Bauleitplanung der Gemeinde Altenmünster Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Vitale Ortsmitte Altenmünster" Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  96. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Vitale Ortsmitte Altenmünster“ gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB der Gemeinde Altenmünster.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Mit Mail vom 06.08.2019 wird der Markt Zusmarshausen vom Planungsbüro OPLA aus Augsburg gebeten, seine Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Vitale Ortsmitte Altenmünster“ gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB bis zum 10.09.2019 abzugeben. Da bis zu dieser Frist keine Marktgemeinderatsitzung stattfinden wird, wurde um Fristverlängerung gebeten. Das Planungsbüro hat einer Fristverlängerung bis zum 23.09.2019 zugestimmt.
Die Unterlagen gingen dem Marktgemeinderat und den internen Stellen: Kläranlage, Wasserversorgung, Technisches Bauamt am 09.08.2019 zu. Es wurden folgende Stellungnahmen, bzw. Fehlanzeigen abgegeben:
Kläranlage:                        Fehlanzeige
Wasserversorgung:                Fehlanzeige
Technisches Bauamt:                keine Rückmeldung erhalten

Den übermittelnden Unterlagen kann auszugsweise folgendes entnommen werden:

„Als Art der baulichen Nutzung wird Mischgebiet festgesetzt.

Anlass der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht der Gemeinde, die Errichtung eines gemischt genutzten Ensembles in der Ortsmitte planungsrechtlich zu steuern, das neben Angeboten der Gesundheitsversorgung auch Wohnraum und weitere Versorgungsstrukturen wie eine Café oder Räume zur Beherbergung in der Ortsmitte anbieten soll.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der Planzeichnung. Er umfasst eine Fläche von 4.033 qm.

Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Dorfgebiet dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.“

Entsprechend der Vorgaben des beschleunigten Verfahrens (i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB), wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ebenso wie von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Markt Zusmarshausen wird aller Voraussicht nach nicht durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Vitale Ortsmitte“ der Gemeinde Altenmünster beeinträchtigt werden.

Datenstand vom 11.11.2019 16:20 Uhr