Bürgermeister Uhl erläutert, dass in der Marktgemeinderatssitzung am 28.07.2016 der Auftrag für die Planungsleistungen für den Neubau eines Kindergartens mit Kinderkrippe in Zusmarshausen nach dem durchgeführten VOF-Verfahren an das Büro 3+ Architekten, Augsburg vergeben wurde.
In der Marktgemeinderatssitzung am 06.10.2016 wurde der Vorentwurf zum Neubau eines Kindergartens mit Kinderkrippe in Zusmarshausen vorgestellt.
In der Marktgemeinderatssitzung am 01.12.2016 wurde der Entwurf zum Neubau eines Kindergartens mit Kinderkrippe in Zusmarshausen vorgestellt.
Hinsichtlich der Gebäudeplanung wurde folgendes im Wesentlichen beschlossen:
Beschlüsse 01.12.2016:
? Bezüglich der Küchenplanung ist neben der Lieferung durch einen Cateringservice die Möglichkeit der eigenen Zubereitung der Speisen mit einer entsprechenden Küche, Ausstattung und Personal (Frischküche) vorzusehen.
? Die Fassade als Holzschalung, gestrichen, in senkrechte Ausführung in der weiteren Planung vorzusehen.
? Als Heizungssystem ist eine Pelletheizung in der weiteren Planung vorzusehen.
? Das Gebäude ist in Massivbauweise in der weiteren Planung vorzusehen.
? Es ist eine dezentrale Lüftungsanlage vorzusehen
? Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgestellten Entwurf zu. Die abgestimmten Anregungen sind zu berücksichtigen.
Der Bauantrag ist fertig zu stellen und kann auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt weitergeleitet werden.
Bürgermeister Uhl begrüßt zu diesem TOP Hr. … und Hr. … vom Büro 3+ Architekten, Hr. … vom Landschaftsarchitekturbüro Baldauf.
Das Büro 3+ Architekten erläutert, dass im Dezember bereits weitere Planungen erfolgten und diese am 19. Januar mit der Jury, der Marktverwaltung und der Kindergartenleitung abgestimmt wurden.
Im Wesentlichen wurden die Außenanlagen und die Art der Fenster, die Beläge, die Deckenverkleidung, die Art der Türen, die Möblierung, die Farbwahl, die Fliesenhöhe und die Schließanlage abgestimmt.
Hinsichtlich der Fensterauswahl, vor dem Hintergrund der Holzverkleidung des Gebäudes, werden reine Holzfenster von Seiten der Planer vorgeschlagen. Als wartungsextensivere Alternative ständen Holz-Alu-Fenster zur Auswahl. Diese wären jedoch 20-30% teurer. In der derzeitigen Kostenberechnung sind reine Holzfenster berücksichtigt.
Als Bodenbeläge wurden in Abstimmung mit o.g. Gremium Lino-Beläge bzw. Kautschuk-Beläge ausgewählt. Im Sanitär-Bereich und im Eingangsbereich wurden Feinsteinzeug-Fliesen bzw. Natursteinfliesen ausgewählt.
Hinsichtlich der Deckenverkleidung wurden Lochdecken in der Kostenberechnung berücksichtigt.
Für die Türen werden von 3+ Architekten Türen mit HPL-Beschichtung und Stahlzargen, im Eingangsbereich werden 2 automatische Schiebetüren vorgeschlagen.
Die Möblierung einschließlich einer losen Möblierung wurde auf Grund der höheren Fördermöglichkeiten in der Kostenberechnung berücksichtigt.
Weiterhin erläutert Herr …, dass der Förderantrag bereits fertiggestellt wurde und nun nur noch gegenzulesen ist. Es wird davon ausgegangen, dass im Laufe der nächsten Woche die Einreichung bei der Regierung von Schwaben erfolgen kann. Zudem konnte das Kindergartengebäude aufgrund des derzeitigen Planungsstandes den KFW 55-Stand erreichen, was die Erwartungen der Energieeffizienz sogar noch übersteigt. Dieser Stand wäre erst mit der NF 2019 gefordert und liegt deshalb zum momentanen Stand über den staatlichen Anforderungen. Aufgrund dieser Tatsache werden ggf. weitere Fördergelder in Höhe von 70.000 Euro (+/- 10.000 Euro) möglich.
