Errichtung einer Stützmauer sowie Errichtung eines Gartenhauses, Bischof-Wenzeslaus-Straße 19, Fl.Nr. 1160/49, Gmkg. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 11.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 11.10.2018 ö beschließend 4.1

Beschluss 1

Dem Antrag zum Errichtung einer Stützmauer sowie Errichtung eines Gartenhauses und einer Rankhilfe als Zaun, Bischof-Wenzeslaus-Straße 19, Fl.Nr. 1160/49, Gmkg. Zusmarshausen, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die Stützwand darf wie beantragt mit einer sichtbaren Höhe von max. 100 cm anstatt maximal zulässigen 30 cm errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Beschluss 2

Das Nebengebäude darf wie beantragt, freistehend, anstatt als Anbau zur Garage errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Einfriedung darf wie beantragt, aus einer Rankhilfe als Metallzaun mit einer Höhe von 120 cm anstatt max. zulässigen 90 cm errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2019 16:32 Uhr