Sachvortrag:
Hinsichtlich der Erschließung zeigte sich in den letzten Marktgemeinderatssitzungen bereits, dass die Erschließung des Baugebietes „An der Wiege I“ und die anschließenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen über den Leonhardiweg, bereits zu gering ausgebaut ist.
Dieser Zustand wird durch eine mögliche weitere Bebauung im Osten verschärft.
Vor diesem Hintergrund wurde das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult beauftragt, hierzu eine Machbarkeitsstudie zu erstellen um die Ausbaumöglichkeit des Leonhardiweges zu konkretisieren.
Hr. Bgm. Uhl begrüßt hierzu Herrn … als Vertreter des Ingenieurbüros Steinbacher-Consult. Dieser erläutert die Planung in Bezug auf den Leonhardiweg.
Diskussionsverlauf:
Als Voraussetzung für einen verkehrsberuhigten Bereich ist nach Aussage von Herrn … ein niveaugleicher Ausbau erforderlich. Dieser liegt hier vor.
MR Juraschek meint sich zu erinnern, dass bei einem verkehrsberuhigten Bereich auch Parkflächen entlang der Fahrbahn notwendig sind. Herr … erklärt, dass eine Parkmöglichkeit bei einer Verkehrsberuhigung nur dann gegeben ist, wenn gekennzeichnete Parkflächen ausgewiesen werden. Sollten solche ausgewiesenen Stellflächen fehlen, ist das Parken grundsätzlich verboten. Wenn sich der Marktgemeinderat hierfür ausspricht, wäre ein Grunderwerb unumgänglich. Ohne Parkplätze könnte, wie vorgestellt, ein Ausbau auch ohne Flächenkauf erfolgen. Aufgrund dieser Aussage stellt MR Winkler die Frage nach der Belassung dieser Beschilderung an die restlichen Gremiumsmitglieder. Seiner Ansicht nach ist der Weg mit den zugelassenen 7 km/h bis zum letzten Grundstück des neuen Baugebietes „lang“. Sollte ein Belassen der Verkehrsberuhigung keine Zustimmung im Rat finden, wäre auf jeden Fall ein abgetrennter Fußweg auszugestalten. Herr … erklärt, dass spätestens im Bereich der Engstelle die Fußgänger auf die Fahrbahn wechseln werden. Auf dem restlichen Bereich entlang des Leonhardiweges wäre ein Fußweg unter der Prämisse des Grunderwerbs denkbar.
Der Wörleschwanger, MR Steffen Kraus, spricht sich ganz klar gegen eine solche Diskussion aus: Man hatte dieses Thema lang und breit, unter anderem auch durch Abstimmung in der Bürgerversammlung geklärt. Die Thematik ist deshalb in seinen Augen erledigt und sollte nicht neuerlich eröffnet werden.
2. Bgm. Steppich erkundigt sich nach der Möglichkeit einer Straßenerweiterung in nördliche Richtung. Auf dem aufgezeigten Lageplan ist ersichtlich, dass dort noch gemeindlicher Grund, vor allem im Bereich der Engstelle, vorhanden ist. Ggf. könnte der Ausbau auch in diese Richtung erfolgen. Der Ingenieur gibt zu bedenken, dass bei der heute vorgestellten Planung die nördlich des ausgebauten Leonhardiweges befindliche Entwässerungseinrichtung belassen wird. Deshalb wurde der Ausbau auf den südlichen Bereich beschränkt. Sollte eine Neuanlegung der Entwässerungsrinne erfolgen dürfen, so wäre auch eine Ausweitung des neuen Leonhardiweges in nördliche Richtung denkbar. Ziel ist auf jeden Fall, auch im Einmündungsbereich eine Fahrbahnbreite von 5 m zu erlangen.