Sachvortrag
Während der Marktgemeinderatssitzung am 30.09.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst.
Beschluss 1:
„Die bestehende Planung soll weiterverfolgt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Gründungsmöglichkeiten und mögliche Kosteneinsparungen prüfen zu lassen. Die Ergebnisse sind dem Marktgemeinderat in einem separaten Tagesordnungspunkt vorzustellen.“
Beschluss 2:
„Es sollen weitere Alternativen zum technischen Hochwasserschutz erarbeitet werden. Für den Godelbach in Gabelbach ist ein Gewässerentwicklungsplan zu erarbeiten.“
Beschluss 3:
„Der Förderantrag zur bestehenden Planung soll beim Fördergeber eingereicht werden. „
Die Alternative Gründungsmöglichkeit wurde beim betreuenden Ingenieurbüro abgefragt. Hierzu hat das Büro wie folgt Stellung genommen:
….Die Kosten für eine im Untergrund um das Dammbauwerk herum verlaufende Spundwand mit 3 m Tiefe als „alternative Gründung“ statt Geotextil könnten wie folgt angenommen werden:
Stahlpreis 1700 €/to
Spez. Gewicht Spundwand Einzelbohle 600 mm = 56,4 kg/m
Länge Spundwand entlang Dammfuß ca. 330 m
330 m / 0,6 m = 550 Einzelbohlen
550 x 3 m Einzelbohle = 1650 m
1650 m x 56,4 kg/m = 93 to
93 to x 1700 €/to = 158.000 €
Arbeitsplanung für Ramme 100 €/m²
1650 m² x 100 €/m² = 165.000 €
Summe:
323.000 € netto
Abzüglich „etwas weniger Bodenaustausch“
Summe:
300.000 € netto
Ob diese Alternative überhaupt im Detail funktioniert und genehmigungsfähig ist wurde nicht untersucht.
Dem stehen die Kosten für Bodenaustausch und Geotexil aus der aktuellen Kostenschätzung gegenüber:
Geotextil und Trennvlies 37.490 €
Bodenaustausch 80.000 €
Summe:
117.490 € netto
Die alternative Gründung mittels Spundwände würde aktuell gut das 2,5-fache kosten……
Die Bauverwaltung empfiehlt daher diese Variante nicht weiter zu verfolgen.
Der Bearbeitungssachstand zur Hochwasserrückhaltemaßnahme ist derzeit der Abschluss der Leistungsphase 2 (Vorplanung). Zur Einreichung eines Förderantrages sind die Leistungsphasen 3 und 4 erforderlich (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung). Folgende Kosten würden nach derzeitigem Stand (Grundlage Kostenschätzung vom 23.02.2021) für diese Leistungsphasen anfallen:
Leistungsphase 3 (Ingenieurbauwerke) 36.622€
Leistungsphase 4 (Ingenieurbauwerke) 7.325€
Leistungsphase 3 (Tragwerksplanung) 19.178€
Leistungsphase 4 (Tragwerksplanung) 38.355€
Dies entspricht Gesamtkosten i.H.v. 101.480€
Nach der Erstellung der Kostenberechnung (Leistungsphase 3) wird diese Grundlage zur Abrechnung der gesamten Planungsleistung sein.
In der Zwischenzeit haben mehrere Abstimmungsgespräche bezüglich der Schadenspotentialberechnung mit dem WWA Donauwörth stattgefunden. Das Ergebnis der Gespräche mit dem WWA Donauwörth ist nach wie vor, dass die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht im Verhältnis zum Schadenspotential steht. Die Marktverwaltung muss somit weiterhin davon ausgehen, dass eine Bewilligung der Fördergelder nach der Richtline für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) nicht realistisch ist.
Nach einigen telefonischen Besprechungen mit anderen Wasserwirtschaftsämtern (WWA Kempten und WWA Weilheim) ist die Anregung entstanden, ob es nicht sinnvoller wäre das o.g. Projekt vorerst ruhen zu lassen und ggf. wirtschaftlichere Alternativen untersuchen zu lassen.
Die Bauverwaltung würde folgende Alternative zur Untersuchung in Form einer Machbarkeitsstudie vorschlagen:
Es sollen die beiden Brückendurchlässe (Bahnhofstraße und Kirchgasse) aufgeweitet werden, sodass an den Engstellen kein so großer Rückstau mehr entstehen kann. Des Weiteren könnte das Gewässerbett etwas aufgeweitet werden, um mehr Volumen für den Wassertransport bei Hochwasserereignissen sicherzustellen. Da es gemäß der Aussage des WWA Donauwörth nicht zulässig ist, mehr Wasservolumen im gleichen Zeitraum der Zusam zuzuführen, müsste nach Ansicht der Bauverwaltung für eine kleinere Rückhaltung im Westen von Gabelbach gesorgt werden. Dies könnte durch Geländeveränderungen/einer Geländemodellierung, i.V.m. einer Gewässerrenaturierung des Godelbaches entstehen. Dies könnte durch Uferabflachungen und Geländeabgrabungen auf den Flurstücken 74, 75 und 76 Gem. Gabelbach erfolgen, um somit einen entsprechenden neuen Retentionsraum zu schaffen. Die o.g. Flurstücke sind bereits im Eigentum der Marktgemeinde Zusmarshausen. Des Weiteren besteht bereits ein Gewässerentwicklungsplan für den Bereich des Godelbaches aus dem Jahre 2005. Dieser könnte mit als Grundlage für die Gewässerrenaturierung dienen.
