Altlastenverdachtsfläche in der Gemarkung Zusmarshausen - Detailuntersuchung


Daten angezeigt aus Sitzung:  096. Sitzung des Marktgemeinderates, 04.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 096. Sitzung des Marktgemeinderates 04.07.2024 ö 6

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Untersuchungen der Altlastenverdachtsfläche in der Gemarkung Zusmarshausen auf den Fl.Nr. 2200/2, 2172, 2173, 2012/9, 2012/21 und 2200/6 sind nunmehr abgeschlossen und demzufolge kann ein Abschlussbericht erstattet werden.

Ausgangssituation:
Ein ehemaliger Hohlweg wurde von ca. 1960 bis 1980 mit Bauschutt, Hausmüll und möglicherweise auch mit gewerblichem Abfall verfüllt. Die Altlastenverdachtsfläche befindet sich im Bereich eines Taleinschnitts innerhalb eines nach Westen abfallenden Hanges (ca. 12.700 qm). Die Verfüllung fand hauptsächlich auf der Fl.Nr. 2200/2 statt und reichte in mehrere angrenzenden Flurstücke hinein.  

Bisherige Untersuchungen in der Zusammenfassung:

Zunächst fand eine historische Erkundung mit Zeitzeugenbefragungen statt. Diese Erkundung hat bestätigt, dass ein Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Altlast bzw. schädlichen Bodenveränderung hinsichtlich einer Gefährdung des Wirkungspfades Boden-Grundwasser vorliegt. 

Demzufolge wurde eine orientierende Untersuchung der Altablagerung angeordnet und ein Fachgutachter beauftragt. Der Kontaminationsverdacht hat sich mit der orientierenden Untersuchung hinreichend bestätigt. Dabei wurden 15 Baggerschürfe und 5 Sondierungsbohrungen (unverrohrte Kleinbohrungen) durchgeführt. Es wurden Boden- und Bodenluftproben entnommen.  Für eine abschließende Beurteilung der Gefährdungssituation waren weitergehende Detailuntersuchungen erforderlich.

Im Rahmen der Detailuntersuchung wurde die Belastungssituation in den bisher nicht erfassten Tiefenbereichen der Auffüllung überprüft. Ferner war für eine abschließende Beurteilung der Gefährdungssituation eine Untersuchung des Grundwassers im unmittelbaren Abstrom der Altdeponie erforderlich. 

Der Markt Zusmarshausen musste die historische Erkundung und die orientierende Untersuchung selbst veranlassen und auch in voller Höhe bezahlen. Diese Untersuchungen werden von der GAB (Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH München) nicht bezuschusst. Förderungen können erst ab der Detailuntersuchung gewährt werden.

Der Markt Zusmarshausen hat mit der GAB bezüglich der Detailuntersuchung einen entsprechenden Zuschussvertrag abgeschlossen. Aus diesem Vertrag wurde damals der Eigenanteil des Marktes Zusmarshausen auf 94.600,86 € festgelegt. 

In der Detailuntersuchung waren folgende Untersuchungsschwerpunkte abzudecken:
  • Überprüfung der Belastungssituation in den bisher nicht erfassten Tiefenbereichen der Auffüllung
  • Überprüfung von Auswaschungen der vorliegenden Kontaminationen 
  • Horizontale Abgrenzung der Altlastenverdachtsfläche
  • Untersuchung der Grundwassersituation und gutachterliche Bewertung
  • Je nach Ergebnis der Grundwasserthematik zusätzliche Untersuchung des Grundwassers im unmittelbaren Abstrom der Altdeponie

Acht Rammkernsondierungen wurden zur horizontalen Abgrenzung durchgeführt. Die horizontale Abgrenzung konnte nach Norden und bedingt nach Süden über die durchgeführten Sondierungen erreicht werden. Zur Abgrenzung nach Süden wurden noch weitere vier Sondierungen angeordnet.

Zur vertikalen Erkundung wurden vier Rammkernbohrungen durchgeführt. Zusammen mit diesen Kernbohrungen wurden auch die geforderten vier Grundwassermessstellen errichtet und zwar drei Stück im Westen (Abstrom) und eine im Osten (Zustrom). 

Im Jahr 2023 wurden im Rahmen einer angeordneten erweiterten Detailuntersuchung die Grundwassermessstellen dreimal beprobt. Das Gutachten kam zum Ergebnis, dass der Gefahrenverdacht für den Wirkungspfad Boden – Grundwasser aufgrund der aktuellen Untersuchungsergebnisse ausgeräumt wurde. Die wasserwirtschaftliche Bewertung ergab, dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Die Altdeponie Zusmarshausen kann in Bezug auf den Wirkungspfad Boden – Grundwasser aus dem Altlastenkataster entlassen werden. Ein qualifizierter Rückbau der im Umfeld der Deponie vorhandenen Grundwassermessstellen wird aus wasserwirtschaftlicher Sicht begrüßt, weil nicht mehr benötigte Grundwassermessstellen häufig beschädigt werden und dadurch eine mögliche Eintragsstelle für Schadstoffe ins Grundwasser geschaffen wird. 

Das Landratsamt Augsburg hat sich abschließend dazu geäußert, dass von der Altdeponie Zusmarshausen keine schädlichen Bodenveränderungen ausgehen. Der Sachverständige und die Fachbehörde kommen zu dem Ergebnis, dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Damit wird die Fläche aus dem Altlastenverdacht entlassen und aus dem Altlastenkataster gelöscht. Die Messstellen wären zurückzubauen.

Für den Fall, dass bei späteren Baumaßnahmen in den Auffüllungskörper eingegriffen werden sollte, sind dabei anfallende kontaminierte Aushubmaterialien ordnungsgemäß zu entsorgen.

Eine Förderung durch die GAB war nicht gegeben, da der damals errechnete Eigenanteil in Höhe von 94.600,86 € nicht erreicht wurde. Bislang sind förderfähige Kosten in Höhe von insgesamt 60.056,80 € entstanden. Somit endet der Vertrag mit der GAB ohne jeglichen Zuschuss zum 30.06.2024.



Diskussionsverlauf:

Der Sachvortrag dient dem Gremium zur Information und Kenntnisnahme. Auf Wunsch des Gremiums wird das Gutachten der erweiterten Detailuntersuchung an den MGR versandt.

Datenstand vom 05.08.2024 13:26 Uhr