Umrüstung der Flutlichtanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  83. Sitzung des Marktgemeinderates, 20.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 83. Sitzung des Marktgemeinderates 20.12.2018 ö beschließend 3.1

Beschluss

Dem TSV Zusmarshausen wird ein Zuschuss in Höhe von 9.097,48 € für den Umbau der Flutlichtanlage auf dem Hauptspielfeld, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2019, bewilligt. Sollten sich die Baukosten über 50.000,-- € belaufen, wird ein Zuschuss in Höhe von 25 % gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Der TSV Zusmarshausen hat mit Schreiben vom 20.10.2018 einen Zuschussantrag für den Umbau der Flutlichtanlage auf dem Hauptspielfeld gestellt . Die Gesamtkosten belaufen sich auf 55.000,00 €.

In der beschlossenen Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 sind unter Punkt 12.1 die investiven Baumaßnahmen der Vereine und Organisationen wie zum Beispiel ein Neubau, eine Erweiterung sowie große Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden und dergleichen aufgeführt.

Nachdem die nachgewiesenen reinen Baukosten als Berechnungsgrundlage dienen, sind die Eigenleistungen sowie die Vorsteuerabzugsberechtigung zu prüfen.

Gesamtkosten
55.000,00 €
./. Eigenleistung
870,00 €

54.130,00 €
./. Vorsteuerabzugsberechtigung
8.642,61 €
zugrunde zu legende Kosten
45.487,39 €

In Folge dessen errechnet sich ein Förderbetrag in Höhe von 9.097,48 € (20% der zugrunde zu legenden Kosten).

Nach § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe f) der Geschäftsordnung kann der Ausschuss für Kultur, Generationen und Vereine bei der Gewährung von Zuschüssen nur bis zu einem Betrag von 5.000 € im Einzelfall selbst entscheiden.

Der KGV hat deshalb in seiner Sitzung am 22.11.2018 einstimmig dem MGR empfohlen, dass dem TSV Zusmarshausen ein Zuschuss in Höhe von 9.097,48 € für den Umbau der Flutlichtanlage auf dem Hauptspielfeld, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2019, bewilligt wird. Es wurde ferner darauf hingewiesen, dass sich bei einer Mehrung der Baukosten über 50.000,-- € ein Zuschuss in Höhe von 25 % ergibt.

Datenstand vom 14.05.2019 16:42 Uhr