Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.12.2015 den Beschluss gefasst, einen neuen Kindergarten zu bauen. Ferner wurde beschlossen:
„Die Betreuung der Schulkinder nach Unterrichtsende und in den Ferien erfolgt künftig im Kindergarten „Purzelbaum“ Zusmarshausen, Wertinger Straße 16. Dieses Gebäude ist nach Bezugsfertigkeit der neuen Kindertageseinrichtung zu sanieren. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sanierungskonzept ausarbeiten zu lassen.“
Außerdem befasste sich das Gremium am 26.07.2018 mit der künftigen Schulkindbetreuung und fasste folgenden Beschluss:
„Die zukünftige Schulkindbetreuung erfolgt im bisherigen Kindergarten „Purzelbaum“ Zusmarshausen, Wertinger Straße 16, in der Angebotsform „Hort“. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Augsburg zunächst einen Antrag auf Bedarfsanerkennung für 75 Hortplätze der Altersgruppe 1. – 5. Klasse zu stellen.
Die Sanierung des Gebäudes ist durchzuführen. Die Verwaltung hat hierfür die notwendigen weiteren Schritte einzuleiten. Zudem soll geprüft werden, ob die Einrichtung einer weiteren Gruppe (insgesamt 100 Plätze) möglich ist, sobald die Machbarkeitsstudie für die anstehende Sanierung vorliegt.“
Der Auftrag für die Machbarkeitsstudie wurde an das Ingenieurbüro Hienle vergeben. Herr … wird diese nunmehr dem Gremium in der Sitzung vortragen.
In der MGR-Sitzung am 14.03.2019 wurde ein zusätzlicher Bedarf an Kindergarten- und Krippenplätzen bereits für das Kindergartenjahr 2019/2020 anerkannt und die übergangsweise Einrichtung einer Krippengruppe und einer Kindergartengruppe im ehemaligen Kindergartengebäude, Wertinger Straße 16, beschlossen (Interimslösung).
Ferner wurde festgelegt, dass eine Arbeitsgruppe gegründet wird, die sich mit der Schaffung von zusätzlichen Krippen- und Kindergartenplätzen beschäftigt. Diese Arbeitsgruppe hat sich bisher zweimal getroffen (11.06.2019 und 26.06.2019). Die Ergebnisse sollen nach der Beratung in den Fraktionen bei der Sitzung des Marktgemeinderates am 19.09.2019 erörtert werden.
Die Vorstellung der Machbarkeitsstudie mit den veranschlagten Sanierungskosten soll zur weiteren Meinungsbildung beitragen. Ein Auftrag der Sanierung kann erst nach Stellung des Förderantrages und Bewilligung der vorzeitigen Baufreigabe erteilt werden. Entscheidend ist auch, welche Einrichtung im bisherigen Kindergartengebäude künftig untergebracht wird.
Diskussionsverlauf:
Zu diesem TOP begrüßt Bgm. Uhl Herrn … vom IB Hienle. Anhand einer Präsentation stellt Herr … die Machbarkeitsstudie vor.
MR Christian Weldishofer frägt an, ob das Dachgeschoss nutzbar bzw. ein Umbau möglich wäre.
Laut Herrn … ist dies brandschutztechnisch nicht möglich, da kein zweiter Fluchtweg vorhanden ist.
MR Günther möchte wissen, ob es in Zukunft keinen Turnraum mehr gibt, da für den bisherigen Gymnastikraum ein Gruppenraum vorgesehen ist.
Herr … erklärt, dass dafür der Mehrzweckraum im Obergeschoss angedacht ist.
Laut GL … läuft derzeit eine Anfrage bei der Regierung bezüglich des Mehrzweckraums im Obergeschoss.
MR Günther frägt, ob eine Gruppe nicht im Obergeschoss unterkommen könnte, sodass der Turnraum unten bestehen bleiben kann.
Es ist so angedacht, dass alle Kinder gesammelt an einem Ort sind und die Barrierefreiheit beachtet wird, so Herr ….
