Datum: 31.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushaltssatzung und -plan 2016; Beratung und Beschlussfassung
2 Investitionsprogramm 2015 bis 2019; Beratung und Beschlussfassung
3 Tourismus/Fremdenverkehr; Touristik GmbH im Würzburger Land, Änderung der Rechtsform, Beitritt; Beratung und Beschlussfassung
4 Sauer Eva-Maria und Gelovic Mladen; BA 2016002 Ahornweg 2; Fl.-Nr. 502/14 Gemarkung Himmelstadt Nutzungsänderung eines Flachdachs zu einer Dachterrasse; Beratung und Beschlussfassung
5 Firma Gräf Roland; BA 2016003 Rudolf-Diesel-Str. 10; Fl.-Nr. 7825/2, Gemarkung Himmelstadt Erweiterung eines Werkstattgebäudes und Neubau Lagerhalle; Beratung und Beschlussfassung
6 Gräf Roland und Sonja; BA 2016004 Rudolf-Diesel-Str. 10; Fl.-Nr. 7825/2, Gemarkung Himmelstadt Neubau Betriebsinhaberwohnhaus; Beratung und Beschlussfassung
7 Antrag Flug-Modell-Sport-Club Milan, Karlstadt Erweiterung des Flugbetriebes bauplanungsrechtliche Stellungnahme Beratung und Beschlussfassung
8 Informationen des 1. Bürgermeisters
9 Kurze Anfragen
10 Sitzungsniederschriften vom 04.02.2016 und 25.02.2016; Genehmigung

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1. Haushaltssatzung und -plan 2016; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 31.03.2016 ö 1

Sachverhalt

Die Vorberatung des Haushaltsplanes 2016 erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 14.03.2016. Der Sollüberschuss aus dem Jahr 2015 beträgt 543.000 €. Dieser steht dem Haushalt 2016 zur Deckung von Ausgaben zur Verfügung. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes belaufen sich auf 2.651.084 €. Die wichtigsten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes sind der staatliche Förderanteil (Betriebskostenförderung) Kindergarten mit 110.000 €, Kanalbenutzungsgebühren in Höhe von 232.000 €, Niederschlagswasserabgabe mit 42.000 €, Frischwasserverkauf mit 135.600 €, Holzverkauf mit 90.000 €, Grundsteuern A mit 9.300 €, Grundsteuer B mit 108.700 €, Gewerbesteuer mit 185.000 €,  Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 823.600 € sowie Umsatzsteuerbeteiligung mit 24.104 €, Hundesteuer mit 3.500 €, Schlüsselzuweisungen in Höhe von 458.176 € und sonstige allgemeine Zuweisungen mit 65.540 €. Die wichtigsten Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind die Personalkostenzuschüsse Kindergarten nach dem BayKiBiG mit 220.000 €, Umlage an die Mittelschule Zellingen mit 29.300 €, Umlage an den Abwasserzweckverband mit 108.000 €, Verwaltungskostenumlage an die VGem. Zellingen mit 298.500 €, die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 44.000 €, Kreisumlage mit 640.927 € und die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 250.479 €.
Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes belaufen sich auf insgesamt 2.002.269 €.
Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes sind im Wesentlichen der Zuschuss zum Digitalfunk mit 3.200 €, Zuweisungen für die Kinderkrippe mit 17.000 €, Straßenausbaubeiträge mit 116.050 €, Investitionszuweisungen vom Land mit 80.000 €,  Erschließungsbeiträge für Straßenbeleuchtung mit 56.000 €, Beiträge zur Entwässerung mit 307.000 €, Erstattung privater Kanalhausanschlüsse mit 78.190 €,  Zuschuss für Breitband mit 124.374 €, Erstattung privater Wasserhausanschlüsse mit 21.764 €, Investitionspauschale in Höhe von 126.750 €, Entnahme allgemeiner Rücklage mit 578.762 € sowie eine Darlehensaufnahme in Höhe von 400.000 €.
Die wesentlichen Ausgaben des Vermögenshaushaltes sind der Baukostenzuschuss für den Kindergarten mit 25.000 €, Ausbau Mainstraße mit 50.000 €, Breitbandausbau mit 162.000 € und der Ausbau der Oberen und Unteren Ringstraße (Wasser, Kanal, Straßenbau und Straßenbeleuchtung incl. Vermessungskosten) mit 798.000 € und Darlehenstilgungen in Höhe von 888.000 €.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt auf Grund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2016 folgende Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 2016 ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Investitionsprogramm 2015 bis 2019; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 31.03.2016 ö 2

