17. Änderung des Flächennutzungsplanes Arbeitstitel Zeltplatz/Jugendfreizeitstätte Rücklenmühle, Gabelbach; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  90. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 90. Sitzung des Marktgemeinderates 16.05.2019 ö 4

Beschluss

Der Flächennutzungsplan des Marktes Zusmarshausen soll im Bereich des Zeltplatzes Rückenmühle, Gemarkung Gabelbach in eine Sondergebietsfläche gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Zeltplatz / Jugendfreizeitstätte Rückenmühle (Jugendübernachtungshaus)“ sowie Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz für den Zeltplatz“ / „Parkplatz für den Zeltplatz“ geändert werden. Der Geltungsbereich (siehe Anlage 2) ist Anlage dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Um die unter TOP 3 durch Kreisbaumeister …  vorgestellte Revitalisierung des Jugendzeltplatzes Rücklenmühle durchführen zu können, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zusmarshausen notwendig.

Hierzu wurde der Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung (OPLA) in Augsburg mit Schreiben vom 23.04.2019 der Auftrag zur Ausarbeitung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes erteilt.

Datenstand vom 28.06.2019 11:39 Uhr