Bauleitplanung des Marktes Welden Bebauungsplan Nr. 36 "Haldenloh III" Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  73. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 73. Sitzung des Marktgemeinderates 17.05.2018 ö 3.4

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB – Bebauungsplan Nr. 36 „Haldenloh III“ des Marktes Welden. Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat keine Anregungen oder Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Mit E-Mail vom 03. Mai 2018 bittet die Arnold Consult AG, Kissing um die Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ des Marktes Welden bis zum 08. Juni 2018. Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten mit Mail vom 04. Mai 2018 zu.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ des Marktes Welden befindet sich im Nordosten der Ortslage Welden, südöstlich des bestehenden Gewerbegebietes „Haldenloh“. Die Gesamtfläche des Bebauungsplanes beträgt ca. 4,35 ha. Davon entfallen ca. 2,75 ha auf die geplanten gewerblichen Bauflächen (GE), ca. 0,37 ha auf die geplanten öffentlichen Verkehrsflächen, ca. 0,08 ha auf die straßenbegleitenden öffentlichen Grünflächen und ca. 1,15 ha auf die geplanten internen Ausgleichsflächen.

Für die bislang noch landwirtschaftlich genutzten Flächen im Plangebiet befindet sich derzeit die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden im Parallelverfahren. Nachdem das Plangebiet im Nordosten von Welden im Außenbereich gem. § 35 BauGB liegt, ist zur planungsrechtlichen Sicherung der geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes neben der Änderung des Flächennutzungsplanes die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Die Planung trägt der regional- und landesplanerischen Zielsetzung zur Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verhältnisse Rechnung. Mit der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen soll dem im Markt Welden vorhandenen Bedarf an derartigen Bauflächen entsprochen und eine sinnvolle Ergänzung und Abrundung der bereits vorhandenen gewerblichen Nutzung im Nordosten von Welden sichergestellt werden. Für das Plangebiet ist eine Bebauung mit Gebäudestrukturen vorgesehen, die sich an der bereits in der Nachbarschaft vorhandenen gewerblichen und sonstigen Bebauung orientieren.

Zur Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung ist die Ausbildung einer neuen Erschließungsstraße als Stichstraße vorgesehen, die an die bestehende Straße „Haldenloh C“ angebunden wird.

Unter Berücksichtigung der Lage, der Größe und der Erschließung des Plangebietes sind unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Ordnung der angrenzenden Nachbarkommunen nicht zu erwarten.

Datenstand vom 14.05.2019 16:23 Uhr