Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - Widmung öffentlicher Verkehrsflächen
Daten angezeigt aus Sitzung: 010. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 26.11.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Finanzausschuss (Markt Zusmarshausen) | 010. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses | 26.11.2024 | ö | 4 |
Beschluss
Mit Wirkung vom 01.12.2024 wird in Wörleschwang folgende Ortsstraße neu gewidmet:
Fl.Nr. 119, Gemarkung Wörleschwang, Ortsstraße, Länge 456 m
Die Straße beginnt im Südwesten zwischen den Grundstücken Fl.Nr. 118/25 und Fl.Nr. 118 und endet im Nordosten an den Grundstücken Fl.Nr. 119/4 und Fl.Nr. 119/17 als Ringstraße. Die Straße erhält die Bezeichnung „Otto-Hieber-Ring“. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Zusmarshausen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.02.2025 16:16 Uhr