Revitalisierung des Jugendzeltplatzes Rücklenmühle - Abschluss einer Vereinbarung
Daten angezeigt aus Sitzung:
100. Sitzung des Marktgemeinderates, 05.12.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Vereinbarung in der vorliegenden Fassung zwischen dem Landkreis Augsburg, dem
Landschaftspflegeverband Zusam und dem Markt Zusmarshausen wird zugestimmt. Die Vereinbarung ist als Anlage dem Protokoll beigefügt und wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Der Landkreis Augsburg hat beschlossen, den Jugendzeltplatz Rücklenmühle zur revitalisieren und ergänzend ein neues Selbstversorgerhaus auf dem Areal zu errichten, um einen ganzjährigen Betrieb zu ermöglichen. Hierzu wurde das Eigentum des Grundstücks Fl.Nr. 367 vom Landschaftspflegeverband Zusam bereits an den Landkreis Augsburg übertragen. In der Verbandsversammlung am 16.05.2018 hat der Zweckverband einer Vereinbarung mit dem Landkreis Augsburg über die Übertragung des Grundstücks und zur Umsetzung der Revitalisierungsmaßnahmen zugestimmt.
Die Vereinbarung dient dazu, für den Landkreis Augsburg Rechtssicherheit für ergänzende Maßnahmen zur Realisierung der damit verbundenen baulichen Maßnahmen zu schaffen, die nicht auf dem Baugrundstück selbst, sondern auf den beiden unmittelbar westlich angrenzenden Grundstücken liegen. Das Grundstück Fl.Nr. 366 (Godelbach), Gemarkung Gabelbach, gehört dem Freistaat Bayern und das Grundstück Fl.Nr. 365, Gemarkung Gabelbach, befindet sich im Eigentum des Landschaftspflegeverbandes Zusam.
Notwendige Maßnahmen sind:
- Ausgleichsmaßnahmen für die Revitalisierungsmaßnahmen des Jugendzeltplatzes Rücklenmühle einschließlich des Neubaus des Selbstversorgerhauses
Sanierung des Schmutzwasserkanals
Wiederherstellung der Fußgänger-Brücke über den Godelbach
Die einzelnen Maßnahmen sind in der beiliegenden Vereinbarung näher definiert.
Der Landschaftspflegeverband Zusam hat in seiner Sitzung am 25.11.2019 bereits der Vereinbarung zugestimmt.
Insbesondere betrifft den Markt Zusmarshausen die Sanierung des Schmutzwasserkanals. Der Markt soll einer Kanalsanierung zustimmen. Die Kosten hierfür übernimmt der Landkreis Augsburg. Im Zuge der Baumaßnahme ist diese notwendige Sanierung sinnvoll.
Datenstand vom 20.01.2020 17:00 Uhr