Im Anschluss geht Landschaftsarchitekt … auf die Gestaltung der Außenanlagen ein.
Er zeigt das Gesamtkonzept und dabei im Wesentlichen die vorgesehenen Spielgeräte, den Bobby-Car-Rundweg, die Parkmöglichkeiten, die Beläge, die Einzäunungen, die behindertengerechte Zugängigkeit zum Gebäude mittels Rampen im Westen und im Weiteren die Berücksichtigung des anspruchsvollen Geländeverlaufes auf. Die Spielgeräte sind seiner Ansicht nach am langlebigsten, durch Wahl der Robinie als Holzart. Diese hat sich im Außenbereich auch ohne Beschichtung bereits bewährt und hält für gewöhnlich mindestens 20 Jahren allen Witterungen stand.
Die Stauräume für die Krippe und den Kindergarten wurden an der Schnittstelle zwischen Kindergarten und Krippe vorgesehen. Dieser Standort ist auf Grund der Nähe zum Eingangsbereich und auf Grund der Lage an der Schnittstelle zwischen Kindergarten und Krippe ideal. Allerdings ist hinsichtlich des Bebauungsplanes Steineberg eine Befreiung in Bezug auf die Überschreitung der Baugrenze erforderlich. Hierzu erläutert MBM …, dass für die Realisierung dieser Schnittstellenbebauung ein Grundstückstausch zwischen den beiden gemeindlichen Grundstücken (Kindergartengrundstück Fl. Nr. 600/51 und Fl. Nr. 600/8) notwendig wird. Auch sollte der bisherige Gehweg im nördlichen Bereich des geplanten Kindergartens sowie eine erst noch zu vermessende Teilfläche im Süden mit dem Grundstück verschmolzen werden.
Die Gesamtkosten inklusive loser Möblierung belaufen sich mit Stand vom 09.02.2017 auf 5.308.209,35 Euro.
Diskussionsverlauf:
Aus Rückfragen ergibt sich, dass als Holzart für die reinen Holzfenster sowie für die Holz-Alu-Konstruktion ein Laubholz geplant ist. Zudem ist die Empfehlung der Architekten, dass bei Auswahl der Fenster vor allem auch der Wärmeschutz Berücksichtigung findet.
MR Bermeitinger erkundigt sich nach dem finanziellen Unterschied der Ausführung der Fenster als Kunststoff-Fenster im Vergleich zu den vorgestellten beiden Varianten. Herr … erklärt daraufhin, dass bei Kunststofffenster ca. 70.000 Euro anfallen werden, während für reine Holzfenster ein Ansatz von 108.500 Euro berücksichtigt ist. Die teuerste Variante wäre eine Ausführung als Holz-Alu-Fenster mit Kosten von ca. 125.000 Euro. Allerdings hält der Planer eine Kunststoffausführung in einem Gebäude mit Holzverkleidung für unansehnlich, zumal die Farbpaletten für Kunststoff recht spärlich ist und die Wohnlichkeit im Innenraum leidet.
MR Juraschek fragt nach, ob für die Pflege der Holzfenster schon eine Kostenrechnung für die Dauer der gewöhnlichen Nutzungszeit erfolgt ist. Der Architekt erklärt, dass bisher keine Vergleichsberechnung erfolgt ist. Es müsste mit einem Streichen in einem 5jährigen Turnus gerechnet werden, verteilt auf die nächsten 50 Jahre. Auch Herr … versichert, dass der Pflegeaufwand für Holzfenster in dieser Dimensionierung und Anzahl nicht zu unterschätzen ist. Laut Herrn … sind ca. 225 qm Fensterfläche vorhanden.
MR Günther und MR Hubert Kraus plädieren für die Ausführung der Fenster in einer Holz-Alu-Konstruktion. Hier könnten trotz erstmalig höheren Investitionskosten die Pflegemaßnahmen gespart werden.
MR Schwarz sagt im Rahmen der laufenden Diskussion aus, dass ihr bei Ausführung der Bodenbeläge in Feinsteinzeug die Farbwahl wichtig wäre. Auf keinen Fall wünscht sie unifarbene Beläge, da diese im Winter unansehnlich werden und riesige Probleme aufweisen. Es sollte nicht nur auf die Optik sondern hier unbedingt auch auf die Handhabung geachtet werden.
