Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Reutern" Nr. 38 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  073. Sitzung des Marktgemeinderates, 14.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö 5.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Bauleitplanung des Marktes Welden, vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Reutern“ Nr. 38, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Alternativvorschlag:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Mit Mail vom 10.08.2023 informiert das Ingenieurbüro PUNCTOplan aus Aichach erneut über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Reutern“ Nr. 38 des Marktes Welden und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen gem. § 4 Abs. 2 BauGB bis 13.09.2023. Aus Termingründen wurde zur Abgabe der Stellungnahme um Fristverlängerung bis 19.09.2023 gebeten. Die Fristverlängerung wurde genehmigt.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 11.08.2023 zu.
Von den internen Stellen wurden keine Einwände gegen den geplanten Solarpark Reutern des Marktes Welden erhoben.

Das Gebiet des geplanten Solarparks liegt ca. 450 m nördlich von Reutern und umfasst ein Gebiet von ca. 9,8 ha. Die Flächen werden landwirtschaftlich genutzt und stehen für die Realisierung des Solarparks zur Verfügung.

Die Angelegenheit wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung bereits im Marktgemeinderat vom 04.08.2022 behandelt. Es wurden keine Bedenken geäußert.
Der Markt Zusmarshausen wird durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Reutern“ des Marktes Welden voraussichtlich nicht beeinträchtigt werden. 

Datenstand vom 27.10.2023 11:00 Uhr