Nutzungsbedingungen für den Festsaal St. Albert


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Generationen und Vereine, 16.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Generationen und Vereine (Markt Zusmarshausen) 11. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Generationen und Vereine 16.02.2017 ö beschließend 4

Beschluss 1

Für die Nutzung des Festsaales St. Albert durch gewerbliche oder private Nutzer werden folgende Nutzungsentgelte abgerechnet:
125,-- € für den kleinen Saal
145,-- € für den großen Saal
250,-- € für die Tontechnik

Für die Nutzung des Festsaals St. Albert durch ortsansässige Vereine und Institutionen werden 100,-- €/Tag incl. Tontechnik ohne Toilettenreinigung berechnet.

Diese Regelung gilt bis zu einer weiteren Beratung und Entscheidungsfindung durch den Arbeitskreis für Vereinszuschüsse.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Für die Nutzung des Festsaals St. Albert durch den TSV Zusmarshausen, Abteilung Theater –Zusambühne- werden pauschal 500,-- € incl. Tontechnik ohne Toilettenreinigung berechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2017 13:38 Uhr