejournal, auf der Homepage und im Heft „Das macht Spaß“ kostenfrei. Außerdem wurden von der Touristik GmbH die gemeindlichen Prospekte in dem Büro in Veitshöchheim ausgelegt und Auskünfte an Besucher weitergegeben.

Nach Ablauf der Probemitgliedschaft im November 2014, wurde der Gemeinde Himmelstadt angeboten, mehrere Teile am Stammkapital zu erwerben, um offizielles Mitglied der Touristik GmbH zu werden. Die Kosten eines Anteiles betrugen 1.022,58 €.
In der Sitzung vom 12. März 2015 hat sich der Gemeinderat Himmelstadt gegen die Mitgliedschaft ausgesprochen, dies wurde der Touristik GmbH mit Schreiben vom 22.09.2015 mitgeteilt.
An der Gesellschafterversammlung vom 17. September 2015 nahm Bürgermeister Gundram Gehrsitz als Gast trotzdem teil. Dort teilte er persönlich mit, dass die Gemeinde Himmelstadt von einer Mitgliedschaft Abstand hält.

Mit E-Mail vom 1. Oktober 2015 hat uns die Touristik GmbH Würzburger Land  ein neues Angebot unterbreitet. Es geht hierbei nicht um eine Mitgliedschaft, sondern nur um eine Eintragung im Gästejournal. Die Touristik GmbH möchte weiter wachsen und sieht so einen Nutzen für sich selbst, als auch aus touristischer Sicht für die Gemeinde Himmelstadt.

Reguläre Kosten:
Eintrag 1 Seite:        595,00 € netto (708,05 € brutto)
Eintrag ½ Seite:        350,00 € netto (416,50 € brutto)
Eintrag Homepage:          50,00 € netto (59,50 € brutto)
                       995,00 € netto (1.184,05 € brutto)

Sonderangebot TWL für die Eintragung im Gästejournal 2016:
- Eintrag 1 Seite, Vorstellung Gemeinde Himmelstadt
- Eintrag ½ Seite, Weihnachtserlebnis
- Eintrag Homepage                                                
zum Komplettpreis von 845,00 €

Weiterhin werden Führungen und Wandertouren dann wieder in die Gesamtübersicht mit eingebunden. Zudem würden Prospekte in dem Büro der Touristik GmbH ausgelegt und Auskünfte über die Gemeinde Himmelstadt weiter gegeben werden. 

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt nimmt das Angebot des Tourismusverband Würzburger Land vom 1. Oktober 2015 für die Eintragung im Gästejournal 2016 zum Komplettpreis für 845,00 € an.

Darin enthalten ist die Vorstellung der Gemeinde Himmelstadt auf einer ganzen Seite, sowie der  Weihnachtserlebnisse auf einer halben Seite. Zudem gibt es einen Eintrag auf der Homepage der Touristik GmbH.
Weiterhin werden Führungen und Wandertouren dann wieder in die Gesamtübersicht mit eingebunden. Zudem werden Prospekte in dem Büro der Touristik GmbH ausgelegt und Auskünfte über die Gemeinde Himmelstadt weiter gegeben werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

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6. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.10.2015 ö 6

Sachverhalt

Gemeinderat Rudolf Schmidt betritt den Sitzungssaal um 19:30 Uhr.

a) Radweg B27/MSP 8
1. Bürgermeister Gehrsitz teilt mit, dass am Montag 19.10.2015 ein Termin mit dem Straßenbauamt stattfindet. Die geplante Unterführung könnte Ende 2016/2017 zur Ausführung kommen.


b) Premiumweinwanderweg
Der Tourismusverband Fränkisches Weinland möchte prüfen, ob ein Premiumweinwanderweg hier entstehen kann. Ein Antrag an die Gemeinde wurde gestellt.
Am 20.10. wird sich ein Gutachter hier über die Örtlichkeiten informieren.


c) Energiekonzept Nahwärme
1. Bürgermeister Gehrsitz teilt mit, dass am 01.10.2015 zum Nahwärmekonzept für Mehrzweckhalle, Kindergarten und Schule eine Besprechung stattgefunden hat. Es wurde vereinbart, eine Machbarkeitsstudie anzustreben. Diese ist zu 70% bezuschussungsfähig. Herr von Reusner trifft Vorbereitungen, um für die Studie entsprechende Angebote einzuholen. Für die Gemeinde entstehen zunächst keine Kosten.
Sobald die Angebote vorliegen, werden sie in einer Gemeinderatssitzung beraten.


