Datum: 25.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Götzner Florian; BA 2016001 Daimlerstraße 25; Fl.-Nr. 7818/2, Gemarkung Himmelstadt Errichtung Bürogebäude und Lagerhalle Beratung und Beschlussfassung
2 Bebauungsplan "Nebenerwerbsgebiet" 3. Änderung Antrag des Weinhauses Pröstler
3 Entwurf der Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region 2 betreffend das Kapitel B X "Energieversorgung", Abschnitt 5. 1 "Windkraftnutzung"; erneutes Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 Abs. 6 Satz 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz; Beratung und Beschlussfassung
4 Informationen des 1. Bürgermeisters
5 Kurze Anfragen
6 Sitzungsniederschrift vom 03.12.2016; Genehmigung

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1. Götzner Florian; BA 2016001 Daimlerstraße 25; Fl.-Nr. 7818/2, Gemarkung Himmelstadt Errichtung Bürogebäude und Lagerhalle Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 25.02.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Daimlerstraße 25 der Gemarkung Himmelstadt eine Lagerhalle und ein Bürogebäude errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiert an der B 27“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Das Vorhaben überschreitet die Baugrenze um ca. 2,5 m. Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiung städtebaulich vertretbar ist. Aus Sicht der Verwaltung ist hier eine Befreiung möglich. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden. Die Planvorlageberechtigung ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Bürogebäudes und einer Lagerhalle auf dem Grundstück Daimlerstraße 25 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Baugrenzenüberschreitung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan "Nebenerwerbsgebiet" 3. Änderung Antrag des Weinhauses Pröstler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 25.02.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Weinhaus Pröstler möchte auf dem Grundstück Hirtengartenweg 9, Fl.-Nr. 1339 der Gemarkung Himmelstadt einen gastronomischen Betrieb mit Freischankfläche errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Nebenerwerbsgebiet  Hirtengarten“. Der Bebauungsplan setzt als Art der baulichen Nutzung ein Dorfgebiet (MD) fest. Durch die weiteren Festsetzungen wird dieses Dorfgebiet eingeschränkt. Danach sind Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, alle Betriebe welche Luftverunreinigung verursachen, Anlagen für örtliche Verwaltung sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke unzulässig. Da mit diesen Einschränkungen ein gastronomischer Betrieb unzulässig ist, beantragt das Weinhaus Pröstler  (Schreiben ohne Datum, eingegangen bei der Gemeinde Himmelstadt am 25.01.2016) die Änderung des Bebauungsplanes „Nebenerwerbsgebiet“. Aus den weiteren Festsetzungen soll die Unzulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften sowie Betrieben des Beherbergungsgewerbes gestrichen werden.
Die Durchsicht der Verfahrensunterlagen zur ursprünglichen Aufstellung des Bebauungsplanes (in Kraft gesetzt am 29.03.1977) ergab keine Anhaltspunkte, die die Erforderlichkeit der damaligen Einschränkung des Dorfgebietes erklären würde.  Aus Sicht der Verwaltung ist die Änderung des Bebauungsplanes „Nebenerwerbsgebiet“ möglich.  Die Beauftragung eines Planungsbüros ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt den Bebauungsplan „Nebenerwerbsgebiet“ zu ändern und in den weiteren Festsetzungen, im Bereich „Unzulässig sind:“ die Worte „Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes“ zu streichen.
Die Bebauungsplanänderung erhält die Bezeichnung „Nebenerwerbsgebiet, 4. Änderung“.
Die Bebauungsplanänderung wird im Vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) durchgeführt.
Anfallende Kosten sind durch die Antragsteller zu tragen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Entwurf der Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region 2 betreffend das Kapitel B X "Energieversorgung", Abschnitt 5. 1 "Windkraftnutzung"; erneutes Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 Abs. 6 Satz 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 25.02.2016 ö 3

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg hat am 14.10.2015 nach Durchführung und Auswertung des ersten Anhörungsverfahrens beschlossen, das Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 5.1 „Windkraftnutzung“ gegenüber dem vorherigen Planentwurf vom 15.10.2013 zu ändern und die Geschäftsstelle beauftragt, das dafür erforderliche zweite Anhörungsverfahren einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Diese erneute Anhörung wird auf Grund der beschlossenen Planänderungen erforderlich (Art. 16 Abs. 6 Satz 1 BayLplG). Stellungnahmen können nur zu den Änderungen gegenüber dem vorherigen Planentwurf abgegeben werden (Art. 16 Abs. 6 Satz 3 BayLplG).
Mit Schreiben vom 25.01.2016, eingegangen am 03.02.2016, wurde die Gemeinde Himmelstadt beteiligt. Eine Stellungnahme kann bis zum 14.03.2016 abgegeben werden. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Äußerung erfolgen, wird angenommen, dass mit der vorliegenden Änderung des Regionalplans einschließlich aller zugehörigen Unterlagen Einverständnis besteht.
Auf dem Gemeindegebiet Himmelstadt liegt das Vorranggebiet für Windkraftanlagen WK 9 innerhalb der Potenzialfläche 028. In der Anlage 2.2 zur Begründung des Regionalplanentwurfes (= Übersicht zu der Bewertung der Potenzialflächen) und im Umweltbericht sind gegenüber der bisherigen Begründung Änderungen erfolgt (Streichungen; neue Begründungen sind grau unterlegt). Die Seiten 33 und 34 aus der Bewertung der Potenzialflächen und die Seiten 45 und 46 aus dem Umweltbericht wurden mit den Sitzungsunterlagen versandt.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt erhebt gegen die Änderungen des Regionalplans in Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 5.1, "Windkraftnutzung", in der Fassung nach Auswertung des ersten Anhörungsverfahrens (Beschlüsse des Planungsausschusses vom 16.10.2014 und 14.10.2015 ) keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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4. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 25.02.2016 ö 4

