Datum: 09.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erweiterung der Tagesordnung
2 Chlor im Trinkwasser; Information
3 ILEK; Interkommunale Allianz Main-Wein-Garten; Festlegung als Leitfaden; Beratung und Beschluss
4 Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) 1. Änderung; Beratung und Beschluss
5 Fischer Nadine; BA 2016006 Obere Ringstr. 44, Fl.Nr. 7964, Gemarkung Himmelstadt; Nutzungsänderung von Wohnraum in Therapieraum Beratung und Beschlussfassung
6 Informationen des 1. Bürgermeisters
7 Kurze Anfragen
8 Sitzungsniederschrift vom 28.04.2016; Genehmigung

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1. Erweiterung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.06.2016 ö 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz bittet um Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren dringlichen Punkt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Fischer Nadine; BA 2016006, Obere Ringstr. 44, Fl.Nr. 7964, Gemarkung Himmelstadt; Nutzungsänderung von Wohnraum in Therapieraum; Beratung und Beschlussfassung“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Chlor im Trinkwasser; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.06.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Am 01.05.2016 wurde Chlorgeruch in Himmelstadter Trinkwasser wahrgenommen. Die Energieversorgung Lohr-Karlstadt wurde um 8:36 Uhr mit einer ersten Meldung davon in Kenntnis gesetzt. Umgehend wurden erste Maßnahmen eingeleitet und die Chlorpumpe abgestellt. Zudem wurde der Tiefzonenbehälter (alter Hochbehälter) zum Überlaufen gebracht.  Die Versorgungsleitungen wurden durchspült und Chlormessungen wurden durchgeführt.  Die ermittelten Chlorwerte hatten nie den zulässigen Grenzwert der Trinkwasserversorgung überschritten. Nach weiteren Begutachten der Fehler- und Meldeprotokolle stellte sich der Störfall im Wasserwerk Himmelstadt wie folgt dar:
Während einer Chlorspülung ist die Rückmeldung über den Endlagenschalter des Motorventils RS-A-03 „ZU“ ausgeblieben.
Insofern fehlte in der  Ablaufkette ein Signal, welches der Chlorpumpe den Befehl „STOPP“ gibt. Die Chlorpumpe hat weiter dosiert, was an und für sich keine Gefahr bedeutet hätte, da die Reinwasserklappe UA-A-17 geschlossen war.
Im Regelfall würde das Chlor nach der Einwirkzeit am Ende der Spülung über die Spülwasserklappe UA-A-25 in den sogenannten Pufferbehälter ausgespült werden.
Nach dem „RESET“ ging die Anlage aber sofort wieder in Bereitschaft und durch den niedrigen Füllstand der Reinwasserkammer erfolgte ein  „NEUSTART“.
Die Reinwasserklappe UA-A-21 wurde geöffnet und das in der Anlage verbliebene Chlor kam nicht in den Pfufferbehälter, sondern über den Hochbehälter in das Rohrnetz.
Um in Zukunft ähnliche Probleme sicher zu unterbinden wurden folgende Änderungen im Programm eingepflegt:
       Überwachung der Meldung „GESCHLOSSEN“ am Regelventil Spülwasser. Bei einem Sollwert von 0% und nicht erreichen der Meldung „ZU“ wird nach 150sec Laufzeitfehler der Klappe angezeigt und die Anlage geht auf „HALT“

       Chlorpumpe ist nicht mehr beim Schließen des Regelventils Spülwasser angesteuert, sprich die Laufzeit wird im Programm unabhängig von der Endlage des Regelventils beendet.

       Nach einem Stillstand der Anlage egal ob im Rahmen einer „PAUSE“ oder „STÖRUNG“ erfolgt vor dem „NEUSTART“ eine automatische Wasserspülung.

       Die Laufzeit der Chlorpumpe wird zusätzlich über Ihre Leitwarte überwacht – bei Überschreiten einer voreingestellten Zeit erfolgt ein Not-Stopp.

Die EVK geht davon aus, dass ähnliche Probleme nicht mehr auftreten werden. Ähnliche Probleme waren uns bis dato nicht bekannt, da in fast allen Projekten die Rückspülung durch eine Spülpumpe erfolgt.
In Himmelstadt wurde dieses Konzept aber nicht gewünscht bzw. umgesetzt sondern die Rückspülung erfolgt über die geodätische Höhe aus dem Hochbehälter weil man sich hier eine Pumpe und den Stromverbrauch spart.
Nach jetziger Einschätzung kann sich der Fall aber nicht mehr wiederholen.
Betriebsleiter Herr Elmar Knorz von der Energieversorgung Karlstadt erklärt sich gerne bereit die Angelegenheit und den Sachverhalt nochmals detailliert sofern gewünscht persönlich im Gemeinderat darzustellen. Er verbindet dies mit einer Einladung zur Betriebsbesichtigung nach Karlstadt, dort könnte man Einblicke in die gesamte Leitstelle der Wasserversorgung mit weiteren technischen Erläuterungen erhalten.

