Burgruine Wolfsberg - Antrag auf Zuschuss für Notsicherungsmaßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 23.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Zusmarshausen) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 23.10.2018 ö 4

Beschluss

Der Markt Zusmarshausen gewährt aufgrund des neuen Antrages vom 27.06.2018 und dem überarbeiteten Konzept für die Notsicherungsmaßnahmen an der Burgruine Wolfsberg ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Zuschuss in Höhe von 960,-- €, ausgehend von Baukosten in Höhe von 32.000,-- € und einem beantragten Zuschuss des Landesamtes für Denkmalpflege in Höhe von 25.000,-- €. In Anerkennung der Bemühungen um die Sicherung eines hauptsächlich öffentlichen Zwecken dienenden Baudenkmals wird für den Fall, dass sich die Gesamtkosten gegenüber dem Finanzierungsplan um mehr als 500 Euro erhöhen, die Hälfte der Differenz der hieraus für den Antragsteller resultierenden Mehrkosten mit einer Höchstsumme von 10.000,-- € als weiterer Zuschuss gewährt. Grundlage für die Auszahlung des Zuschusses ist die abschließende Rechnungslegung mit allen Ausgaben und Einnahmen. Die Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2019 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2019 16:34 Uhr