Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 mit integriertem Grünordnungsplan "Gewerbegebiet Ost" des Marktes Dinkelscherben Unterrichtung und Äußerung der Fachbehörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2017 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 mit integriertem Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Ost“ des Marktes Dinkelscherben und hat keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Mit E-Mail vom 06.12.2016 hat die ML Planungsgruppe Lehni GmbH, Lauingen, um Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 mit integriertem Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Ost“ des Marktes Dinkelscherben gem. § 4 Abs. 1 BauGB gebeten.

Die der Verwaltung des Marktes Zusmarshausen zur Verfügung gestellten Unterlagen hierzu wurden am 16.12.2016 per E-Mail an die Marktgemeinderäte versendet.

Der Markt Zusmarshausen wurde bis zum 10.01.2017 um Stellungnahme gebeten und hat deshalb mit E-Mail vom 13.12.2016 um Fristverlängerung bis zum 24.01.2017 gebeten. Die Fristverlängerung wurde dem Markt Zusmarshausen mit E-Mail der Planungsgruppe Lehni GmbH vom 10.01.2017 gewährt.

Das Plangebiet soll einer Bebauung mit Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben zugeführt werden.

Der künftige Bebauungsplan teilt sich in ein „Sonstiges Sondergebiet“ (§ 11 BauNVO) und ein Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO).

Die Planung ermöglicht, den begonnenen Nahversorgungsstandort an der Augsburger Straße weiter zu entwickeln und auszubauen, um dem bestehenden Nahversorgungsanspruch als Doppel-Unterzentrum (lt. Entwurf der LEP-Teilfortschreibung eventuell bald Doppel-Mittelzentrum) gerecht zu werden.

Ziel der Planung ist die Weiterentwicklung und Stärkung des Nahversorgungsstandortes an der Augsburger Straße an städtebaulich integriertem, zentralem Standort.

Ein Rückruf beim betreuenden Ingenieurbüro ML Planungsgruppe Lehni GmbH am 16.01.2017 hat folgende zusätzliche Information ergeben:
Nach den Wünschen der Gemeinde soll dieser Bereich durch einen Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan als parallel entwickelt gilt, aufgeplant werden. Im Prinzip ist die gesamte Fläche für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Aber vom Architekten wurde ein „SO“ = Sondergebiet gewählt, weil sich in diesem Bereich ein REWE-Markt ansiedeln soll, der eine Fläche von 1.600 m² haben wird. Bei dem sich anschließenden „GE“ soll es sich um ein Gebiet handeln, in dem sich nach Wunsch des Marktes Dinkelscherben möglicherweise ein Drogeriemarkt oder sonstiges Gewerbe ansiedeln soll. Konkrete Planungen bestehen noch nicht.

Die Zustimmung zur Aufstellung eines solchen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Einzelhandelsgroßprojektes wurde durch den Markt Zusmarshausen bereits am 29.07.2015 erbeten und in der Marktgemeinderatssitzung am 17.09.2015 einstimmig durch den Markt Zusmarshausen erteilt. Grundlage für die erforderliche Zustimmung ist der § 8 des Landesplanerischen Vertrages „Doppelunterzentrum Mittleres Zusamtal“ vom 26.11.2007, in dem sich beide Vertragspartner dazu verpflichten, bei Ausweisung von Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte das Einvernehmen des anderen Teilunterzentrums einzuholen.

Die damalige Rücksprache mit der Regierung von Schwaben am 01.09.2015 ergab, dass durch die Zustimmung zur Ausweisung eines Einzelhandelsgroßprojektes in Dinkelscherben eine gleichwertige Ausweisung eines entsprechenden Gebietes in Zusmarshausen nicht von vorneherein unmöglich wird. „Die Zulässigkeit bedürfe des Einvernehmens des Marktes Dinkelscherben und wäre mit den Erfordernissen der Raumordnung abzustimmen.“

Durch dieses neue Baugebiet könnte wegen des Verkehres zu und von der Autobahn die Anschlussstelle Zusmarshausen mehr beansprucht werden. Das könnte zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch Zusmarshausen und Steinekirch führen.

Diskussionsverlauf:
MR Christian Weldishofer fragt an, wie die Firma REWE zum Standort in Zusmarshausen und Dinkelscherben steht.

Bgm. Uhl erläutert, dass die Firma REWE keine Bedenken diesbezüglich äußert.

Datenstand vom 15.03.2017 12:12 Uhr