Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - Widmung öffentlicher Verkehrsflächen


Daten angezeigt aus Sitzung:  010. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 26.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Zusmarshausen) 010. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.11.2024 ö 4

Beschluss

Mit Wirkung vom 01.12.2024 wird in Wörleschwang folgende Ortsstraße neu gewidmet:

Fl.Nr. 119, Gemarkung Wörleschwang, Ortsstraße, Länge 456 m

Die Straße beginnt im Südwesten zwischen den Grundstücken Fl.Nr. 118/25 und Fl.Nr. 118 und endet im Nordosten an den Grundstücken Fl.Nr. 119/4 und Fl.Nr. 119/17 als Ringstraße. Die Straße erhält die Bezeichnung „Otto-Hieber-Ring“. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Zusmarshausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.02.2025 16:16 Uhr