Durch diese Maßnahmen wird zwar wohl kaum ein HQ100-Schutz + 15% Klimazuschlag erreicht werden, das jedoch Voraussetzung für eine Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen nach der RZWas 2021 ist. Die „kleineren“ Maßnahmen könnten jedoch ggf. durch andere Förderquellen bezuschusst werden. Die Fördermöglichkeiten wären im Rahmen der Untersuchung von der Verwaltung zu prüfen.
SGL … erläutert den Sachverhalt mittels einer Präsentation.
Diskussionsverlauf
Auf die Rückfrage des Gremiums, wie sich der Zeitablauf der Alternativplanung darstellt, teilt SGL … mit, dass er -sofern das Gremium heute das Go hierfür gibt – zeitnah Büros anschreiben wird, um die Alternativen prüfen zu lassen. Er geht davon aus, dass in 3 bis 6 Monaten mit einem Ergebnis gerechnet werden kann. Dies wird zwar noch keine detaillierte Planung sein, es sollen die Maßnahmen betrachtet und eine Kostenabschätzung abgegeben werden.
Das Gremium steht dem Gedanken einer Alternativplanung positiv gegenüber. Die Anwohner am Godelbach und die Freiwillige Feuerwehr Gabelbach wünschen dringend eine Lösung zum Hochwasserschutz. Auch die EU hat deutlich vor den Klimarisiken der kommenden Jahre gewarnt.
Zudem sollte die Renaturierung des Godelbachs dem Gremium am Herzen liegen, auch wenn dies Kosten verursacht. Laut einer europäischen Richtlinie, sind die Gewässer bis 2027 in einen guten ökologischen Zustand zu bringen.
Auch bezüglich der Brückenbauwerke würde sich ein Synergieeffekt ergeben, da die Brücken ohnehin instandgehalten werden müssen. SGL … geht davon aus, dass wohl neue Brücken errichtet werden müssen, da es sich um zwei Betonbauwerke handelt, die bei einer Aufweitung wohl die statischen Anforderungen nicht mehr erfüllen. Dies muss jedoch von einem Ingenieurbüro untersucht werden.
Es stellt sich die Frage, in welcher Größenordnung sich der Hochwasserschutz durch die Alternativplanung bewegen wird, da ein HQ100 Schutz wohl nicht erreicht wird. Hierzu teilt SGL Peter Finkenzeller mit, dass zur Beantwortung dieser Frage eine hydraulische Betrachtung erforderlich ist. Er geht davon aus, dass HQ100 nicht erreicht wird, aber durch die Alternativplanung die Starkregenereignisse, wie sie in den vergangenen Jahren aufgetreten sind, wohl kompensiert werden können.
Nicht außer Acht gelassen werden darf jedoch die Forderung des WWA, dass das Wasser vom Godelbach durch die Aufweitung der Brücken nicht schneller in die Zusam einfließen darf. Daher müssen sämtliche Schritte mit dem WWA abgestimmt werden. Um dies zu gewährleisten, muss für entsprechende Retentionsflächen gesorgt werden. Es werden auch Uferabflachungen und Geländemodellierungen zur Schaffung von Retentionsraum erforderlich sein, die Renaturierung des Godelbachs allein ist hierfür wohl nicht ausreichend. Zudem sollte über einen Wasserrückhalt bereits am Zusamsee nachgedacht werden.
Die Finanzierung der Alternativplanung wurde im Sachverhalt dargestellt. Sollte sich das Gremium für eine Alternativplanung entscheiden, müssen für die kommenden Jahre die entsprechenden Gelder hierfür in den Haushalt eingestellt werden.
Auf Rückfrage aus dem Gremium teilt SGL … mit, dass die für die Renaturierung des Godelbachs westlich von Gabelbach erforderlichen drei Grundstücken im Eigentum des Marktes Zusmarshausen stehen, so dass hier kein Grunderwerb erforderlich ist. Die Grundstücke innerorts entlang des Godelbachs gehören nicht dem Markt Zusmarshausen, so dass hier geprüft werden muss, welche Maßnahmen sich innerorts vernünftig umsetzen lassen. Um den Bachlauf innerorts in einen guten ökologischen Zustand zu versetzten, müssten in jedem Fall Grundstücksverhandlungen geführt werden.
Bezüglich der Förderfähigkeit über die RZWas-Richtlinie teilt SGL … mit, dass Grundlage für eine Förderfähigkeit für einen technischen Hochwasserschutz der HQ100 Schutz + 10 % Klimazuschlag ist. Dies wird mit der Alternativplanung nicht erreicht. Es soll jedoch durch die Verwaltung geprüft werden, ob es auch Fördermöglichkeiten für die Alternativplanung gibt.