Antrag auf Versetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze in Gabelbach auf Höhe Baugebiet "Am Godel"
Daten angezeigt aus Sitzung:
098. Sitzung des Marktgemeinderates, 01.08.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Markt Zusmarshausen beantragt beim Landkreis Augsburg im Vorgriff auf eine zukünftige Bebauung die Versetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze für den westlichen Ortsausgang im Ortsteil Gabelbach für die Kreisstraße A 4 auf die Höhe der Ortstafel an der nordwestlichen Ecke der Fl.Nr. 56/9 Gemarkung Gabelbach gemäß beigefügten Lageplänen/Luftbildern. Diese Anlagen sind wesentlicher Bestandteil des Beschlusses und dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Zustimmung des Marktes Zusmarshausen zur Versetzung der OD-Grenze gegenüber dem Landkreis Augsburg und der Regierung von Schwaben zu erklären.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
In der Sitzung vom 04.07.2024 hat der Marktgemeinderat den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“ gefasst.
In der Bauleitplanung ist enthalten, dass ein Gehweg an der Südseite der bereits ausgebauten und gewidmeten Kreisstraße A4 errichtet wird und dieser an den bereits vorhandenen Gehweg in östlicher Richtung, der bis zur Fl.Nr. 56/12 Gemarkung Gabelbach bereits endgültig hergestellt worden ist, anschließen soll.
Die bisherige Ortsdurchfahrtsgrenze (OD-Grenze) befindet sich auf Höhe des nordwestlichen Ecks der Fl.Nr. 56/12 Gemarkung Gabelbach. Die Straßenseite, die den neuen Bauplätzen im Bebauungsplan „Am Godel, Gabelbach“ gegenüberliegt, ist bereits einseitig bebaut.
Das Versetzen der OD-Grenze ist nach den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung aus kommunalrechtlicher Sicht erforderlich, da die Erschließungsbeiträge für den zusätzlich herzustellenden Gehweg südlich der Godelstraße nur auf die Anlieger der neu zu bebauenden Grundstücke umgelegt werden dürfen, wenn sich diese innerhalb der OD-Grenze befinden. Würde die OD-Grenze nicht vor der Herstellung des Gehwegs versetzt werden, müsste der Markt Zusmarshausen die Kosten für die Herstellung zu 100% selbst tragen, da Grundstücke außerhalb der OD-Grenze laut dem Erschließungsbeitragsrecht nicht erschlossen sind und daher nicht in das Abrechnungsgebiet fallen. Dem Markt Zusmarshausen würden daher Beitragseinnahmen i.H.v. 90% der Herstellungskosten verloren gehen.
Um den Bau des neu herzustellenden Gehwegs aufgrund fraglicher Beitragsbeschaffungsmöglichkeiten nicht unnötig zu verzögern, sollte der Markt Zusmarshausen bereits jetzt die Versetzung der OD-Grenze beim Landkreis Augsburg, der wiederum bei der Regierung von Schwaben den Antrag stellen muss, beantragen. Die Regierung von Schwaben hat bereits vorab die Zustimmung zum Antrag in Aussicht gestellt, da an diesem Straßenabschnitt bereits eine einseitige Bebauung vorhanden ist und sie von einer zeitnahen Bebauung der neuen Baugrundstücke ausgeht.
Hierfür muss ein entsprechender Beschluss von Seiten des Marktes Zusmarshausen gefasst werden Dieser wird zusammen mit einer Zustimmungserklärung dem Landratsamt Augsburg zur weiteren Bearbeitung vorgelegt. Mit diesen Unterlagen wird dann der Bauausschuss des Landkreises Augsburg voraussichtlich im September einen Beschluss zur Stellung des Antrages an die Regierung von Schwaben fassen.
Diskussionsverlauf:
Auf die Rückfrage aus dem Gremium, wie lange das Verfahren dauern wird, teilt SGL ... mit, dass davon auszugehen ist, dass das Verfahren zeitnah zum Abschluss gebracht werden kann. Dies ist auch relevant für die Haushaltsmittel, die für die Herstellung des Gehwegs eingestellt werden müssen.
Datenstand vom 26.09.2024 10:59 Uhr