Bauleitplanung Gemeinde Landensberg
3. Änderung des Flächennutzungsplanes
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
106. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.12.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Landensberg im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Kurzbericht
Mit Mail vom 08.11.2024 informiert das Ingenieurbüro OPLA im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Landensberg und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen bis 13.12.2024. Da diese Frist nicht eingehalten werden kann, wurde Fristverlängerung bis 20.12.2024 beantragt. Diese wurde genehmigt.
Mit Mail vom 08.11.2024 gingen die Unterlagen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) zu.
Von den internen Stellen wurden keine Einwände zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Landensberg vorgebracht.
Der Änderungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von 10.676 qm. Ziel der Planung ist es, einem ortsansässigen Betrieb für Elektrotechnik Erweiterungschancen zu bieten. Die Firma besteht bereits seit 2013. Der Kundenstamm der Firma wächst und es besteht mehr Platzbedarf für Auszubildene, Lager, Werkstatt, Aufenthaltsräume, Büroräume etc. Innerhalb von Landensberg besitzt die Gemeinde keine Flächen, die sich für die Erweiterung des Betriebes eignen würden.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Das grundlegende Ziel ist die planungsrechtliche Vorbereitung einer gemischten Baufläche für die Erweiterung des Betriebes und die Möglichkeit neuer Wohnnutzung. Damit wird unter andrem die ortsansässige Wirtschaft gestärkt.
Die Anbindung an bereits bestehende Bebauung ist im Osten und Süden gegeben. Im Westen ist eine Wohnbaufläche ausgewiesen. Durch die Ausweisung einer Ortsrandeingrünung wird zudem das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt.
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Landensberg beeinträchtigt werden.
Datenstand vom 03.02.2025 11:55 Uhr