Sachverhalt

Die Vorberatung des Investitionsprogrammes 2015 bis 2019 erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 14.03.2016.  Das Investitionsprogramm der Haushaltsjahre 2015 bis 2019 hat ein Gesamtvolumen in Höhe von 5,672 Mio. € und teilt sich auf die Jahre 2015 mit 3,612 Mio. €, 2016 mit 1,106 Mio. €, 2017 mit 0,514 Mio. €, 2018 mit 0,23 Mio. € und 2019 mit 0,210 Mio. €.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2019. Das Investitionsprogramm ist als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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3. Tourismus/Fremdenverkehr; Touristik GmbH im Würzburger Land, Änderung der Rechtsform, Beitritt; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 31.03.2016 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat Himmelstadt hat die Thematik „Mitgliedschaft in der Touristik GmbH Würzburger Land“ beriets im Jahr 2012 erstmals diskutiert. Mit Beschluss vom 25.10.2012 wurde damals der Mitgliedschaft der Touristik GmbH Würzburger Land zugestimmt.

Seit Dezember 2012 hat die Gemeinde Himmelstadt einen monatlichen Beitrag von 83,45 € an Mitgliedsbeitrag gezahlt.

Die Jahresbeiträge bisher wie folgt:

2012
1 x 83,45 € für Dez. 2012
= 83,45 €
2013
12 x 83,45 € für Jan. – Dez.
= 1.001,40 €
2014
12 x 83,45 € für Jan. – Dez.
= 1.001,40 €
2015
12 x 83,45 € für Jan. – Dez.
= 1.001,40 €

Insgesamt
3.087,65 €


Laut Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 17.09.2013 bestand die Mitgliedschaft „auf Probe“ für 2 Jahre.

Während der Probemitgliedschaft waren diverse Eintragungen im Gästejournal, auf der Homepage und im Heft „Das macht Spaß“ kostenfrei. Außerdem wurden von der Touristik GmbH die gemeindlichen Prospekte in dem Büro in Veitshöchheim ausgelegt und Auskünfte an Besucher weitergegeben.

Nach Ablauf der Probemitgliedschaft im November 2014, wurde der Gemeinde Himmelstadt angeboten, mehrere Teile am Stammkapital zu erwerben, um offizielles Mitglied der Touristik GmbH zu werden. Die Kosten eines Anteiles betrugen 1.022,58 €.

Nach Rücksprache mit Herrn Erich Hilpert vom AK Tourismus wurde der Mitgliedschaft in der Sitzung am 15.03.2015 nicht zugestimmt. Dies wurde der Touristik GmbH schriftlich mitgeteilt.
Die Beitragspflicht endete somit zum 31.12.2015.

Die TWL beabsichtigt nunmehr die Rechtsform zu ändern und schlägt uns eine Mitgliedschaft zu folgenden Konditionen vor:



Verein für die touristische Vermarktung des Nördlichen Würzburger Landes e. V.

Beitritt + verpflichtende Vereinbarung mit der zukünftigen Tourist-Info Veitshöchheim mindestens bis 31.12.2020.

Beitrag nach Maßgabe der Beitragsordnung:                        ca. 2.000,00 €

Beitrag für den Anteil der Tourist-Information Veitshöchheim:        ca. 800 – 1.000 €

