Datum: 28.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haupeltshofer Guido; BA 2016005 Hauptstraße 56; Fl.-Nr. 132, Gemarkung Himmelstadt Errichtung eines Carports Beratung und Beschlussfassung
2 Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept, ILE Main-Wein-Garten; Gesamtkonzept, Information und Beratung
3 Vollzug der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Softairspiel; Beratung und Beschlussfassung
4 Bundesverkehrswegeplan 2030; Teilstrecke der B 26 n zwischen AK Schweinfurt/Werneck und Karlstadt im vordringlichen Bedarf; Beratung und Beschlussfassung
5 Informationen des 1. Bürgermeisters
6 Kurze Anfragen
7 Sitzungsniederschriften 04.02.2016, 25.02.2016 und 31.03.2016; Genehmigung

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1. Haupeltshofer Guido; BA 2016005 Hauptstraße 56; Fl.-Nr. 132, Gemarkung Himmelstadt Errichtung eines Carports Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 28.04.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Hauptstraße 56 der Gemarkung Himmelstadt einen Carport errichten. Das Grundstück befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Der Carport soll an der Grundstücksgrenze zur angrenzenden Hauptstraße errichtet werden. Eine Abweichung vom erforderlichen Stauraum ist beantragt. Die Ausfahrt zur Hauptstraße ist durch vorhandenen Spiegel auf der gegenüberliegenden Straßenseite gewährleistet.  Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Hauptstraße 56 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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2. Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept, ILE Main-Wein-Garten; Gesamtkonzept, Information und Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 28.04.2016 ö 2

Sachverhalt

1.Bürgermeister Gundram Gehrsitz berichtet von der Abschlussveranstaltung vom Donnerstag 21.04.2016 in der Mehrzweckhalle Himmelstadt. Die Veranstaltung war nur mäßig gut besucht. Dies könnte u.a. auch daran liegen, dass das Konzept für die Bevölkerung noch recht abstrakt ist.
Nun ist der Gemeinderat aufgefordert am vorliegenden Konzept Ergänzungen bzw. Änderungen einzubringen. Die Unterlagen wurden den Gemeinderäten zugeschickt.
Folgende Änderungen schlägt 1. Bürgermeister Gehrsitz vor:

  • S. 27 – Bodendenkmäler
Ergänzt werden soll für Himmelstadt der mittelalterliche Burgstall am Burkardstuhl

  • S. 28 – Vereinsfeste
Zu streichen ist das Öpfelbamefest, das nicht mehr stattfindet.

  • S. 29 – Gastronomie
Für Himmelstadt mit aufzunehmen sind:
die Gaststätte „Zur Brücke“,
das Café  Neue Wege,
der Biergarten „down town“,
3 Heckenwirtschaften,
der Dorfladen mit Poststelle

  • S. 32 –
Zu streichen ist das Projekt Kreislehrgarten.
Dafür aufzunehmen ist der Naturschaugarten.

  • S 34 – Bürgerschaftliches Engagement
Folgende Arbeitskreise sind für Himmelstadt aufzunehmen:
AK Tourismus
AK Weihnachtsmarkt
AK Altort
AK 1.200-Jahrfeier

  • S 62 –
Aufzunehmen ist der geschützte Landschaftsbestandteil am Sternberg (gemeindliche Flächen)

  • S 63 – Museen
Ergänzt werden soll die Dauerausstellung zum Weihnachtspostamt im Brückenzollhaus

  • S. 65 – Verfall historischer Bausubstanz
Aufzunehmen ist die Klosterscheune mit Vogtei

  • S 73 – Nahversorgung
Ergänzt werden soll für Himmelstadt der Dorfladen in der Hauptstraße

  • S 82
Siehe S. 73
  • S.93 – Fahrradrundweg
Aufzunehmen ist der Naturschaugarten.

Das Gremium ergänzt, dass auf S. 12 (Stromversorgung) für Himmelstadt ein x bei Bayernwerk gesetzt werden muss.

