Neugestaltung des Rathausumfeldes Behandlung und Beschlussfassung zum Ausbau der Schulstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  86. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 86. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2019 ö 4

Beschluss

Beschlussvorschlag 1:
Der Marktgemeinderat stimmt der vorliegenden Entwurfsplanung welche bereits mit der Behindertenbeauftragten des LRA Augsburg, der Regierung von Schwaben und der Polizei am 21.01.2019 im Wesentlichen abgestimmt wurde, zu.
Die Unterschreitung der Mindestbreite von 5,50m in Teilbereichen der Schulstraße wird auf Grund der derzeitig bereits vorliegenden Breite unter 5,50m und auf Grund der Stellungnahme der Polizei akzeptiert.

Bei der weiteren Planung ist folgendes zu berücksichtigen.

  • Der Umgriff ist bis zur Straße „Marktplatz“ zu erweitern
  • An der Mündung der Schulstraße zur Straße „Marktplatz“ sind zwei Aufmerksamkeitsfelder vorzusehen
  • Der Gehweg hat am Beginn des derzeitigen Granitpflasters um das Pfarrhaus zu enden

Im Anschluss ist ein erneuter Förderantrag über die Bauabschnitte 1 und 2a bei der Regierung von Schwaben auf dem Verwaltungsweg einzureichen.

Sofern keine wesentlichen Änderungen von der Regierung von Schwaben vorgeschlagen werden, ist die Ausführungsplanung durchzuführen, um im Anschluss die Ausschreibung für die Bauabschnitte 1 und 2a zu realisieren.
Im Haushalt 2019 und 2020 sind die aktualisierten Kosten zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag
In der Marktgemeinderatssitzung am 29.11.2018 wurde folgender Beschluss gefasst:

In Kenntnis der Antwort der Regierung von Schwaben vom 31.10.2018 und vom 12.11.2018 beschließt der Marktgemeinderat folgende Umplanung für den Bauabschnitt 1 und Bauabschnitt 2a:
  • gemäß dem Vorschlag der Behindertenbeauftragten des LRA Augsburg, ist ein extra Gehweg mit einem 3cm Tiefbord zu erstellen 
  • Die Fahrzeuggeschwindigkeit wird in der gesamten Schulstraße und im Bereich des Moosdreiecks auf 30 km/h reduziert.

Dementsprechend erfolgten im Anschluss Abstimmungen mit der Regierung von Schwaben, der Behindertenbeauftragten des LRA Augsburg und des Marktes Zusmarshausen, der Polizei und der Feuerwehr Zusmarshausen.

In einer gemeinsamen Besprechung am 21.01.2019 konnte im Wesentlichen folgendes abgestimmt werden. (siehe Anlage AV vom 21.01.2019):

Planung, Technik
Der Voruntersuchung Schulstraße mit Gehweg wird seitens aller Beteiligten grundsätzlich zugestimmt. Die Polizei erklärt, dass es trotz der Engstelle in der Schulstraße in den letzten Jahren kein relevantes Unfallgeschehen gibt und auch die Fahrbahn der neu hergestellten Zusamstraße nur 4,60 m breit ist. Die Feuerwehr kommt (bis auf Schwarzparker, die die Ausfahrt bei Einsätzen behindern) mit der Bestands- und damit auch der zukünftigen Situation ebenfalls zurecht. Folgende Punkte sind bei der weiteren Bearbeitung zu berücksichtigen:

Freistellung
Der Planer ist vom Auftraggeber vor der Anwendung der RAST (= Richt-linien für die Anlage von Stadtstraßen) betr. Mindestbreite Straße = 5,50 m bzw. der Anwendung der DIN 18040, T4 betr. Mindestbreite Gehweg = 1,80 m vor Vorlage einer entsprechenden Entwurfsplanung schriftlich freizustellen.

Variante
Es ist von LK eine Variante zu erarbeiten mit größerem Abstand des Gehwegs vom Rathaus (dadurch Entfall von mind.  2 Längsparkern vis-à-vis nötig), breiterem Gehweg, wo dies aus Platzgründen möglich ist (= Schulstraße Ost), und Verlängerung des Baufeldes der Schulstraße Ost bis zur Hauptstraße.

