Bekanntgabe Ergebnisse fiktive Abrechnung der Straßenausbaubeiträge für die Erschließungsanlagen Schulstraße/Zusamstraße, Mühlgasse, Webergasse und Burggasse


Daten angezeigt aus Sitzung:  107. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö informativ 4

Kurzbericht

Sachvortrag:

In Bayern ist das Straßenausbaubeitragsrecht zum 01.01.2018 rückwirkend außer Kraft getreten. Die neue Rechtslage sieht für Ausbaumaßnahmen, die vor diesem Stichtag begonnen wurden und für die eine Gemeinde Vorauszahlungen von den Beitragspflichtigen erhoben hat, vor, dass auf diese grundsätzlich noch die alte Rechtslage anzuwenden ist [Art. 19 Abs. 7 Sätze 1 und 5 Kommunalabgabengesetz (KAG)].
Für folgende Erschließungsanlagen wurden von den Bürgern nach altem Recht Vorauszahlungen auf den Straßenausbaubeitrag erhoben:

  • Zusamstraße/Schulstraße
  • Mühlgasse
  • Burggasse
  • Webergasse Nord-Süd
  • Webergasse Ost-West

Der Markt Zusmarshausen hat gemäß Art. 19 Abs. 8 Satz 2 KAG die Voraussetzungen geschaffen, die Vorauszahlungen dauerhaft behalten zu dürfen, da der Eintritt der Vorteilslage (d.h. technischer Abschluss aller Maßnahmen) herbeigeführt wurde und eine fiktive Abrechnung des endgültigen Beitrages bezüglich der vorig genannten Erschließungsanlagen durch das Büro kdbpeter, Kommunale Dienstleistung und Beratung aus Augsburg, am 08. Dezember 2024 abschließend durchgeführt wurde.
Gemäß den jeweiligen Abrechnungen übersteigen die endgültigen Beiträge die eingehobenen Vorauszahlungen in allen Fällen. Ein Rückerstattungsanspruch der Vorausleistungen ist von Seiten der Bürger daher nicht gegeben.
Für die Anlagen wurden folgende Erstattungsbeträge (Gesamtbetrag: 737.954,58 Euro) berechnet, die bei der Regierung von Schwaben im Laufe des Jahres beantragt werden:

Anlagenbezeichnung
Erstattungsbetrag (zugunsten des Marktes Zusmarshausen)
Zusamstraße/Schulstraße
370.038,26 Euro
Mühlgasse
78.973,80 Euro
Burggasse
62.563,10 Euro
Webergasse Nord/Süd
73.074,79 Euro
Webergasse Ost/West
153.304,63 Euro
 


Diskussionsverlauf:

Auf Rückfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert erster Bürgermeister Bernhard Uhl, dass die Differenz zwischen bereits eingehobenen Vorausleistungen und fehlenden Beitragszahlungen jetzt als Erstattungsbetrag bei der Regierung von Schwaben gefordert werden kann. Hätte der Markt Zusmarshausen zum damaligen Zeitpunkt keine Vorausleistungen eingehoben, würde auch diese Summe von der Regierung erstattet werden. Allerdings konnte zum Zeitpunkt des Erlasses der Vorausleistungsbescheide niemand die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorhersehen und damit auch von der Gesetzesänderung zur Erstattung wissen. Die Vorausleistungen wurden in den Jahren 2013 und 2016 zur damaligen Rechtslage richtigerweise erhoben. 

Anders gestaltet sich die Sachlage im Ortsteil Vallried. Dort war der Bau der Ortsstraßen zum Zeitpunkt der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge so weit fortgeschritten, dass zwar noch keine Vorausleistungen eingehoben worden sind, jedoch der Erstattungsanspruch bei der Regierung von Schwaben schon greift. Hier konnten und können 100 % der entgangenen Straßenausbaubeiträge gefordert werden. 

Datenstand vom 03.03.2025 08:07 Uhr