d) Photovoltaikanlage Grundschule Himmelstadt
Hr. Konrad, Sonneninitiative e.V. hat den 1. Bürgermeister Gehrsitz erneut gebeten, eine schnelle Beschlussfassung herbeizuführen.
Der 1. Bürgermeister bat im Vorfeld um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Tragfähigkeit des Daches der Grundschule. Hierzu hatte sich Herr Konrad mit dem Architekten Herr Staab, sowie mit Dachdeckerfirma Amend in Verbindung gesetzt. Herr Amend hatte rückgemeldet, dass eine Lastreserve von ca. 10 kg/m² besteht. Dies wäre für die Anlage ausreichend. Jedoch befindet er sich nach Neueindeckung des Daches noch in der Gewährleistungsphase und hat Bedenken, dass durch das Aufmontieren der Anlage an der Dacheindeckung Schäden entstehen. Der aktuelle Dachzustand sollte deshalb im Vorhinein dokumentiert werden.


e) Besprechung der Feldgeschworenen
An der Besprechung der Feldgeschworenen haben der 1. u nd 2. Bürgermeister teilgenommen. Zum Obmann wurde Otmar Hemmelmann, zu seinem Stellvertreter wurde Walter Gehrling gewählt.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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7. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.10.2015 ö 7

Sachverhalt

a) Hallen am Häuslesacker
Vor der Halle von Eigentümer Scheb-Bünner befindet sich immer noch ein großes Fass (Weintank). Es wird festgestellt, dass Herr Scheb-Bünner die Büsche zurückgeschnitten hat, aber das Fass noch nicht entfernt hat. Die Verwaltung wird gebeten, Herr Scheb-Bünner noch einmal anzuschreiben und unter Fristsetzung zur Entfernung des Fasses aufzufordern. Sollte dem nicht nachgekommen werden, sind die Gemeindearbeiter zu beauftragen. Die Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.


b) Baumaßnahme Untere und Obere Ringstraße; Abrechnungen Privatleistungen
Es wird festgestellt, dass die entsprechenden Bescheide immer noch nicht an die Bürger herausgegangen sind. Die Verwaltung wird gebeten, dies umgehend zu tun.


c) Baumaßnahme Untere und Obere Ringstraße; Schlussrechnung
Es wird festgestellt, dass vom Ingenieurbüro Jung trotz mehrmaliger Aufforderungen noch keine Rückmeldung vorliegt. Das Gremium überlegt, ob nun die Möglichkeit der VOB genutzt werden soll, ein weiteres Ingenieurbüro einzuschalten.
Gemeinderat Paulus stellt folgenden Antrag: Die Verwaltung wird gebeten bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates mitzuteilen, welche rechtskräftigen Schritte bisher erfolgt sind.


d) BI gegen die B 26n: Gesprächstermin in Berlin
Gemeinderat Rainer Paulus hat für die Gemeinde am Gesprächstermin in Berlin der BI gegen die B26n mit Bundestagsabgeordneten Paul Lehrieder und der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär teilgenommen.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass den zuständigen Gremien die Probleme als auch die Meinung der Gegenseite bekannt sind.
Aktuell ist der Ausbauplan 2016-2030 gültig. Aus Kostengründen ist geplant, jedes aktuelle Projekt neu zu bewerten. Hierbei rechnet sich die BI gegen die B26n gute Chancen aus, da auch die Verkehrsprognose reduziert wurde.
Allerdings bedeutet dies auch, dass bei Ablehnung einer Autobahn auch kein Ausbau der Bundesstraße angestrebt werden kann.
Am Gespräch nahmen seitens der BI gegen die B26n viele Vertreter aus dem Würzburger Landkreis, sowie der Landrat teil.
Es wurde darüber informiert, dass aktuell die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans ansteht. Noch in diesem Jahr sollen dazu Meinungen eingeholt werden. Der Plan soll im März 2016 dem Bundestag zur Verabschiedung vorgelegt werden.


e) Sachstand Breitbandausbau
3. Bürgermeister Herbert Hemmelmann steht im Kontakt mit Büro Dr. Först und teilt hierzu folgendes mit.
Die Ausschreibungen sind im August 2015 erfolgt. Zwei Interessenten haben sich gemeldet. Sie wurden aufgefordert, ihre Angebote bis November 2015 abzugeben.


f) Freileitungen, Anschreiben von E.ON an die Anlieger Hauptstraße
Fa. E.ON hat die Anlieger der Hauptstraße Richtung Zellingen angeschrieben und gebeten mitzuteilen, ob die Stromumschlüsse über Erdkabelleitungen erfolgt sind. Es wird davon ausgegangen, dass beabsichtigt ist, die Dachständer demnächst herunter zu nehmen. Die Gemeinde wurde von Fa. E.ON nicht selbst informiert.
Gemeinderat Scheb wird gebeten, sich kundig zu machen.

Für die Anlieger der Unteren und Oberen Ringstraße, werden die Anschreiben zum Umschluss ca. im Frühjahr 2016 herausgehen. Die Fristsetzung wird dabei 1 Jahr betragen.

Zu den Anliegern im Brunntal erfolgte die Information persönlich von Haus zu Haus. Hier ist beabsichtigt, die Dachständer abzubauen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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8. Sitzungsniederschriften vom 02.04.2015 und 17.09.2015; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.10.2015 ö 8

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 02.04.2015 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 17.09 .2015 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2016 14:24 Uhr