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3. ILEK; Interkommunale Allianz Main-Wein-Garten; Festlegung als Leitfaden; Beratung und Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.06.2016 ö 3

Sachverhalt

Zum Abschluss des ILEK wird vorgeschlagen, zur Nachhaltigkeit der dort beschlossenen Festlegungen folgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss

Das im Auftrag der acht Kommunen der „Interkommunalen Allianz Main-Wein-Garten“ erstellte interkommunale Entwicklungskonzept vom Juni 2016 wird als Leitfaden für die gemeinsame Entwicklungsstrategie des Allianzgebietes zustimmend zur Kenntnis genommen.
Es dient als Grundlage für die künftigen Aktivitäten der beteiligten Kommunen und als Handlungsrahmen für die weitere Bearbeitung bzw. Umsetzung örtlicher und überörtlicher Vorhaben zur Stärkung der Region und zur Steigerung der Wertschöpfung in den Allianzgemeinden.
Die Auswahl und Umsetzung einzelner Projekte und Vorhaben erfolgt nach der Abstimmung in der Lenkungsgruppe der Allianz von Fall zu Fall zu einem späteren Zeitpunkt. Finanzierung und Ausführung bedürfen der Zustimmung der jeweils beteiligten Kommunen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) 1. Änderung; Beratung und Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.06.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Aufgrund der geänderten Rechtssprechung und der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Main-Spessart ist es ratsam den § 5 in Bezug auf die Besteuerung von Kampfhunden näher zu bestimmen.

Alter Satzungstext:

§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz
a)        für Kampfhunde in Sinne der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und        Gefährlichkeit jährlich 120,-- €.

Der § 5 der Hundesteuersatzung muss geändert bzw. neu formuliert werden:
Buchstabe a) erhält folgende Fassung:

Die Steuer beträgt,
a)        für in § 1 Absätze 1 und 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und        Gefährlichkeit vom 10.07.1992 (GVBl S. 268 und BayRS 2011-2-7-l) in der Fassung vom        04.09.1992, geändert durch Verordnung vom 04.09.2002 (GVBl S. 513 ber. S. 583),        genannten Hunderassen 120,-- € für jeden Hund.
       Für Hunderassen nach Absatz 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität        und Gefährlichkeit gilt der Steuersatz von 120,-- €, auch bei Vorliegen eines        Negativzeugnisses.

Es ist ratsam diese Satzungsänderung ab dem Datum der Erhöhung des Kampfhundesteuersatzes ab dem 01.01.2007 rückwirkend in Kraft zu setzen.

Hierbei handelt es sich um eine unechte Rückwirkung.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt die 1. Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 10.05.2007.

Satzungstext:
Die Gemeinde Himmelstadt erlässt aufgrund Artikel 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende
Satzung zur 1. Änderung der Satzung Hundesteuer vom 10.05.2007.

Art. 1
Satzungsänderungen

§ 5 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:

Die Steuer beträgt,
a)        für in § 1 Absätze 1 und 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und        Gefährlichkeit vom 10.07.1992 (GVBl S. 268 und BayRS 2011-2-7-l) in der Fassung vom        04.09.1992, geändert durch Verordnung vom 04.09.2002 (GVBl S. 513 ber. S. 583)        genannten Hunderassen 120,-- € für jeden Hund.

       Für Hunderassen nach Absatz 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität        und Gefährlichkeit gilt der Steuersatz von 120,-- €, auch bei Vorliegen eines        Negativzeugnisses.

Art. 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt ab dem 01.01.2007 in Kraft

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Fischer Nadine; BA 2016006 Obere Ringstr. 44, Fl.Nr. 7964, Gemarkung Himmelstadt; Nutzungsänderung von Wohnraum in Therapieraum Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.06.2016 ö 5

Sachverhalt

Die Bauherrin beantragt die Nutzungsänderung für ein Zimmer im Dachgeschoss des Anwesens Obere Ringstr. 44, Fl. Nr. 7964 der Gemarkung Himmelstadt von Wohnraum in Therapieraum. Das Grundstück befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Nach § 13 BauNVO ist die geplante Nutzung für einzelne Räume im allgemeinen Wohngebiet zulässig. Die Nachbarunterschriften sind durch das Landratsamt Main-Spessart zu überprüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Wohnraumes in Therapieraum auf dem Grundstück Obere Ringstr. 44 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Die Parkplatzfrage ist durch das Landratsamt zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.06.2016 ö 6

Sachverhalt

a) Sachstand Planungen neues Feuerwehrgebäude
1. Bürgermeister Gehrsitz informiert über ein Gespräch mit der Feuerwehr vom 01.06.2016 mit Herrn Dieckhoff als Vertreter der Regierung von Unterfranken sowie Kreisbrandrat im Landkreis Main-Spessart Peter Schmidt.
Besprochen wurde u.a. auch die Eignung des geplanten Standortes des neuen Feuerwehrgebäudes. Seitens der Regierung von Unterfranken bestehen keine Bedenken, wenn das Feuerwehrgebäude nicht innerhalb der HQ100-Linie errichtet wird.
Dies wird derzeit im Landratsamt geklärt.
Für das Gelände wurde nun ein weiteres Grundstück erworben. Es steht noch der Erwerb zweier letzten Grundstücke aus.


