GL … erläutert, dass bereits in der 3. Kalenderwoche die Anmeldungen für die vier gemeindlichen Kindergärten für das Kindergartenjahr 2017/2018 aufgenommen wurden. Die Verwaltung hat am 01.02.2017 dann in Absprache mit den Leiterinnen und im Beisein von MR Ingrid Hafner-Eichner eine vorläufige Belegung vorgenommen.
Die Belegung stellt sich vorläufig wie folgt dar:
Kindergarten Gabelbach
Kindergartengruppe (25 Plätze) voll belegt
Kleingruppe Kindergarten (12 Plätze) voll belegt
Für diese Gruppe wird die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung bis zur Fertigstellung des Neubaus beim Landratsamt Augsburg beantragt.
Krippengruppe (15 Kinder) nahezu voll belegt
Kindergarten Streitheim (25 Plätze)
18 belegte Plätze – 7 Plätze noch frei
Kindergarten Wörleschwang (25 Plätze) voll belegt
Es stehen 10 Kinder auf der Warteliste. Von den 14 Neuanmeldungen (8 aus Wörleschwang, 5 aus Wollbach und 1 aus Zusmarshausen) können nur 4 berücksichtigt werden.
Es besteht hier dringend Handlungsbedarf.
Kindergarten Zusmarshausen
3 Kindergartengruppen (à 25 Plätze) voll belegt
4 Plätze in einer Gruppe (25 Plätze) noch frei
Kinderkrippe (12 Plätze) voll belegt
Es stehen 8 Kinder auf der Warteliste.
Es besteht auch im Krippenbereich ein Handlungsbedarf. Die Verwaltung prüft in Absprache mit dem Landratsamt die Einrichtung einer provisorischen Krippengruppe mit 12-15 Kindern im bestehenden Kindergarten. Diese Gruppe könnte dann mit Bezugsfertigkeit des neuen Kindergartens umziehen.
GL … sieht nach diesen Zahlen dringenden Handlungsbedarf im Kindergarten Wörleschwang, auch unabhängig von dem Neubau einer Kindertagesstätte in Zusmarshausen. Ein zusätzlicher Bedarf ist vor allem auch unter Berücksichtigung der jetzt folgenden geburtenstarken Jahrgänge sowie der nahezu vollständigen Bebauung des Baugebietes „An der Wiege“ dringend erforderlich.
Diskussionsverlauf:
Nach Rückfrage durch 2. Bgm. Steppich erklärt GL …, dass im Kindergarten Gabelbach trotz Vollbelegung derzeit keine Kinder abgewiesen werden mussten. Dies ist aber vor allem auch auf die Kleingruppe mit 12 Kindern zurückzuführen. Ohne diese wäre auch in Gabelbach ein Mangel an Plätzen zu verzeichnen. Gleichzeitig ist der Markt Zusmarshausen aber auch der Kirchenverwaltung für die Bereitstellung des Pfarrheimes als Turnraum sehr dankbar. Auch dies stellt eine wichtige Voraussetzung zur Unterbringung der Kleingruppe dar.
2. Bgm. Steppich spricht sich weiterhin dafür aus, dass die seit Jahren gängige Praxis (die Wollbacher Kinder werden in Wörleschwang untergebracht) so beibehalten werden sollte. Er wünscht hier unter keinen Umständen, dass die Wollbacher Kinder aufgrund Platzmangels getrennt werden müssen.
MR Hafner-Eichner plädiert dafür, im Kindergarten Zusmarshausen eine weitere Krippe als Provisorium einzurichten, um den Bedarf an Krippenplätzen abzudecken. Damit wäre bei Umzug in den neuen Kindergarten bereits die volle Auslastung des Gebäudes erreicht. Für die 8 anstehenden Neuaufnahmen in Zusmarshausen sollten Anstrengungen erfolgen, diese in einer zusätzlichen Krippengruppe unterzubringen. Laut Aussage von GL … wird die Situation vom Landratsamt begutachtet und sodann erfolgt durch das zuständige Amt die Beurteilung.
MR Günther erkundigt sich nach dem Verhältnis der Gastkinder und der einheimischen Kinder. Gleichzeitig möchte er in Erfahrung bringen, wie viele Zusmarshauser Kinder in anderen Tagesstätten außerhalb des Marktes untergebracht werden. GL …
erklärt, dass zur Zeit aus dem Markt Zusmarshausen 26 Kinder zu fremden Einrichtungen gebracht werden, während nur etwa 8 – 10 auswärtige Kinder gemeindeeigene Einrichtungen besuchen