Leitlinie, Führungshilfe für Sehbehinderte
Ein Bedarf für die bisherige Leitlinie am Rande der Fahrbahn entfällt mit vorliegendem Gehweg. Das beige Gehwegpflaster erhält für die Sehbehinderten beidseits eine graue Führungshilfslinie durch die sowieso nötigen Einfassungen zu Straße (Granit-Zweizeiler mit Granit-Tiefbord AG 3 cm) bzw. Gehwegaußenkante (Granit-Einzeiler bündig). Am Straßen-übergang Raiffeisenstraße werden für Sehbehinderte an den beidseitigen Gehwegen 2 Richtungsfelder, z. B. 90x60 cm mit geriffelten Granitplatten vorgesehen. Eine weiße Leitlinie entlang der Kante Geh-weg/Fahrbahn – wie von Herrn Winkler vorgeschlagen – wird nicht realisiert, da nicht zielführend.

Gehweg Meixner
kann infolge der neuen Lösung „Schulstraße mit Gehweg“ zur Anpassung der Straßentangenten Schulstraße/Zusamstraße etwas verbreitert werden.


Diskussionsverlauf:

Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP Herrn … vom Landschaftsarchitekturbüro Lex Kerfers. Herr … ergreift das Wort und stellt anhand einer Präsentation die aktuelle Planung vor. Er geht sowohl auf den neu geplanten Gehweg, die verbleibende Fahrbahnbreite welche an der Engstelle eine Breite von 4,60m aufweist, auf die Stellplatzsituation und die Kosten ein. Gemäß der RAST beträgt die Mindestbreite für Straße 5,50 m. Diese Mindestbreite wird in der Schulstraße sowohl im Bestand, als auch in der jetzt vorliegenden Planung in Teilbereichen unterschritten.

MR Christian Weldishofer erkundigt sich, in welcher Höhe mit Förderungen zu rechnen sei.

Die Regierung von Schwaben sieht hinsichtlich der zu tragenden Kosten einen prozentualen Anteil von 60% (Markt) und 40 % (Städtebauförderung) vor, erörtert Bgm. Uhl.

Nach derzeitigen Erkenntnissen ist die aktuelle Planung städtebaulich schlechter zu werten, als die vorhergegangene Planung. Marktbaumeister … könne sich trotzdem eine Förderung durch die Regierung von Schwaben vorstellen. Aussagen über die genaue Höhe der Förderung können allerdings erst nach Einreichung des Förderantrags getroffen werden.

MR Juraschek sieht im Moment die Sinnhaftigkeit zum Ausbau der Schulstraße nicht. Für ihn sollte zunächst ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, das insbesondere auch die Gestaltung des Kernortes miteinbezieht, bevor ein solch hoher Investitionsaufwand von rund 1,2  Mio. getätigt wird.

MR Hubert Kraus bringt ein, dass die aktuellen Planungen durch die Landschaftsarchitekten Lex Kerfers gut und plausibel ausgearbeitet wurden. Seiner Meinung nach können auf dieser Grundlage nun die weiteren Schritte eingeleitet werden.

Seitens Herrn … (Städtebauförderung der Regierung von Schwaben) wurde damals mehr oder weniger zu einem Ausbau der Schulstraße geraten. Ansonsten hätte eine Städtebauförderung nicht mehr gewährleistet werden können. Trotz alledem müsse der Markt viel Geld in die Hände nehmen, so MR Reitmayer.

Insbesondere auch im Hinblick auf den Zustand der Kanal- und Wasserleitungen sei ein Ausbau der Schulstraße durchaus sinnvoll, erklärt Marktbaumeister ….

3. Bgm. Vogg erkundigt sich, ob die provisorischen Parkplätze, die demnächst errichtet werden, Einfluss auf die weiteren Planungen haben.

Herr … verneint diese Anfrage.

Wurden die Kosten der Kanal- und Wasserleitungen bereits miteingerechnet? Erkundigt sich MR Juraschek.

Marktbaumeister … informiert diesbezüglich, dass diese Kosten noch nicht in den Planungen enthalten sind.

Herr … fragt nach, wo der Gehweg zu enden hat.

Mehrheitlich spricht sich das Gremium dafür aus, dass der Gehweg am Beginn des derzeitigen Granitpflasters um das Pfarrhof zu enden hat.

Für MR Schwarz sollten die Gehwegbreiten insbesondere an den Engstellen (Hecke am Pfarrhof) optisch angepasst werden.

Datenstand vom 25.07.2019 11:06 Uhr