Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fliederweg 3, Fl.Nr. 1440/2, Gmkg. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 55. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 12.03.2019 ö beschließend 2.1

Beschluss

Dem Antrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fliederweg 3, Fl.Nr. 1440/2, Gmkg. Zusmarshausen, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

  • Das Dach des Hauptgebäude darf mit einer Dachneigung von 30° anstatt 42°- 45° ausgebildet werden.

  • Das Dachdeckungsmaterial des Hauptgebäudes darf in der Farbe Anthrazit ausgebildet werden.

  • Die Garage darf mit einem Flachdach errichtet werden.

  • Der Kniestock darf mit einer Höhe von 165 cm anstatt max. 50 cm errichtet werden.

Sollte der Bauantrag in selber Form vorliegen, kann dieser auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 10:45 Uhr