Sachverhalt

a) Sachs Rallye 2016; Streckenverlauf und Ortdurchfahrt
1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz informiert darüber, dass der Streckenverlauf der Sachs Rallye in diesem Jahr wieder das Ortsgebiet berühren wird. Die Oldtimer werden wieder durch den Ort fahren. Jedoch ist kein Rundkurs geplant. Das Gremium weist darauf hin, dass bei der letzten Rallye die Straßen sehr durch auslaufendes Öl verschmutzt waren. Der Veranstalter sollte darauf hingewiesen werden, dafür Sorge zu tragen, dass auch Umweltbelange eingehalten werden. 1. Bürgermeister Gehrsitz teilt mit, dass die Genehmigung der Veranstaltung unter Auflagen erteilt wurde und verliest die Auflagen.
Die Oldtimer werden von Zellingen kommend auf der Staatsstraße 2300 fahren.


b) Rodungsarbeiten am Sternberg durch den AK Tourismus
Es wird mitgeteilt, dass eine Gruppe des Arbeitskreises Tourismus am Dienstag 24.02. Rodungsarbeiten am Sternberg durchgeführt haben. Insbesondere wurden Hartriegelbüsche zurückgeschnitten.


c) Scheune Jochen Scheb
1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz informiert darüber, dass er mit Herrn Scheb ein Gespräch bezüglich der Scheune geführt hat. Herr Scheb habe zugesichert hier bald tätig zu werden. Er beabsichtigt die Scheune noch im Sommer 2016 abzureißen.


d) Grüngutentsorgung, Anfrage von CSU/FBL
Aufgrund des Antrags der CSU/FBL wurde die Verwaltung gebeten, ein Angebot zu den Kosten der Grüngutentsorgung einzuholen. Aktuell liegt ein Angebot der Fa. Kirsch vor.
Demnach würden für einen Container mit 10 cbm Fassungsvermögen folgende Kosten entstehen:

Miete Container 10 cbm                29,50 €
Entleerung pro Behälter                92,00 €
Verwertung pro Gewichtstonne        39,70 €

Hochgerechnet auf ein Jahr würde sich bei mehrmaliger Abholung ein Gesamtbetrag von brutto ca. 1.700 € errechnen.
Ebenfalls angeboten wurde ein Container mit 5 cbm Fassungsvermögen. Für den kleinen Container würden sich hochgerechnet für ein Jahr Kosten in Höhe von insgesamt ca. 1.500 € ergeben.

Aufgrund der hohen Kosten sollte überlegt werden, den Container nicht unkontrolliert im Gemeindegebiet aufzustellen. Möglich wäre z.B. eine Aufstellung auf dem Bauhofgelände. Nachteilig ist hierbei, dass der Grüngutcontainer dann nicht jederzeit zugänglich ist. Unter Umständen sollte auch überlegt werden, eine kleine Gebühr für das Nutzen des Containers zu erheben.
Das Gremium  diskutiert hierzu und schlägt vor, weitere Vergleichsangebote einzuholen.

Im Bauhof befindet sich aktuell ein Container der Fa. Linz für die gemeindlich anfallenden Abfälle. Es wird vorgeschlagen, zu prüfen, ob eventuell auch dieser Container für die Bürger nutzbar gemacht werden solle. Die Verwaltung wird gebeten, die jährlichen Kosten, die für den Container der Fa. Linz entstehen, zu erfassen und mitzuteilen.

Das Gremium äußert Bedenken zur möglichen unkontrollierten Ablagerung von Abfällen. Gemeinderat Jürgen Döll schlägt vor, hierüber in einem gesonderten Tagesordnungspunkt bei der nächsten Gemeinderatssitzung zu beraten. Erfahrungen anderer Ortschaften sind zu erfragen.


e) Verabschiedung von KBR Manfred Brust und Amtseinführung von KBR Peter Schmidt
Am 16.03. wird Kreisbrandrat Manfred Brust feierlich verabschiedet und sein Nachfolger KBR Peter Schmidt in sein Amt eingeführt. Der 1. Bürgermeister Gehrsitz wird an der Veranstaltung teilnehmen.


f) Kreisverband für Gartenbau und Landespflege, Mitgliederversammlung
1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz wird an der ordentlichen Mitgliederversammlung des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege am 19.03. in Marktheidenfeld teilnehmen.


g) Rückblick auf die Feier zur Ehrung sammlungsbester Schulen Unterfrankens
1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz berichtet über eine sehr gelungene Feier. Die Veranstaltung fand in Himmelstadt statt. Die Grundschule Himmelstadt hat den ersten Platz belegt. Als Festredner trat u.a. auch Regierungspräsident Dr. Beinhofer auf.
Am Rande der Veranstaltung hat der 1. Bürgermeister den Regierungspräsidenten auf den aktuell laufenden Antrag bezüglich der Mehrzweckhalle angesprochen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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5. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 25.02.2016 ö 5

Sachverhalt

- keine -

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6. Sitzungsniederschrift vom 03.12.2016; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 25.02.2016 ö 6

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 03.12.2015  ohne Änderung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:59 Uhr