Neubau eines Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Untere Schloßstraße 6, Fl.Nr. 149/1, Gmkg. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 11.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 11.10.2018 ö beschließend 2.4

Beschluss

Dem Antrag zum Neubau eines Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Untere Schloßstraße 6, Fl.Nr. 149/1, Gmkg. Zusmarshausen, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  • Die unterkellerte Garage darf plangemäß außerhalb des Baufensters errichtet werden.

  • Die Garage darf mit einem Flachdach errichtet werden

  • Der Zwerchgiebel darf mit einem flachgeneigten Satteldach errichtet werden

  • Die Geländeveränderungen dürfen plangemäß vorgenommen werden

  • Die Fußbodenhöhe des Wohngebäudes darf die festgesetzte Höhe von 452,48 ü. NN um 0,12 m überschreiten.

  • Die Fußbodenhöhe der Garage darf die festgesetzte Höhe von 453,15 m ü. NN um 0,55 m unterschreiten.

  • Der Kniestock darf mit einer Höhe von 1,00 m über FFB errichtet werden.

  • Von der Baulinie darf plangemäß abgewichen werden.

Sollten weitere Befreiungen erforderlich sein, die auf den Plänen ersichtlich waren, kann dies auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2019 16:32 Uhr