MR Günther informiert sich weiterhin bei den Planern nach dem Material der Waschtische. Laut Herrn …. ist hier die Ausführung in Keramik vorgesehen, da dies günstiger als Mineralwerkstoff ist. Allerdings wird sich die Sanitäre Einrichtung nach einer Musterung ergeben.
Der MR Juraschek erkundigt sich beim Landschaftsplaner danach, ob im Außenbereich ebenfalls Ruhebereiche vorgesehen wurden. Herr … erklärt daraufhin, dass nur im Bereich des Weidentippis und Insektenhotels solche Rückzugsmöglichkeiten vorhanden sind. Außerdem ist der Innenhof ohne Überdachung ein solcher Rückzugsort. Daraufhin erklärt MR Sapper, dass die Planung von Ruhezonen nicht erforderlich ist, da sich die Kinder ihre eigenen Rückzugsflächen sowie ihre eigenen Actionspielflächen schaffen werden. Da ist die Planung von Erwachsenen nicht ausschlaggebend.
Im Rat ergibt sich die Frage nach der Ausführung der Umzäunung des Grundstücks. Laut Herrn … wurde bisher ein Stahlgitterzaun mit einer Höhe von 1,20 m vorgesehen, welcher im Bereich der Fest- und Spielwiese eine Mauer als Sockel erhält und überall mit Kletterpflanzen berankt werden wird. MR Günther zeigt sich diesbezüglich skeptisch, ob die Kletterpflanzen bei einem Kindergarten lange Bestand haben werden und spricht sich für die Errichtung von Holzzäunen aus. Er verweist in diesem Zusammenhang vor allem auf die Gestaltung des Zauns im jetzigen Zusmarshauser Kindergarten, welcher durch die Eltern vorgenommen wurde und eine kindgerechte Lösung darstellt.
Auch 2. Bgm. Steppich erachtet die Ausführung eines Stahlzaunes um das gesamte Kindergartengelände als unansehnlich. Wenigstens Teilbereiche sind seinem Erachten nach mit einer gestalterischen Holzeinzäunung vorzusehen. Hinter Stahlgittern versteckt sich einfach kein Kindergarten, so der 2. Bgm.
MR Günther wünscht sich aus Gründen der Langlebigkeit eine Kompromisslösung. Beispielsweise wäre lediglich die Gestaltung der Bandstangen aus Alu, die Latten aus Holz möglich.
MR Aumann erkundigt sich bei den Planern nach dem Kostenunterschied zwischen den beiden Ausführungsvarianten Stahl und Holz. Herr … erklärt, dass eine Kombination aus Stahl und Holz Mehrkosten in Höhe von ca. 20 – 30 Euro pro laufenden Meter verursachen würde.
Mehrheitlich ist das Gremium der Meinung, dass vor allem an gut einsehbaren Teilbereichen, unter anderem an der Ostseite, ein Holzzaun vorzusehen ist.
Es folgt die Abstimmung zur Ausführung der Bandstangen im Gremium.
Die Bandstangen sind als Holz-Bandstangen auszuführen
Abstimmungsergebnis 1:17
Die Bandstangen sind in einer Alu-Konstruktion auszubilden
Abstimmungsergebnis: 17:1
Im weiteren Sitzungsverlauf verweist MR Günther auf den im südöstlichen Bereich befindlichen, gemeindlichen Gehweg. Es handelt sich hier um einen Weg mit 3 Treppen à 4 Stufen. Zwar ist eine integrierte Rampe vorhanden, allerdings ist diese recht steil gestaltet. Durch die Lage des Kindergartens wünscht der Markt vor allem, dass die Mütter mit ihren Kindern auch fußläufig das öffentliche Gebäude erreichen können. Deshalb wird ein großer Teil der Kindergartenbesucher über diesen Fußweg zur Tagesstätte kommen. Bei einer Steigung von 45 Grad je Rampe gestaltet sich dieser Weg jedoch mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl als schwer bis unmöglich. MR Günther regt an, dass dieser Bestand überdacht werden sollte und eine Lösung herbeigeführt werden sollte, die familienverträglich und praxisnah aussieht.