Der weitere Verlauf sieht vor, dass am 13.09.2016 ein Seminar zum weiteren Vorgehen des Lenkungsausschusses geplant ist. Das Seminar wird in Klosterlangheim stattfinden. Beraten werden soll dabei u.a., ob ein Manager beauftragt werden soll, ob die Allianz als Verein oder kommunaler Zusammenschluss agieren wird und welche Projekte vorrangig angegangen werden sollen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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3. Vollzug der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Softairspiel; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 28.04.2016 ö 3

Sachverhalt

Eine Gruppe von Privatleuten (Grüne Teufel) beabsichtigt auf der Deponie der Abbruchfirma Karl-Heinz Kleider Softairspiele durchzuführen. Bei diesen Spielen werden mit sogenannten Anscheinswaffen gefechtähnliche Kampfspiele durchgeführt. Wesentliches Spielmittel ist in realitätsnaher Weise auf Menschen zu schießen und damit Tötungshandlungen zu simulieren, was dem Wertesystem der staatlichen Gemeinschaft widerspricht und daher geeignet ist, nach den Umständen des Einzelfalls die Allgemeinheit zu belästigen und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

Seitens der Ordnungsbehörde ist deshalb zu prüfen, ob die Nutzung des Kleider-Geländes zum Softairspielen eine Belästigung der Allgemeinheit (Befriedung, Lärmimmissionen, Betriebszeiten, Jugendschutz, usw.) mit sich bringt, die ordnungsrechtlich nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG zu genehmigen ist. Diese Anordnung sollte grob ungehörige Handlungen, die geeignet sind die Allgemeinheit zu belästigen und zu gefährden, sowie die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen, unterbinden.

Unter Berücksichtigung der Reichweite der eingesetzten Munition (6 mm, Metall- bzw. Kunststoff) ist ein Abstand zur Einfriedung des Geländes von ca. 100 m zu berücksichtigen. Durch die angrenzenden, höher gelegenen Wege in den benachbarten Weinbergen ist hinsichtlich Einblick auf und in das Übungsgelände, sowie zu den damit einhergehenden Geräuschen, von einer Belästigung der Allgemeinheit auszugehen.

Aus sicherheitsrechtlicher Sicht ist das unbefestigte Gelände, auch wegen der Nähe zur B 27 und den angrenzenden Wegen mit Einsichtmöglichkeit durch Spaziergänger in den Weinbergen, für die Durchführung von Softairspielen nicht geeignet.

Beschluss

Dem Ersuchen der Gruppe „Grüne Teufel“, vertreten durch Herrn René Rügemer, Würzburg, auf Durchführung von Softairspielen im Betriebsgelände der Fa. Karl-Heinz Kleider, der Lage Ohrlessand/Langer Sand in Himmelstadt, wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bundesverkehrswegeplan 2030; Teilstrecke der B 26 n zwischen AK Schweinfurt/Werneck und Karlstadt im vordringlichen Bedarf; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 28.04.2016 ö 4

Sachverhalt

Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 wurde am 16.03.2016 vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur in einer Sondersitzung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages vorgestellt und ist über das Internet abrufbar. Es findet eine Öffentlichkeitsbeteiligung vom 21.03.2016 bis 02.05.2016 statt. Auch die Gemeinden haben Gelegenheit, zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 Stellung zu nehmen.
Bezüglich der B 26 n ergibt sich Folgendes:

Entgegen der ursprünglichen Planung eines 4-streifigen autobahnähnlichen Ausbaus vom bisherigen Ausbauende östlich der Stadt Arnstein bis zu einem Anschluss an die A 3 bei Helmstadt
ist nur noch der Abschnitt  östlich Arnstein bis Karlstadt im sog. vordringlichen Bedarf, während die restliche Strecke nur noch im weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingestuft ist. Der Ausbauquerschnitt wird reduziert auf einen 2-streifigen Ausbau mit einer 3. Fahrspur bei Steigungen.

Bei einer Informationsveranstaltung in Gemünden am 04.04.2016, an der u. a. Herr Dr. Fuchs, Leiter der Abteilung Straßenbau beim Staatlichen Bauamt Würzburg  anwesend war, hat dieser mitgeteilt, dass für den ca. 15,4 km langen Abschnitt von Arnstein bis Karlstadt  drei Planungsabschnitte (= drei  Planfeststellungsverfahren) vorgesehen sind.  Für die drei  Planfeststellungsverfahren wird insgesamt ein Zeitraum von 8 – 9 Jahren veranschlagt. Die reine Bauzeit wurde mit 10 – 12 Jahren angegeben.

Während man bei einem 4-streifigen Ausbau der Gesamtstrecke von einer Verkehrsbelastung von 30.000 bis 40.000 Fahrzeugen pro Tag  ausgegangen sei, wird für den 2/3-streifigen Teilausbau bis Karlstadt vom Freistaat Bayern von einer Verkehrsbelastung von 14.000 Fahrzeugen täglich, vom Bund von 10.000 Fahrzeugen täglich ausgegangen.

