Überarbeitung schalltechnische Untersuchung


Daten angezeigt aus Sitzung:  061. Sitzung des Marktgemeinderates, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 061. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö 3.3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Im Rahmen der Fortführung des Verfahrens ist auch die schalltechnische Untersuchung zur 3. Änderung fortzuschreiben. 

Diese wurde vom Markt beauftragt und vom TÜV Süd, Herrn Dipl. Ing. (FH) …, erstellt. Herr … hatte auch seinerzeit bereits das Gutachten erstellt. 

Es referiert zum Thema Herr … vom Ing. Büro Steinbacher-Consult.

Die fortgeschriebene schalltechnische Untersuchung wird Anlage zum Bebauungsplan wie bisher auch. 




Diskussionsverlauf:
Auf die Frage aus der Mitte des Gremiums, ob dies nunmehr das letzte einzuholende schalltechnische Gutachten ist, teilt Herr … mit, dass kein weiteres Gutachten mehr einzuholen ist. Dieses Gutachten bildet zusammen mit dem Bebauungsplan die Grundlage für die noch zu bebauenden Flächen. Jeder Grundstückseigentümer hat dann ein bestimmtes Kontingent, das jeweils ausgeschöpft werden darf. Jeder einzelne Gewerbetreibende muss für sein Bauvorhaben auch ein Immissionsgutachten erstellen.

Zur Frage nach der Aufteilung der Immissionskontingente teilt Herr … mit, dass das gesamte Gewerbegebiet in Abschnitte eingeteilt ist, sog. Emissionskontingente (GE 1-8). Er erklärt weiter, dass um das ganze Gewerbegebiet herum Immissionsorte (iO 1-6) ausgewählt worden waren, an denen es Wohnbebauung gibt und an denen die Grenzwerte prüfbar eingehalten werden müssen. Es wurden die topographischen Gegebenheiten und Windgegebenheiten herangezogen und sogenannte Korridore gebildet. Dies ist nicht im gesamten Gebiet zu 100 % gleich, dementsprechend gibt es Berechnungen nach der TA Lärm, über die dann verschiedene Kontingente von G1 bis G7 ermittelt werden. Danach bestimmt sich dann, wieviel Lärm die Betriebe ausstoßen dürfen. 

Auf die Rückfrage, was mit den Lärmkontingenten passiert, wenn die Bahn kommt, da diese ja auch Geräusche verursachen wird, teilt Herr … mit, dass es derzeit verschiedene mögliche Trassenplanungen gibt. Da noch nicht feststeht, wo die Trasse letztendlich gebaut wird und was genau kommt, ist es schwierig dies jetzt zu beurteilen. Da die Lärmkontingente jedoch jetzt gutachterlich festgestellt worden sind, betrifft es den Markt Zusmarshausen nicht, wenn die Bahn kommt. Dies muss die Bahn selbst lösen. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl führt hierzu aus, dass der Markt Zusmarshausen nicht die Probleme der Bahn zu lösen hat. Zu gegebener Zeit wird sich zeigen, was die Bahn veranlasst. Fest steht jedoch, dass die Gewerbetreibenden in Wollbach durch die Bahn nicht beeinträchtigt werden dürfen. 

SGL … teilt mit, dass die Bahn auf Wunsch des Gremiums in die Liste der Träger öffentlicher Belange aufgenommen wurde. 

Datenstand vom 17.03.2023 11:08 Uhr