Neubau eines Wohnhauses mit integrierter Garage, Am Hofanger 5a, Fl.Nr. 324/3, Gmkg. Gabelbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 29.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 59. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 29.08.2019 ö beschließend 3.8

Beschluss

Dem Antrag zum Neubau eines Wohnhauses mit integrierter Garage, Am Hofanger 5a, Fl.Nr. 324/3, Gmkg. Gabelbach, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

- Die Oberkante der Erdgeschoßrohdecke des Wohnhauses darf 0,37 m, anstatt max. 0,30 m über der Erschließungsstraße liegen.

- Der Kniestock darf mit einer Höhe von 0,75 m anstatt max. 0,50 m ausgeführt werden.

- Das Wohngebäude darf die Baugrenze in Richtung Südwesten um 2,00 m überschreiten.

- Die Firstrichtung des Wohngebäudes darf von Nordosten nach Südwesten, anstatt von Nordwesten nach Südosten, ausgerichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.11.2019 12:14 Uhr