Der geplante Bau umgeht die Stadt Karstadt nördlich und schließt im Bereich des Gewerbegebietes „Hammersteig“ der Stadt Karlstadt an den schon bestehenden Kreisverkehr an und führt dann über die Karolinenbrücke bei Karlburg.

Auf mehrfache Nachfrage, wie der dort ankommende Verkehr an das bestehende Straßennetz angebunden wird, erfolgte keinerlei Äußerung. Es wurde lediglich mitgeteilt, dass bei Wiesenfeld eine Ortsumgehung gebaut werden wird.

Aus Sicht der Verwaltung wird sich die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt Himmelstadt erhöhen. Nach der ursprünglichen Planung (4-streifig) und einen (vorläufigen) Ausbauende bei Karlstadt war für die Ortsdurchfahrt eine Erhöhung der Verkehrsbelastung auf 6.500 Fahrzeuge/Tag prognostiziert worden. Für diesen Fall hielt man den Bau der Ortsumgehung Himmelstadt für unabdingbar.

Auch die Verkehrsbelastung auf der B 27 in Fahrtrichtung Würzburg wird sich erhöhen. Teilweise staut sich schon derzeit der Verkehr bis zur Ein-/Ausfahr Himmelstadt zurück.

Da die künftige städtebauliche Entwicklung Himmelstadts aufgrund der bestehenden bzw. geplanten, in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Verkehrswege (B 27, Bahnstrecke, Main mit Überschwemmungsbereichen, Ortsdurchfahrt St 2300, geplante Ortsumgehung), sehr stark eingeschränkt wird, hat Herr Franz Herrn Dr. Fuchs gefragt, ob bei der prognostizierten geringeren Verkehrsbelastung (10.000 oder 14.000 Fahrzeuge gegenüber 30.000 bis 40.000 Fahrzeugen pro Tag) berechnet sei, wie sich dies auf die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt auswirkt und ob ggf. auf die Ortsumgehung verzichtet und diese Fläche dann evtl. bebaut werden könnte. Hierauf erfolgte durch Herrn Dr. Fuchs keine konkrete Antwort. Er erklärte lediglich, dass jetzt bei der konkreten Planung die Anbindung an das bestehende Straßennetz mit untersucht werde. Dies gelte auch für den abschnittsweisen Bau der drei Teilstrecken zwischen Arnstein und Karlstadt für jeden Abschnitt.

Von den Teilnehmern der Info-Veranstaltung wurde argumentiert, dass für die betroffenen Werntalgemeinden, die sich eine Verkehrsentlastung wünschen, jetzt eine Lösung erfolgt, während das Problem einer höheren Verkehrsbelastung auf die anderen Gemeinden „verschoben“ wird.

Der Begriff „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ bedeutet, dass der kostenmäßig für die Planung zuständige Freistaat Bayern Haushaltsmittel für die Planung des weiteren Abschnitts von Karlstadt bis Helmstadt bereitstellt. Wann die für die Baukosten zuständige Bundesrepublik Deutschland dann diesen Bauabschnitt umsetzt, könne nicht gesagt werden.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt lehnt den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans bezüglich der B 26 n ab, da derzeit keinerlei Aussagen bzw. Planungen für die Ableitung des in Karlstadt ankommenden Verkehrs, die Auswirkungen auf die Ortsdurchfahrt Himmelstadt der St 2300, eine evtl. Ortsumgehung Himmelstadt und auf die B 27 bei Himmelstadt vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7

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5. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 28.04.2016 ö 5

Sachverhalt

a) Sitzung des Naturschutzbeirates
1.Bürgermeister Gehrsitz informiert darüber, dass der Naturschutzbeirat in seiner Sitzung der Ausweisung der Flächen am Sternberg als geschützter Landschaftsbestandteil zugestimmt hat. Ebenso hat der Kreistag zugestimmt.
Die Beschlüsse werden demnächst veröffentlicht.


b) Wohnmobil Herr Leineweber
Herr Leineweber hat auf dem Gelände des Kleintierzüchtervereins seinen Wohnwagen abgestellt. 1.Bürgermeister Gehrsitz informiert darüber, dass er eine Standzeit für die Monate April bis Juni genehmigt hat.