3. Bgm. Vogg möchte wissen, wie viel Kinder möglich sind. Eventuell sind mehr als 100 Plätze möglich.
Die Aufgabe war es für maximal 100 Kinder zu planen, so Herr ….
Laut GL Stöckle … das Landratsamt sowohl 75 als auch 100 Plätze an. Es gibt also auch eine Förderung bei 100 Plätzen.
MR Schwarz hat Bedenken, dass der Mehrzweckraum im Obergeschoss als Turnraum wegen des Lärmes nutzbar ist.
Herr … erläutert, dass der Mehrzweckraum nicht über den Gruppenräumen ist, sondern über Personal- und Essensraum. Allerdings denkt er auch, dass es Lärm geben wird.
MR Reitmayer ist der Meinung, dass die Planung mit 100 Kindern sinnvoll ist. Er möchte nochmals wissen ob das Dachgeschoss nicht nutzbar ist, da Herr … zuvor erläuterte, dass es nicht dauerhaft nutzbar ist.
Es sei dort nicht möglich einen Aufenthaltsraum einzurichten, so Herr …. Lediglich eine Vereinsnutzung wäre denkbar.
MR Reitmayer erkundigt sich, ob der Einbau von Dachgauben möglich wäre und der zweite Rettungsweg mit der Drehleiter gegeben wäre.
Laut Herrn … darf am Dachgeschoss keine Veränderung vorgenommen, dazu zählen auch Dachgauben. Bezüglich der Nutzung des Dachgeschosses müsse man sich mit dem Landesamt für Denkmalpflege in Verbindung setzen. Mit einem zweiten Rettungsweg wäre die Nutzung eventuell möglich.
MR Hubert Kraus frägt, ob das Landesamt einem angebauten Fluchtweg entgegensprechen kann.
Ein Anbau wäre in Abstimmung mit dem Landesamt eventuell möglich, so Herr ….
MR Reitmayer sieht die Dachgauben vom Hotel Post als Beispiel und frägt, ob dies so eventuell auch hier möglich ist.
Herr … hat Bedenken, da es sich dabei um ein Hotel handelt.
MR Reitmayer findet die Variante mit einer Wohnungsnutzung im Dachgeschoss interessant.
Herr … denkt nicht, dass das Landratsamt dies genehmigen wird.
MR Alfred Hegele befürwortet die Planung und möchte wissen, ob es dafür keine Zuschüsse gibt. Zudem erkundigt er sich, ob im Erbpachtvertrag geregelt ist, dass der Markt alles zahlen muss.
Laut Bgm. Uhl läuft der Erbpachtvertrag 2067 aus. Die Förderung muss beantragt werden, allerdings konnte das bisher nicht geschehen, da keine genaue Nutzung und Zahlen vorgelegen haben.
GL … sagt, dass die Förderung demnächst beantragt werden muss.
MR Christian Weldishofer frägt an, ob eine Vereinsnutzung im Dachgeschoss möglich wäre. In der Marienschule sei das Dachgeschoss auch ohne zweiten Rettungsweg nutzbar. Dies war auch ein Grund wieso die Drehleiter beschafft wurde.
Eine Vereinsnutzung im Dachgeschoss wäre laut Herrn … möglich. Ob die Drehleiter als zweiter Rettungsweg ausreicht, müsse man abklären.
Frau Hafner-Eichner möchte wissen, ob es eine andere Lösung als die Rampe für einen behindertengerechten Zugang am derzeitigen Haupteingang gibt. Eventuell wäre ein Zugang über den neuen Haupteingang möglich.
Man kann auf die Rampe verzichten und es wären auch Alternativen möglich, so Herr …, allerdings sind die Kosten für den Unterhalt bei anderen Varianten fraglich.
MR Hafner-Eichner weist darauf hin, dass Überlegungen für die Zukunft des Interims-Kindergartens notwendig sind, da bisher dazu noch keine Lösung vorhanden ist. Zudem stellt sie fest, dass der Hort für die gleiche Anzahl an Plätzen eine Fläche von 440 m² benötigt. Man sollte in diesem Bereich schnell vorankommen, um keine Zeit zu verlieren.
