Bauleitplanung Markt Welden
Bebauungsplan Nr. 35 "Welden West, Teil 1"
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
095. Sitzung des Marktgemeinderates, 20.06.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Kurzbericht
Mit Mail vom 17.05.2024 bittet das Ingenieurbüro Arnold Consult AG, Kissing, im Zuge der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zum Bebauungsplan Nr. 35 „Welden West, Teil I“.
Der Bebauungsplan Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ des Marktes Welden wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom Marktgemeinderat Zusmarshausen in der Sitzung am 26.10.2017 behandelt. Es wurden keine Anregungen oder Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans erhoben.
Das Plangebiet des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 4,86 ha und liegt am nordwestlichen Ortsrand von Welden. Vorgesehen ist die Bebauung mit 47 Einzelhäusern/Doppelhaushälften (WA 1 - WA 7) und neun Mehrfamilienhäusern (WA 8 und WA 9). Mit der gewählten Planung soll im Markt Welden ein Angebot an neuen Wohnbauflächen unterschiedlichster Ausprägung (Eigenheim, Eigentums- und Mietwohnungen etc.) gewährleistet werden.
Mit der seit 02.06.2017 wirksamen 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der gesamte Umgriff des Plangebietes bereits als Wohnbaufläche mit randlichen Grünflächen gekennzeichnet. Der Bebauungsplan Nr. 35 „Welden West Teil 1“ kann somit aus dem Flächennutzungsplan des Marktes Welden entwickelt werden.
Die internen Stellen Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt haben keine Einwände gegen den Bebauungsplan des Marktes Welden vorgebracht.
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Welden West, Teil 1“ beeinträchtigt werden.
Datenstand vom 05.08.2024 13:13 Uhr