Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 59 "Photovoltaikanlage Fleinhausen" und 22. Änderung des Flächennutzungsplanes Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  90. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 90. Sitzung des Marktgemeinderates 16.05.2019 ö 8

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 59 und von der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben.
Es bestehen keine Anregungen und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachbericht
Mit E-Mail vom 30. April 2019 erbittet TB Markert Stadtplaner Landschaftsarchitekt PartG mbB, Nürnberg um die Stellungnahme zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 und zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben. Die Stellungnahme wird bis zum 18. Juni 2019 erwartet. Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen: Kläranlage, Wasserversorgung und Technisches Bauamt, am 02. Mai 2019 zu. Die Kläranlage erstattete „Fehlanzeige“ mit Mail vom 02.05.2019. Von den anderen Stellen: Wasserversorgung und Technisches Bauamt kam keine Meldung.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 59 „Photovoltaikanlage Fleinhausen“ mit integriertem Grünordnungsplan sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet zur großflächigen Nutzung der Solarenergie für eine umweltfreundliche Stromerzeugung mittels Photovoltaik geschaffen werden.

Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten des Gemeindegebietes Markt Dinkelscherben, südlich des Ortsteils Fleinhausen. Es liegt zwischen der Ortverbindungsstraße, welche von Süden nach Fleinhausen verläuft, und der Bahnlinie zwischen Augsburg und Ulm.
Die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage befindet sich in einem Abstand von ca. 0,6 km zum Ortsteil Fleinhausen. Im Westen grenzt sie direkt an die Bahnlinie Augsburg-Ulm an, im Osten wird sie begrenzt durch eine Ortverbindungsstraße. Aufgrund dieser Umgebung kann man von einer sinnvollen landschaftlichen Einbindung sprechen. Durch die Bahnlinie gilt das Gebiet in Bezug auf das Landschaftsbild als vorbelastet. Das Ortsbild von den umliegenden Ortteilen Fleinhausen, Anried und der Einöde Elmischwang wird aufgrund der Entfernung nicht beeinträchtigt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von 26.555 m².

Die Erschließung ist sowohl direkt von der Ortverbindungsstraße aus gegeben, als auch von der Kreisstraße A6 aus über einen parallel zur Bahnlinie verlaufenden Feldweg. Es sind keine neuen Zufahrten auf übergeordneten Straßen erforderlich.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Dinkelscherben stellt das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche dar. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt die 22. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB), da sich der Bebauungsplan mit der geplanten Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik nicht aus den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes entwickeln lässt. Die Flächen innerhalb des Sondergebiets werden derzeit landwirtschaftlich als Acker genutzt. Der Geltungsbereich wird künftig als Grünland bewirtschaftet und extensiv gepflegt.

Der Markt Zusmarshausen wird aller Voraussicht nach nicht durch die Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben: Bebauungsplan Nr. 59 und 22. Änderung des Flächennutzungsplanes beeinträchtigt werden.

Diskussionsverlauf
MR Clemens erkundigt sich nach dem Betreiber der Photovoltaikanlage Fleinhausen.

Projektträger ist …, gibt GL …  bekannt.

Datenstand vom 28.06.2019 11:39 Uhr