c) Baumängel Rathaus Himmelstadt
Am 12.04.2016 fand nochmals eine Begehung des Rathauses zur Erfassung von Baumängeln statt. An der Begehung haben 1. Bürgermeister Gehrsitz, Herr Öchsner (Bauamt Verwaltungsgemeinschaft Zellingen) Hr. Haase sowie Herr Müller (Architekturbüro Werner Haase) teilgenommen. Eine Aktennotiz von der Begehung (Aktennotiz Nr. 16) wurde angefertigt. 1. Bürgermeister Gehrsitz verliest die Aktennotiz.
Vereinbart wurden verschiedene Ausbesserungsmaßnahmen. Diese betreffen
  • den Sitzungssaal (Malervlies, Anstrich, Risse verfüllen, Abdeckleisten für Holzzangen; ohne Kosten für die Gemeinde)
  • den Vereinsraum (Risse in der Laibung verfüllen, Außenwand West malern, ohne Kosten für die Gemeinde)
  • den Flur EG (Risse verfüllen, malern, die Gemeinde trägt die Mehrkosten für Latexfarbe und für die Beseitigung grober Verschmutzungen)
  • das Bürgerbüro (Risse verfüllen, Trennwand zur Flur malern, ohne Kosten für die Gemeinde)
Die Arbeiten werden vom Architekturbüro Haase organisiert und sollen bis Ende Mai 2016 abgeschlossen werden.
Ebenso wird das Architekturbüro Haase die Reparatur der Außenfassade organisieren. Die Kosten dafür werden dem Verursacher des Schadens in Rechnung gestellt.
 
Das Gremium weist daraufhin, dass auch der Schließmechanismus der Eingangstür geändert werden muss. Dies ist bereits mit Herrn Rüb (Verwaltungsgemeinschaft Zellingen) abgesprochen aber noch nicht erfolgt. 1. Bürgermeister Gehrsitz wird noch einmal darauf hinweisen.

Die Reparaturarbeiten sollen in jedem Falle dokumentiert werden. Die Dokumentation soll von Herrn Öchsner vorgenommen werden. Zudem wird das Architekturbüro dokumentieren, was abgeändert bzw. erneuert wird, damit dafür die Gewährleistungsfrist neu beginnen kann.

Das Gremium ergänzt, dass noch folgende Arbeiten erledigt werden müssen:
  • Sitzungssaal, abschmirgeln der Farbflecken auf den Holzbalken, der Schreiner ist zu informieren.


d) Wasserrohrbruch Triebstraße 24
1. Bürgermeister Gehrsitz informiert darüber, dass heute die Energieversorgung Lohr-Karlstadt mitgeteilt hat, dass ein Wasserrohbruch in der Triebstraße festgestellt wurde. Das Leck befindet sich am Abzweig nach der Hauptleitung. Die Leitung wurde abgesperrt. Die betroffene Wasserleitung versorgt die Gärten in der Triebstraße. Eine Reparatur des Schadens würde ca. 2.500 € bis 3.000 € kosten. Da nur zwei Gärten an dieser Leitung angeschlossen sind, soll erkundigt werden, ob die Wasserleitung für die Gärten benötigt wird. Die Verwaltung wird die betreffenden Grundstückseigentümer anschreiben.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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6. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 28.04.2016 ö 6

Sachverhalt

a) Mitglieder AK Altort
2. Bürgermeister Uwe Menth hat die Mitglieder des ehemaligen AK Altort ausfindig gemacht. Er wird diese Personen zur Wiederbelebung des AK Altort ansprechen. Zudem empfiehlt das Gremium auch Gotthard Schäfer mit anzufragen.


b) Argumentationshilfe Umgehungsstraße B 26n
Gemeinderat Rainer Paulus hat von Herrn Krafft ein Schreiben mit Argumentationshilfen bekommen. Er mailt dieses Schreiben den Gemeinderäten zu.


c) Barrierefreie Gehwege
Vorsitzender des Bauausschusses Rainer Paulus informiert darüber, dass eine Begehung des Bauausschusses zur Erkundung der Barrierefreiheit von Gehwegen durchgeführt wurde. An dieser Begehung hat zudem Herr Günther Blöchinger mit einem Rollstuhl teilgenommen. Geklärt werden sollte, ob die Gehwege mit Rollstuhl bzw. Rollatoren gut befahrbar sind. Die Probleme wurden dokumentiert und protokolliert. Der nächste Termin des Bauausschusses wird für den 12.05. 18:00 Uhr festgelegt.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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7. Sitzungsniederschriften 04.02.2016, 25.02.2016 und 31.03.2016; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 28.04.2016 ö 7

Beschluss 1

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 04.02.2016 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 25.02.2016 mit folgender Änderung:

Tagesordnungspunkt 4 d) Grüngutentsorgung:
Das Wort Anfrage wird gestrichen und durch das Wort Antrag ersetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 31.03.2016 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:55 Uhr