Sachvortrag:
Der MGR hat in seiner Sitzung am 19.09.2019 beschlossen, dass im Kindergarten „Die kleinen Strolche“ Gabelbach ein entsprechender Anbau geprüft werden soll.
Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro Hienle, Welden, mit der Entwurfsplanung (LP 1 bis LP 3) beauftragt. Dieser Entwurf wird in der heutigen Sitzung vorgestellt und ist als Sitzungsvorlage eingestellt. Die Pläne und die Kostenberechnung wurden am 02.12.2019 erst vom Büro vervollständigt.
Am 25.11.2019 fand im Landratsamt Augsburg ein Vorgespräch mit Vertretern des Landratsamtes Augsburg (Frau …), der Regierung von Schwaben (Frau …) und dem Markt Zusmarshausen (Erster Bürgermeister Uhl, Frau …, Herr …) statt.
Grundsätzlich kann ein Anbau in Gabelbach realisiert werden und ist nach dem Summenraumprogramm auch förderfähig.
Das Summenraumprogramm sieht für einen dreigruppigen Kindergarten (12 Krippenplätze, 50 Kindergartenplätze) 429 qm vor. Diesbezüglich muss der vorliegende Entwurf noch überarbeitet werden, insbesondere sind ein Lagerraum, ein Elternwarteraum und ein entsprechender Personalraum mit den erforderlichen Raumgrößen zu berücksichtigen. Auch sollte im Zusammenhang mit der Inklusion ein Behinderten-WC Berücksichtigung finden.
Eine genaue Gegenüberstellung der vorhandenen Raumgrößen und der neu zu errichteten Flächen ist darzulegen. Belange des Brandschutzes und Denkmalschutzes sind im Vorfeld abzuklären.
Diskussionsverlauf:
Bgm Bernhard Uhl begrüßt Planer … und Architekt …. vom Ingenieurbüro für Bauweisen Georg Hienle in Welden
… erklärt vorab, dass die Anregungen des Landratsamtes Augsburg und der Regierung von Schwaben aus dem Vorgespräch am 25.11.2019 wie beispielsweise ein Behinderten-WC oder ein zusätzlicher Lagerraum in die Entwurfsplanung aufgenommen wurden. Er hat die Entwurfsplanung bereits vorab mit der betroffenen Fachstelle für Denkmalschutz im Landratsamt Augsburg besprochen und weist daraufhin, dass die Gestaltung des Anbaus unbedingt auf das denkmalgeschützte Bestandsgebäude abgestimmt werden muss. Da jedoch durch den Einschnitt ins Gelände kaum optische Veränderungen stattfinden, besteht seitens der Fachstelle für Denkmalschutz im Landratsamt grundsätzlich Einverständnis mit der Planung, die als sehr positiv gewertet wird.
Auch die Fachstelle für Brandschutz im Landratsamt Augsburg hat Einverständnis signalisiert. Positiv ist auch, dass die bestehende Fluchttreppe (Wendeltreppe) am Bestandsgebäude nach wie vor zulässig ist. Nötig ist allerdings trotzdem die Einholung eines Kostenvoranschlags für einen Brandschutzfachplan.
… erläutert nun die Entwurfsplanung im Detail und erklärt, dass von der Regierung von Schwaben auch auf eine Beschattung des Anbaus hingewiesen wurde, dies ist mittels eines Pavillon auf dem Anbau möglich. Der Anbau sieht 25 Kindergartenplätze vor. Im Bestandsgebäude können die Personalräume sowie der geforderte Mehrzweckraum untergebracht werden. Das von der Regierung von Schwaben geforderte Raumprogramm konnte damit erfüllt werden.
Er erläutert außerdem, dass es nicht förderschädlich ist, wenn der Bauantrag vor der Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung eingereicht wird, so dass die Umsetzung schnell vorangetrieben werden könnte.
MR Walter Aumann freut sich sehr über die schnelle Umsetzung seines Vorschlags aus der MGR-Sitzung vom 19.09.2019. Da die Planung das Gelände sowie das denkmalgeschützte Gebäude berücksichtigt, gefällt ihm der Entwurf sehr. Auch die Glasfronten und das nutzbare Dach sind seiner Ansicht nach optisch sehr gut gelungen. Er hält den Entwurf für eine zukunftsfähige Lösung mit Platz für die Kinder aus dem Einzugsbereich, mit dessen Umsetzung auch ein nötiger Puffer geschaffen werden kann. Durch den Anbau in Gabelbach wird zudem die dezentrale Struktur der Kinderbetreuung im Markt Zusmarshausen weiter gestärkt, was er sehr befürwortet.
MR Walter Aumann erkundigt sich nach den geschätzten Kosten sowie möglichen Zuschüssen.