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4. Sauer Eva-Maria und Gelovic Mladen; BA 2016002 Ahornweg 2; Fl.-Nr. 502/14 Gemarkung Himmelstadt Nutzungsänderung eines Flachdachs zu einer Dachterrasse; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 31.03.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Bauherren möchten das vorhandene Flachdach auf dem Grundstück Ahornweg 2 der Gemarkung Himmelstadt zu einer Dachterrasse umnutzen. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg I“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Die künftige Dachterrasse befindet sich teilweise außerhalb der Baugrenze (ca. 1,0 m). Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiung städtebaulich vertretbar ist.
Aus Sicht der Verwaltung ist dies hier gegeben. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Flachdachs in eine Dachterrasse auf dem Grundstück Ahornweg 2 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Baugrenzenüberschreitung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Firma Gräf Roland; BA 2016003 Rudolf-Diesel-Str. 10; Fl.-Nr. 7825/2, Gemarkung Himmelstadt Erweiterung eines Werkstattgebäudes und Neubau Lagerhalle; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 31.03.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Firma Roland Gräf beabsichtigt auf dem Grundstück Rudolf-Diesel-Straße 10 der Gemarkung Himmelstadt das bestehende Werkstattgebäude zu erweitern und eine Lagerhalle zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Das Lagergebäude ist mit einer Tiefe von 3,8 m außerhalb der Baugrenzen geplant. Die festgesetzte Dachneigung von 30 ° wird um ca. 12 ° unterschritten. Das Lagergebäude soll ein Pultdach erhalten, der Bebauungsplan sieht Shed-, Sattel- oder Flachdächer vor. Der Bebauungsplan sieht zur Dacheindeckung naturrotes oder rotbraunes Material vor. Das Erweiterungsgebäude und das Lagergebäude sollen mit grauem Profilblech gedeckt werden. Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind möglich, wenn diese städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Aus Sicht der Verwaltung ist dies hier gegeben.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des Werkstattgebäudes und der Errichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück Rudolf-Diesel-Straße 10 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich Dachfarbe, Dachform, Dachneigung und Baugrenzenüberschreitung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Gräf Roland und Sonja; BA 2016004 Rudolf-Diesel-Str. 10; Fl.-Nr. 7825/2, Gemarkung Himmelstadt Neubau Betriebsinhaberwohnhaus; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 31.03.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Rudolf-Diesel-Straße 10 der Gemarkung Himmelstadt ein Betriebsinhaberwohnhaus errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Das Gebäude soll mit einem 8 ° geneigten Satteldach errichtet werden. Der Bebauungsplan schreibt für selbständige Wohngebäude Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 35 – 38° vor. Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiung städtebaulich vertretbar ist. Aus Sicht der Verwaltung ist dies hier gegeben. Betriebsinhaberwohnhäuser sind entsprechend dem Bebauungsplan nur ausnahmsweise zulässig. Hier handelt es sich um das Betriebsinhaberwohnhaus eines Kunstschmieds. Die Ausnahme kann aus Sicht der Verwaltung zugelassen werden. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig vorhanden und durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Betriebsinhaberwohnhauses auf dem Grundstück Rudolf-Diesel-Str. 10 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Der Erteilung der erforderlichen Befreiungen bezüglich Dachform und Dachneigung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Antrag Flug-Modell-Sport-Club Milan, Karlstadt Erweiterung des Flugbetriebes bauplanungsrechtliche Stellungnahme Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 31.03.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Flug-Modell-Sport-Club Milan e. V. Karlstadt hat beim Luftamt Nordbayern beantragt, die Erlaubnis zum Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren zu erweitern. Danach soll der Betrieb für ein Flugmodell auch innerhalb der Ruhezeiten zugelassen werden. Die Entfernung zur vorhandenen Bebauung ist ausreichend. Soweit die Gemeinde Himmelstadt eine konkrete Bebauungsplanung vorsieht, mit der die Bebauung an den Modellflugplatz heranrückt, wäre die Rücknahme der Erlaubnis möglich. Unter Berücksichtigung der aktuellen Bebauung werden die Immissionswerte durch den Modellflugbetrieb eingehalten.  

Beschluss

Gegen die Erlaubnis zum Betrieb eines Flugmodells innerhalb der Ruhezeiten werden durch die Gemeinde Himmelstadt keine Einwendungen erhoben, soweit die Erlaubnis in stets widerruflicher Weise und dem Vorbehalt der Vornahme weiterer Beschränkungen für den Fall der Erweiterung der aktuellen Baugebiete erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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8. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 31.03.2016 ö 8

Sachverhalt

a) ILE Leuchtturmprojekte
Der Vorsitzende teilt mit, dass die drei Projekte Innenentwicklungslotsen, Mediale Verknüpfung und der „Garten-Radweg“ angemeldet wurden.

Außerdem findet am 21.04.2016 die Abschlussveranstaltung in der Mehrzweckhalle statt.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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9. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 31.03.2016 ö 9

Sachverhalt

a) Mausberg
Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass im Mausberg ein Fahrzeug mit Erlangener Nummer gesichtet wurde. Zu beobachten war, dass die Insassen jedes Grundstück genaue betrachtet hatten. Eine Rücksprache bei der Polizei ergab, dass das Kfz mit betrügerischen Aktionen in Verbindung gebracht wird.


b) Baustelle Telekom
Es wird nachgefragt ob eine Ausbesserung der Pflastersteine, die nach den Arbeiten durch die Firma Höhn beschädigt wurden, erfolgen wird. Der Vorsitzende teilt mit, dass er bereits mit der Firma gesprochen und diese die Arbeiten zugesichert habe.


c) Investitionen der Feuerwehr
Es wird erläutert, dass der hohe Investitionsaufwand notwendig ist, da z. B. das Fahrzeug sehr veraltet ist und lediglich im Sommer richtig genutzt werden könne und die Feuerwehr einsatzfähig bleiben müsse.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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10. Sitzungsniederschriften vom 04.02.2016 und 25.02.2016; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 31.03.2016 ö 10

Sachverhalt

Über die Sitzungsniederschriften kann nicht beschlossen werden, da diese dem Gemeinderat nicht zur Einsicht vorlagen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 07.06.2021 17:56 Uhr