MR Aumann äußert sich kritisch zu einer Änderung. Seiner Meinung nach ist sowieso fraglich, ob wirklich so viele Personen über diese Treppe zum Kindergarten gelangen. Er geht eher davon aus, dass die größte Anzahl der Besucher mit dem Auto zum Kindergarten geliefert werden wird. Lediglich die Bewohner des Baugebietes „Steineberg“ werden diese Zuwegung in Anspruch nehmen. Für diese Bewohner besteht aber auch die Alternativroute über die Holzappelstraße. Vor Änderung des Bestandes sollte die Sachlage nach Neubau des Kindergartens beobachtet werden.
MR Juraschek regt an, dass die Stufen über den ganzen Weg verteilt werden könnten
Der Planer wird die Angelegenheit im Auge behalten.
MR Alfred Hegele hält die geplanten 20 Elternparkplätze für zu gering, da die Kindergarten- und Krippenkinder alle zu Stoßzeiten geliefert werden. Daraufhin entgegnet MR Schwarz, dass am derzeitigen Kindergarten gar keine Parkflächen für die Eltern vorhanden sind. Auch diese Situation wurde gelöst und hat jahrelang geklappt. Im Vergleich dazu ist die neue Situation des Kindergartens Steineberg ein wahrer Traum.
3. Bgm. Vogg sieht mit den im Bereich der östlichen Grundstücksgrenze angebrachten und geplanten 5 Parkflächen eine Problematik beim Ausparken. Hier wird der Weg zum Eingang ständig durch rangierende Fahrzeuge gefährdet. Herr … gibt dieser Ansicht Recht, und hält die völlige Freihaltung auch für sicherer, allerdings wären dann im gesamten Areal noch weniger Parkflächen vorhanden.
MR Günther erkundigt sich nach der Höhe der Förderung.
Laut GL … läuft derzeit das 4. Sonderinvestitionsförderprogramm. Die Förderung errechnet sich nach der Hauptnutzfläche (Raumprogramm) und einem Kostenrichtwert. Der Fördersatz beträgt mindestens 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dies könnte einen Zuschuss in Höhe von 2.000.000,-- Euro bedeuten. Gefördert werden nicht die Investitionen sondern maßgebend sind die zuwendungsfähigen Ausgaben.
MR Juraschek stellt fest, dass diese Förderung also festgelegt ist, weshalb Kostensteigerungen immer der Markt zu tragen hat und erkundigt sich daraufhin, wie sicher die momentan aufgezeigten Kosten sind. Hr. … erklärt, dass bereits jetzt 3 % Steigerung und Sicherheit eingerechnet ist. Grundlage stellt der übliche Marktwert dar. Allerdings sind mehr als 3 % Sicherheit auch in den letzten Jahren nicht üblich gewesen.
MR Aumann erklärt, dass auch aufgrund dieser Tatsache ein zügiges Voranschreiten des Baubeginns angestrebt werden sollte. Nur so können Kosten fixiert und gespart werden.
Herr … erklärt, dass das erste Ausschreibungspaket so groß gestaltet wurde, dass 50 – 60 % der Kosten gesichert wurden.
Weiterhin sind die Ausführungsbestimmungen zur Förderung noch nicht ganz klar, erklärt GL …. Es könnten neben der Förderung nach der Hauptnutzfläche auch Ausstattungskosten bis zu 2.000,-- € je Platz gefördert werden.
Weiterhin erkundigt sich MR Günther nach den Vorgaben für die Ausschreibung.
Herr … erläutert, dass für den Kindergartenneubau eine gewerkweise Vergabe vorgesehen ist. Dabei dient die Berechnung der verschiedenen Gewerke als Grundlage für die Entscheidung der Ausschreibungsart. Zu dieser Thematik erklärt MBM …, dass nach Rücksprache mit der VOB-Stelle die Grenzen für eine europaweite Ausschreibung vorgegeben werden, wobei die Grenzen für die verschiedenen Gewerke unterschiedlich hoch angesetzt sind. Im Falle des Kindergartens Zusmarshausen wird es aber wohl nur zu sehr wenigen europaweiten Ausschreibungen kommen.