Bauleitplanung Markt Dinkelscherben Bebauungsplan Nr. 15 "Söldnerfeld West" Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 bs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  099. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 099. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2024 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat hat Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Söldnerfeld West“ des Marktes Dinkelscherben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag

Mit Mail vom 30.07.2024 informiert das Ingenieurbüro für Bauwesen .... aus Dinkelscherben über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Söldnerfeld“ des Marktes Dinkelscherben und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB bis 02.09.2024. 
Da die Frist nicht eingehalten werden kann wurde um Fristverlängerung gebeten, diese wurde gewährt.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten zur Information sowie den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) m.d.B. um Abgabe einer Stellungnahme mit Mail vom 01.08.2024 zu. 

Das Plangebiet liegt am südöstlichen Ortsrand von Dinkelscherben und umfasst eine Fläche von ca. 2,876 ha. Es schließt im Norden unmittelbar an die bestehende Dorf-/Mischgebietsbebauung von Dinkelscherben an. Im Westen wird es durch die Staatsstraße 2027 (Krumbacher Straße) begrenzt. Im Süden grenzt es an einen bestehenden Grünweg an, hinter dem die freie Feldflur beginnt. Im Osten schließt es ebenfalls an die freie Feldflur an. Rund 245 m nördlich des Plangebietes verläuft die DB-Hauptstrecke Stuttgart – Ulm – Augsburg – München.
Die vorliegende Baulandausweisung dient vorrangig der Deckung des Eigenbedarfes für ortsansässige Bewerber aus der Marktgemeinde und eines moderaten Zuzuges an Neubürgern. 
Abzüglich Spielplatzes  und Nahwärmezentrale ergeben sich 34 Baugrundstücke. Zur Maximierung des herstellbaren Wohnraumangebotes, angepasst auf die bestehende Hanglage, wurden in weiten Teilen neben Einzelhäusern auch Doppel-, Reihen und Mehrfamilienhäuser zugelassen und hierfür einzelne auch größere Grundstückszuschnitte vorgeschlagen. Darüber hinaus sind die Grundstücke auch für kleinere Familien- und Handwerksbetriebe mit angegliedertem Wohnen geeignet. 

Von den internen Stellen wurden keine Einwände gegen den Bebauungsplan Nr. 15 „Söldnerfeld West“ des Marktes Dinkelscherben erhoben.
Die Marktgemeinde Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Söldnerfeld West“ des Marktes Dinkelscherben beeinträchtigt werden.



Diskussionsverlauf

Bgm. Uhl erläutert den Sachvortrag zur Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben.

Datenstand vom 21.10.2024 12:58 Uhr