b) Information Vorhaben Photovoltaikanlage
Thomas Hemmelmann möchte eine Photovoltaikanlage errichten. Geplanter Standort ist neben dem Aussiedlerhof Mühling.
Mit Herrn Schneider wurde Verbindung aufgenommen. Bisher ist noch keine Rückmeldung erfolgt.


c) Förderprogramm zur Nutzung von Leerständen, Sachstand und Information
Vom bayerischen Staatsministerium wurde über ein neues Förderprogramm zur Nutzung von leer stehenden Gebäuden und Wohnraum aufgelegt. Die Gemeinde hat sich diesbezüglich informiert. 1. Bürgermeister Gehrsitz teilt mit, dass hierzu ein Vororttermin mit Herrn Grüner am 25.05.2016 stattgefunden hat. Herr Grüner hat sich zwei Gebäude im Gemeindegebiet angeschaut. Jedoch übersteigt der Investitionsaufwand der infrage kommenden Gebäude (Anwesen Olga Gehrsitz, Anwesen Dernbach) bei weitem die Fördermöglichkeiten über dieses Programm.
Herr Grüner empfiehlt eine Voruntersuchung für das Anwesen Dernbach anzustreben. Er ist der Meinung, dass das Anwesen durchaus verkaufbar ist.
Herr Gruber hatte bereits ein Aufmaß des Gebäudes gemacht und beabsichtigt ein Angebot vorzulegen. Es bestehen Fördermöglichkeiten über das Amt für Denkmalpflege und über die Städtebauförderung.


d) Projekt Erlebnispfad Giebelweg; Elterninitiative Himmelstadt
Am 31.05.2016 fand ein Treffen mit der Elterninitiative statt, bei dem das geplante Vorhaben Erlebnispfad Giebelweg vorgestellt wurde. Die Unterlagen liegen dem 1.Bürgermeister Gehrsitz vor. Die Elterninitiative geht nach ersten Schätzungen von Kosten (ohne Ingenieurleistungen) in Höhe von 90.000 € aus.
Bei der Vorstellung des Projektes war auch Herr Fröhlich als Vertreter der LEADER-Geschäftsstelle anwesend. Er empfiehlt, das Konzept weiter zu entwickeln.


e) Projekt Themenweg; Landesanstalt für Wein- und Gartenbau
1. Bürgermeister Gehrsitz informiert über ein ähnliches Projekt der Landesanstalt für Wein- und Gartenbau. Hierbei handelt es sich um einen Themenweg in den Weinbergen von Veitshöchheim bis Himmelstadt. Auch hier sollen in verschiedenen Stationen Themen aufgegriffen werden.
Die Erfahrungen aus anderen Gemeinden zeigen, dass dafür für die Gemeinde mit Kosten zwischen 60.000 – 120.000 € zu rechnen wäre. Davon würde nach Abzug von Fördermöglichkeiten ein Kostenanteil von bis zu 60 % bei der Gemeinde verbleiben. Voraussetzung für die Beteiligung am Projekt, wäre die Mitgliedschaft beim Tourismusverband Würzburger Land (TWL). Die TWL wird im Juni in einer Gründungsversammlung in einen Verein umgewandelt. Zu diesem Zeitpunkt ist die Gemeinde Himmelstadt kein Mitglied des TWL.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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7. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.06.2016 ö 7

Sachverhalt

a) Weinlagenwanderung
Der Termin der Weinlagenwanderung am 19.06.2016 wurde verschoben auf 13:30 Uhr.


b) Sachstand Breitbandausbau
Von der Telekom wurde heute per Email mitgeteilt, dass ein Subunternehmen mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt wurde.


c) Baumaßnahme Untere  Ringstraße; beschädigtes Pflaster
Das beschädigte Pflaster in der Unteren Ringstraße wurde als Mangel der Fa. Höhn angezeigt. Die Firma ist bereits angemahnt worden, den Mangel zu beseitigen.


d) Abbrucharbeiten Fa. Kleider
Festgestellt wurde, dass auf dem Gelände der Fa. Kleider wieder gebrochen wird. Es wird davon ausgegangen, dass dafür aber keine Berechtigung besteht. Das Landratsamt ist bereits mehrfach innerhalb der letzten fünf Jahre gebeten worden, tätig zu werden. Bis heute erfolgte keine Rückmeldung.


e) Sitzbank bei der Trauerweide Radweg am Main
Bei der Trauerweide am Radweg nach Zellingen befand sich bis vor zwei Jahren eine Sitzbank. Von den Bürgern wurde bereits mehrfach der Wunsch geäußert, wieder eine Sitzbank aufzustellen.
1. Bürgermeister Gehrsitz wird dies im Bauhof ansprechen und die erneute Aufstellung prüfen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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8. Sitzungsniederschrift vom 28.04.2016; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.06.2016 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 28.04.2016 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:54 Uhr