Planer … beziffert die Baukosten mit rund 520.000,-- € incl. MWSt. Das Projekt hat eine Größenordnung für das durchaus ausführende Baufirmen zu finden sind, aber die derzeitige Hochkonjunktur in der Baubranche ist immer ein Unsicherheitsfaktor in Bezug auf Kosten und Zeitplan.
GL …. schätzt vorsichtig mit Fördermitteln in Höhe von ca. 250.000,-- €. Für eine Förderung wird grundsätzlich das Summenraumprogramm zugrunde gelegt. Bei einem Anbau werden die tatsächlichen Kosten angerechnet.
MR Karl Fischer findet den Entwurf ebenfalls sehr gelungen. Den Zeitpunkt der Bedarfsanmeldung durch die Musikkapelle Gabelbach erst bei der heutigen Sitzung findet er etwas spät, möchte aber nun wissen, ob evtl. eine spätere Aufstockung möglich sei.
Planer … erläutert, dass die Fundamente durchaus so ausgebildet werden können, dass eine Aufstockung möglich sei. Allerdings muss die Fachstelle für Denkmalschutz im Landratsamt kontaktiert werden, da der Anbau dann ggf zu dominant im Vergleich zum Bestandsgebäude wirkt. Auch sollte man sich dann bereits jetzt Gedanken zur Erschießung des 2. Stockwerks (Treppenhaus, Aufzug) machen.
MR Johann Reitmayer regt an, statt des Flachdaches ein leichtes Pultdach auszubilden, da er sonst Wasserschäden wie beim Feuerwehrgerätehaus oder bei der Realschule befürchtet.
Planer … widerspricht dem und verdeutlicht, dass Mängel bei Flachdächern meist aufgrund von Verwendung von falschem Material oder falscher Verarbeitung entstehen. Während seines Berufslebens hat er viele Flachdächer geplant, bei denen keine Mängel aufgetreten sind. Er betont, dass natürlich eine seriöse Detailplanung, gute Bauleitung und Ausführung nötig seien.
Auch 2. Bgm Robert Steppich befürchtet Schwierigkeiten bei einem Flachdach. Aber aufgrund der Kompetenz des Planers und der harmonischen Gesamtansicht neben dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude wäre seiner Ansicht nach hier ein Flachdach durchaus denkbar.
GL …. weist darauf hin, dass in der heutigen Sitzung nur ein Beschluss zur Bedarfsanerkennung nötig sei. Die Detailplanung muss erst zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden. Erst hier sind Diskussionen über die Dachform sinnvoll.
Auch 3. Bgm Stefan Vogg freut sich über die zügige Umsetzung und dass an der Stärkung der dezentralen Kindergartenstandorte festgehalten wird. Er ist der Ansicht, dass ein Kindergarten immer auch ein Treffpunkt für jung und alt sei. Er fragt an, ob aus dem Treppenhaus ins OG auch eine Verbindung zum Garten bzw. zum begrünten Flachdach geschaffen werden könnte und ob der Verbindungsbau evtl noch verbreitert werden könnte. Interessant für ihn ist auch, ob die geplanten Lichtkuppeln begehbar ausgebildet werden.
Planer … bedauert, dass keine Verbindung aus dem 1. OG in den Garten aufgrund der topografischen Lage möglich sei. Eine Vergrößerung des Verbindungsbaus sei machbar, aber aus optischen Gründen eher ungünstig. Der Planer erläutert, dass die Lichtkuppeln begehbar sein werden und dass er auch Kontakt zu entsprechenden Herstellern hat.
MR Thomas Günther stellt fest, dass offensichtlich der Zugang zum Garten nur über eine Außentreppe möglich ist. Er regt an, auch an Kinder mit einer Körperbehinderung zu denken.
Dipl.-Ing. … erläutert, dass bei der Planung über einen Aufzug nachgedacht wurde, dass dieser aber im Garten nicht oder nur mit einem Mehrkostenaufwand von etwa 50.000,-- € umgesetzt werden kann. Körperbehinderten Kindern steht aber der untere Bereich zum Spielen zur Verfügung.
Bgm Bernhard Uhl geht schließlich noch auf die Anfrage der Musikkapelle Gabelbach aus der Bürgersprechstunde ein und bittet Planer … um mögliche Ideen zu deren Umsetzung.
Planer … muss sich noch Gedanken machen, aber die einfachste Möglichkeit ist natürlich eine Aufstockung des Anbaus. Dies muss mit der Fachstelle für Denkmalschutz im Landratsamt abgeklärt und hinsichtlich der Förderfähigkeit abgeklärt werden. Dann ist natürlich ein Aufzug nötig.