Freiwillige Feuerwehr Wollbach - Gründung einer Kinderfeuerwehr
Daten angezeigt aus Sitzung:
092. Sitzung des Marktgemeinderates, 23.04.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Freiwilligen Feuerwehr Wollbach wird für die Gründung einer Kinderfeuerwehr die Zustimmung des Marktes Zusmarshausen als Träger der Feuerwehr erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die Freiwillige Feuerwehr Wollbach hat mit Schreiben vom 14.03.2024 die Gründung einer Kinderfeuerwehr beantragt.
Grundsätzlich können nach Art. 7 Abs. 1 des Bayerisches Feuerwehrgesetzes (BayFwG) die Freiwilligen Feuerwehren für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen bilden. Eine Zustimmung durch die Gemeinde als Träger der Feuerwehr schreibt das BayFwG vor.
Erst durch die Genehmigung des Marktgemeinderates kann eine Kinderfeuerwehr gegründet werden.
Die Kinderfeuerwehr soll eine Kinderspielgruppe sein, in der den Kindern spielerisch bestimmte Werte, wie z.B. was es bedeutet in einer Gemeinschaft zu sein und dass es wichtig ist, den Nächsten zu helfen, vermittelt werden. Hintergrund für die Gründung einer Kinderfeuerwehr sind insbesondere die gravierenden Nachwuchsprobleme. In den letzten Jahren sank die Zahl der freiwilligen Feuerwehrleute in Bayern. Dies hängt auch mit dem demografischen Wandel zusammen.
Bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wollbach wurde beschlossen, dass die aktuelle Vereinssatzung angepasst wird, um bereits ab dem 8. Lebensjahr Mitglied im Feuerwehrverein werden zu können.
Eine Kinderfeuerwehr wurde bereits bei der FF Wörleschwang gegründet. Auch diesbezüglich liegt eine Genehmigung durch den Markt Zusmarshausen vor.
Diskussionsverlauf:
Das Gremium steht dem Antrag positiv gegenüber, in Wörleschwang gibt es bereits eine Kinderfeuerwehr und hier gehen auch Anfragen von Kindern aus anderen Ortsteilen ein. Eine Zustimmung wird daher befürwortet.
Datenstand vom 08.07.2024 16:08 Uhr