MR Bermeitinger möchte wissen, ob für das Dach keine Isolierung vorgesehen ist.
Laut Herrn … ist eine Isolierung nicht geplant.
MR Sapper frägt, ob die Größe des Speisesaals ausreichen wird.
Herr … antwortet, dass die Größe den Anforderungen entspricht, aber es sich dabei um keine Luxusbedingungen handelt. Es wird auf jeden Fall möglich sein, dass eine Gruppe zusammen isst.
Bgm. Uhl weist ebenfalls daraufhin, dass es sich um keine Luxusbedingungen handelt und dies ein sehr enger Raum ist. Die Überlegungen für den Kindergarten werden bis 19.09. getroffen und anschließend in der Sitzung präsentiert.
MR Hubert Kraus begrüßt die allgemeine Planung von Herrn …. Zur Wortmeldung in der Bürgersprechstunde von Frau … sagt er, dass in der Vergangenheit bezüglich des Kindergartens schon immer weise Entscheidungen getroffen wurden. Weiterhin führt er aus, dass nun für den Engpass mit dem Kindergarten eine Lösung gesucht werden muss, man aber dort keine kurzfristige Entscheidung treffen soll.
MR Hafner-Eichner erkundigt sich, ob eine Aufstockung des östlichen Anbaus bei den Planungen angedacht wurde.
Diese Lösung wurde angedacht, allerdings würde es sich dabei um einen sehr großen Anbau handeln, so Herr …. Außerdem ist er sich nicht sicher, ob eine Aufstockung auf dem östlichen Anbau funktionieren wird, da dort Tragwände fehlen. Wenn man dort aufstocken möchte, müsste man den östlichen Teil vermutlich komplett neu errichten.
MR Schwarz schlägt den derzeitigen Parkplatz neben dem Kindergarten als zukünftige Lösung vor.
Herr … erläutert, dass dazu noch keine weiteren Untersuchungen getroffen wurden.
Laut Bgm. Uhl wurden in der Arbeitsgruppe verschiedene Meinungen gebildet.
MR Joachim Weldishofer weist darauf hin, dass er aus dem Bauzeitenplan heraus kein Problem der Zeitverschwendung erkennen kann. Man solle daher nichts überstürzen bei der Entscheidung.
MR Hafner-Eichner frägt, ob eine schnellere Genehmigung von Seiten der Regierung nicht möglich ist, da Platznot besteht. Schließlich nehme die Genehmigungsphase etwa ein dreiviertel Jahr in Anspruch.
Herr … geht davon aus, dass die Genehmigung der Regierung nicht sehr viel schneller erfolgen kann.
MR Hafner-Eichner weist darauf hin, dass man aber dann frühzeitig ausschreiben muss, um keine Zeit zu verlieren.
MR Sapper erläutert, dass man eine weise Entscheidung unter Zeitdruck nicht treffen kann. Als Mitglied der Arbeitsgruppe kann er sagen, dass dort viele Überlegungen getroffen und diskutiert wurden. Man soll aber bis September warten, bis die Lösungen präsentiert werden. Auch er weiß von der derzeitigen Situation mit Platzmangel, sagt aber auch, dass man sich für die Entscheidung Zeit nehmen sollte.
MR Christian Weldishofer möchte in der Sitzung im September auch Varianten mit dem Parkplatz bzw. der grünen Wiese präsentiert haben.
GL …. erklärt, dass unabhängig von der Zukunft in der Wertinger Straße 16 eine Sanierung notwendig sein wird. Zudem weist er darauf hin, dass das Erbbaurecht dort keine Rolle spielt.
Bgm. Uhl merkt an, dass die Kosten nur Schätzungen sind und man damit immer aufpassen muss.
Bgm. Uhl erteilt Herrn … das Wort.
Herr … ist der Meinung, dass bei der Planung die Inklusion gut beachtet wurde. Dennoch möchte er sich gerne in die Arbeitsgruppe bezüglich der Inklusion einbeziehen.
Das Gremium ist mehrheitlich der Meinung, dass Herr …, bezüglich der Belange zur Inklusion, in die Arbeitsgruppe miteinbezogen werden soll.