Bauleitplanung der Gemeinde Altenmünster 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Änderungsbereich: "Gewerbegebiet Hennhofen Nord II" Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  73. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 73. Sitzung des Marktgemeinderates 17.05.2018 ö 3.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbereich: „Gewerbegebiet Hennhofen Nord II“ der Gemeinde Altenmünster im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Mit E-Mail vom 27. April 2018 von der Bürogemeinschaft OPLA, Augsburg wird der Markt Zusmarshausen gebeten, seine Stellungnahme zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbereich: „Gewerbegebiet Hennhofen Nord II“ der Gemeinde Altenmünster im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB bis zum 04. Juni 2018 abzugeben. Die uns übersandten Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten mit Mail vom 02. Mai 2018 zu.

Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Änderungsbereich „Gewerbegebiet Hennhofen Nord II“ der Gemeinde Altenmünster war im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bereits Tagesordnungspunkt der Marktgemeinderatssitzung am 21. Dezember 2018. Der Beschluss lautete im Auszug: „…. . Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.“

Da die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Änderungsbereich „Gewerbegebiet Hennhofen Nord II“ der Gemeinde Altenmünster zur Durchführung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hennhofen Nord II“ der Gemeinde Altenmünster notwendig wurde und der entsprechende vorhergehende Tagesordnungspunkt mit „Keine Anregungen oder Bedenken“ beschlossen wurde, werden auch gegen die 11. Änderung  des Flächennutzungsplanes Änderungsbereich „Gewerbegebiet Hennhofen Nord II“ der Gemeinde Altenmünster keine Einwendungen notwendig.

Datenstand vom 14.05.2019 16:23 Uhr