1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes ("An der Wiege II", Wörleschwang)


Daten angezeigt aus Sitzung:  69. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 69. Sitzung des Marktgemeinderates 15.03.2018 ö 4

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Bebauungsplan „An der Wiege II“, Wörleschwang soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB aufgestellt werden. Analog § 13 a BauGB ist dort keine Flächennutzungsplanänderung, sondern lediglich nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes die nachrichtliche Berichtigung des Flächennutzungsplanes notwendig (vgl. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Da es sich bei der Berichtigung des Flächennutzungsplanes nicht um ein Verfahren, sondern um eine nachrichtliche Berichtigung des Flächennutzungsplanes handelt, ist kein gesondertes Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung notwendig.

Diskussionsverlauf:
Von Frau … wird nochmal klargestellt, dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes immer ein vorgeschriebenes Verfahren nach BauGB bedeutet. Eine Berichtigung hingegen ist lediglich das Überkleben des entsprechend Teils im Flächennutzungsplan erforderlich. Diese Vorgehensweise ist jedoch bis 2019 befristet und kann nur unter bestimmten Bedingungen angewandt werden.

Datenstand vom 09.04.2018 16:16 Uhr